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Bericht über den Stand und die Planung auf dem Gebiet der Waffen-, Schiess- und Übungsplätze der Armee

vom 16. September 1981

Sehr geehrte Herren Präsidenten, sehr geehrte Damen und Herren, Wir unterbreiten Ihnen den Bericht über den Stand und die Planung auf dem Gebiet der Waffen-, Schiess- und Übungsplätze der Armee.

Wir versichern Sie, sehr geehrte Herren Präsidenten, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung 16. September 1981

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Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Purgier Der Bundeskanzler: Buser

!

1981-666

Übersicht Der vorliegende Bericht ist der vierte seiner Art, nachdem bereits in den Jahren 1966, 1971 und 1976 aufgrund parlamentarischer Vorstösse der Stand und die Planung auf dem Gebiet der Waffen-, Schiess- und Übungsplätze der Armee dargestellt wurde. Er befasst sich mit den Jahren 1976-1980 und gibt im einzelnen Auskunft über die Verwirklichung verschiedener Vorhaben. In diesem Sinne schliesst er sich seinen Vorgängern an.

Die Schwierigkeiten bei der Beschaffung und Erhaltung militärischer Ausbildungsplätze haben in der Berichtsperiode zugenommen. Ihre Gründe liegen sowohl auf der militärischen, wie auch auf der zivilen Seite. Einerseits hat unsere Armee in den letzten 20 Jahren einen grundlegenden Wandel durchgemacht. Mit der Motorisierung und Mechanisierung sind die Bedürfnisse nach entsprechenden Ausbildungsplätzen gewachsen, die intensive Ausbildung an neuen wirkungsvolleren Waffensystemen setzte die Anpassung bisheriger Ausbildungsanlagen und zumeist auch zusätzliche Schiessplätze voraus.

Andererseits schnüren insbesondere im Alpenraum Zweitwohnungen, Luftseilbahnen und Skilifts die als Schiessplätze geeigneten Räume zunehmend ein. Hand in Hand damit geht eine mangelnde Bereitschaft grösserer Bevölkerungskreise, sich mit Lärm und anderen Unannehmlichkeiten aus der militärischen Übungstätigkeit abzufinden.

Die beschränkten finanziellen Mittel für die Schaffung neuer und die Modernisierung bestehender Ausbildungsanlagen sind deshalb heute nicht mehr der alleinige Engpass. Die Übungsplatzfrage wird mehr und mehr zu einer Schicksalsfrage.

Trotz der geschilderten Schwierigkeiten bei einer oftmals publizistisch aktiven Opposition dürfen die bisherigen Realisierungen positiv gewertet werden. Dank der Mitarbeit der Behörden von Kantonen und Gemeinden ist es auch in den letzten fünf Jahren gelungen, neue wichtige Gebiete für die militärische Ausbildung zu sichern und neue Bauten und Anlagen zu erstellen.

Dabei haben wir uns bemüht, auf Umwelt und Natur so weit wie möglich Rücksicht zu nehmen. Es gibt einige Beispiele, die zeigen, dass geschützte Zonen auf Waffen- und Schiessplätzen gerade dank der nicht allgemeinen Zugänglichkeit geschaffen und erhalten werden konnten. Für die Belegung gilt im übrigen als allgemeine Richtlinie, dass diejenigen Plätze am stärksten belegt werden sollen, bei
denen dies am wenigsten Unannehmlichkeiten verursacht.

Zwei neue Waffenplätze und drei Truppenlager konnten den Benutzern übergeben werden. Zwei grosse Schiessplätze wurden durch Strassen erschlossen. Vier Waffenplätze und ein Truppenlager wurden baulich umfassend saniert und auf dem Waffenplatz Thun modernste Simulationsanlagen für die Schiess- und Fahrausbildung der mechanisierten Truppen in Betrieb genommen. Zahlreiche wichtige Plätze wurden durch Verträge langfristig gesichert und zum Teil ausgebaut, darunter zwei Gebiete für die Schiessausbildung der Artillerie.

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Die bewilligten Verpflichtungskredite für Bauten und Landerwerbe erreichten in der Berichtsperiode einen Betrag von rund 426 Millionen Franken.

Mit der Einfährung neuer Waffensysteme (Panzerabwehrlenkwaffe Dragon, Luftabwehrlenkwaffe Rapier, Panzerhaubitzen) zeichnen sich neue Ausbildungsbedürfnisse ab, die in den nächsten Jahren gelöst werden müssen.

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Bericht I

Stand

II

Letzter Bericht vom 1. September 1976

Der letzte Bericht vom 1. September 1976 (BB1 1976111 390) gab u. a. Auskunft über die aus früheren Berichts- und Planungsperioden noch hängigen Projekte, ferner die aus der Reorganisation der Armee und der Entwicklung in den zivilen Bereichen erwachsenden Ausbaubedürfnisse.

Die darin enthaltenen Vorhaben sind heute erst zum Teil verwirklicht, so dass verschiedene der damals erwähnten : Bedürfnisse heute erneut aufgeführt werden.

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In der Berichtsperiode (1976-1980) verwirklichte Projekte

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Waffenplätze

Für die Waffenplätze Chamblon und Moudon sind die Bauten vollständig innerhalb der Berichtsperiode erstellt worden. Die zugehörigen Landerwerbe wurden früher, d. h. zur Hauptsache in der Berichtsperiode 1971-1975 realisiert.

Der Waffenplatz Chamblon ersetzt denjenigen von Yverdon; er dient der Ausbildung der Panzerabwehrtruppen. Der Sanitätswaffenplatz Moudon wurde anstelle des aufgrund der Entwicklung der Stadt Lausanne aufgegebenen kantonalen Waffenplatzes errichtet.

Auf bestehenden Waffenplätzen wurden folgende grössere Sanierungen und Erweiterungen vorgenommen und abgeschlossen : - Sanierung der Altbauten auf dem Waffenplatz Bière, 1. Etappe (Baubotschaft 1973), .

- Ausbau und Sanierung des Waffenplatzes Monte Ceneri, 2. Etappe (Baubotschaft 1975), - Bau von Ausbildungsanlagen für die A-Spürer der Truppe im Eidgenössischen Institut für Reaktorforschung Würenlingen (Baubotschaft 1975), - Bauliche Sanierung und Ausbau der Waffenplätze Kloten und Bülach (Baubotschaft 1976), ' - Erstellung einer neuen Schiessanlage auf dem Waffenplatz Payerne (Baubotschaft 1977), - Sanierung der Kaserne Brugg (Baubotschaft 1977), - Ausbau und Sanierung des Waffenplatzes Dübendorf (Baubotschaft 1977), - Sanierung des Zielhanges und Bau eines besonderen Kugelfanges auf dem Waffenplatz Thun (Baubotschaft 1979), - Bau einer Einstellhalle auf dem Waffenplatz Bure/Ajoie (Baubotschaft 1979), - Bauliche Anpassungen für die Bedürfnisse der Gebirgsinfanterie auf dem Waffenplatz Airolo (Baubotschaft 1980), - Bau von Zielbahnen für die Schiessausbildung auf bewegliche Ziele auf 14 Waffenplätzen, 475

- Bau von Mehrzweckhallen auf den Waffenplätzen Frauenfeld und Luzern (Baubotschaft 1976), - Bau von Ausbildungs- und Einstellhallen auf dem Waffenplatz Thun.

Besonders hervorzuheben ist in diesem Zusammenhang die Einrichtung modernster Simulatoren für die Fahr- und die Schiessausbildung der Panzertruppen. Allein diese Bauten verursachten Investitionen von rund 64 Millionen Franken. Damit wurde ein entscheidender Schritt zur Ausbildung an Simulatoren getan, die die Ausbildung im Gelände und im scharfen Schuss wohl in wertvoller Weise vorbereiten und ergänzen, keinesfalls aber ersetzen können.

Die Gemeinde Wangen an der Aare hat ihre Kaserne mit Hilfe des Bundes ausgebaut und aufgrund eines Benützungs- und Finanzierungsvertrages den Infanterie-Motorfahrerschulen zur Verfügung gestellt.

Die nachstehend aufgeführten Vorhaben befinden sich am Ende unserer Berichtsperiode noch im Bau: - Sanierung des Waffenplatzes Bière, 2. Etappe (Baubotschaft 1979), - Zentrale Krankenabteilung auf dem Waffenplatz Thun (Baubotschaft 1978), - Mehrzweckgebäude auf dem zum Waffenplatz Aarau gehörenden Schiessplatz Geren (Baubotschaft 1979), - Ausbau des Baumaschinen- und Schützenpanzer-Übungsplatzes «Stäglerhau» auf dem Waffenplatz Brugg (Baubotschaft 1979), - Zufahrtsstrasse in das zum Waffenplatz Isone gehörende Val Serdena (Baubotschaft 1980), - Übungsdorf für die Luftschutztruppen auf dem Waffenplatz Genf (Baubotschaft 1975).

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Schiess- und Übungsplätze

Auf Schiess- und Übungsplätzen wurden wichtige Bauten und Anlagen abgeschlossen und in Betrieb genommen: - Truppenlager und Anlagen des Fliegerabwehr-Schiessplatzes S-chanf (Baubotschaft 1974), - Zufahrtsstrasse zum Schiessplatz Wichlen GL (Baubotschaft 1964), - Neues Truppenlager in Elm (Baubotschaft 1977), - Pistennetz für Zielpanzer und neues Truppenlager auf dem PanzerabwehrSchiessplatz Les Rochats VD (Baubotschaft 1974), - Schiessterrassen und Zufahrten auf dem Schiessplatz Petit Hongrin (Baubotschaften 1967 und 1971), - Mehrzweckhallen auf den Fliegerabwehr-Schiessplätzen in Goms, in Brigels und in Grandvillard (Baubotschaften 1976 und 1980).

Durch Genietruppen wurden auf verschiedenen Schiessplätzen Ausbildungsanlagen (Waffenstellungen) und Zufahrten erstellt und auf dem Simplon, dem Furkapass und im Gebiet des Oberalppasses permanente Stellungen für die Panzerartillerie ausgebaut.

Im Bau befinden sich: - die Einrichtung automatischer Panzerscheiben auf den Schiessplätzen PetitHongrin, Wichlenalp und Hinterrhein (Baubotschaft 1979), 476

- das Truppenlager ifl Hinterrhein mit Schiessplatzeinrichtungen (Baubotschaft 1980), - die Zufahrtsstrasse zum Fliegerschiessplatz Lanzigen-Wasserfallen (Baubotschaft 1980), - die Zufahrtsstrasse zum Schiessplatz Geissalp/Schwarzsee (Baubotschaft 1977), : - das Kurs- und Sportzentrum an der Lenk; dieses Projekt wird von Bund und Gemeinde gemeinsam getragen und betrieben; damit werden auch die baufälligen MSA-Baracken ersetzt (als Beitragsgeschäft vorgesehen), -r das Camp am Schwarzsee wird durch den Kanton Freiburg mit Hilfe des Bundes ausgebaut (Beitragsgeschäft).

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Landerwerbungen und Vertragsabschlüsse

Durch Kauf und Dienstbarkeitsvertfäge wurden mehrere neue Schiess- und Übungsplätze geschaffen und bestehende Plätze arrondiert.

Diese Landerwerbe wurden u. a. für den geplanten Waffenplatz Rothenthurm, die Waffenplätze Sitten, Airolo und Frauenfeld sowie zur Schaffung von KleinSchiessplätzen in den Kantonen Bern (Simmental, Röthenbach) und Glarus (Gemeinde Mollis) getätigt. Dazu kam ein Landerwerb auf dem Simplon als Bestandteil des Infanterie- und Artillerie-Schiessplatzes.

Dinglich oder obligationenrechtlich wurden Plätze für die militärische Benützung gesichert; wichtigste Objekte sind: - der hintere Teil des Zwischbergentals (Simplon), - Artilleriestellungen auf der Furka und im Gebiet des Oberalppasses : - das Val Maighels in der Gemeinde Tavetsch, - zwei Gebiete im Umfang von insgesamt 1300 ha in der Gemeinde Airolo, - verschiedene kleinere Plätze in den Gemeinden Jaun und Lenk, sowie im Gebiet des Mont-Tendre VD, - Vertragserneuerungen für die Sicherung der Schiess-Sektören der Fliegerabwehr-Schiessplätze S-chanf und Gluringen VS.

124 Bewilligte Verpflichtungskredite Für die Realisierung der vorstehend beschriebenen Objekte wurden von 1976 bis 1980 aufgrund von Botschaften über militärischen Bauten und Landerwerbe Verpflichtungskredite von insgesamt 401 Millionen Franken bewilligt, davon 48 Millionen Franken für Landerwerbungen. Dazu kommen Verpflichtungskredite von insgesamt 25 Millionen Franken, die zusammen mit den jährlichen Voranschlägen bewilligt wurden. Total ergeben sich somit Verpflichtungskredite von 426 Millionen Franken.

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Massnahmen zur zweckmässigeren Ausnützung bestehender Ausbildungsplätze und Unterkünfte

Die ausserordentliche, für weite Gebiete unseres Landes sogar übermässige Nutzungsintensität des Raumes zwingt zunehmend zu überlagerten Nutzungen.

24 Bundesblatt. 133. Jahrg. Bd. III

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Mannigfaltigste zivile und militärische Bedürfnisse sind deshalb unter sorgfältiger Abwägung und Berücksichtigung der Bundesgesetzgebung zu beurteilen.

Aufgrund dieser Arbeiten sind die Schlüsse für die Schaffung neuer und die Verbesserung bestehender Waffen-, Schiess- und Übungsplätze zu ziehen. Nicht unbeachtet dürfen dabei die Bemühungen für eine auf die oben erwähnten Aspekte abgestimmte Auslastung der militärischen Übungsanlagen bleiben.

Eine detaillierte Darstellung dieser Massnahmen würde den Rahmen dieses Berichtes sprengen. Grundsätzlich wird angestrebt, die militärischen Übungsanlagen so intensiv als möglich, aber in den Grenzen der Zumutbarkeit für die übrigen Nutzungsansprecher zu betreiben. Diese Bestrebungen stellen sich den mit der militärischen Ausbildung beauftragten Stellen als Daueraufgabe. Als Einzelmassnahme sei die Schaffung einer neuen regionalen Koordinationsstelle für den Kanton Jura erwähnt. Es darf mit Genugtuung festgestellt werden, dass den Koordinationsstellen als Kontaktorganen zwischen Truppe und Zivilbevölkerung eine zunehmend geschätzte Stellung zukommt.

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Belegung von Kasernen und Truppenunterkünften

Die in den Kasernen verfügbaren rund 30 000 Unterkunftsplätze wiesen im Jahre 1980 5,1 Millionen militärische Belegungstage auf. Dazu kommen rund 63 000 zivile Übernachtungen.

Die zahlreichen Truppenlager mit einer Kapazität von weiteren 15 600 Plätzen wiesen 926 000 militärische und annähernd 300 000 zivile Belegungstage auf.

Letztere erbrachten 1980 Einnahmen von 1,2 Millionen Franken.

Von den 12,4 Millionen Diensttagen, welche die Armee 1980 leistete, entfiel somit rund die Hälfte auf bundeseigene bzw gemietete Kasernen oder Truppenlager. Die Bestrebungen für eine optimale Auslastung dieser Anlagen wurden weitergeführt. Indessen waren ihnen Grenzen gesetzt durch den Umstand, dass zahlreiche Gemeinden in unserem Land an Militäreinquartierungen interessiert sind, sowie durch die Tatsache, dass die Rekrutenbestände in den Frühjahrsund Sommerschulen sehr unterschiedlich sind. 1980 mussten u. a. deswegen in den Sommerschulen nicht weniger als 22 Rekrutenkompanien aus Platzgründen ausserhalb der Kasernen untergebracht werden, währenddem in den Frühjahrsschulen Unterkünfte und Anlagen zum Teil nicht voll ausgenützt wurden. Zusammenfassend ist festzustellen, dass die Belegung der Unterkünfte weitgehend von den in Ziffer 125 (Massnahmen zur zweckmässigeren Ausnützung bestehender Ausbildungsplätze und Unterkünfte) dargestellten Umständen bedingt ist.

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Koordination Militär und Tourismus

Neue Wege wurden in der Zusammenarbeit zwischen Militär und Tourismus beschritten. Eine Arbeitsgruppe bestehend aus Vertretern des Eidgenössischen Militärdepartementes, des Bundesamtes für Raumplanung, der Volkswirtschafts- und Militärdirektion des Kantons Bern, des Schweizer Hotelier-Vereins und des Fremdenverkehrsverbandes Berner Oberland entwickelte ein Modell für eine bessere Zusammenarbeit zwischen Militär, Tourismus und Alpwirt478

schaft, welches seit Mai 1980 im Raum Lenk zur Anwendung gelangt. Analoge Regelungen sollen nun auch in anderen, für den Tourismus und das Militär wichtigen Regionen getroffen werden.

13

Aufgabe Von Waffenplätzen und Landverkauf

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Aufgabe von Waffenplätzen

Die kantonalen Waffenplätze Lausanne und Yverdon wurden aufgegeben und durch die bundeseigenen Waffenplätze Chamblon und Moudon ersetzt.

Die kantonale Kaserne St. Gallen wurde 1980 verlassen. Der Benützungsvertrag war schon vor längerer Zeit gekündigt. Die bisher in St. Gallen stationierten Rekruteneinheiten wurden im Armee-Motorfahrzeugpark Bronschhofen und in einer neuen, von privater Seite erstellten Unterkunft in Urnäsch untergebracht.

Diese Regelung gilt für die Zeit bis zur Realisierung des neu zu erstellenden Waffenplatzes im Raum Anschwilen/Breitfeld.

Die Stadt Bellinzona hat den Vertrag für die ihr gehörende Kaserne auf Mitte 1979 gekündigt. Die Rekruten- und Kaderschulen der Gebirgsinfanterie wurden deshalb auf den Waffenplatz Airolo, der für diesen Zweck noch ergänzend eingerichtet werden muss, verlegt.

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Landverkauf in den Freibergen

Mit der im Jahre 1974 erfolgten Auflösung der Kavallerie wurde die ursprünglich geplante Schaffung eines Pferdezentrums und damit eine Verwendung der für diesen Zweck erworbenen Liegenschaften in den Freibergen hinfällig. Das Gebiet im Halte von 289 ha ist deshalb an die Gemeinden Montfaucón, Lajoux und Les Genevez verkauft worden.

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Beurteilung der Entwicklung

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Armee

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Allgemeines

Die Auswirkungen der Entwicklung der Armee im Rahmen des Armee-Leitbildes 80 auf die Waffen-, Schiess- und Übungsplätze wurden im Bericht 1976 dargelegt. Im vorliegenden Bericht wird nur noch auf diejenigen Umstände eingetreten, die seither eine1 Veränderung erfahren, oder1 neue Bedürfnisse zur1 Folge haben (siehe auch Ziffj 3 [Neue Vorhaben und Ausbaubedürfnisse]).

Besondere Beachtung muss dabei der Entwicklung der Rekrutenbestände geschenkt werden. Der Höchstbestand'wird 1983 erreicht sein. Ab 1984 werden die Bestände laufend zurückgehen und bereits 1992 auf 70 Prozent des heutigen Standes abgesunken sein. Die Dimensionierung neuer Kasernen hat dieser künftigen Situation Rechnung getragen. Deshalb wird auch in den nächsten Jahren ein Teil der Rekruten, vor allem in den überlasteten Sommerschulen in auswärtigen Unterkünften einquartiert werden müssen.

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212

Infanterie

Die qualitativen Anforderungen an die Übungsplätze für die Panzerabwehr werden eine Steigerung erfahren, da für den Einsatz der Panzerabwehrlenkwaffe Dragon zusätzliche Sicherheitsmassnahmen notwendig sind. Dazu zeichnet sich bereits heute die Notwendigkeit des Ersatzes bestehender Panzerabwehrwaffen ab, die neue Bedürfnisse nicht nur an Schiessplätzen, sondern auch an Fahrund Schiess-Simulatoranlagen zur Folge haben werden.

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Mechanisierte und Leichte Truppen

Von der Tatsache ausgehend, dass die Schaffung eines weiteren Waffen- und Übungsplatzes für die Panzertruppen in absehbarer Zeit nicht möglich ist, würde die Beschaffung zusätzlicher Kampfpanzer eine vermehrte Belastung bestehender Waffen- und Schiessplätze mit sich bringen. Diese Entwicklung würde auch in einem Mehrbedarf an Simulationsanlagen und in einem weiteren Ausbau des einzigen Grundausbildungswaffenplatzes der Panzertruppen in Thun zum Ausdruck kommen.

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Artillerie

In den letzten Jahren wurde die Zahl der Panzerhaubitz-Abteilungen als Ersatz für die gezogene Artillerie, vergrössert. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit: - nebst dem Waffenplatz Bière auch den Waffenplatz Frauenfeld für die Grundausbildung der Panzerartillerie auszubauen und zusätzliche Stellungsräume sicherzustellen, - weitere Schiessgebiete der Artillerie für die Benützung durch Panzerartillerie auszubauen.

Diese Massnahmen wurden bereits in die Wege geleitet. Trotzdem wird in Zukunft ungefähr die Hälfte der Panzerhaubitz-Abteilungen Wiederholungskurse ausserhalb bundeseigener Waffen- und Übungsplätze durchführen müssen. Für die Belegung von Ortschaften mit mechanisierter Artillerie werden in den nächsten Jahren besondere Lösungen gefunden werden müssen.

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Fliegerabwehrtruppen

Die Beschaffung des Fliegerabwehr-Lenkwaffensystems Rapier hat zur Folge, dass auf dem für die Grundausbildung vorgesehenen Waffenplatz Emmen entsprechende Ausbildungsräume, u. a. für die Ausbildung an Simulatoren, bereitgestellt werden müssen. Für die Durchführung von Richtübungen auf Flugzeuge ist ferner ein permanenter Übungsplatz im Bereich des Waffenplatzes Emmen erforderlich. Dieser Richtplatz ist im Raum Eriswil geplant.

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Materialtruppen

Mit der Vermehrung der Panzerhaubitz-Abteilungen und der Einführung des Fliegerabwehr-Lenkwaffensystems Rapier nehmen auch die Aufgaben der Ma480

terialtruppen zu. Für die Ausbildung der erforderlichen Spezialisten sind zusätzliche Räumlichkeiten und Anlagen bei den betreffenden Materialtruppen-Rekrutenschulen auf den Waffenplätzen Thun und Lyss notwendig.

22

Zivile Entwicklung

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Umweltschutz

Bei der Auseinandersetzung um neue und bestehende Waffen- und Schiessplätze werden die Lärmprobleme auch in Zukunft eine erhebliche Rolle spielen.

Lärmimmissionen, welche für die zivilen Bereiche als zumutbare Grenzwerte zur Diskussion stehen, werden von der Armee nicht eingehalten werden können, wenn ihre Ausbildung im bisherigen Rahmen weitergeführt werden soll.

Bisherige Studien und Empfehlungen über die Begrenzung der Lärmemmissionen bei Schiessanlagen beschränken sich denn auch aus diesem Grunde auf zivile Schiessanlagen. Im Rahmen des künftigen Bundesgesetzes über den Umweltschutz und vor allem der entsprechenden Vollzugserlasse wird eine i Regelung getroffen werden müssen, welche den Erfordernissen einer kriegsgenügenden Ausbildung der Armee Rechnung trägt.

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Raumplanung

Die Berücksichtigung der militärischen Raumbedürfnisse auf den verschiedenen Stufen der Raumplanung wird militärische und zivile Stellen in einem erheblichen Masse engagieren. Interessenkollisionen liegen in der Natur der Sache und Differenzen bei deren Bereinigung kommen vor allem auf den Stufen der Regionen und Gemeinden zum Ausdruck. Die Probleme im Zusammenhang mit sachgerechter Berücksichtigung der militärischen Interessen in den verschiedenen Stufen der Raumplanung sowie der damit zusammenhängenden zeitgerechten, gezielten Informationen sind bis jetzt erst teilweise gelöst.

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Naturschutz

Zahlreiche Beispiele bestätigen, dass sich die Interessen des Naturschutzes und diejenigen der militärischen Ausbildung auf einem Waffen- oder'Schiessplatz sehr wohl in Einklang bringen lassen. Notwendig ist in jedem Einzelfall eine Beurteilung nach den objektiven Gegebenheiten. Leider werden Argumente des Naturschutzes allzu oft gegen einen militärischen Übungsplatz verwendet, ohne die sich aus einer Koordination ergebenden Vorteile für die Partner in Betracht zu ziehen.

224

Tourismus

Der Tourismus, als einer der wichtigsten Wirtschaftszweige unseres Landes, beansprucht in seinen verschiedenen Erscheinungsformen grössere Teile unseres Alpen- und Voralpenraumes. Diese Entwicklung ist volkswirtschaftlich von 481

grösster Bedeutung, hat aber zur Folge, dass die Armee bei ihrer Ausbildung zusätzliche Beschränkungen in Kauf zu nehmen hat. Die Möglichkeiten zur Verbesserung des Nebeneinanders von Tourismus und militärischem Übungsbetrieb und auch der Alpwirtschaft sind heute erst zu einem kleinen Teil ausgeschöpft. Die angebahnte Zusammenarbeit muss in den nächsten Jahren intensiv weitergeführt werden, wenn die in unserem Land vorhandenen Möglichkeiten zugunsten aller Interessen optimal ausgenützt werden sollen.

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Verschiedenes

Mit der Annahme von Artikel 37iuater der Bundesverfassung betreffend die FUSS- und Wanderwegnetze ist eine neue Koordinationsaufgabe entstanden.

Das zu schaffende Bundesgesetz über die FUSS- und Wanderwegnetze wird mit bestehenden gesetzlichen Grundlagen über die Beanspruchung von Grund und Boden für die militärische Ausbildung in Einklang gebracht werden müssen.

Sowohl für die FUSS- und Wanderwege im Bereich der den militärischen Übungen dienenden Plätze als auch für die militärische Benützung dieser Plätze werden gewisse Auflagen entstehen. ;Diese müssen im beidseitigen Interesse mit organisatorischen Massnahmen bewältigt werden können.

Die Einführung der Sommerzeit hat auf verschiedenen militärischen Ausbildungsplätzen zur Folge, dass, bedingt durch vertraglich eingegangene zeitliche Begrenzungen der Schiesstätigkeit am Abend, die Nachtausbildung während der Sommermonate nicht mehr sichergestellt ist. Dies ist auf jenen Plätzen der Fall, wo die Schiesstätigkeit auf 22 Uhr begrenzt wurde. Es gilt nun, mit den Vertragspartnern Lösungen zu finden, welche den minimalen Bedürfnissen der militärischen Ausbildung Rechnung tragen.

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Schiessplätze im Ausland

Bereits im ersten Bericht des Bundesrates an die Bundesversammlung über den Stand und die Planung auf dem Gebiet der Waffen-, Schiess- und Übungsplätze der Armee vom 13. Mai 1966 wurde festgehalten, dass die Ausbildung der Armee grundsätzlich im eigenen Land sichergestellt werden muss. Der zweite Bericht vom 10. Februar 1971 hält an diesem Grundsatz fest, währenddem im dritten Bericht vom 1. September 1976 auf diese Frage nicht mehr eingegangen wurde. In der Berichtsperiode erfuhr die Frage erneut eine Publizität, die gewisse Erwartungen bezüglich einer allfälligen, teilweisen Verlegung der militärischen Ausbildung ins Ausland weckte.

Die eingehende Abklärung aller Aspekte hat ergeben, dass eine solche Verlagerung der militärischen Ausbildung auf Schiess- und Übungsplätze im Ausland aus verschiedenen Gründen im heutigen Zeitpunkt nicht denkbar ist. Kostenund Zeitaufwand wären untragbar und rechtliche Fragen im Moment nicht zu lösen. Es ist deshalb nicht vorgesehen, schweizerische Truppenverbände auf ausländischen Waffen- und Schiessplätzen auszubilden. Dagegen bleibt die Möglichkeit vorbehalten, gewisse begrenzte Ausbildungsdisziplinen im Sinne von Versuchen mit begrenzten Detachementen auf ausländischen Plätzen durchzuführen. Entsprechende Übungen wurden in den Jahren 1980 und 1981 zum 482

Beispiel auf Fliegerschiessplätzen in Schweden durchgeführt. Eine spürbare Entlastung der Waffen-, Schiess- und Übungsplätze in der Schweiz wird durch solche Versuchsübungen nicht erfolgen. Die Ausbildung unserer Armee wird nach wie vor im eigenen Land stattfinden, und die daraus resultierenden unvermeidbaren Immissionen müssen in Kauf genommen werden.

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Neue Vorhaben und Ausbaubedürfnisse

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Allgemeines

Von den im Bericht 1976 erwähnten Ausbaubedürfnissen konnte erst ein Teil verwirklicht werden. Dazu kommen neue, durch die militärische Entwicklung bedingte Erfordernisse.

Die nachstehende Übersicht umfasst deshalb die aus früheren Berichtsperioden noch hängigen Projekte sowie neue Vorhaben. Insbesondere wird ein künftiges Armeeleitbild Bedürfnisse an neuen und die Anpassung bestehender Ausbildungsplätze und -anlagen zur Folge haben. Die Realisierung wird aufgrund laufend festzusetzender Prioritäten zu gewährleisten sein.

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Neue Wäffenplätze und Ausbaubedürfnisse

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Neu zu erstellende sowie ganz oder teilweise zu verlegende Waffenplätze

Rothenthurm: Bau eines, neuen Waffenplatzes für die Leichten Truppen (Aufklärer und Radfahrer), als Ersatz für das Provisorium im Räume Schwyz-Rothenthurm-Goldau St. Gallen: Bau einer Kaserne für zwei Kompanien im Raum Anschwilen/Breitfeld als Ersatz für die aufgegebene Kaserne St. Gallen Liestal: Verlegung der Kaserne in das Oristal Bern: ' . ' ' '' ' · . ' ''· · : .

Verlegung des Infanterie-Waffenplatzes nach dem Sand; Ergänzung der dort vorhandenen Anlagen für eine ganze Rekrutenschule ; Weiterverwendung der Mannschaftskaserne Bern ,für die Schulen und Kurse der Versorgungstruppen; Verlegung der Anlagen der Eidgenössischen Militärpferde-Anstalt; Ausbau eines Zentrums für die Offiziersausbildung (mittelfristig) Zürich: Gesamtverlegung des kantonalen Waffenplatzes Zürich durch den Kanton in das Reppischtal. Finanzielle Mitbeteiligung des Bundes an den Baukosten der Kaserne und Strassen; Bau von Ausbildungsanlagen, eines Dienstgebäudes und einer ALST-Unterkunft durch den Bund 483

322

Auszubauende bzw. zu erweiternde Waffenplätze

Aarau: Bau eines Lehrgebäudes im Rahmen der zusammen mit dem Kanton Aargau in Aussicht genommenen Sanierung des Waffenplatzes Airolo: Bau von Ausbildungsanlagen und Sanierung der Unterkunft Andermatt: Sanierung der Kaserne Altkirch; Bau einer Mehrzweckhalle Bière: Bau eines Fahrsimulatorgebäudes und einer Fahrschulstrasse Bremgarten: Bau eines zentralen Holzlagers Colombier: Bau einer Mehrzweckhalle und Ergänzung der Ausbildungsanlagen auf dem Übungsplatz Planeyse; der Kanton Neuenburg hat die Sanierung der Kasernenanlage in Aussicht genommen; Benützungs- und Finanzierungsverhältnisse sind neu zu regeln Dübendorf: Bau einer Mehrzweckhalle Emmen: Ausbau des Waffenplatzes und Bau von Anlagen für die Ausbildung am FlabLenkwaffen-System Rapier Frauenfeld: Ausbau für die mechanisierte Artillerie St. Luzisteig: Sanierung der Kaserne und Bau einer Schiessanlage, die auch den Schiessvereinen der Region zur Verfügung gestellt wird Lyss: Schaffung von Ausbildungsanlagen und Werkstätten für die Truppenhandwerker; Bau einer Mehrzweckhalle St-Maurice: Bau von Anlagen für Unterkunft und Ausbildung für die Geb Inf RS, sowie einer Mehrzweckhalle in Savatan Mels: Bau von Ausbildungsanlagen, einer Mehrzweckhalle und einer Unterkunft für die Festungsartillerie-Schulen 484

Monte Ceneri: : Bau von Geschütz- und Ausbildungshallen für die Artillerie-Schulen Payerne: Sanierung und Ausbau der Unterkünfte und Ausbildungseinrichtungen der Fliegertruppen und der Fliegerabwehr Thun: - Ausbildungsanlagen und Werkstätten für die Panzer-Haubitzen-Mechaniker - Ausbildungshallen für eine Panzertruppen-Rekruten- und -Offiziersschule (MLT 4. Etappe) - Unterkünfte und ; Ausbildungsanlagen für eine MaterialtruppenrRekrutenschule, sowie - mittelfristig - für die Offiziersschulen dieser Truppen - Ausbau von Übungspisten für die Panzertruppen Walenstadt: Verlegung der Schiessanlage; Gesamtsanierung des Waffenplatzes Wangen an der Aare: Bau von, Ausbildungsanlagen für die Inf Motf Schulen Verschiedene Waffenplätze: Sanierung von Pachtgütern; Bau von Ausbildungsanlagen 33

Neue Schiess- und Übungsplätze sowie Ausbau und Erschliessung bestehender Plätze

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Bedarf an neuen Schiess- und Übungsplätzen

Der im Bericht vom 1. September 1976 ausgewiesene Bedarf konnte wie vorstehend bereits erwähnt, erst zu einem kleinen Teil gedeckt werden. Einige Bedürfnisse wurden in der Berichtsperiode durch die Entwicklung erweitert oder präzisiert. Jeder zusätzliche Platz, der für eine intensive und rationelle Ausbildung sichergestellt und ausgebaut werden kann, verbessert und erleichtert diese und entlastet gleichzeitig die aufgrund des Bundesgesetzes über die Militärorganisation zu beanspruchenden, nicht bundeseigenen Gebiete.

Die nachfolgende Übersicht enthält diejenigen Plätze, welche als Mindestanforderung für eine zweckmässige Ausbildung sichergestellt und entsprechend eingerichtet werden müssen: - zwei Panzerabwehr-Schiessplätze mit beweglichen Zielanlagen und Manövriermöglichkeiten im Stellungsraum, für Schussdistanzen von 1000 m, in den Räumen Ostschweiz und Zentralschweiz/Jura, - ein Abteilungs-Stellungsraum für die mechanisierte Artillerie, mit 1 entsprechenden Zielgebieten in der Ostschweiz, - zwei Ausbildungsplätze für die Schulung des Ortskampfes, zusätzlich zum Platz Bernhardzell, dessen Ausbau in der Baubotschaft 1981 beantragt wird, - ein Zielgebiet für die Fliegertruppen, :· , 485

- zwei grössere Schiessplätze im Bereich der Gebirgsdivisionen, die auch der Schulung des Einsatzes der verbundenen Waffen zu dienen haben, - eine Anzahl von Kleinschiessplätzen in den verschiedenen Landesteilen für den Einsatz von Infanteriewaffen und für die Schulung der Panzerabwehr auf den verschiedenen Stufen.

Ein neuer Übungsplatz für mechanisierte Truppen, wie er im Bericht 1976 enthalten war, würde die Ausbildungsmöglichkeiten dieser Truppen nach wie vor erheblich verbessern und bestehende Plätze entlasten. Es sind indessen keine Aussichten vorhanden, einen solchen Platz in den nächsten Jahren zu verwirklichen, so dass er in der Liste der kurz- und mittelfristig zu realisierenden Vorhaben nicht mehr aufgeführt ist.

Die Ausbildung der mechanisierten Truppen wird sich wohl in den nächsten Jahren auf den bestehenden Plätzen und unter Inanspruchnahme von Behelfslösungen abwickeln müssen.

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Ausbau und Erschliessung bestehender Schiess- und Übungsplätze

Eine rationelle Ausnützung der bundeseigenen Schiessplätze und eine den militärischen Bedürfnissen entsprechende Ausnützung bedingt den Bau entsprechender Ausbildungsanlagen, die Erschliessung sowie in verschiedenen Fällen die Schaffung von Unterkünften.. Bei den zu erstellenden Ausbildungsanlagen handelt es sich um Objekte für die Schulung der Häuserkampftechnik, um bewegliche Ziele für die Panzerabwehr und um ausgebaute Waffenstellungen.

Zu den nachstehend aufgeführten Vorhaben kommen laufend kleinere Ergänzungsbauten auf bestehenden Plätzen hinzu, die zum Teil durch Genietruppen ausgeführt werden.

Bernhardzell: Bau einer Ortskampfanlage und weiterer Ausbildungsanlagen (2. Ausbauetappe) Hintere Au/Schwellbrunn: Bau von Zugs- und Gruppenstützpunkten, Anlagen für die Panzerbekämpfung Simplon: Sanierung des alten Hospizes und Ergänzung der bereits in Truppenarbeit ausgeführten Ausbildungsanlagen Cholloch/Ricken: Bau einer einfachen Ortskampfanlage Glaubenberg: Bau eines neuen Truppenlagers, als Ersatz für die baufälligen Baracken Chésopelloz FR: Sanierung der Schiessanlage und Bau eines Munitionsmagazins 486

Wichten: ,, , : Ausbau des Schiessplatzes und Bau einer Erschliessungsstrasse nach der Wichlenmatt Der Bau eines Truppenlagers auf dem Schiessplatz Petit Hongrin, die erste Ausbauetappe des Truppenübungsplatzes Bernhardzell, sowie der Ausbau eines landwirtschaftlichen Betriebes auf dem Schiessplatz Spittelberg bilden Gegenstand der Baubotschaft 1981.

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Ausblick

Die Bereitstellung der für die Ausbildung unserer Armee erforderlichen Plätze und Anlagen wird auch in den kommenden Jahren ein Hauptproblem des Eidgenössischen Militärdepartementes sein. An finanziellen Mitteln werden hiefür in den nächsten Jahren einige hundert Millionen Franken aufgewendet werden müssen. Entsprechende Beträge wurden im Rahmen der mittelfristigen Planung (1981-1985) berücksichtigt.

' !: ; Nebst diesen erheblichen Aufwendungen für die Bauten und Landerwerbe müssen in vermehrtem Masse auch die übrigen wirtschaftlichen Auswirkungen der Truppenstationierungen in die Überlegungen und Verhandlungen einbezogen werden. Für die von unseren Wehrmännern jährlich, zu leistenden rund 12,5 Millionen Diensttage werden für .Solid, Unterkunft, Verpflegung und Kleinauslagen wie Reparaturen rund 120 Millionen Franken aufgewendet. Dieser Betrag, der sich um die zusätzlichen eigenen Aufwendungen der Wehrmänner erhöht, wird' an den Standorten der Truppe ausgegeben. Nicht zuletzt deshalb stellen Truppeneinquartierungen in zahlreichen Ortschaften und Städten unseres Landes schon heute eine willkommene Belebung des örtlichen Gewerbes dar.

Mit Geld allein werden aber auch in den kommenden Jahren keine Waffen-, Schiess- und Übungsplätze zu realisieren sein. In vermehrtem Masse ist das Eidgenössische Militärdepartement auf die Mitarbeit und Unterstützung von Behörden der Kantone und Gemeinden und nicht zuletzt auch auf das Verständnis weiter Bevölkerungskreise angewiesen. Insbesondere bei der Schaffung der im vorliegenden Bericht enthaltenen grqssen Waffen- und Schiessplätze werden zwangsläufig Interessenkollisionen entstehen, die nur behoben werden können, wenn bei allen Beteiligten die Einsicht in die Notwendigkeit solcher Plätze vorhanden ist.

Damit die Armee, die ihr zugewiesenen Aufgaben erfüllen kann, muss sie nicht nur ausgerüstet, sondern auch ausgebildet werden können, und dazu braucht es Raum und entsprechende Anlagen. Die sich dabei ergebenden ; Immissionen müssen, soweit sie nicht verhindert werden können, von unserer Bevölkerung, die dies immer verstanden hat und es im allgemeinen auch heute noch versteht, in Kauf genommen werden. Das Bekenntnis zu einer glaubhaften Landesverteidigung allein wird auch in den kommenden Jahren nicht genügen, um der Armee die Erfüllung ihrer Aufgaben zu ermöglichen.

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Bericht über den Stand und die Planung auf dem Gebiet der Waffen-, Schiess- und Übungsplätze der Armee vom 16. September 1981

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1981

Année Anno Band

3

Volume Volume Heft

44

Cahier Numero Geschäftsnummer

81.064

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

10.11.1981

Date Data Seite

472-487

Page Pagina Ref. No

10 048 483

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