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Bekanntmachungen der Departemente und Ämter

Notifikationen Der Einzelrichter am Bezirksgericht Bülach, lie. iur. Purger, hat mit Verfügung vom 30. April 1981 die von der Eidgenössischen Oberzolldirektion mit Strafbescheid Nr. 22/402.78 am 16. März 1979 gegen ausgefällte Busse von 7870 Franken im Umfang der noch ausstehenden 7350 Franken in 84 Tage Haft umgewandelt, unter Verweigerung des bedingten Strafvollzuges.

Gegen diese Verfügung läuft dem Gebüssten eine Frist von zehn Tagen ab Veröffentlichung, um beim Obergericht des Kantons Zürich, L Strafkammer, schriftlich und begründet Rekurs einzureichen. Eine Ausfertigung der Verfügung kann bei der Bezirksgerichtskanzlei Bülach bezogen werden.

15. September 1981

Bezirksgericht Bülach Der Gerichtssekretär: Mäder

Der Einzelrichter am Bezirksgericht Bülach, lie. iur. Furger, hat mit Verfügung vom 30. April 1981 die von der Eidgenössischen Oberzolldirektion mit Strafbegr 1954, österreichischer Staatsangehöriger, zurzeit unbekannten Aufenthaltes, ausgefällten Bussen von je 1485 Franken in 49 Tage Haft umgewandelt, unter Verweigerung des bedingten Strafvollzuges.

Gegen diese Verfügung läuft den Gebüssten eine Frist von zehn Tagen ab Veröffentlichung, um beim Obergericht des Kantons Zürich, I. Strafkammer, schriftlich und begründet Rekurs einzureichen. Eine Ausfertigung der Verfügung kann bei der Bezirksgerichtskanzlei Bülach bezogen werden.

15. September 1981

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Berzirksgericht Bülach Der Gerichtssekretär: Mäder

Vorladungen

unbekannten Aufenthalts, wird hiermit aufgefordert, am Mittwoch, 30. September 1981, 11 Uhr, in 5600 Lenzburg, Bezirksgericht, als Angeklagter vor Divisionsgericht 9A zur Hauptverhandlung zu erscheinen.

Falls der Angeklagte dieser öffentlichen Vorladung nicht Folge leistet, wird gemäss Artikel 155 Militärstrafprozess das Verfahren gegen Abwesende durchgeführt.

1. September 1981

Divisionsgericht 9A !

Der Präsident : Oberstlt Vetter

kannten Aufenthalts, wird hiermit aufgefordert, am Mittwoch, 30. September 1981, 15.30 Uhr, in 5600 Lenzburg, Bezirksgericht, als Angeklagter vor Divisionsgericht 9A zur Hauptverhandlung zu erscheinen.

Falls der Angeklagte dieser öffentlichen Vorladung nicht Folge leistet, wird gemäss Artikel 155 Militärstrafprozess das Verfahren gegen Abwesende durchgeführt.

1. September 1981

Divisionsgericht 9A Der Präsident: Oberstlt Vetter

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Bekanntmachungen der Departemente und Ämter

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Bundesblatt

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Jahr

1981

Année Anno Band

3

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36

Cahier Numero Geschäftsnummer

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

15.09.1981

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100-101

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