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Bundesblatt 108. Jahrgang

Bern, den 24. Mai 1951

.

Band II

Erscheint wöchentlich. Preis 28 Franken im Jahr, 15 franken Im. Halbjahr zuzüglich Nachnahme- und Postbestellungsgebühr Einrücknngsgebühr; 50 Rappen die Petitzeile oder deren Raum. -- Inserate franko »n Stämpfli è die, in Bern

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6038

Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung über die Bewilligung eines Bundesbeitrages an die weiteren Mehrkosten der Melioration der Linthebene in den Kantonen Schwyz und St. Gallen (Vom 18. Mai 1951) Herr Präsident!

Hochgeehrte Herren!

Wir beehren uns, Ihnen hiermit unseren Entwurf zu einem Bundesbeschluss über die Zusicherung eines Bundesbeitrages an die weiteren Mehrkosten der Melioration der Linthebene zu unterbreiten.

I.

Die

Eidgenössische Meliorationskommission als oberstes Organ d e s

Bundesrat, in der aufGrund einerr Schilderung der heutigen Lage des Werkes um Bewilligung weiterer Mittel zur Fertigstellung desselben nachgesucht wird.

Über die bisherige Entwicklung des Unternehmens ist folgendes zu berichten : Durch das Bundesgesetz vom 8. Februar 1989 betreffend die Melioration der Linthebene in den Kantonen Schwyz und St. Gallen wurde ein eidgenössisches Werk mit öffentlich-rechtlicher Persönlichkeit errichtet.

Das Werk hat den Zweck, die Linthebene in den Kantonen Schwyz und St. Gallen nach dem von der Sektion für Bodenverbesserungen, Abteilung Landwirtschaft, in den Jahren 1937-1989 aufgestellten Projekt zu meliorieren.

Die Melioration umfasst die Korrektion der Wildbäche, die Entwässerung, die Güterzusammenlegung Und die Weganlagen (Art. l des B G).

Die Kosten des Werkes waren veranschlagt zu: Bundesblatt. 108. Jahrg. Bd. II.

12

154

Gebiet A. Linksseitige Linthebene 5 000 000 Franken Gebiet B. Bochtsseitige Linthebene, unter Buchberg . 4 000 000 » Gebiet C. Bechtsseitige Linthebene (Schänisor Ebene).

3 730 000 » Zusammen 12 730 000 Franken Nach Artikel 8 des genannten Gesetzes übernimmt der Bund 60 % dieser Kosten, währenddem die Kantone Schwyz (am 18. Januar 1940) und 8t. Gallen (am 6. April 1940) ihre Zustimmung zum Gesetz erklärten und sich zu Beitragsleistungen von je 25 % verpflichteten.

Die Arbeiten konnten im Jahr 1942 aufgenommen werden; sie mussten sofort in den Dienst der Landbeschaffung für den Mehranbau gestellt werden.

Das zwang von Anfang an zu einschneidenden Abweichungen vom ursprünglichen Bauprogramm, das eine systematische und möglichst ökonomische Arbeitsfolge vorsah. Es mussten ohne grosse Bücksicht auf den organischen Zusammenhang vor allem diejenigen Arbeiten gefördert werden, die innert kürzester Frist neues Anbauland schaffen konnten. Dieser Umstand, die zusätzlichen Verwaltungskosten, die nachträgliche Erweiterung des Perimeters, dann aber besonders die inzwischen eingetretene Teuerung zeigten bald, dass mit dem genehmigten Voranschlag nicht auszukommen war. Die Eidgenössische Meliorationskommission sah sich daher gezwungen, bereits am 9. November 1945 dem Bundesrat und den Begierungen der Kantone Schwyz und St. Gallen Gesuche um Erhöhung des Kredites für das Unternehmen um 10 270 000 Franken auf 23 000 000 Franken einzureichen.

Der Bundesrat beantragte in seinej: Botschaft vom 1. April 1946 an die Bundesversammlung über die Bundeshilfe für die Melioration der Linthebene in den Kantonen Schwyz und St. Gallen den Bäten die Bewilligung eines N a c h t r a g s k r e d i t e s von 60 % der Mehrkosten, im Maximum 6 162 000 Franken. Am 17. Oktober 1946 wurde von den eidgenössischen Bäten folgender Beschluss gefasst: .

Die Mehrkosten von 10,27 Millionen Franken für die Durchführung der Melioration der Linthebene werden wie folgt gedeckt: a. Beitrag des Bundes 60 %, im Maximum 6 162 000 Franken, b. Beiträge der Kantone 25 %, c. Beiträge der Berimeterpflichtigen und anderweitige Beiträge.

Für die Fortführung und Vollendung des Werkes werden dem Unternehmen zinsfreie Vorschüsse im Böhmen der zugesicherten Beiträge, höchstens aber l 950 000 Franken pro Jahr gewährt.

Nachdem dann der Kanton Schwyz durch
Beschluss des Begierungsrates vom 22. November 1945 und der Kanton St. Gallen durch Grossratsbeschluss vom 14. Mai 1946 sich bereit erklärten, ihre Beitragsleistungen im bisherigen Anteilsverhältnis von 25 % auch auf die Mehrkosten auszudehnen, erschien die Finanzierung dee Werkes nach damaliger Voraussicht sichergestellt.

155

IL Die Annahme, das Unternehmen könne auf Grund dea bereinigten Projektes 1945 und zu dem durch die Nachsubventionierung auf 23 000 000 Franken erhöhten Kostenvoranschlag fertig gestellt werden, hat sich inzwischen als unzutreffend erwiesen. Auf Grund einer Übersicht über den Stand der Arbeiten und der Ausführungskosten vom Herbst 1950 sollen im Folgenden Umfang und Ursachen der neuerlichen Kostenüberschreitung dargelegt werden, Stand der Arbeiten und Kosten am 30, September 1950 Die bisherige Entwicklung des Unternehmens ist besonders dadurch gekennzeichnet, dass es in seiner ersten Ausführungsperiode, vom Beginn der Bauarbeiten bis zum Jahre 1945, weitgehend unter dem Einfluss der Kriegswirtschaft stand, währenddem in den darauffolgenden Jahren der Übergang zu einer mehr nach technischen und ökonomischen Anforderungen ausgerichteten Gestaltung gesucht werden musste. Bei der Aufstellung der Bauprogramme für die Nachkriegsjahre stellte sich zudem die heute wieder besonders aktuelle und gar nicht leichte Aufgabe, zwischen einer den Interessen des Werkes und der daran Beteiligten angemessenen Förderung der Arbeiten und der aus konjunkturpolitischen Rücksichten gebotenen Zurückhaltung den gangbaren Weg zu finden.

In der beiliegenden Tabelle ist nun im ersten Teil der Fortschritt der Arbeiten und die Zunahme der Kosten in den beiden Zeitperioden für die verschiedenen Arbeitsgattungen dargestellt.

Für die 3 Teilgebiete ergeben sich folgende Anteile an den hauptsächlichsten Leistungen : .

Ebene A (linksseitige) 1942-1945 1945-1950 TOTAL Mass

Mass

Mass

Kosten Fr.

Kanäle. . . . . . . . 23600m' 10384m' 88984m' Drainagen 880 ha 9 ha 389 ha Strassen 13 400 m' 13 346 m' 26 746 m' Pumpanlage Grynau, in Betrieb seit 28. Juni 1949 Tuggen, Maschinenlieferung Ebene B (Uznach-Benken) Kanäle 18550m' 8 518'm' 22068m' Drainageu 191 ha 97 ha 298 ha Strassen 5 490 m' 2 095 m' 7 585 m' Pumpanlage Uznach, in Betrieb seit 19. Juli 1949

2739952 903 898 338 166 980 416

Ebene C (Schanis) Kanäle Drainageu Strassen

3192762 1224 710 198 919

11810m' 214 ha 5 830 m'

11607m' 184 ha l 481 m'

23417m' 398 ha 7 311 m'

4410600 1118 453 847 036 686 473 155 249

156 Melioration

Bisherige Baukosten und ausgeführte. Arbeiten ; Ausgeführte Arbeiten und Kosten von 1842--30. 9. 1950 1942--1. 5. 1946

Bauobjekte

Masse

Ausführungkosten Fr.

1. 5. 1945--SO. 9. 1950 Masse

Kanalbauten . . . . 53 960 m' 4 946 873 25 509 m' Pumpanlägen: Grynau _ Tuggen » . .. .. ..

--.

"öS .

-- Uznach Detaildrainagen . . .

785 ha 1 753 803 290ha 208 750 16 922 m' Strassen und Wege . 24 720 m' . Güterzusammenlegung, Perimeter, geometrische Arbeiten 142379 -- -- Zentralverwaltung , 496 061 örtliche Bauleitung -- Unterhaltsarbeiten .

-- -- Pumpenbetrieb . . .

--.

-- -- ,, --· Planiearbeiten . . .

-- Kulturschadenver___ gütungen -- -- Ersatz von Trink. __ wasser -- -- Windschutzanlagen .

Total

1

--

7 547 866

---

AusführungskoetenFr..

TOTAL Masse -

5 396 441 79 4G9 m' 10 843 814 686 473 155 249 1 822 138 -- 980 416 1 493 258 1 075 ha 3 247 061 1 170 371 41 642 m' 1 379 121

213 536 744 884 151 839 13 532 7875 180 202

--

355 915 1 240 945

-- -- -- --

151 839 13532 7875 180 202

9991 7991

--

9991 7991

11 212 058

--

18 759 924

) Sohlen- und Ufersicherungen bei neuen und ausgeführten Kanälen.

) Zuwachs der Drainagefläche um 450 ha.

3 ) Hartschotter und Walzung.

2

Ausführungs. kosten Fr.

157 der Linthebene noch auszuführende zusätzliche Arbeiten und Kosten hiefür Ursachen der Mehrkosten bis SO. 9. 1950

Mehrkosten in der Bauperiode 1945 -- 1950

Allgemeine Teuerung

Zusätzliche Arbeiten und kriegsbedingte Kosten

Zunahme der Teuerung seit 1945

Zusätzliche Arbeiten

Zusätzliche.

Arbeiten gegenüber dem Projekt 1945

Fr.

- Fr.

IT.

Fr.

Fr.

ïr.

3 817 088

4434550

2591681

828 056

679 523

314 559

679 528

2 031 061 825 010

1216000 525 000

.--

29111

317 600 525 000

245 525

101 670

8720

32080

--

823 580 ---

354 658 ---

62757

111 730

._

Kosten auf der Preisbasis 1939

--

--

151 839 13532 7875

·

--

180 202

' --

-- -- .

-- --

9 991 7991

-- --

-- --

8 070 265 7 311 401 . 3378258 .

43 % 39% 18% Total ausserordentl. Ausgaben 10 689 659 4

1 191 967

--

2 031 150

314 559

29111

151839 v 13532 / 7875 180 202

1 386 000 !)

-- 1 440 000 2) 210 000 3)

300 000 4) _ 300 000 5)

260 000 ·)

9991 7 991 J

2 857 750 2 746 250 3 896 000 30% 29% 41% Total Mehrkosten 9 500 000

) Neuvermarkung, Entschädigung für Ställe, Scheunen, Wasserrechte etc.

) Unterhaltskosten und Pumpbetrieb bis Bauabschluss, 6 ) Kulturschadenvergütung, Windschutz, Landschaftsgestaltung etc.

5

158

Die gesamten bis 80. September 1950 aufgelaufenen Kosten verteilen sich auf die 8 Gebiete wie folgt: Ebene A (1885 ha) 8 047 900 Franken Ebene B (1281 ha) 5 530 100 » Ebene C (1167 ha) 5 182 000 » Total (4288 ha) 18 760 000 Franken Vom Voranschlag 1945 von 28 000 000 Franken bleibt somit noch ein Kreditrest von 4 240 000 Franken.

Die vorstehenden Zusammenstellungen wie auch der erste Teil der beiliegenden Tabelle zeigen deutlich, dass die Arbeiten in den Nachkriegsjahron stark eingeschränkt wurden, dass aber die Baukosten nicht ab, sondern zunehmen. Bei den Kanalbauten sind die hohen Kosten zum Teil auf die Korrektion einiger aus den Eandgebieten kommender Wildbäche, bei don Strassen auf den Bau einiger Hauptstrassen zurückzuführen.

Von ganz wesentlichem Einfluss auf die Kostenentwicklung waren aber noch andere Faktoren, vor allem die Teuerung und die Bauschwierigkeiten, über die folgendes auszuführen ist: a. Die Teuerung Im Zeitpunkt der Kostenberechnungen -- Herbst 1944 -- für das erste Nachsubventionsgesuch schien die Teuerung ihren Höhepunkt erreicht zu haben.

Allgemein glaubte man, die für das Kriegsende erwartete Arbeitslosigkeit werde eine Senkung dor Löhne und Preise mit sich bringen. Die auf den damals gültigen Preisen für Tiefbauarbeiten (Index 150) basierten Kostenberechnungen für die noch auszuführenden Arbeiten schienen bei der sich bereits abzeichnenden sinkenden Tendenz der Löhne und Materialpreise eine genügende Sicherheitsmarge für allfällig noch eintretende Überraschungen zu enthalten.

Entgegen aller Erwartungen begannen jedoch die Baukosten im Frühjahr 1946 rapid anzusteigen; deren Index erreichte im Februar 1948 den Höchststand mit 193,8 Punkten. Dieses Maximum der Teuerung blieb bis im Herbst 1948 praktisch konstant, worauf bis zum Spätsommer 1950 eine langsame Senkung eintrat. Seither erfuhren die Preise für Baueisen, Holz, öl, Benzin etc. bereits wieder Erhöhungen, die zusammen mit dem neuen Konjunkturaulschwung im Baugewerbe heute in einem merklichen Anziehen der Angebotspreise für Bauarbeiten zum Ausdruck kommen.

Die Teuerung wirkte sich im Mittel für die Baujahre 1942-1950 durch Mehrkosten von 38,9 % aus. Auf dor effektiven Bausumme bis zum 30. September 1950 von 18 760 000 Franken ergibt dies Mehrkosten durch Teuerungen allein von 7 811 400 Franken.

Die Löhne erhöhten
sich von 1945 von 1,70 Franken pro Stunde auf 2,05 Franken und mit Berücksichtigung der sozialen Leistungen, Ferien- und Feiertagsentschädigungen und dem Anteil an der Krankenversicherung (Werkunkosten) von 1,70 Franken auf 2,47 Franken pro Stunde. Die Lohnerhöhungen im Intervall 1945-1949 betrugen somit 45,8%,

159 b. Bauschtuierigkeüen Ein weiterer Umstand, der unerwartete und beträchtliche Mehrausgaben verursachte, zeigte sich in der Verschlammung und Verkrautung der offenen Kanäle. Das Projekt 1939 sah, wie dies früher bei Meliorationen allgemein üblich war, alle grösseren Vorflutgräben als reine Erdkanäle, ohne jede Sohlenund Böschungsverkleidung, vor. Nur wenige Sammelkanäle mit sehr geringem Gefalle erhielten einen Sohlenausbau aus Betonplatten, um deren Abflussvermögen zu verbessern. Bis zum Jahre 1945 sind in allen 8 Gebieten die Kanäle nach diesen Grundprinzipien erstellt worden. Nach 2-8 Jahren zeigton sich aber bei den unverkleideten Kanälen schwere Nachteile. Das sehr feine Erdmaterial, lehmiger Sand mit torfiger Einschliessung löste sich in Schlamm auf. In der Folge traten in den Kanälen Aufquellungen, Sackungen und Ablagerungen auf, die den Wasserlauf ausserordentlich störten. Diese Stauungen wirkten ungemein fördernd auf das Wachstum von Sumpfpflanzen in der Sohle und an den Böschungen, Die Vegetation in den Gräben wurde so üppig, dass eine zweimalige jährliche Bäumung nicht genügte, um den Wasserlauf frei zu halten. Diese Verkrautung verursachte ihrerseits wieder Stauungen des Wasserspiegels in den Kanälen, die bis zu 60 cm reichten. Die Pflanzenbestände hielten wiederum Schlamm und Schwemmsei zurück, wodurch sich in den Kanalbetten eigentliche Auflandungen anstellten, die den Wasserablauf noch mehr hindern und die Vegetation weiter fördern konnten.

Noch 1945 erwartete man, dass sich die Kanalprofile mit der Zeit von selbst konsolidieren würden. Man glaubte auch der Ubelstände mit dem einfachen Mittel öfterer Bäumung der Gräben und durch Anlage vermehrter und grösserer Kies- und Schlammsammler Herr zu werden. Es hat sich aber inzwischen gezeigt, dass das nicht genügt. Die sehr hohen Ausgaben für die Kanalsäuberungen -- sie betrugen in den letzten Betriebsjahren 73 000 Franken -- würden nach Fertigstellung des gesamten Kanalnetzes eine untragbare Unterhaltslast ergeben. Das muss aber im Interesse des Werkes und seiner Wirkung unter allen Umständen vermieden werden. Es bleibt darum nichts anderes übrig, als Sohle und Böschungen der Kanäle bis auf Mittelwasserhöhe durch Einbauten aus Beton oder Pflasterung auszukleiden. Diese Einbauten mussten bereits bei mehreren Kanälen ausgeführt werden ;
bei einer ganzen Anzahl bereits erstellter Gräben bleibt dies noch nachzuholen, und für die noch auszuführenden Kanäle müssen schon bei der Projektierung Sohlen- und Böschungssicherungen vorgesehen werden.

Diese Auskleidungen, mit der erforderlichen zusätzlichen Wasserhaltung gegenüber dem Ausbau des reinen Erdprofils, den vielerorts notwendigen Spundungen, Steinpackungen .und Pfählungen sowie der Beschaffung und Verarbeitung des Materials für Betonplatten und Pflasterungen bringen wesentliche Mehrkosten. Diese Mehraufwendungen sind unvermeidlich, da sonst Wirkung, Bestand und Unterhalt der Kanäle in Frage gestellt würden. Die spätere Unterhaltsorganisation wäre gar nicht in der Lage, das Meliorationswerk ohne diese zusätzliche Sicherung der Kanäle zu übernehmen. Die durch die ungün-

160 stigen Bodenverhältnisse a u f g e z w u n g e n e n Mehrleistungen für den A u s b a u der Kanäle kosteten bisher 2 205 000 Franken.

c. Pumpanlagen Weitere unerwartete Überraschungen traten bei der Ausführung der Pumpanlagen auf. Das Projekt 1939 sah 2 solcher Anlagen vor, je eine auf jeder Seite der Linth bei der Ausmündung der Hauptvorfluter in die Hinterkanäle.

Der Pumpanlage Grynau hätte auch das Wasser von Tuggen und aus dem Mühlemoos durch einen Düker unter der Spettlinth hindurch zugeleitet werden sollen. Bei der Tieferlegung der Spettlinth um ca. 1,50 m erwies sich jedoch der Baugrund in der Gegend des vorgesehenen Dükers als sehr schlecht, es trat Grundbruch ein ; das ist ein vulkanartiges Aufquellen des Untergrundes durch die Sohle der Baugrube unter der Wirkung des Grundwasserdruckes.

Diese Boden- und Grundwasserverhältnisse gaben Anlass zu. umfangreichen Sondierungen und Baugrunduntersuchungen durch das Erdbaulaboratorium der Eidgenössischen Technischen Hochschule, da für die Pumpanlagen sichere Fundationen absolut unerlässlich waren. Als Eesultat dieser Untersuchungen ergaben sich einschneidende Projektänderungen. Auf dem Gebiete A links der Linth wurden zwei Pumpanlagen, eine ca. 650 m oberhalb Grynau am Friedgraben und eine weitere am Mühlemooskanal ca. 150 in oberhalb dem Spettlinthkanal angenommen. Durch diese dritte Pumpanlage kann der Düker unter der Spettlinth vermieden, und der Zuleitungskanal muss weniger tief und auf alle Fälle nicht in Triebsandschichten ausgehoben werden. Diese Lösung ist sowohl in technischer wie in finanzieller Hinsicht sicherer. Die Kosten dieser dritten Pumpanlage sind demnach als zusätzlich, bedingt durch die ungünstigen Bodenverhältnisse, zu betrachten.

Bei der Pumpanlage Grynau traten bei der Fundation, trotz der sehr sorgfältigen Abklärung der Bodenverhältnisse, Grundbrüche mit einem ausserordentlich starken Grundwasserandrang ein. Die Baugrube musste mit 7,0 m langen eisernen Spundwänden umschlossen werden, die zur Sicherung des Pumpenhauses im Boden belassen wurden. Überdies ergab sich die Notwendigkeit, an Stelle der vorgesehenen L ä n g s f u n d a m e n t e eine stark armierte B e t o n g r u n d p l a t t e einzubauen. Wie in den Kanälen mussten auch die Sohlen und Böschungen der Zu- und Ablaufbecken durch Betonplatten gesichert werden.
Auch die Pumpanlage Uznach liess sich nicht am vorgewählten Standorte ausführen. Sondierungen ergaben, dass die Station in wohl tragfähigen, aber ausserordenthch wasserdurchlässigen Baugrund zu stehen- gekommen wäre.

Die Abdichtung des Oberwasserkanals gegen den Hinterkanal hätte sehr umfangreiche Massnahmen erfordert, wobei keine absolute Sicherheit gegen den Eückfluss von Wasser durch die anstehenden Kiessandschichten hätten geschaffen werden können. Schliesslich konnte durch systematische Sondierungen der Standort der Pumpanlage in einer isolierten Kieslinse ca. 800 m oberhalb

161 der Kreuzbrücke und in einem Abstand von ca. 80 m vom Nebengraben gefunden . werden. Trotz den relativ günstigen Baugrundverhältnissen zwang auch hier der starke Wasserandrang zur Einspundung der Baugrube mit eisernen Spundwänden, dio jedoch nach der Erstellung des Pumpenhauses wieder gezogen werden konnten. Auch bei dieser Anlage erhielten das Ein- und Auslaufbecken Sohlen- und Uferverkleidungen in Beton.

Die Kosten der ausserordentlichen und zwingenden Mehrarbeiten bei den Pumpanlagen betrugen 302 800 Franken.

Drainagen Bis Ende 1950 sind 1075 ha drainiert worden. Die Baukosten hiefür betragen S 247 000 Franken oder pro Hektare 8 020 Franken. Im ursprünglichen Projekt wurde die Durchlässigkeit der Schwommlandböden zuhoch eingeschätzt.

Deshalb ist auch die seitliche Entwässerungswirkung der offenen Gräben und der Drainstränge zu gross angenommen worden. Eingehende Untersuchungen bei der Aufstellung der Detailprojekte und die seither gemachten Erfahrungen zeigten, dass diese Annahmen nicht zutreffen. Schon in 3-5 m Abstand von den offenen Kanälen bleibt nach anhaltenden Niederschlägen das Wasser an der Oberfläche stehen. Intensiver Ackerbau ist auf solchen Flächen ohne vorausgehende systematische Drainage nicht möglich. Eine neue, eingehende Prüfung des Gebietes auf Grund dieser Feststellungen hat ergeben, dass die entwässerungsbedürftige Fläche um 450 ha grösser ist als ursprünglich angenommen wurde. Bei den bisher ausgeführten Drainagen sind ausser der Teuerung keine besondern Schwierigkeiten zu verzeichnen. Der beschriebenen Bodenverhältnisse wegen erwiesen sich jedoch die ersten Voranschlagspreise um 500 Franken pro hç, zu niedrig.

Strassenbauten Wie bei den Kanalbauten wirkten die Bodenverhältnisse auch beim Strassenbau verteuernd. Die geringe Tragfähigkeit des Bodens erfordert für stark befahrene Strassen einen kräftigen Unterbau, währenddem die Fahrbahndecken in Anpassung an den Verkehr mit Traktoren und Lastwagen mit einer Hartschotterschicht abgedeckt und gewalzt werden müssen. Die Kosten für diese zusätzlichen Aufwendungen liessen sich bis heute allerdings im bescheidenen Bahmen von 29 000 Franken halten.

Insgesamt betragen die wegen ungünstiger Bodenverhältnisse entstandenen nicht vorherzusehenden Mehrkosten: Kanalbauten Pumpanlagen Strassenbauten

2 205 000 Franken 302 800 » 29 000 » Total 2 586 800 Franken

162

Zusätzliche Aufgaben Durch Artikel l des Bundesgesetzes über die Melioration der Linthebene vom 3. Februar 1939 wird das Meliorationsunternehmen als eidgenössisches Werk mit öffentlich-rechtlicher Persönlichkeit konstituiert. Dieser Umstand bringt es mit sich, dass ihm ausser der Erstellung der baulichen Anlagen auch deren Betrieb und Unterhalt so lange obliegen, bis das fertiggestellte Werk von einer geeigneten Unterhaltsorganisation übernommen werden kann. Die bis dahin entstehenden Kosten für den Unterhalt der Bauten und für den Betrieb der Pumpanlagen müssen als ausserordentlich und zusätzlich angesehen werden.

Sie sind in den Kostenberechnungen zu den bisherigen Vorlagen nicht enthalten.

Für die periodische Beinigung der Kanäle und Drainagen, für den Unterhalt der Strassen, das Nacbkiesen und Auffüllen von Sackungen entstanden bis zum 80. September 1950 Kosten von 151 889 Franken.

Die Wartungs- und Stromkosten der seit 1949 in Betrieb stehenden Pumpanlagen Uznach und Grynau betrugen bis zum gleichen Zeitpunkt 13 532 Franken.

Weitere ausserordentliche Aufwendungen ergaben sich für Planiearbeiten: Durch die Umleitung des Eufi- und Bütibaches wurden die alten aufgedämmten Bachläufe überflüssig. Um eine bessere Bewirtschaftung der Güter zu ermöglichen, mussten diese Wälle abgetragen und die Bäche ausgeebnet werden.

K u l t u r s c h a d e n v e r g ü t u n g : Für den zum Bau der Kanäle, Pumpanlagen und Strassen beanspruchten Boden muss den Grundbesitzern bis zur Neuzuteilung von Ersatz im Bahmen der Güterzusammenlegung der Ausfall an Erträgen vergütet werden. Die Schatzungskommissionen stellen den Ertragsausfall jedes Jahr fest. Die Vergütungen werden den Grundeigentümern über das Perimeterkonto gutgeschrieben.

T r i n k w a s s e r e r s a t z : Es war unvermeidlich, dass durch die Absenkung des Grundwasserspiegels eine Anzahl Soodbrunnen versiegten. Das Unternehmen musste hierfür Ersatz durch tiefere Fassungen oder Anschluss an Wasserversorgungen schaffen.

W i n d s c h u t z a n l a g e n : Die Inkulturnahme der weiten Bietgebiete verlangt einen Schutz gegen Wind durch die Schaffung von Windschutzpflanzungen.

Auch sind zur Belebung der Landschaft und für den Schutz der Nutzvögel Anpflanzungen längs den Kanälen und Strassen erwünscht. Die Verschulung und Verpflanzung von Bäumen und
Sträuchern war nicht vorgesehen und bildet eine neue Aufgabe des Werkes. Bisher sind hierfür ein Pflanzgarten angelegt und ca. 10 000 Bäume verschiedener Art verpflanzt worden.

Die entsprechenden Ausgabenposten sind mit den übrigen Anteilen der Mehrkosten im ersten Teil der beiliegenden Tabelle enthalten.

Eine weitere Gruppe unvorhergesehener, zusätzlicher Ausgaben bilden die folgenden, zum grössten Teil vor 1945 entstandenen kriegsbedingten Kosten.

163 Auslagen für Löhne der Angestellten während ihrer Abwesenheit im Militärdienst, einschliesslich Beiträge an die Angestelltensparkasse Behelf smässige Installationen und Bauten: Der Bezug von Öl und Benzin war während des Krieges gesperrt. Der Betrieb der Baumaschinen musste auf Elektrizität umgestellt werden. Um die Einheitspreise der Bauarbeiten nicht noch mehr zu verteuern, stellte das Werk den Unternehmern die notwendigen Hochspannungsleitungen und Transformer zur Verfügung.

Im weitern mussten wegen Zement- und Eisenmangel die Brücken provisorisch in Holz hergestellt und konnten erst in den letzten Jahren durch Betonbrücken ersetzt werden. Diese Provisorien sind rein kriegsbedingt und kosteten Mehranbau: Auf Weisung des Kriegs-Ernährungs-Amtes waren in den Jahren 1943-1944 möglichst grosse Flächen Neulandes für den Mehranbau zur Verfügung zu stellen. Für diesen Zweck eignete sich das Usperriet, für das drei.Vorflutgräben zum Hinterkanal Bilten-Tuggen erstellt werden mussten, die im ersten Projekt nicht vorgesehen waren. Trotzdem entschloss man sich zur sofortigen Durchführung der Entwässerungen im Usperriet und mithin auch der drei Gräben. Die Drainagen waren im Projekt enthalten, nicht aber der Ausbau der Gräben, der bei einem normalen Aufbau der Melioration hätte vermieden werden können.

Die Kosten des Grabenausbaues sind deshalb als kriegsbedingt zu werten Total kriegsbedingte Auslagen

pr.

71477

151 050

247428 469 950

Die gesamten ausserordentlichen Ausgaben bis zum 80. September 1950 betragen : Fr.

1. Allgemeine Teuerung 7311401 2. Mehrkosten wegen schlechter Bodenverhältnisse (Kanäle, Pumpanlagen, Strassen) 2 536 878 8. Zusätzliche Aufgaben (Unterhalt, Kulturschadenvergütung, Windschutz etc.)

371430 4. Kriegsbedingte Mehrausgaben 469 950 Total der durch ausserordentliche Verhältnisse bedingten Kosten 1942-1950 . 10 689 659 Hievon entfallen auf die Bauperiode 1945-1950: Zunahme der Teuerung nach 1945 . 2 857 750 Zusätzliche Arbeiten, Unterhalt etc 2 746 250 Total 5604000

164 III.

Ergänzungen zum Projekt 1945 Die Auswertung der im vorhergehenden Abschnitt beschriebenen Erfahrungen führt zu verschiedenen Ergänzungen gegenüber dem Projekt 1945, die für das einwandfreie Funktionieren der bisher geschaffenen Anlagen und für die Vervollständigung des Werkes unerlässlich sind.

Es handelt sich dabei einmal um die wegen der Bodenverhältnisse notwendigen Ergänzungsarbeiten, nämlich den Einbau von Sohlen- und Ufersicherungon in bereits erstellten wie auch in neuen Kanälen, die Vergrösserung der Drainagefläche um 450 ha, die Härtschotterabdeckung und Walzung der wichtigsten Strassen. Sodann bleibt für die Pumpanlage Tuggen noch der bauliche Teil und die Maschinenmontage auszuführen. Weiter sind bei der Güterzusammenlegung der Aufschlag der Vermarkungskosten und die Entschädigungen für das Abbrechen und Versetzen von Feldscheunen und Ställen, für eingehende Wasserrechte etc. zu berücksichtigen. Für den Unterhalt der baulichen Anlagen und den Betrieb der Pumpen bis zur Vollendung des Werkes, d. h. bis zu dessen Übergabe an eine Unterhaltsorganisation muss ebenfalls ein entsprechender Ausgabenposten vorgesehen werden. Das gleiche gilt für die Kosten der Windschutzanlagen und Landschaftsgestaltung sowie für die Vergütung der vom Werk verursachten Ertragsausfälle. Die zugehörigen Kostenbeträge sind in der letzten Kolonne der beihegenden Tabelle eingetragen und durch Fussnoten bezeichnet.

Zusammen mit den am Ende des vorigen Abschnittes angegebenen Posten ergibt sich die folgende Aufstellung der Mehrkosten gegenüber der Vorlage 1945.

FrZunahme der Teuerung seit 1945 2857750 Zusätzliche Arbeiten, Unterhalt etc. seit 1945 2 746 250 Ergänzung der Projekt vorläge 1945 3 896 000 Total 9 500 000 Noch auszuführende Arbeiten

Eingehende Untersuchungen und Berechnungen der technischen Oberleitung haben ergeben, dass zur Fertigstellung des Werkes noch die folgenden Arbeiten auszuführen sind, deren Kosten sich auf 18740000 Pranken belaufen: Kanalbauten 22 590 m Zementrohrleitungen 18 055 m Pumpanlagen Grynau und Tuggen Detaildramagen . 1123ha Strassen und Wege 100 420 m Brücken und Durchlässe 77 Stk.

Güterzusammenlegungen 4 283 ha

165

Der grossie Teil dieser Arbeiten entfällt auf Gebiet A. Es sind dort noch verhältnismässig viele Kanäle und Strassen zu erstellen, zudem fällt auch die Ausdehnung der Drainagef lache zum grossten Teil (ca. 400 ha) ebenfalls auf dieses Gebiet.

Ton den 18 740 000 Franken Gesamtkosten der noch auszuführenden Arbeiten sind 4 240 000 Franken durch den am 80. September 1950 noch verfügbaren Kreditrest gedeckt, so dass als ungedeckte Mehrkosten die oben schon errechneten 9 500 000 Franken verbleiben.

Die Totalkosten des Werkes verteilen sich wie folgt auf die drei Teilgebiete : Gebiet A ïï.

Bis 80. September 1950 ausgeführte Arbeiten noch auszuführende Arbeiten.

Gebiet B Fr.

Gebiet C Er.

TOTAL Fr.

8047900 5580100 5182000 18760000 7631000 8226000 2883000 13740000

Total 15678900 8756100 8065000 82500000 Die Kostenaufteilung auf die beiden Kantone nach deren Anteil an der Perimeterfläche ergibt:

Gebiet A Gebiet B .

Gebiet C

. *

Kt. Schwyz

Kt. St. Gallen

10 975 230

4703670 8 756 100 8 065 000 21 524 770

-- Total 10 975 230

Damit dürfte die zahlenmässige Darstellung der Entwicklung des Werkes vollständig sein, IV.

Nach Artikel 3 des Bundesgesetzes vom 8. Februar 1939 über die Melioration der Linthebene werden die Kosten des Werkes gedeckt durch Beiträge des Bundes, der Kantone, der Bezirke und Gemeinden, der Perimeterpflichtigen sowie durch anderweitige Beiträge. Der genannte Artikel 8 setzt den Beitrag des Bundes auf 60 % fest. Die Kantone Schwyz und St. Gallen haben sich durch die eingangs dieser Botschaft erwähnten Beschlüsse zu Beiträgen von 25 % an die auf ihr Gebiet entfallenden Anteile der Kosten verpflichtet. Dieses Beteiligungsverhältnis ist auch bei der ersten Nachsubventionierung vom. Bund wie von den Kantonen beibehalten worden. Die Eingabe der Meliorationskommission vom 15. Januar 1951 setzt die gleichen Beiträge des Bundes und der

166

Kantone auch für die neue Kostenüberschreitung voraus. Sie kommt auf Grund dieser Annahme auf folgenden Kostenverteilungsplan: Beiträge Kostenvoranschlag Fr.

1. Vorlage. . . .

2 . Vorlage . . . .

3. Vorlage. . . .

Total

Bund 60%

Kanton Schwyz 86%

12 780 000 7 638 000 875 000 10 270 000 6 162 000 800 171 9 500 000 5 700 000 1 068 636 32 500 000 19 500 000 2 743 807

Kanton St. Gallen 25 %

2 307 500 1 767 500 1 306 192 5 881 192

Grundeigentümer 16%

1 909 500 1 540 329 1 425 172 4 875 001

Auf Grund der vorstehenden Tabelle bedingt die Fertigstellung des Werkes die Bewilligung folgender zusätzlicher Beiträge: Bund 5 700 000 Franken Kanton Schwyz 1068686 » Kanton St. Gallen. . . . . . . . 1306192 » Die Meliorationskommission hat die Gesuche um Bewilligung dieser Beiträge gleichzeitig an den Bundesrat und an die Kantonsregierungen gerichtet.

Sie ist jedoch der Meinung, die Eidgenossenschaft sollte diesmal in der Nachfinanzierung ihres Werkes vorausgehen, nachdem die erste Kostenüberschreitung von den Kantonen nur unter dem ausdrücklichen Vorbehalt nachsubventioniert wurde, dass sich der Bund daran ebenfalls mit 60 % beteilige.

Grundeigentümerbeiträge Über die den Perimeterpflicbtigen verbleibende Kostenbelastung führt die Eingabe der Meliorationskommission folgendes aus: «Die ursprüngliche, nach Abzug der Bundes- und Kantonsbeiträge verbleibende mi 111er e Belastung pro ha wurde mit 500 Frank en angenommen.

Mit der 2. Vorlage musste der mittlere Grundeigentümerbeitrag auf 800 Franken pro ha erhöht werden.

In einer sehr ungünstigen Zeit, bei sinkenden Preisen der landwirtschaftlichen Produkte, sind diese Beiträge wegen der Teuerung und den ausserordentlich schwierigen Bodenverhältnissen nochmals, und zwar auf 1140 Franken pro ha im Mittel zu steigern. Die Bodenbelastung in dieser Höhe ist tragbar für diejenigen Gebiete, die durch die Meliorationen von Streueboden in Kulturland ü b e r f ü h r t werden können. In den Eandzonen, in denen sich die Bodenverbesserung auf die Güterzusammenlegung und Bestrassung reduziert, sind diese Durchschnittsbeiträge zu hoch. Es ergeben sich durch den differenzierten Nutzen der Melioration für die einzelnen Grundstücke wesentliche Unterschiede der endgültigen Grundeigentümerbeiträge. Die sehr hohen Kosten pro ha und die Unterschiede

167

in den drei Teilgebieten sind die Folge der umfangreichen · Kanalbauten, die allein in den Gebieten A 6294600 Franken = 40,1% der Gesamtkosten

B

C

asse 452

= 40,4% »

»

3 945 262 » = 48,9% » Total 18 776 814 Franken betragen.

»

»

Dieser Anteil der Kanalkosten ist relativ sehr hoch, insbesondere, weil nur die Talliegenschaften zu Beitragsleistungen verpflichtet sind.

Grundeigentümer, Bezirk und Gemeinden haben bis zum 80. September 1950 2 887 357 Franken_ an Beiträgen an die Melioration der Linthebene geleistet.

Bis zur Fertigstellung des Werkes müssen sie zu weiteren Zahlungen von l 987 648 Franken verpflichtet werden. Bei Aufrechterhaltung der bisher eingeforderten Jahresbeiträge von 75 Franken pro ha ergeben sich Jahresleistungen von 800 000 Franken, Wenn sich aber die Einkommensverhältnisse in der Landwirtschaft nicht bessern, so darf ab 1952 mit nicht mehr als 50 Franken pro ha und Jahr gerechnet werden, womit vom Grundeigentum nur mehr 200 000 Franken pro Jahr eingehen. Mit den extra zu verrechnenden Beiträgen von 450 Franken pro ha für die noch auszuführenden Dramagen von ca. 1100 ha sind noch l 500 000 Franken durch die allgemeinen Beiträge aufzubringen.» Aus der Sorge heraus, die neuen Mehrkosten könnten eine untragbare Belastung des beitragspflichtigen Grundeigentums nach sich ziehen, gelangte der «Verband der Grundbesitzer am obern Zürichsee und im Linthgebiet» zu wiederholten Malen an die Vertreter der eidgenössischen Bäte in der Meliorationskommission mit dem Anliegen, es sollten vor der Weiterbehandlung der Subventionsgesuche Erhebungen über die bisherige Belastung des Grundeigentums mit anderweitigen Perimeterlasten und Hypothekarschulden vorgenommen werden. Auf Grund weiterer Vorstellungen des Verbandes auch beim Eidgenössischen Meliorationsamt fand dann am 15, März unter dem Vorsitz von Herrn Ständerat Schmuki eine Aussprache mit dem Vorstand des Grundeigentümerverbandes statt, an welcher die Vornahme der gewünschten Untersuchungen gutgeheissen wurde. Die Vertreter der Meliorätionskonunission waren dabei der Auffassung, diese Erhebungen könnten auch für die verantwortlichen Organe des Werkes wie für die Behörden des Bundes und der Kantone wertvolle Unterlagen für ihre Stellungnahme zum Subventionsgesuch vermitteln. Mit den Erhebungen wurde eine Fachkommission betraut, in welche der genannte Verband einen Vertreter aus dem Schätzungsamt des Bauernverbandes, die beiden Kantone je einen Landwirtschaftslehrer und das Eidgenös-

168 sische Meliorationsamt seinen Ingenieuragronom zur Beobachtung und Koordination delegierten. Diese Fachleute haben ihre Untersuchungen Ende April beendet. Das Resultat derselben wurde in dem vom Schätzungsamte des Schweizerischen Bauernverbandes in Brugg verfassten, vom 1. Mai datierenden «Gutachten über die bestehenden Vermögens- und Schuldverhältnisse des im Perimetergebiet der sanktgallischen und schwyzerischen Linthebene liegenden landwirtschaftlichen Grundbesitzes sowie dessen Ertrags- und Kostengestaltung im Zusammenhang mit dem Meliorationswerk» festgehalten.

Diesem Gutachten ist zu entnehmen, dasa sich die Erhebungen wegen der kurzen zur Verfügung stehenden Zeit auf den rein landwirtschaftlichen privaten und öffentlichen Grundbesitz beschränken mussten, wobei aber doch rund 80 % der innerhalb des Güterzusammenlegungsperimeters Hegenden Fläche erfasst wurden. Das Eesultat darf deshalb ohne weiteres für die Gesamtfläche als massgebend betrachtet werden.

Als Unterlagen dienten die auf den zuständigen kantonalen und kommunalen Amtsstellen ermittelten, kantonalen Ertragswerte der für die Untersuchung massgebenden Betriebe. Ferner wurden für die gleiche Gruppe von Betrieben auch die hypothekarischen Belastungen laut Grundbucheintragungen, die kapitalisierten alten Unterhaltsperimeter für bestehende Strassen, Kanäle etc. sowie die noch zu leistenden Meliorationsbeiträge erhoben, wobei die mutmasslichen, den bisherigen Beiträgen des Gemeinwesens entsprechenden Leistungen in Anrechnung gebracht wurden.

Bei der Begehung des Linthgebietes wurden zudem Schätzungen über den Ertragswert des Streuelandes, über den Ertragswert des voll kulturfähigen Meliorationsbodens, d. h. die durch die Melioration und die nachfolgende Inkulturnahme des Landes mögliche Ertragswertsteigerung sowie über die durch die Inkulturnahme bedingten Mehraufwendungen gemacht.

Wenn man die für den heutigen Kulturzustand der einzelnen Betriebe gültigen Ertragswerte und die mit der Überführung der heute noch reinen Streueflächen in vollwertiges Kulturland mögliche Ertragswertsteigerung gegenüberstellt der bestehenden Belastung mit Hypotheken, den alten Perimeterpflichten und den an die Melioration noch zu leistenden Beiträgen sowie den Gestehungskosten, die durch die Inkulturnahme des Streuebodens bedingt sind, so lässt sich
ein Belastungsgrad errechnen, der für die einzelnen Kategorien von Grundeigentümern in den Kantonen St. Gallen und Schwyz wie folgt lautet: Kanton St. Gallen Ortsgemeinden Privatbesitz

Belastungsgrad . . .

, ,

,

75 1/2%

116%

Kanton Schwyz Genossamen Privatbesitz

84%

118 1/2%8%%

[bestehende Belastung + Gestehungskosten d. kult. Landes] x100) Belastungsgrad -- -- Ertrags wert + Ertragswertzuwachs / Der kleinere Belastungsgrad des öffentlichen Grundbesitzes darf nicht zu optimistischen Schlüssen führen, denn es werden gerade die juristischen Per-

169 sonen sein, denen als Grundbesitzer die Lösung des notwendig werdenden Besiedelungsproblemes mit den dadurch bedingten zusätzlichen Kosten zufallon wird.

Es sei noch darauf hingewiesen, dass die als Grundlage verwendeten, kantonalen Ertragswerte 10-30 % über den vom Schätzungsamt auf Grund der Buchhaltungsergebnisse ermittelten Werte stehen. Wären die letzteren als Basis benützt worden, hätte dies einen noch höheren Belastungsgrad zur Folge gehabt.

Die angeführten Zahlen zeigen, dass die Verschuldung und Belastung des privaten Landeigentümers teilweise derart hoch sind, dass ein grosser Teil seines Arbeitslohnes zur Deckung der Schuldzinsen und der durch die Melioration bedingten Abgaben erforderlich ist odor seni wird.

Das ausführliche Gutachten kommt zum Schluss, die zukünftige mittlere Belastung des privaten und öffentlichen Grundeigentums werde durch die noch zu leistenden Beiträge an die Bestkosten und die Kosten der Inkulturnahme des Streuelandes so gross, dass Bund, Kantone und Gemeinden möglichst hohe Beiträge an die noch veranschlagten Kosten von 9,5 Millionen Franken für die Vollendung des im Dienste der gesamten Volkswirtschaft und der Landesversorgung stehenden, notwendigen und nützlichen Meliorationswerkes leisten sollten, um den Grundbesitz weitgehend zu entlasten.

Die angestellten Untersuchungen haben den von Grundeigentümerkreisen geäusserten Vermutungen z. T. Recht gegeben, denen zufolge die Belastung vor allem des privaten Grundeigentums mit Hypotheken und alten Perimeterpflichten im Mittel aller untersuchten Betriebe die als hoch zu bezeichnenden, von. den Kantonen ermittelten Ertragswerte erreicht. Es ist deshalb unumgänglich notwendig, dass das Gemeinwesen, d. h. Bund, Kantone, Bezirk und Gemeinden, an die Mehrkosten von 9,5 Millionen Franken erneut Beiträge im gleichen Ausmass wie an die bisherigen Kosten leisten sollten. Ohne diese weitgehende Hilfe der öffentlichen Hand wäre für manchen Betrieb in der Linthebene eine finanziell gesicherte Zukunft in Frage gestellt.

Wenn auch das Gutachten zu einem für den privaten Grundbesitz nicht als günstig zu bezeichnenden Schluss kommt, so darf doch die Frage der Vollendung des Meliorationswerkes nicht allein von dieser Seite aus betrachtet werden.

Es ist unbestritten, dass das Unternehmen, wenn vielleicht auch nicht unmittelbar,
so doch in naher Zukunft und für spätere Generationen der örtlichen Landwirtschaft und dadurch der gesamten Volkswirtschaft von grossem Nutzen sein wird. .

Bestimmt werden die neugewonnenen Kulturlandflächen für die grosse Anzahl der heute in ihrer Existenz unsicheren Kleinbetriebe eine Vergrösserung der Bewirtschaftungsfläche zur Folge haben. Dadurch können die vorhandenen und auch zusätzliche Arbeitskräfte aus den meist kinderreichen Bauernfamilien produktiver eingesetzt werden, was eine bessere Bindung der Bevölkerung an die Landwirtschaft mit sich bringen wird. Schon bei der Behandlung der urBundesblatt. 103. Jahrg. Bd. II.

13

170 sprünglichen Vorlage im Nationalrat wurde ausgeführt, dass durch die vermehrte Arbeitsgelegenheit von ea. 70 Arbeitstagen pro ha bei intensiver Bewirtschaftung der damaligen Streuefläche von 2000 ha eine dauernde Beschäftigung für mindestens 500 Männerarbeitskräfte geboten werden kann. Diese Feststellung wird erhärtet durch die Tatsache, dass die Bewirtschaftung des meliorierten Landes mit der Verbesserung der Kulturfähigkeit des Bodens zu einer Steigerung des Nutzeffektes betriebsgebundener Arbeitskraft führt.

Neben der erwähnten Flächenvergrösserung bestehender Betriebe durch Zukauf oder Zupacht können durch die noch zu erstellenden Siedelungen neue Existenzen für zahlreiche Bauernfamilien geschaffen werden.

Die durchgeführten Erhebungen haben gezeigt, dass die Verschuldung vieler Betriebe hoch und die Finanzlage eines grossen Teiles der landwirtschaftlichen Bevölkerung als bedrängt zu bezeichnen ist. Dies ist zum grossen Teil auf die beschränkten Verdienstmöglichkeiten der durch die ausgedehnten Bietflächen erzwungenen einseitigen Wirtschaft zurückzuführen. Es wird sich aber auch im Linthgebiet wie bei andern früheren grösseren Flächenmeliorationen (Magadinoebene, Bhoneebene, Gürbetal etc.) zeigen, dass die vermehrten Arbeitsgelegenheiten, der produktivere Einsatz der Arbeitskräfte und das konjunkturfähigere, vielseitige, der Inkulturnahme folgende Bodennutzungssystem einen günstigen Einfluss auf die Wohlfahrt und die Einkommensverbältnisse der Bandzonenbevölkerung haben wird.

Das Unternehmen wird also ohne Zweifel auch in sozialpolitischer Hinsicht seine Früchte zeitigen.

Die Erhebungen haben die Richtigkeit der anlässlich der Behandlung des ersten Nachtragskreditgesuches vom ständerätlichen Berichterstatter angeführten Zahlen bewiesen, wonach durch die Inkulturnahme der Streueflächen eine gegenüber früher zehnfache Rohertragssteigerung pro Hektare zu erzielen ist. Diese Tatsache zeigt, dass das ganze Unternehmen auch volkswirtschaftlich von grosser Bedeutung ist und dass trotz gewisser momentaner Bedenken eine weitgehende Beteiligung der öffentlichen Hand an den Mehrkosten verantwortet werden kann, Das Bauprogramm Die gegenwärtig wieder besonders ausgeprägte Überbeschäftigung im Baugewerbe, aber auch das Bedürfnis, die Jahresleistungen aller an der Finanzierung des Werkes Beteiligten
möglichst niedrig zu halten, sprechen für eine verlangsamte Weiterführung der Arbeiten. Andere, ebenfalls wichtige Gründe, lassen sich aber mindestens für das Beibehalten, wenn nicht sogar für die Beschleunigung des Arbeitstempos anführen. Es sind dies u. a. die auflaufenden Kosten für die Verwaltung, für den Unterhalt der Anlagen, für Ertragsausfallentschädigungen, vor allem aber die für den vollen Erfolg des Unternehmens notwendige Umstellung in der Bewirtschaftung des Landes. Da diese Umstellung von den Grundeigentümern beträchtliche Anstrengungen verlangt, wird sie

171 solange nur sehr zögernd Tor sich gehen, als die noch hängende Güterzusammenlegung die Beteiligten darüber im Ungewissen lässt, wo sie ihr künftiges Grundeigentum zugewiesen erhalten. Die Beschleunigung der Güterzusammenlegung ruft jedoch zwangsläufig vermehrten Bauarbeiten. Es müssen darum wie bisher alle für das Festlegen des Arbeitsprogrammes in Betracht fallenden Faktoren sehr sorgfältig gegeneinander abgewogen werden.

Die Eingabe der Meliorationskommission sieht für die Vollendung des Werkes folgendes Bauprogramm vor: Gebiet A

I. Ausgeführte Arbeiten 30. September 1950 .

II. Bauprogramm 1951 .

1952 .

1953 .

.

.

.

.

bis . .

. .

. .

. .

1954 . . . .

1955 . . . .

Gebiet B

8 047 900 5 530 100 400 000 800 000 1 789 000 725 000 1 789 000 725 000 1 789 000 725 000 830 000 350 000 350 000 150 000

III. Nachtragsarbeiten 1956. . .

IV. Administrative Arbeiten, 284 000 Überganggordnung Total 15 678 900

151 000 8 756 100

Gebiet C

TOTAL

5 182 000 800 000 490 000 490 000 490 000

18 700 000 2 000 000 S 000 000 3 000 000 3 000 000 313000 1 500 000 135 000 640 000

600 000 165 000 8 065 000 32 500 000

Das Programm setzt die Neuzuteilung der Güter für die Gebiete B und C in den Jahren 1952/53, für das Gebiet A spätestens im Jahre 1954 voraus und kommt darum für diese Zeit auf die zur Fertigstellung der Weganlagen und Detaildrainagen erforderlichen Bausummen von 8 Millionen Franken pro Jahr.

Es stellt einen auf die Belange des Werkes ausgerichteten Ablauf der weiteren Arbeiten dar und sollte bei einigermassen normalen Verhältnissen auf dem Baumarkt, wenn irgend möglich, eingehalten werden. Das dazu gehörende Finanzprogramm gestaltet sieh wie folgt :

Bund . . .

Kanton Schwyz . . . .

Kanton St. Gallen . . .

Grundeigentümer . . .

Total

Beitrag.

Geleistete Zahlungen

Noch zu leistende Beiträge

19 500 000 2 743 800 5 381 200 4 875 000 32 500 000

11 600 000

7 900 000 1 858 800 1 873 700 1 987 650 .

13 120 150

1 385 000 3 507 500 2 887 350 19 379 850

Maximaler Jahresbeitrag

1 800 000 230 000 315 000 300 000 -

1

In der Eingabe wird dazu noch bemerkt : «Die Fortführung der Arbeiten der Melioration der Linthebene ist durch den Restkredit von 4 240 000 Franken des ersten Nachtragskredites noch für das Baujahr 1951 gesichert. Mit dem zweiten Nachtragskredit von 9 500 000

172 Franken kann das Werk nach der heutigen Preislage vollendet werden. Sollten jedoch neue unvorherzusehende Schwierigkeiten durch die Entwicklung der Weltlage eintreten, so würden diese zwangsläufig auch das Unternehmen b e e i n f l u s s e n . » Die Auswirkung der bisherigen Arbeiten Der grosse Einsatz öffentlicher und privater Mittel, den das Unternehmen bis heute erforderte, und der Umstand, dass der Bund und die Kantone um weitere Finanzhufe ersucht werden, gibt begreiflicherweise Anlass zur Frage nach der Auswirkung der angelegten Gelder. Es erscheint deshalb gegeben, bei dieser Gelegenheit einmal die bisherigen Erfahrungen zu überprüfen und die Behörden, welche der Öffentlichkeit gegenüber die Verantwortung für weitere Investitionen zu übernehmen haben, eingehend über das Erreichte zu orientieren.

Von den bisher geschaffenen Anlagen konnten zum mindesten diejenigen, die mehr dem Gesamtinteresse des Gebietes dienen, d. h. die Kanäle, Pumpanlagen und Strassen, ihre Tauglichkeit bestätigen.

Durch die andauernden starken Niederschläge vom Herbst 1950 wurden die neuen Kanalsysteme und Pumpanlagen unter Probe gestellt. Es konnte dabei festgestellt werden, dass sio ihrem Zweck als Tagwasserableiter und Vorfluter vollkommen genügen, da gleichzeitig die Gebioto zwischen Tuggener Kanal und Spettlinth sowie das Uznacher Biet überflutet waren, wo die Pumpanlage im einen Gebiet und der Vorflutkanal im andern noch nicht erstellt waren. Auch die neu ausgebauten Wildbäche haben sich bei den Gewitterhochwassern dos letzten Jahres wie bei der Schneeschmelze dieses Frühjahrs gut bewährt. Die dem Hochwasserschutz und der Vorflutbeschaffung dienenden Wasserbauten,. die immerhin etwa 2/3 der bisherigen Kosten verursachten, vermögen also ihre Aufgabe zu erfüllen.

Ein grosser Teil der neuerstellten Strassen weist schon heute eine starke Verkehrsfrequenz auf, da sie für die Erschhessung der Ebenen wie für den Verkehr zwischen den Gemeinden des Linthgebietes gegenüber den peripheren Kantons- und Bezirksstrassen eine wesentliche Verkürzung bringen.

Die Nützlichkeit und Zweckmässlgkeit dieser den Gesamtinteressen des Gebietes dienenden Anlagen wird darum auch allgemein anerkannt.

Dagegen wurde in letzter Zeit von verschiedenen Seiten die volkswirtschaftliche Auswirkung der eigentlichen Bodenverbesserungen,
wie Drainagen, Urbarisierungen, etc. in Zweifel gezogen. Vor allem sind ernste Bedenken entstanden hinsichtlich der weiteren Nutzung des während des Krieges entwässerten und von den Industriepflanzwerken bewirtschafteten Areals. Das Eidgenössische Meliorationsamt hat darum, einer Anregung der Eidgenössischen Finanzverwartung folgend, den heutigen Kulturzustand des entwässerten Gebietes näher geprüft. Seinen Feststellungen hierüber sind die folgenden Angaben vorauszuschicken.

173 Voin gesamten Beizugsgebiet sind rund 8800 ha als entwässerungsbedürftig zu bezeichnen, davon erfordern jedoch lediglich 2200 ha eine eigentliche Drainage, während für die übrige Fläche das Sammeln und Ableiten des Oberflächenwassers und zum Teil auch die seitliche Entwässerungswirkung der Kanäle zur Trockenlegung genügt, Das Meliorationsgebiet verteilt sich wie folgt auf die beteiligten Kantone und Gemeinden: GüterzusammenlegtrngBperlroeter ha %

Gesamtgebiet Kanton Schwyz: Gemeinde Eeiehenburg Gemeinde Schübelbach Gemeinde Tuggen. . .

Gemeinde Wangen . .

Entwässerungsperlmeter ha %

4288

100

8822

.

.

.

.

306 395 579 47

7 9 14 l

296 300 568 6

8 8 15 --

Total

1327

31

1170

31

1204 : 489 930 59 274

28 12 22 l 6

1189 350 780 .59 274

81 9 20 2 7

2956

69

2652

69

.

.

.

.

Kanton St. Gallen: Gemeinde Eenken Gemeinde Kaltbrunn . . .

Gemeinde Schanis Gemeinde S c h m e r i k o n . . .

Gemeinde Uznach

100

Mehr als die Hälfte (51 %) des Gesamtperimeters gehört juristischen Personen (Genossamen, Korporationen, Ortsgemeinden etc.). Weitere 42 % sind Eigentum von Landwirten in einer der Bandgemeinden, die restlichen 7 % gehören auswärtigen Landwirten oder juristischen Personen. Die Bodennutzung steht zum Teil in engem Zusammenhang mit diesen Eigentumsverhältnissen.

Von den hier entwässerten 1075 ha standen zur Zeit des Mehranbaues erst gegen 800 ha bereit. HieVon waren 357 ha in der Zeit von 1943 bis 1946 an Industriepflanzwerke verpachtet und wurden in deren Auftrag von der Schweizerischen Vereinigung für Innenkolonisation und industrielle Landwirtschaft (SVIL) bewirtschaftet. Die in den Schriften dieser Vereinigung veröffentlichten Ertragszahlen für Kartoffeln, Zuckerrüben, Getreide, Ölfrüchte, Feldgemüse etc., die von Jahr zu Jahr anstiegen und für die 4 Anbaujahre 1427 Tonnen ausmachten, zeigen, dass die Linthebene damals schon einen sehr beachtlichen Beitrag an unsere Lebensmittelversorgung zu leisten vermochte. Diese Resultate bilden aber auch einen Beweis dafür, dass das Streuegebiet in der Linthebene nach der Entwässerung in vollwertiges Kulturland übergeführt werden kann.

174 Nach der Aufhebung der industriellen Anbaupflicht hat die SVIL die Gebiete Doggen (Ebene A) und Steiner Biet (Ebene C) mit ca. 210 ha Kulturland für weitere 10 Jahre gepachtet und gemeinsam mit den Ortsgemeinden Schanis und Senken im Steiner Biet 2 und im Doggen 4 Siedelungen erstellt. Sie beabsichtigt, diese Zahl innert der Pachtdauer auf 17 zu erhöhen. Damit ist für die systematische Ansiedelung dieser ortsentfernten Gebiete ein vielversprechender Anfang gemacht.

Das nicht von den Pflanzwerken bebaute entwässerte Areal wie auch die nach Aufhebung der Anbaupflicht aus der Pacht entlassene Fläche wurde von den Landwirten der Eandgobiete als Eigentümer oder als Pächter der juristischen Personen in Bewirtschaftung genommen.

Eine Begehung des bisher entwässerten Landes hat als erstes ergeben, dass die wirklich als vernachlässigt zu bezeichnenden Flächen verhältnismässig klein sind, handelt es sich doch nur um ca. 80 ha, deren Kulturzustahd offensichtlich zu wünschen übrig lässt und um ca. 80 ha, die sich erst im Übergangsstadium zum voll kulturfähigen Land befinden. Wenn auch den Bewirtschaftern dieser Gebiete ein Vorwurf nicht erspart werden kann, so ist doch in diesen Fällen vorerst den Ursachen nachzugehen, bevor verallgemeinernde Schlüsse gezogen werden dürfen.

Im Mühlebachgebiet, das schon seit Juni 1948 entwässert war und dem Mehranbau zur Verfügung stand, wurde der Boden während mehreren Jahren teils durch Industriepflanzwerke, teils durch die anstossenden Landwirtschaftsbetriebe intensiv ackerbauhch genutzt. Es stehen auch heute noch grössere Flächen unter dem Pflug, während allerdings einzelne Parzellen wegen ungenügender Düngerwirtschaft einen eher mageren Eindruck machen. Es handelt sich dabei meist um kurzfristig verpachtetes Land, das juristischen Personen gehört. In einigen Fällen kann nicht genügend Hofdünger für das zugepachtete Land produziert werden, oder die Parzelle liegt viel zu weit von Hof entfernt, um sie intensiv düngen und pflegen zu können.

Auch im Usperriet, dessen grösster Teil frühzeitig entwässert wurde und dem Mehranbau diente, konnten die gleichen Feststellungen gemacht werden. Nur wenige Parzellen wiesen eine schlechte Flora auf, dagegen finden sich gerade hier auch Flächen, die im Kulturzustand beträchtlich über dem Durchschnitt stehen.

In der rechtsseitigen
Ebene B wurden die Schmeriker Allmend, die Escher wiese in Uznach, das Böschgebiet in Kaltbrunn und ein Teil des Starrberggebietes bei Benken schon vor 1948 entwässert. Alle diese Flächen (rund 100 ha) können heute als gut bewirtschaftet bezeichnet werden, dies obwohl es sich zumeist um Land in öffentlichem Besitz handelt. Die relative Nähe der nutzenden-Betriebe zeitigt hier eine ausgesprochen fördernde Wirkung.

Im Gebiet C sind das Steiner Biet und die sogenannten Forren ebenfalls sehr frühzeitig entwässert worden. Diese Flächen wurden sofort von Industriepflanzwerken oder in deren Auftrag von der SVIL umgebrochen und angebaut.

Sie sind auch heute noch einer sehr rationellen und intensiven Bewirtschaftung unterworfen. Der Kulturzustand des Steiner Bietes darf als ideal bezeichnet

175

werden. Die SVIL bewirtschaftet dort mit zwei Siedelungen noch eine Fläche von 65 ha, die gesamthaft unter den Pflug genommen wird. Das gleiche Bild zeigt sich im Gebiet «Doggen», wo heute noch 188 ha in mustergültiger Weise durch die SVIL angebaut werden. Dank der guten Leitung und richtigen Wahl der Fruchtfolge konnten hier Hektarerträge erzielt werden, die über dem schweizerischen Mittel stehen. Es darf allerdings nicht vergessen werden, dass die Bewirtschaftungsweise und die Dotierung dieser Betriebe mit Maschinen und Vieh nicht als Maßstab für die umhegenden privaten Betriebe gelten können, deren Möglichkeiten in jeder Beziehung viel bescheidener sind.

Die übrigen in den Jahren 1944-1946 entwässerten Flächen liegen meist in Ortsnähe, sie werden auch heute noch gut, wenn auch vielfach nur mehr graswirtschaftlich genutzt. Einzelne Parzellen würden allerdings bei besserer Düngung noch mehr abwerfen.

Im Jahre 1947 wurde im Gebiet B ein Teil des Kaltbrunner Eietes südwestlich der Bahnlinie Benken-Uznach entwässert. Das Land gehört der Ortsgemeinde Kaltbrunn und wird in Parzellen von 4 Jucharten an Interessenten auf 8 Jahre verpachtet mit der Aufgabe, es innerhalb dieser Frist in gutes Kulturland überzuführen. Gerade diese Fläche von rund 50 ha hat wegen ihres heutigen Kulturzustandes heftiger Kritik gerufen. Bei der Feldbesichtigung rnusste in der Tat festgestellt werden, dass hier rund 3 Jahre nach der Entwässerung noch Schwarzstreue produziert wurde. Die Gründe hiefür sind in der Preisentwicklung für Streue in den ersten Nachkriegsjahren und in den hohen Kosten für eine rasche Umwandlung des Streuebodens in Kulturland sowie in dergrossen Entfernung des Gebietes zum Dorf zu suchen. Die zwischen 1948 und 1949 einsetzende Stockung im Streueabsatz und der dadurch bedingte Preissturz helfen nun aber bereits mit, diese Flächen rasch einer graswirtschaftlichen oder gar ackerbaulichen Nutzung zuzuführen.

Verschiedene Parzellen werden umgebrochen, auf anderen wird versucht, durch Weidewirtschaft unter Verwendung des in Weidställen anfallenden Düngers eine billigere, allerdings langsamere und weniger durchgreifende Umwandlung der Eietnarbe zu erreichen. Die noch säumigen Pächter wurden von der Örtsgemeinde neuerdings an ihre Verpflichtung erinnert, so dass auch in diesem Gebiete in absehbarer 2eit eine
intensivere Bewirtschaftung einsetzen wird, obschon es rund 8 km vom Ort entfernt und grösstenteils von Kleinländwirten mit nur bescheidener Austattung an Zugkräften und Geräten gepachtet ist.

Die grossen Kosten und Umtriebe, mit denen die Umwandlung von Bietboden in Kulturland verbunden ist, wirken heute stark verzögernd. Während die Anbauwerke die nötigen finanziellen und maschinellen Mittel für den radikalen, aber sehr kostspieligen Umbruch des Bietrasens beschaffen konnten, sieht sich der kleine Landwirt, mangels geeigneter Ausrüstung, gezwungen, auf langsamere und billigere Art vorzugehen, wobei er jedoch für längere Zeit auf den vollen Nutzen der Melioration verzichten rnuss. Ein leider erst 1949 an die Hand genommener Versuch, mit verschiedener Bietbodenbehandlung, vom

176 Umbruch bis zur blossen Eitzung der Eietnarbe und Graseinsaat, soll nun zeigen, auf welche Weise mit, möglichst geringem Aufwand innert nützlicher Frist qualitativ und quantitativ befriedigende Futtererträge erzielt werden können.

Als weitere Gründe, die sich auf die Umstellung der Betriebsweise hindernd auswirken, sind zu nennen: Die Eigentumsverhältnisse. 51 % des Bodens gehören den erwähnten Körperschaften, deren Statut in der Eegel den Verkauf von Land und öfters dessen Verpachtung an Nichtmitglieder ausschliesst. Ihr Landbesitz ist in einigen Fällen so gross, dass genügend Anteile und Pachtparzellen an Kleinbetriebe abgegeben werden können, um diesen die Existenzbasis kleiner Mittelbauern zu beschaffen. Darüber hinaus würden immer noch bedeutende Flächen übrig bleiben, deren Bewirtschaftung durch Errichtung berufsbäuerlicher Siedelungen sichergestellt werden sollte. Die hieraus erwachsende erhebliche finanzielle Beanspruchung zwingt jedoch diese Körperschaften zu vorsichtigem etappenweisem Vorgehen.

" Die Pachtverhältnisse. Das Bürger-und Pachtland wird öfters in zu kleine Parzellen aufgeteilt, so dass einem Bewirtschafter meist mehrere davon zufallen, die dann noch zerstreut und in grosser Entfernung vom Hof liegen.

Die intensive Bebauung dieser Parzellen wird dadurch erschwert oder verunmoglicht. Auch ist die Pachtdauer vielfach zu kurz, um den Pächter in den Genuss seiner Aufwendungen für die Kultivierung des Landes gelangen zu lassen.

Die Güterzusammenlegung. Diese Massnahme könnte die oben genannten Nachteile des zerstreuten Besitzes beheben; solange jedoch die Neuzuteüung nicht durchgeführt ist, wirkt sie eher hindernd, da keiner für den andern urbarisieren will.

Die Betriebseinrichtung. Die heutige Ausstattung der privaten Landwirtschaftsbetriebe ist grösstenteils noch der Streuewirtschaft angemessen, die weder viel Arbeitskräfte noch Geräte und Gebäude erfordert, aber dafür auch nur eine bescheidene Viehhabe erträgt. Die Anpassung an die zunehmende Produktionsfähigkeit durch Bauten, Vieh- und Geräteanschaffung kann wegen der meist geringen Finanzkraft der Bewirtschafter nur langsam .erfolgen.

Die Distanzen vom Hof zum Land sind vielfach zu gross für eine intensive Bewirtschaftung. Bei der extensiven Streuewirtschaft fallen diese nicht ins Gewicht.

Alle diese (Faktoren tragen
heute, wo der gewaltige Einsatz an Kapital, Arbeitskräften und Maschinen der «Anbauschlacht» nicht mehr möglich ist und mit den bescheidenen Mitteln der privaten Landwirte ausgekommen werden muss, zu einer stark verlangsamten Inkulturnahme des entwässerten Streuelandes bei.

Trotzdem darf aber der allgemeine Eindruck des Kulturzustandes der bisher entwässerten Flächen als gut bezeichnet werden. Die bei richtiger Nutzung

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erreichbaren Erträge beweisen, dass der Boden in der Linthebene verbessert zu werden verdient. Es schlummert in ihm eine Reserve an Nährraum und Erwerbsmöglichkeiten, die beim ständigen Schwund unseres Kulturlandes und der raschen Zunahme der Bevölkerung nicht zu gering eingeschätzt werden darf.

Die Prüfung der Verhältnisse ergab auch, dass die kritisierten Fälle schlechter Nutzung des Meliorationslandes doch die Ausnahme bilden und zur Hauptsache durch Umstände mitbedingt sind, die der Bewirtschafter nicht ohne weiteres ändern kann, Sie können auf keinen- Fall einen Abbruch der Meliorationsarbeiten rechtfertigen.

Die naturlichen Produktionsbedingungen lassen zusammen mit den Schwierigkeiten der Betriebsumstellung vorläufig eine weitgehende Graswirtschaft als am ertragsreichsten erscheinen. Die von der SVIL auf den heute noch von ihr bewirtschafteten Flächen erreichten Hektarerträge an Getreide und Hackfrüchten zeigen aber, dass bei richtiger Sortenwahl und Bodenbearbeitung auch ackerbaulich sehr schöne Erfolge zu erzielen sind. Es wird deshalb auch für den einzelnen Landwirt nötig werden, im Interesse einer gewissen Selbstversorgung und eines rationellen Fruchtwechsels in angemessenein Rahmen GetreideTand Hackfmclitbau zu treiben, wobei er seine Aussichten auf einen angemessenen und regelmässigen Betriebserfolg verbessern kann.

Als endgültiger Abschluss des Meliorationswerkes muss die Besiedelung der von den Betriebszentren am weitesten entfernten Flächen ins Auge gefasst werden, eine Aufgabe, die vor allem die öffentlichen Grundbesitzer auf ihrem Land zu lösen haben werden. Das wird noch erhebliche Anstrengungen und beträchtliche Mittel erfordern. Es besteht jedoch kein Grund, daran zu zweifeln, dass die beiden Kantone" die ihnen in Artikel 20 des Bundesgosetzes übertragenen Vorsorgen in dieser Sache treffen werden.

Die Weiterführung und Nachfinanzierung

Wie aus den im ersten Abschnitt enthaltenen Zahlentabellen hervorgeht, ist das Werk heute ungefähr zu 2/3 fertig und der verbleibende Kreditrest reicht kaum für einen Drittel der noch auszuführenden Arbeiten aus. Es ist unschwer zu erkennen, dass eine Liquidation des Unternehmens in diesem Stadium die Nützlichkeit der bisherigen Investitionen weitgehend in Frage stellen müsste.

Weder die erwartete volkswirtschaftliche noch die privatwirtschaftliche Auswirkung wären damit in einem befriedigenden und vertretbaren Ausmass erreicht.

Bis zur Vollendung des Werkes sind noch rund vierzig km Kanäle und Bohrleitungen, ein Pumpwerk und etwa 100 km Strassen und Wege auszuführen.

Unterbleiben diese Arbeiten, so wird für weite Flächen in der Nähe von Uznach und Tuggen die Gefahr von Hochwasserschäden weiter bestehen. Die Detailentwässerung könnte nicht ausgeführt werden, so dass die Inkulturnahme dieser, gerade wegen ihrer ortsnahen Lage wertvollen Gebiete, ausgeschlossen bliebe.

Die betroffenen Grundeigentümer würden aus dem Werk keinen oder nur sehr

178 geringen unmittelbaren Nutzen ziehen, trotzdem müssten sie zur Kostentragung der bereits ausgeführten Bauten beigezogen werden. Da auch die GüterZusammenlegung nicht durchgeführt werden könnte, stünde die Aufstellung eines Kostenverteilers für die erstellten Bauten vor unüberwindlichen Schwierigkeiten. Nicht nur, dass ein wesentlicher Teil der bereits eingezogenen Grundeigentümerbeiträge zurückvergütet werden müsste, es könnten zudem mit Eecht auch Entschädigungsforderungen für entstandene Nachteile geltend gemacht werden. Die Durchschneidung vieler Grundstücke mit den neuen Kanälen und Strassen sowie die Inanspruchnahme des Bodens für diese Anlagen ergäben weitere, fast unlösbare Probleme. Es würde zudem kaum möglich sein, eine Gemeinde zu finden oder eine Körperschaft zu gründen, die ein nur zu a/3 fertiges Werk zu Eigentum und Unterhalt übernehmen wollte. Die vorzeitige Liquidation des Unternehmens hätte unübersehbare rechtliche, organisatorische und finanzielle Schwierigkeiten zur Folge. Sollen diese und die bestimmt damit verbundene Beeinträchtigung des Nutzens aller bisherigen Anstrengungen vermieden werden, so wird man sich dazu entschliessen müssen, das Werk zu einem guten Ende zu führen und die hiefür notwendigen Leistungen von Bund, Kantonen und Grundeigentümern aufzubringen. Es gilt damit den Beweis zu erbringen, dass auch heute noch der Wille und die Kraft vorhanden sind, trotz grosser Opfer ein Werk zu schaffen, das sich auf Generationen hinaus segensreich auswirken wird.

V.

Die Beteiligung des Bundes an den Mehrkosten hat sich nach dem letzten Absatz von Artikel 3 des Bundesgesetzes zu richten. Dieser bestimmt, dass der Bund an Kostenüberschreitungen nur dann teilnimmt, wenn sie auf ausserordentliche Ursachen zurückzuführen sind. Es bleibt also zu untersuchen, ob diese Voraussetzung auch für die neu ermittelte Kostenüberschreitung als erfüllt gelten kann.

Schon bei den Beratungen des genannten Bundesgesetzes wurde auf die grossen Eisiken und die möglichen Überraschungen hingewiesen, die sich aus dem Umfang des Werkes und der, damals auf 7 Jahre veranschlagten Bauzeit, ergeben können. Um diesen Möglichkeiten Rechnung zu tragen, wurde absicht· lieh auf die sonst durchwegs übliche Festsetzung eines absoluten Beitragsmaxirnums verzichtet. Im Jahre 1945 wurde bereits eine mutmassliche Kostenüberschreitung von 10 270 000 Franken festgestellt, und mit der kriegsbedingten Teuerung, mit den zusätzlichen Verwaltungskosten und der Perimetererweiterung begründet. Diese Mehrkosten sind dann durch den Bundesbeschluss vom 17. Oktober 1946 nachsubventioniert und damit als ausserordenth'ch anerkannt worden.

Im ersten Abschnitt dieser Botschaft ist nun der Stand des Unternehmens am 30. September 1950, unter .Aufteilung der Kosten nach deren Entstehungsursachen dargestellt worden. Daneben wurden die während der Bauperiode 1945 bis 1950 entstandenen Mehrkosten ausgeschieden. Es ergibt sich daraus, dass

179 die neue Kostenüberschreitung zu 80 % auf die Teuerung, zu 29 % auf zusätzliche Arbeiten wegen Bauschwierigkeiten und zu 4l % auf noch auszuführende Ergänzungsarbeiten zurückzuführen sind. Hievon dürfen die Auswirkung der Teuerung und die Mehrkosten infolge der unvorhergesehenen Bodenverhältnisse zweifellos als außerordentlich gelten. Die verantwortlichen Organe des Werkes können auch für sich beanspruchen, alles getan zu haben, um den Einfluss der Teuerung wie der Bauschwierigkeiten möglichst niedrig zu halten, durch Zurückhaltung der Arbeiten während der Hochkonjunktur, strenge Sichtung der Unternehmerangebote und vorsichtige Auswahl der Baumethoden.

Bei den noch auszuführenden zusätzlichen Arbeiten fallen die grössten Ausgabonposten wiederum auf den im Projekt 1945 nicht vorgesehenen verbesserten Ausbau der Kanäle und auf die Vergrößerung der Drainageflächen, die, wie bereits beschrieben, ebenfalls durch die besonderen Bodenverhältnisse bedingt sind.

Der bessere Ausbau der Kanäle und die dadurch entstehenden Mehrkosten sind zum erfolgreichen Abschluss der Massnahmen für den Hochwasserschutz sowie für den zwockmässigen und ökonomischen Unterhalt der Anlagen unerlässlich. Ebenso notwendig sind die zusätzlichen Drainagen, nachdem es sich herausgestellt hat, dass ohne diese, ausgedehnte Flächen nicht in den für eine intensive Nutzung notwendigen Zustand übergeführt werden können. Es handelt sich bei diesen Mehrleistungen also nicht um eine Erweiterung des Unternehmens, sondern um Massnahmen, die zu dessen Vervollständigung notwendig sind und integrierende Bestandteile desselben bilden. Sie sind unbedingt erforderlich, wenn die gute Wirkung des Werkes sowie dessen künftiger Unterhalt gewährleistet sein soll.

Die Mehrkosten für die Verwaltung, die Unterhaltsarbeiten, die Kulturschadenvergütung etc. ergeben sich zwangsläufig aus der konjunkturbedingten Verlängerung der Bauzeit.

Die Frage, ob sich nicht wenigstens der Betrag der Kostenüberschreitung reduzieren lasse, sei es durch Verzicht auf einzelne Anlagen oder deren Vereinfachung, sei es durch Wahl von anderen Materialien oder neuen Baumethoden, bildete Gegenstand eingehender Prüfung. Dabei ergab sich, dass wesentliche Vereinfachungen und Verbilligungen nach den bisherigen Erfahrungen zu technisch unbefriedigenden Lösungen und schwerwiegender
Vermehrung der Unterhaltslasten führen müssten.

Selbstverständlich worden alle sich bei der Detailprojektierung zeigenden Einsparungsmöglichkeiten ausgeschöpft werden müssen, damit der Voranschlag für die noch auszuführenden Arbeiten eingehalten und das Werk endlich zur Zufriedenheit aller daran Beteiligten fertiggestellt werden kann.

Gestützt auf diese Ausführungen, haben wir die Ehre, Ihnen den bei" gefügten Entwurf eines Bundesbeachlueses zu unterbreiten und zur Genehmr gung zu empfehlen.

180

Wir versichern Sie, Herr Präsident, hockgeehrte Herren, unserer vollkommenen$ Hochachtung.

Bern, den 18. Mai 1951.

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates, Der B u n d e s p r ä s i d e n t : Ed. von Steiger Der Vizekanzler: Ch. Oeer

181 (Entwurf)

Bundesbeschluss über

die Bewilligung einer weiteren Nachsubvention au die Melioration der Linthebene in den Kantonen Schwyz und St. Gallen Die B u n d e s v e r s a m m l u n g der Schweizerischen Eidgenossenschaft, in Anwendung von Artikel 8 des Bundesgesetzes vom 3. Februar 1939 über die Melioration der Linthebene in den Kantonen Schwyz und St. Gallen, nach Einsicht in eine Botschaft des Bundesrates vom 18. Mai 1951, beschliesst :

Art. l An die weiteren Mehrkosten für die Durchführung der Melioration der Linthebene im Betrage von 9 500 000 Franken mrd ein Bundesbeitrag von 60 % zugesichert.

Art. 2 Dieser Beitrag wird unter der Voraussetzung bewilligt, dass sich die Kantone Schwyz und St. Gallen mindestens im bisherigen Verhältnis von je 25 % an der Deckung der Kostenüberschreitung beteiligen und dafür besorgt sind, dass die beitragspflichtigen Grundeigentümer wie bis anhin durch Leistungen der Gemeinden oder anderer Körperschaften entlastet werden.

Art. 3 Für die Fortführung und Vollendung des Werkes werden dem Unternehmen zinsfreie Vorschüsse im Eahmen der zugesicherten Beiträge, höchstens aber l 800 000 Franken pro Jahr, gewährt.

»Art. 4 Bei der Weiterführung der Arbeiten ist auf die Arbeitsmarktlage Bücksicht zu nehmen.

182 Ausländische Saisonarbeiter dürfen nur mit Zustimmung des Delegierten für Arbeitsbeschaffung eingesetzt werden.

Die jährlichen Bauprogramme sind im Einvernehmen mit dem Eidgenössischen Meliorationsamt und mit dem Delegierten für Arbeitsbeschaffung aufzustellen.

Art. 5 Die Kantone und die Organe des Werkes haben in gegenseitigem Einvernehmen dafür zu sorgen, dass rechtzeitig vor Vollendung des Unternehmens geeignete Organisationen geschaffen werden, die in der Lage sind, die erstellten Anlagen fachgemäss und sorgfältig zu unterhalten sowie die angemessene Nutzung des meliorierten Landes zu fördern und zu überwachen.

Die Greschäftsreglemente dieser Organisationen sind vor dem Abschluss dea Unternehmens dem Bundesrat zur Genehmigung vorzulegen.

Art. 6 Den Kantonen Schwyz und St. Gallen wird eine Frist von einem halben Jahr gewährt, innert welcher sie die Annahme dieses Bundesbeschlusses erklären und die in Artikel 2 erwähnten Beiträge bewilligen können.

Der Bundesbeschluss ,fä}lt dahin, wenn dessen Annahme nicht innerhalb dieser Frist erfolgt.

Art. 7 Dieser Beschluss tritt als nicht allgemeinverbindlicher Natur sofort in Kraft.

Der Bundesrat wird mit seinem Vollzug beauftragt, 173

.

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Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung über die Bewilligung eines Bundesbeitrages an die weiteren Mehrkosten der Melioration der Linthebene in den Kantonen Schwyz und St. Gallen (Vom 18. Mai 1951)

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1951

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24.05.1951

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