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Bundesblatt 103. Jahrgang

Bern, den 13. Dezember 1951

Band III

Erscheint wöchentlich. Preis US franken im Jahr, 15 Franken im Halbjahr zuzüglich Nachnahme- und Postbestellungsgebür Einrückungsgebühr 60 Kappen die Petitzeile oder deren Raum. -- Inserate franko an Stämpfli £ de. in Bern

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Botschaft des

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Bundesrates an die Bundesversammlung über die Gewährung eines ausserordentlichen Bundesbeitrages zur Verbilligung der Skischul- und Bergführertarife (Vom 3. Dezember 1951) Herr Präsident!

, Hochgeehrte Herren!

Wir beehren uns, Ihnen den Entwurf zu einem Bundesbeschluss über die Gewährung eines ausserordentlichen Bundesbeitrages zur Verbilligung der Skischul- und Bergführertarife im Winter 1951/52 und im Sommer 1952 hiemit zu unterbreiten. · L ' ' Am 24. August 1951 stellten die Regierungen der Kantone mit Winterkurorten, d. h. die Eegierungen der Kantone Bern, Freiburg, Graubünden, Obwalden, Uri, Waadt und Wallis an den Bundesrat das Begehren um Massnahmen zur Besserung der Frequenzen in der kommenden Wintersaison. Der Schweizer Hotelier-Verein verlangte u. a. am 12. September 1951 für in- und ausländische Gäste, die sich mindestens 14 Tage lang in einem Hotel der Berggebiete aufhalten, die Gewährung von Fahrkarten einfach für retour seitens der Transportanstalten, und eine Eeduktion von mindestens 30 Prozent auf den Skischul- und Bergführertaxen sowie auf den Preisen der lokalen Sportbahnen. Schliesslich wandte sich am 4. Oktober der schweizerische Fremdenverkehrsverband an den Bundesrat und ersuchte ihn um die Unterstützung folgender Aktionen: : 1. Befreiung des Ferienbillets der schweizerischen Transportanstalten von den vorgesehenen Tariferhöhungen.

2. Eeduktion von mindestens 30 % auf den Skischul- und Bergführertarifen sowie auf den Preisen der lokalen Sportbahnen mit Hilfe des Bundes.

Bundesblatt. 103. Jahrg. Bd. III.

70

1014 3. "Verlängerung der Weihnachts- und Neujahrsferien bis Mitte Januar.

4. Aufhebung der Visumpflicht gegenüber der Bundesrepublik Deutschland.

Vertreter aller Gesuchsteller wurden am 17. Oktober 1951 von einer Dreierdelegation des Bundesrates angehört. Schon bei diesem Anlass musste ihnen erklärt werden, dass dem ersten Begehren nicht entsprochen werden könne, dass dem Gesuch aber nicht eine \mmittelbare Bedeutung zukomme, weil die Tariferhöhung erst gegen Ende der Wintersaison in Kraft gesetzt werden könne. Für die Verwirklichung des zweiten Begehrens konnten keine Hoffnungen geweckt werden, immerhin wurde es zur Prüfung entgegengenommen, wobei es sich bald zeigte, dass eine Preisermässigung der lokalen Sportbahnen mit Hilfe des Bundes nicht weiterverfolgt werden kann. Für die Verlängerung der Weihnachts- und Neujahrsferien musste sich der Bundesrat als nicht zuständig erklären. Er war aber bereit, in einem Eundschreiben an die Kantonsregierungen auf die Bedeutung dieser Frage hinzuweisen. Eine gänzliche Aufhebung der Visuinpflicht gegenüber der Bundesrepublik Deutschland konnte ebenfalls nicht in Aussicht gestellt, hingegen konnte eine gewisse Lockerung in der Handhabung der bestehenden Vorschriften zugestanden werden.

Am 26. September 1951 stellte Nationalrat de Courten folgendes Postulat: «Die Aktion zugunsten der Schweizer Skischule hatte den Erfolg, einer wichtigen Berufsart der Alpengebiete einen gewissen Auftrieb zu geben und demgemäss der Bevölkerung dieser Gebiete eine anerkennenswerte Hilfe zu bringen.

Die Aktion zugunsten der Bergführer kann eine ebenso glückliche Wirkung haben, wird aber Ende September abgeschlossen sein.

Aus verschiedenen Gründen soll das begonnene Werk nicht weitergeführt werden.

Der Bundesrat wird eingeladen, die Möglichkeit, diese für das Schicksal der Gebirgsbevölkerung und für die Bergtüchtigkeit der Jugend äusserst nützlichen Aktionen in einer geeigneten Form aufrechtzuerhalten, indem er eine geeignete finanzielle Grundlage dafür sucht.» II.

Die Wirtschaft des Berner Oberlandes ist bekanntlich sehr stark vom Fremdenverkehr, vor allem vom Besuch der Gäste aus England, abhängig.

Sie hat sich zwischen den beiden Weltkriegen nicht erholen können. Auch die letzten Nachkriegsjahre waren nichts weniger als glänzend. Die Regierung des Kantons Bern ergriff
schon im Sommer die Initiative zur eingangs erwähnten Demarche der Kantone mit Winterkurorten beim Bundesrat, die auf die Erwirkung von Massnahmen zur Frequenzsteigerung besonders für den Winter 1951/52 abzielte. Ereignisse, die nach der Konferenz mit der bundesrätlichen Abordnung vom 17. Oktober eintraten, führten dazu, dass der Regierungsrat zur Auffassung kam, es könne nicht zugewartet werden bis entschieden sei, ob von Bundes wegen etwas geschehen solle oder nicht. Er nahm.deshalb eine

1015 neue Stützungsaktion zu Lasten des vom Grossen Rate am 22. November 1950 gesprochenen, noch nicht ganz beanspruchten Kredites in Aussicht. Er gab sich dabei allerdings Rechenschaft darüber, dass praktisch nur Massnahmen in Frage kommen, die von andern Kantonen als «interkantonales Dumping» aufgefasst werden und infolgedessen nicht sympathisch sind. Er glaubte jedoch, er sei es in der neuen Lage den bernischen Winterkurorten schuldig, zu handeln, und zwar in der Hoffnung, dass dadurch andere Kantone zu einem gleichen Vorgehen veranlasst werden könnten und dass vor allem der bernische Vorstoss doch wieder eine eidgenössische Aktion auslösen werde.

Die dem Grossen Rat unterbreitete Vorlage wurde einstimmig mit wenigen Änderungen angenommen. Dadurch wurde für die Verbilligung der Skischulen im Winter 1951/52 ein Höchstbetrag von Fr. 120000 bewilligt. Der :Beschluss tritt -- in Abänderung des Entwurfes, der den 23. Dezember vorsah -- am 16. Dezember 1951 in Kraft und gestattet eine Verbilligung des Skischulunterrichts von durchschnittlich SS1/^ Prozent. Dieser Ansatz beruht auf den Erfahrungen der schon im letzten Winter durchgeführten Verbüligungsmassnahme, die korrekt und unanfechtbar durchgeführt worden sei. Der Beschluss fällt indessen dahin, «insoweit und insofern der Bund Hilfsmaßnahmen für die Kurorte im Winter 1951/52 beschliesst».

III.

Die im vergangenen Winter und Sommer vom Bundesrat ergriffenen Massnahmen zur Verbilligung der Skischul- und Bergführertarife waren deshalb als einmalig gedacht, weil man von den Liberalisierungsmassnahmen der OECE und insbesondere vom Beitritt der Schweiz zürn europäischen Zahlungsabkommen wirksame zahlungsmässige Erleichterungen, den Wegfall der Diskriminierungsmöglichkeiten und eine Erholung der Auslandsfrequenzen erwartete. Diese ist in der Tat, wenn auch beschränkt, nicht ausgeblieben. So.

konnte wieder der Gästeverkehr aus den skandinavischen Ländern in Gang gesetzt werden. Die Globalquoten für den Verkehr aus Grossbritannien, Frankreich und Holland sind verschwunden, die Einzelzuteilungen von Devisen wurden in diesen und andern Ländern erhalten oder sogar erhöht, und der Gästeverkehr konnte sich aus Westdeutschland auf breiterer Basis entwickeln.

Diese Fortschritte standen allerdings auf schwachen Füssen. Man durfte deshalb nicht allzusehr erstaunt sein, als im Spätherbst verschiedene Rückschläge in der Entwicklung erfolgten. Als solche sind zu nennen: Die Herabsetzung der jährlichen Kopfquote für Privatreisen ins Ausland von 600 DM auf 420 DM durch Westdeutschland am 8. Oktober, der Beschluss der französischen Devisenstelle, die 600 Schweizerfranken, die bisher jedem Inhaber eines französischen Passes alle Monate verfügbar waren, nur noch einmal im Jahr zu bewilligen (höhere Zuteilungen sind allerdings im Genehmigungsverfahren erhältlich), die Herabsetzung der Einzelzuteilung für Touristenreisen nach Ländern ausserhalb des Sterlinggebietes von 100 £ auf 50 £ durch Verfügung

1016 der Regierung Grossbritanniens und schliesslich die Verschärfung der Einlösungskontrolle im belgisch-luxemburgischen Eeiseverkehr nach der Schweiz ab 26. November und in den letzten Tagen die Ermässigung der Hotelpreise in Österreich um 20-25 Prozent vom 1. bis 31. Januar 1952. Wenn auch die Auswirkungen dieser Rückschläge nicht überschätzt werden dürfen, so bilden sie doch eine Enttäuschung unmittelbar vor der Eröffnung der Wintersaison.

IV.

!.. In der Wintersaison 1950/51 wurden die Skischultarife um rund 30 Prozent verbilligt. Die Massnahme wurde durch das Sekretariat des schweizerischen Skischulverbandes technisch und finanziell, entgegen anfänglicher Zweifel, dass dies organisatorisch möglich sei, einwandfrei durchgeführt, was allseits anerkannt wurde.

Die Halbtagslektionen nahmen von 268 763 auf 384 929, d. h. um 116 166 oder 43,2 Prozent zu. Diese unerwartet grosse Steigerung war weitgehend der Verbilligungsaktion zuzuschreiben. Die Totalfrequenz betrug 416 000 Halbtagslektionen (einschliesslich der nicht verbilligten Halbtagslektionen der Stadtskischulen, des Unterrichts im Skischulleiterkurs und im Privatunterricht), was ein Höchstbesuch der Skischulen seit Beginn der Kurse bedeutete. Wie weit diese Frequenzbelebung eine Erhöhung der Logiernächtezahlen in den Hotels brachte, kann mangels Unterlagen nicht nachgewiesen werden. Der Jahresbericht des Schweizerischen Skischulverbandes charakterisiert aber das Ergebnis wie folgt: Die Subventionierung erbringt den klaren Beweis, dass es möglich ist. bestimmte Sektoren des Tourismus durch aktive Massnahmen wirksam anzukurbeln und zu befruchten.

Für die Verbilligung der Skischulen wurde aus den Mitteln der Schweizerischen Hoteltreuhand-Gesellschaf t ein Betrag von rund 490 000 Franken aufgewendet (einschliesslich ein Betrag für die Werbung von 20 000 Franken).

2. Im Sommer 1951 wurden die Bergführertarife um 30 Prozent ermässigt, wofür ebenfalls Mittel der Schweizerischen Hotel-Treuhand-Gesellschaft beansprucht wurden. Vom bewilligten Gesamtkredit in der Höhe von 350 000 Franken wurden allerdings nur 123 265.70 Franken verbraucht (unter Einschlüss von 4734 Franken Verwaltungskosten). Die Aktion begann statt am 1. Juni erst am 15. Juli 1951 und dauerte bis Ende September 1951. Sie war durch die ausserordentlich ungünstige Witterung stark beeinträchtigt. Trotzdem ergab sie eine annähernd dreissigprözentige Beschäftigungszunahme der Bergführer.

Vom 15. Juli bis 30. September 1951 wurden über 3800 Tourenabrechnungen eingereicht. Der technische Leiter stellt fest, dass -- nach Behebung verschiedener Schwierigkeiten in der Anlaufzeit durch Aufklärung und Rücksendung falsch oder ungenügend ausgefüllter Formulare -- die Aktion korrekt

1017 durchgeführt worden ist. Es ergab sich ein durchschnittlicher Sommerverdienst eines Bergführers von rund 1000 Franken. Bei solchen geringen Erwerbsyerhältnissen ist es nicht verwunderlich, dass im Verlaufe des letzten Jahrzehntes die Zahl der aktiven Bergführer nahezu um die Hälfte, d. h. von 800 auf 420 zurückgegangen ist.

' .

Die Somniersaison 1951 war -- wie schon ausgeführt -- nicht durch gute WitterungsverhältnisSG begünstigt, insbesondere war das Wetter im Juli schlecht. Es liess namentlich im Berner Oberland und in Graubünden zu wünschen übrig. Da die Verbilligungsmassnahme erst unmittelbar vor Beginn der Sommerferien beschlossen wurde, konnte sie auch propagandistisch nicht recht ausgewertet werden. Viele Touristen hatten ihre Tourenprogramme im In- und Auslande Wochen und Monate zum voraus festgelegt. Namentlich die durch ausländische Beisebureaux schon gebuchten Ferienabkommen waren nicht mehr zu beeinflussen. Somit war der Aktion nicht der erwartete, volle Erfolg beschieden.

Durch die Tarif verbilligung wurden rund 15 000 Bergsteiger des In- und Auslandes begünstigt. Unter den geführten Touristen waren, was nicht überrascht, hauptsächlich die Schweizer vertreten, aber auch das Kontingent von Engländern und Amerikanern war beachtlich und in geradezu auffallender Weise die Zahl der deutschen Alpinisten. (Nach Aussage des Chefs der Agentur der Schweizerischen Zentrale für Verkehrsförderung in Frankfurt hat die Verbilligung der Bergführertarife in Deutschland von allen bisherigen Massnahmen zur Frequenzsteigerung sich am wirksamsten erwiesen.)

Da gegen die Einführung der Verbilligungsmassnahme vor allem eingewendet wurde, sie komme hauptsächlich bemittelten Kreisen zugute, weil sie jene Touristen, die sich ohnehin einen Führer leisten können, begünstige, wurde der sozialen Stellung der geführten Touristen die besondere Aufmerksamkeit geschenkt. Eine Erhebung wurde allerdings nicht veranlasst, um die Durchführung der Aktion nicht noch mehr zu erschweren. Es steht aber nach den gemachten Beobachtungen fest, dass im Alpinismus eine offensichtliche Umschichtung stattgefunden hat. Der «Herr» mit zwei Bergführern ist fast ganz verschwunden. In der grossen Begel beteiligen sich an einer Führertour mehrere Touristen. Es sind nicht mehr die Reichen, die dem Bergführer ein Auskommen bieten,
sondern meistens Leute aus dem Mittelstand und aus Kreisen der Lohnempfänger (eine ähnliche Veränderung lässt sich übrigens auch in der Mitgliederschaft der alpinen Vereine feststellen). Verhältnismässig häufig werden beispielsweise Leute aus dem Personal von Spitälern geführt.

Einen weiteren Anhaltspunkt bieten die Bemerkungen einer Reihe von Bergführern, wonach Touristen, besonders Ausländer, die sonst führerlos gingen, es sich durch die Subvention gestatten konnten, geführte ; Touren zu unternehmen, und die üble Nachfrage nach «Anschluss» führerloser Touristen an Seilschaften viel geringer war als andere Jahre.

1018 Eine repräsentative Erhebung unter 60 Bergführern (= 1/7 der beteiligten Führerschaft), die rund 2200 Touristen (= ebenfalls 1/7 der begünstigten Alpinisten) geführt haben, gibt einige wertvolle Aufschlüsse über den Erfolg der Verbilligungsmassnahme und insbesondere auch über die Auswirkung auf die Hotelfrequenz, die mit Eücksicht auf die Finanzierung durch die Schweizerische Hotel-Treuhand-Gesellschaft besonders interessiert und bei der Ermässigung der Skischultarife vergangenen Winter nicht zahlenmässig zu ermitteln war.

Darnach war rund die Hälfte der geführten Touristen Gäste von Hotels, der Best verteilte sich auf . Gäste von privaten Ferienwohnungen und auf Passanten, d. h. solche, die vor allem in Klubhütten nächtigten. Bund zwei Drittel der befragten Bergführer bestätigen, dass die Tourenverbilligung eine Verlängerung des Hotelaufenthaltes bewirkt habe. Bund fünf Sechstel der Bergführer konnten die Frage, ob die Aktion eine Vermehrung der Touren und der Beschäftigung im Führerberuf bewirkt habe, bejahen. Es besteht kein Anlass, die Angaben als nicht zuverlässig anzusehen, da die beigefügten Bemerkungen Zeugnis für die gewissenhafte Beurteilung der besonderen Verhältnisse 'ablegen und die Kontrolle tadellos spielte.

Die Bundfrage ergab auch, dass die Verbilligungsmassnahme einen durchschnittlichen Mehrverdienst der Bergführer gegenüber dem Vorjahr von ungefähr 30 Prozent einbrachte.

Abschliessend darf festgestellt werden, dass die Verbilligungsmassnahme, trotzdem nur rund ein Drittel der bewilligten Mittel beansprucht worden ist, was auf die ungünstigen Wetterverhältnisse und auf den allzu späten Beginn der Aktion zurückgeführt werden muss, erfolgreich war, dass die Mittel zweckentsprechend zur Förderung der Saisonhotellerie verwendet wurden, dass die Verbilligung der Bergführertarife geeignet ist, dem alpinen Tourismus einen neuen Auftrieb zu geben und zur Erhaltung des Bergführerstandes, der für die Saisonhotellerie von grosser Bedeutung ist, wesentlich beizutragen.

Auch diese Aktion ist durch den Schweizerischen Skischulverband technisch einwandfrei organisiert worden.

V.

Die oben genannten Bückschläge auf dem Gebiete des zwischenstaatlichen Beisezahlungsverkehrs in jüngster Zeit bedrohen die im gesamtschweizerischen Tourismus an sich schon schlechter gestellten Fremdenorte in den Gebirgsgegenden geradezu in der Existenz.

Über das Verhältnis der Logiernächtezahl der Fremdenorte der Gebirgsgegenden zu der der übrigen Schweiz gibt nachstehende Übersicht des Eidgenössischen Statistischen Amtes Aufschluss.

1019

Logiernächte in Hotels und Pensionen in 1000 Fremdenorte der Gebirgsgegenden

Sommer (Juni bis September)

· 1937 1950 1951

.

Veränderung in % von 1937 auf 1951 von 195a auf 1951 .

Winter (Dezember bis Februar)

1937/38 1949/50 1950/51 Veränderung in % von 1937/38 auf 1950/51 . .

von 1949/50 auf 1950/51 . .

1

Ausland

Schweiz

Total

1010 606 812

972 1244 1149

1982 1850 1961

Übrige Schweiz (ohne grosse Städte) Ausland

Schweiz

Total

2167 i 23541 4521 1795 2614 ) 44091) 2537 ! 26391) 51761)

--19,6 + 18,2 -- 1,1 ·+17,1 i +12,1 + 14,5 -34,0 -- 7,6 + 6,0 + 41,3 ; + 1,0 + 17,4 Fremdenorte der Gebirgsgegenden

1115 486 581

385 445 450

1500 931 1031

Übrige Schweiz (grosse Städte Inbegriffen)

516 474 488

7691 1285 1 768 ) 12421) 7621) 1250 )

-^17,9 + 16,9 --31,3 - 5,4 -- 0,9 -- 2,7 -19,5 + 3,0 -- 0,8 -- 0,6 + U -10,7

) Ohne LogiernäcMe der berufstätigen Dauergäste.

.

Das Bild zeigt, dass die Frequenz der Bergstationen im vergangenen Sommer 1951 gegenüber derjenigen des Sommers 1937 trotz einer ansehnlichen Zunahme des Gästeverkehrs aus dem Inland erst knapp erreicht wurde, während die übrigen Saisongebiete durchwegs eine beachtliche Erhöhung der Logiernächte verzeichnen.

Auch der Vergleich mit dem Jahre 1950 beweist die Bevorzugung der unter 1000 m ü. M. befindlichen Fremdenstationen. Die in unserem Fremdenverkehr der Nachkriegszeit ausgewiesene Frequenzbelebung hat sich namentlich auf die an den Seen gelegenen Kurorte vorteilhaft ausgewirkt. Vor allem die Auslandgäste erwiesen diesen;ihre besondere Gunst. Die Logiernächtezahlen der grossen Städte (Zürich, Basel, Genf, Bern und Lausanne) wurden ausgeschieden, damit der Unterschied zwischen den Fremdengebieten besser hervortritt. Für den Winter war dies nicht geboten. Im Winter blieb die Logiernächtezahl ausserhalb der Gebirgsgegenden gesamthaft annähernd konstant.

Die Logiernächtefrequenz der Fremdenorte in Gebirgsgebieten war dagegen im Winter 1950/51, trotz der Zunahme des Inlandverkehrs, um 31 % geringer als diejenige der Vorkriegszeit. Gegenüber dem Vorwinter 1949/50 ist dagegen dank einer Steigerung der Logiernächtezahl der ausländischen Gäste um

1020 19,5 Prozent eine bescheidene Erhöhung der Gesamtfrequenz (10,7 Prozent) festzustellen. Die Frage, ob diese auch eingetreten wäre, wenn die Verbilligungsmassnahmen des letzten Winters (Ermässigung des Hotelpreises durch die Mitglieder des Schweizer.Hotelier-Vereins und Skischulverbilligung) nicht ergriffen worden wären, lässt sich ebensowenig bejahen, wie die Behauptung bestätigen, die Entwicklung wäre ohne sie weiterhin rückläufig gewesen. Wir möchten indessen hier lediglich zeigen, dass die Fremdenorte in den Gebirgsgegenden aus der allgemein im schweizerischen Tourismus seit der Vorkriegszeit eingetretenen Frequenzbelebung noch keinen Nutzen ziehen .konnten und dass in den beiden letzten Saisons gegenüber dem Vorjahr eine nicht zu bestreitende Frequenzzunahme zu beobachten ist. Dies gibt einen Fingerzeig auf die besonderen Verhältnisse der Berghotellerie und auf die zu ergreifenden Hilfsmassnahmen. (Dabei darf nicht ausser acht gelassen werden, dass es heute auf Grund der gestiegenen Gestehungskosten einer ungefähr TOprozentigen Besetzung bedarf, wenn der Gesamtaufwand eines Hotels gedeckt werden soll.)

Nachdem der Kanton Bern eine besondere Verbilligung der Skischultarife im Berner Oberland beschlossen hat, würde es naheliegen, dass die übrigen Gebirgskantone eine gleiche Massnahme in die Wege leiten. Nach den Erfahrungen des vergangenen Winters müsste aber beispielsweise der Kanton Graubünden den doppelten Betrag des'Kantons Bern aufbringen. Ganz abgesehen davon, dass die Zeit für die legislatorische Vorbereitung nicht mehr vorhanden ist, kann eine solche Summe nicht einem an sich schon überlasteten Landesteil, der dazu noch an den Schäden der diesjährigen Naturkatastrophen schwer zu tragen hat, zugemutet werden. Die selben Überlegungen gelten,-- wenigstens teilweise -- auch für die übrigen Gebirgskantone.

Es sei hervorgehoben, dass die Ermässigung der Skilehrer- und Bergführertarife nicht in erster Linie eine sozialpolitische Massnahme zugunsten der Skilehrer und Bergführer darstellt. Sie steht vielmehr im Dienste der Frequenzsteigerung des Fremdenverkehrs in den Berggegenden. Auf die Erhaltung eines leistungsfähigen Skilehrer- und Führerstandes sind aber auch das ganze Bettungswesen bei Unglücksfällen im Gebirge und die Armee angewiesen. Diese benötigt Bergführer und Skilehrer für
die zahlreichen Gebirgskurse als technische Leiter, Klassenchefs, technische Gehilfen usw.. Zur Erzielung und Beibehaltung der Eignung für die immer wieder verlangten Höchstleistungen brauchen Skilehrer und Bergführer eine zivile Grundlage, die es ihnen erlaubt, durch ständige Übung Überdurchschnittliches zu vollbringen.

Diese Grundlage bietet nur der alpine Tourismus.

Der Bundesrat hält es deshalb für geboten und dringlich,: dass die Eidgenossenschaft für eine rasche und gleich-massige Hilfsmassnahme sorgt.

Da die Mittel der Schweizerischen Hotel-Treuhand-Gesellschaft nicht mehr herangezogen werden können, ist ein Kredit zu Lasten des allgemeinen Bundeshaushaltes nachzusuchen. Die Verbilligung der Skischul- und Bergführertarife ist als Einheit zu betrachten. Wohl wird der Beitrag für die Bergtouren erst im Sommer 1952 ausbezahlt werden müssen.. Um aber die Werbung frühzeitig

1021 genug darauf einstellen zu können, rechtfertigt es sich, die beiden Verbilligungsmassnahmen als ausserordentliche Hilfe für den Fremdenverkehr der Berggegenden zusammenzufassen.

.

.

VI.

Dank der im laufenden Jahre durchgeführten Verbilligungsrnassnahrnen ist es möglich, annähernd genau die Kosten der neuen Massnahmen, unter Berücksichtigung der Notwendigkeit, Mittel einzusparen, zu veranschlagen.

Es sollen wiederum In- und Ausländer in den Genuss der Verbilligungsrnassnahmen kommen.

· ;

1. Verbilligung der Skischultarife Der Ansatz für die Beitragsleistung je Halbtagslektion soll auf Fr. 1.-- (1950/51 = Fr. 1.50) angesetzt werden. Dies gestattet es voraussichtlich, die Ermässigung während der ganzen Saison durchzuhalten. Wenn sich die Schulfrequenz des letzten Winters noch um 15 Prozent erhöht, kann mit rund 400 000 Halbtagslektionen gerechnet werden, was einen Gesamtbeitrag von 400 000 Franken notwendig macht. Der Grosse Eat des Kantons Bern (Antrag des Begierungsrates : 23. Dezember) lässt die Verbilligung am 16. Dezember in Kraft setzen, um damit Zeit zu 'geben, die Aktion reibungslos in Gang zu "bringen, bevor die Hochflut des Festtagsverkehrs in den Fremdenorten eintrifft. Vorgeschlagen wurde, mit :der gesamtschweizerischen Massnahme erst nach Neujahr anzufangen, um so die Mittel zu sparen, da ja der «Spitzenverkehr» der Weihnachtsferien nicht noch gefördert werden müsse. Dagegen spricht aber der Umstand, dass es den wenigsten Schweizern möglich ist, nach Neujahr Ferien für einen zusammenhängenden Skiunterricht zu nehmen. Die Einsparung betrüge annähernd 20; Prozent. Voraussichtlich wird es am besten sein, am 28. Dezember die Aktion zu beginnen. Durch den Einheitssatz von Fr. 1.-- ist die Abrechnung gegenüber der letztjährigen vereinfacht; eine besondere Anlaufzeit ist auch darum nicht notwendig, da man sich auf die Erfahrungen der letzten Aktion stützen kann. Finanziell fällt sie aber überhaupt nicht ins Gewicht.

Die Verbilligung gilt nur für Gäste der Berghotels und Mieter von Ferienwohnungen in den Wintersportgebieten, unter Beschränkung auf den klassenweise erteilten Unterricht der Kurortsskischulen. Es werden die gleichen Tarife für Hotel- und Chaletgäste angewandt. Durch die Aktion werden nicht begünstigt: Der Privatunterricht, .das im Skiunterricht absolvierte Turn- und Sportpensum der Volks- und Privatschulen, Institute und Pensionen (Ausnahmen für Jugendliche, welche die Skischulen in dem bisher üblichen Rahinen besuchen, können bewilligt werden), der allfällige Skiunterricht an die ortsansässige Bevölkerung der Bergkurorte. Eine Halbtageslektion dauert mindestens zwei Stunden. Die Maximalsubvention für eine Skischulklasse wird auf den Höchstbetrag von Fr. 15 begrenzt, so dass die Begünstigung nicht mehr als 15 Schülern zugute kommt. Die Durchführung der Aktion soll wiederum dem Sekretariat des Schweizerischen Skischulverbandes übertragen!werden.

1022 Für die Werbung zugunsten der Skischulaktion beantragen wir, zusätzlich, einen Betrag von 20 000 Franken zu genehmigen, da die Kredite für die Winterwerbung schon restlos für Aufträge gebunden sind.

2. Verbilligung der Bergführertariie Für die Verbilligung der Bergführertarife im Sommer 1951 wurden 350 000 Franken bewilligt. Da sich die Verhandlungen in die Länge gezogen haben,, konnte die Massnahme erst ani 15. Juli, statt am 1. Juni, in Kraft gesetzt werden, zudem stellte es sich heraus, dass die Zahl der den Beruf noch ausübenden Bergführer statt 600, wie angenommen, nur mehr 420 beträgt. Unter sonst gleichen Subventionsbedingungen darf angenommen werden, dass ein Beitrag von 250 000 Franken genügen werde, im Sommer 1952 vom 15. Juni bis Ende September die Bergführertaxen wiederum zu ermässigen. Ein besonderer Beitrag für die Werbung wird nicht erforderlich sein, da sie in die laufende Propaganda eingebaut werden kann.

VII.

Wir sind uns bewusst, dass beide Verbilligungsmassnahmen in der Öffentlichkeit stark angefochten waren, namentlich die bisherige Art der Finanzierung. Zunächst wurde behauptet, sie öffneten Umgehungen Tür und Tor, weil sie sich technisch nicht einwandfrei durchführen Hessen. Es wurde aber der Nachweis erbracht, dass dies durchaus möglich ist. Des weitern wurde ins Feld geführt, sie seien ohne Einfluss auf die Frequenz im Fremdenverkehr.

Auch dieser Einwand wurde durch die Tatsachen widerlegt.

Der Fremdenverkehr bildet neben der Land- und Forstwirtschaft die stärkste Verdienstquelle der Bergbevölkerung. Der Fremdenverkehr bietet dem Bergvolk ergänzende Absatz- und Arbeitsgelegenheiten, ohne die viele gezwungen wären, abzuwandern. Die L a n d f l u c h t nimmt nach den Ergebnissen der Volkszählung vom 1. Dezember 1950 ihren Fortgang, ja sie erhält durch die gegenwärtige Hochkonjunktur in der Industrie neuen Auftrieb.

Macht sie sich schon in den abgelegenen Dörfern des Flachlandes bemerkbar, so erweist sie sich in den Gebirgsgegenden geradezu für den Bestand ganzer Gemeinden als bedrohlich. Aus Staats- und bevölkerungspolitischen Erwägungen sollte keine Gelegenheit versäumt werden, die dazu beiträgt, die Existenzbedingungen des Bergvolkes, das durch Tücken der Naturgewalten ohnehin stets gefährdet ist, zu erleichtern. Eine nähere Untersuchung der letzten Volkszählungsergebnisse zeigt auch, dass gerade Orte mit Fremdenverkehr ihren Bevölkerungsstand halten und erhöhen konnten.

Selbstverständlich hegen wir nicht die Hoffnung, dass durch Verbilligungs,ruassnahmen allein der Saisonhotellerie und der vom Tourismus abhängigen Bergbevölkerung geholfen sei. Dazu braucht es eine Mehrheit von Massnahmen, die vorderhand noch als Vorschläge geprüft und in den Bericht der im Anschluss an die sog. «Luzerner Konferenz» für die Untersuchung der Lage der schweizerischen Hôtellerie eingesetzten Arbeitsausschüsse aufgenommen werden.

1023 Die beantragten Massnahmen sollen diese Vorschläge nicht präjudizieren, sie sind ein Behelf für die nächste Zeit, der aber auch für die Zukunft gute. Folgen haben wird, denn gut ausgebildete Berggänger werden ihre Liebe zum Schnee und zu den Alpen nicht leichterdings aufgeben.

Die Mittel der Schweizerischen Hotel-Treuhand-Gesellschaf t sollen für derartige Massnahmen nicht mehr beansprucht werden. Für die Ermässigung der Skischultarife im Winter 1951/52 sind 420000 Franken und für die Verbilligung der Bergführertarife im Sommer 1952 250 000 Franken zu bewilligen.

Im Winter 1950/51, als der Bundesrat die Schweizerische Hotel-TreuhandGesellschaft veränlasste, aus ihren Mitteln die Verbilligungsmassnahme zu ermöglichen, geschah es in der Überlegung, dass keine allgemeinen Bundesgelder zur Verfügung gestellt werden sollen, solange dieses Hilfsinstitut der Hôtellerie noch Mittel besass, die statutengemäss zur Förderung der Interessen des schweizerischen Hotelgewerbes im allgemeinen eingesetzt: werden konnten.

Nachdem diese bis auf einen kleinen Best aufgebraucht sind, erachtet es der Bundesrat für angezeigt, die Angelegenheit den eidgenössischen Bäten zu unterbreiten. Es wäre an sich möglich gewesen, den Weg über die Dringlichkeit zu beschreiten, da die Voraussetzungen nach Artikel 31, Absatz 2, und Artikel 32, Absatz l, BV gegeben gewesen wären. Eine wirtschaftliche Störung auf dem Gebiete der Fremdenverkehrswirtschaft kann nicht in Abrede gestellt werden, und die in Aussicht genommene Massnahme ist zeitlich befristet. Dennoch glaubt der Bundesrat, dass es nicht notwendig ist, von der Dringlichkeitsklausel Gebrauch zu machen, sondern dass hiezu ein Bundesbeschluss nicht allgemein verbindlicher Natur genügt. Als Beispiele für ein analoges Vorgehen seien folgende Bundesbeschlüsse genannt: BB betreffend die Gewährung eines Kredites von 20 Millionen Franken für die Fortführung der internationalen Hilfswerke vom 27. Juni 1946, AS 62, 669; BB betreffend die Unterstützung der Schweizerschulen im Ausland vom 26. März 1947, AS 63, 233; BB betreffend Stiftung «Pro Helvetia» vom 28. September 1949, AS 1949, II, 1347. Sollten sich wider Erwarten die Erfolgsaussichten des Fremdenverkehrs für den Sommer 1952 bedeutend bessern, so wird die Verbilh'gungsmassnahme für die Bergführer selbstverständlich nicht
durchgeführt werden.

Gestützt auf vorstehende Ausführungen beantragen wir Ihnen die Annahme des beigegebenen Entwurfes zu einem Bundesbeschluss.

Genehmigen Sie, Herr Präsident, hochgeehrte Herren, die Versicherung unserer vollkommenen Hochachtung.

Bern, den 3. Dezember 1951.

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates, Der B u n d e s p r ä s i d e n t : Ed. von Steiger Der Bundeskanzler: Leimgruber

1024 (Entwurf)

Bundesbeschluss über

die Gewährung eines außerordentlichen Bundesbeitrages zur Verbilligung der Skischul- und Bergführertarife im Winter 1951/52 und im Sommer 1952

Die Bundesversammlung der Schweizerischen -Eidgenossenschaft, : nach Einsicht in eine Botschaft des Bundesrates vom 3. Dezember 1951, beschliesst: ,

Art. l Zur "Verbilligung der Skischul-. und Bergführertarife im Winter 1951/52 und im Sommer 1952 wird ein ausserordentlicher Bundesbeitrag von 670000 Franken bewilligt.

' Art. 2 Dieser Beschluss tritt als nicht allgemein verbindlicher Natur sofort in Kraft. Der Bundesrat ist mit dem Vollzug beauftragt.

'

462

'

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung über die Gewährung eines ausserordentlichen Bundesbeitrages zur Verbilligung der Skischul- und Bergführertarife (Vom 3. Dezember 1951)

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