Bewilligungsgesuch für das Inverkehrbringen des Veterinärimpstoffes ProteqFlu-Te (Verordnung vom 25. August 1999 über den Umgang mit Organismen in der Umwelt; Freisetzungsverordnung, FrSV; SR 814.911; Art. 18 Abs. 2) Gesuchsteller:

BIOKEMA Chemin de la Chatanérie 2 CH-1023 CRISSIER-LAUSANNE

Akte:

C06001; Inverkehrbringen von ProteqFlu-Te und ProteqFlu, immunologische Präparate mit gentechnisch veränderten Organismen für den tierärztlichen Gebrauch Verwendungszweck: Injektionssuspension für Pferde Zusammensetzung, Wirkungsweise: ProteqFlu-Te und ProteqFlu sind Impfstoffe gegen Pferdegrippe bestehend aus stark abgeschwächten rekombinanten Canarypox­Viren (ALVAC) zur Expression des Hemagglutiningens der Influenzaviren A2/Kentucky/94 und A2/Newmarket/2/93. Promoter H6 des Vaccinia-Virus kontrolliert die Genexpression. In nichtaviaren Zellen verläuft das Canarypox-Virus nichtreplikativ. Die erzeugten rekombinanten Viren lösen die Expression von Glykoprotein HA aus, welches als Immunogen wirkt und gegen die durch die Pferdegrippeviren Influenza A2/Kentucky/94 und Influenza A2/Newmarket/2/93 ausgelösten Virusinfektionen eine Schutzreaktion des Immunsystems hervorruft. ProteqfluTe ist ein Kombinationspräparat von Proteqflu und einem Tetanusimpfstoff (inaktiviertes Clostridium tetani-Anatoxin).

Bewilligungsverfahren:

Bewilligung erteilende Behörde: Akteneinsicht:

2006-2613

Gesetzliche Grundlage: Gentechnikgesetz vom 21. März 2003, GTG Heilmittelgesetz vom 15. Dezember 2000, HMG Arzneimittelverordnung vom 17. Oktober 2001, VAM Freisetzungsverordnung vom 25. August 1999, FrSV Bundesamt für Veterinärwesen BVET Gemäss Art. 23 FrSV können die nicht vertraulichen Akten bis zum 16. November 2006 (30 Tage nach Publikation im Bundesblatt) beim Bundesamt für Umwelt, BAFU, Abteilung Stoffe, Boden, Biotechnologie, Worblentalstrasse 68, 3063 Ittigen während der Bürozeiten eingesehen werden (um vorherige telephonische Anmeldung unter 031 322 93 49 wird gebeten).

8453

Eine Zusammenfassung des Gesuchs ist auf der Website des BAFU unter folgender Adresse zu finden http://www.umwelt-schweiz.ch/buwal/fr/fachgebiete/ biotechnologie/odec/registre/index.html Einspruch:

17. Oktober 2006

8454

Jede Person kann zu diesen Akten schriftlich Stellung nehmen (Art. 23 Abs. 3 FrSV,). Wer seine Rechte als Partei am Bewilligungsverfahren geltend machen möchte, muss seinen begründeten Einspruch innerhalb der oben erwähnten Frist von 30 Tagen beim BAFU einreichen.

Wer dies unterlässt, bleibt vom Verfahren ausgeschlossen.

Bundesamt für Umwelt