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3 6

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1

Bundesblatt 108. Jahrgang

Bern, den 6. September 1951

Band III

Erscheint wöchentlich. Preis US franken im Jahr, 15 Franken im Halljahr zuzüglich Nachnahme- and Postbestellungsgebühr Einrückungsgebühr: 50 Kappen die Petitzeile oder deren Raum. -- Inserate franko an Stämpfli & Oie, in Bern

# S T #

6114

Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung über die Aufnahme von Anleihen, Buchschulden und Reskriptionen für die Bundesverwaltung (Vom 3. September 1951) Herr Präsident!

Hochgeehrte Herren!

:

Mit Bundesbeschluss vom. 16. Dezember 1947 wurde der Bundesrat für die Legislaturperiode 1948 bis 1951 ermächtigt, Anleihen aufzunehmen zur Konversion der zur Rückzahlung fälligen oder zur Rückzahlung gekündigten Anleihen und zur Bestreitung von Ausgaben, die auf Gesetz oder auf Bundesbeschluss beruhen, soweit dies nicht aus vorhandenen Mitteln des Bundes möglich ist.

, Auf Grund dieser Ermächtigung hat der Bundesrat während der ablaufenden Legislaturperiode folgende Anleihen und Buchschulden aufgenommen: (s. Tabelle Seiten 2 und 3) : Veränderungen der Anleihe- und Buchschulden vom 1. Januar 1948 bis 15. September 1951

,

Millionen

Stand am 1. Januar 1948 . . 7460,9 Anleihen 7422,9 Buchschulden : 38,0 .

Verminderung durch: 1948 1949 1950 1951 Auslosungsquoten . . .

45,6 44,8 12,0 11,8 Rückzahlungen . . . . 645,0 783,0 830,0 682,0 3054,2 Vermehrung durch: Neuaufnahmen und Konversionen . . . 300,0 Stand am 15. September 1951 Bundesblatt.

325,0

,103. Jahrg. Bd. III.

735,0

880,0

2240,0

814,2

6646,7 l

2 Ausgabe-Datum

Betrag

Zins

18.-26. Oktober 1948 . .

300 000 000

3J4 %

Anleihe 1948

28. Januar 1949 . . . .

23. März 1949 31. März 1949

·20 000 000 5 000 000 20 000 000

8% % 31/8 / % /O 3 /» /8 % /O

Darlehen 1 949 SUVAL 10 Jahre Jahre Darlehen 1949 SUVAL 10 ±\J Jahre 12 Jahre Jahre Darlehen 1949 AHV J.j2

100 000 000

3%

Kassascheine 1949

10 Jahre

20 000 000

3% ° /o

Darlehen 1949 AHV

6

12.-25. April 1949 . . .

30. April 1949 .

21 .-27. Juni 1949 . . .

1. Juli 1949

Bezeichnung

u

1

0

q o/ 100 000 000 " /o 60 000 000 * uq o/ /o

Anleihe 1949 Anleihe 1949 AHV

Laufzeit

10 Jahre

JJahre Jahre C

25 Jahre 25 Jahre

7. Februar 1950. . . .

30 000 000

2J/3 %

Darlehen 1950 SUVAL

9.-19. Mai 1950. . . .

9.-19. Mai 1950. . . .

150 000 000 150 000 000

2% % 3%

Kassascheine 1950 Anleihe 1950

10 Jahre 30 Jahre

37 000 000 38 000 000

2% %

Darlehen 1950 AHV Darlehen 1950 AHV

10 Jahre 30 Jahre

15. Juni 1950 15. Juni 1950

. .

" / £,

/O

Q O?

" /O

8 Jahre

30 000 000 100 000 000

2% %

Darlehen 1950 AHV

20 Jahre

27. Okt. bis 3. Nov. 1950 200000000

2% %

Anleihe 1950

12 Jahre

16. Januar 1951 . . . .

150 000 000

2% %

Kassascheine 1951

2. Februar 1951 . . . .

2. Februar 1951. . . .

30 000 000 100 000 000

2%% 3%

Darlehen 1951 SUVAL 12 Jahre Darlehen 1951 AHV 20 Jahre

27. Febr. bis 7. März 1951 27. Febr. bis 7. März 1951

200 000 000 200 000 000

2% % 3%

Anleihe 1951 Anleihe 1951, März

12 Jahre 18 Jahre

13.-23. April 1951 . . .

200 000 000

3%

Anleihe 1951, Mai

20 Jahre

3. August 1950 . . . .

30. November 1950. . .

2% % Darlehen 1950 SUVAL 10 Jahre

6 Jahre

3 Emissionskurs Em.-Stempel (ES)

99,40% + Q,60% ES

100% ohne ES 100 % ohne ES 100% ohne ES

100% + 0,60 %:ES 100% ohne ES

Fälli gkeit definitiv fakultativ

1. 11. 1958

--

28. 1.1959 23. 3.1959 31. 3.1961

=

1. 5.1959 30. 4. 1955

101% + 0,60% ES 101% + 0,60% ES

1. 7. 1974 1. 7. 1974

100 % ohne ES

1. 2.1958

1. 7.1967 1. 7.1967 --

Zweckbestimmung Zur teilweisen Konversion der auf 1. November 1948 fälligen 2% % KassascheinAnleihe 1943 von 225 Mill. Franken und der auf 15. Dezember 1948 zur Rückzahlung gekündigten 4 % Anleihe 1933 von 165 Mill. Franken.

Zur Konsolidierung schwebender bzw.

kurzfristiger Schulden sowie zur Stabilisierung des Geld- und Kapitalmarktes.

Zur teil weisen Konversion der auf 1 . Mai 1949 fälligen 2% % Kassaschein-Anleihe 1944 von 325 Mill. Franken.

Zur Konsolidierung schwebender bzw.

kurzfristiger Schulden sowie zur Stabilisierung des Geld- und Kapitalmarktes.

Zur teilweisen Beschaffung der Mittel für die Bückzahlung der auf 1 .Juli 1949 fälligen 2% % Kassaschein- Anleihe 1942.

Juli, von 250 Mill. Franken.

Zur Konsolidierung schwebender bzw.

kurzfristiger Schulden sowie zur Stabilisierung des Geld- und Kapitalmarktes.

Zur teilweisen Konversion der auf 31 . Mai 1950 ZUT Rückzahlung gekündigten 3 %% Anleihe 1941 von 280 Mill. Franken und der auf 15. Juni 1950 gekündigten 3% % Anleihe 1940 von 125 Mill. Franken.

100,40% + 0,60% ES 31. 5.1960 105,40% +0,60% ES 31. 5.1980

31. 5.1972

100,40 % ohne ES 105,40 % ohne ES

31. 5.1960 31. 5.1980

Schulden sowie zur Stabili31. 5. 1972 kurzfristiger sierung des Geld- und Kapitalmarktes.

101 % ohne ES 101 ,10% ohne E S

3. 8.1960 30. 11. 1970

-- --

101% + 0,60% ES

15. 11. 1962

--

100%, + 0,36% ES

31. 1.1957

--

100 % ohne ES 103,50 % ohne ES

28. 2. 1963 31. 5. 1971 31. 5.1967

99,40 % + 0,60 % ES 15. 3.1963 102,40% + 0,60% ES 15. 3.1969 100,75 % + 0,60 % ES

1. 5.1971

Zur Konsolidierung schwebender bzw.

do.

do.

Zur Konversion der auf 15. November 1950 zur Rückzahlung gekündigten 3%% Anleihe 1944, November, von 200 Mill.

Franken.

Zur Konsolidierung kurzfristiger Verbindlichkeiten.

Zur Konsolidierung schwebender bzw.

kurzfristiger Verbindlichkeiten aus konjunkturpolitischen Gründen.

Zur Konversion der auf 15. März 1951 zur Rückzahlung gekündigten 3%% An-

15. 3.1965 leihe 1942, März, von 400 Mill. Franken.

teilweisen Konversion der auf 1. Mai 1. 5.1965 Zur 1951 zur Rückzahlung gekündigten 3%%

Anleihe 1944,Mai,von 282 Mill. Franken.

,

Zudem hat der Bund am 15. September 1951 Beskriptionenschulden bei den Banken von rund 1079 Millionen Pranken, wogegen am 1. Januar 1948 Verpflichtungen gleicher Art im Betrage von rund 565 Millionen Pranken bestanden.

Gemäss Artikel l, Absatz 2, der VollziehungsVerordnung zum Bundesgesetz vom 15. Februar 1946 über die Bundesbahnen ist das Eidgenössische Finanz- und Zolldepartement mit der Begebung von Anleihen für Eechnung der Bundesbahnen beauftragt. Die Bundesbahnen haben daher die von ihnen benötigten Mittel bei der eidgenössischen Staatskasse aufgenommen. In dem auf Seite l aufgeführten Status über die Anleihe- und Buchschulden des Bundes sind daher auch die Geldaufnahmen für die BundesbahnVerwaltung enthalten. Diese entwickelten sich wie folgt: Millionen Fr.

Stand am 1. Januar 1948 Verminderung durch: Auslosungsquoten . . .

Eückzahlungen . . . .

Vermehrung durch: Übernahme gegen Depotscheine PHK.

Neuaufnahmen und Konversionen . . .

1401,9 1948

1949

1950

1951

9,2 --

16,0 50,0

17,4 15,0

10,9 20,0

--

--

50,0

--.

--

150,0

--

--_

Stand am 15. September 1951

138,5 '

200,0

61,5

.

1463,4

Die begebenen Anleihen des Bundes -- ausser der 3% .Eidgenössischen Anleihe 1949 von 100 Millionen Franken und der 2%% Eidgenössischen Kassascheine 1951 von 150 Millionen Franken, deren Placierung durch die Schweizerische Nationalbank direkt erfolgte -- wurden durch Vermittlung der Schweizerischen Nationalbank vom «Kartell Schweizerischer Banken» und vom «Verband Schweizerischer Kantonalbanken» aufgenommen. Die aufgelegten Anleihebeträge wurden allgemein überzeichnet. Eine Ausnahme machte die 3%% Eidgenössische Anleihe 1948 von 300 Millionen Franken, bei welcher die Zeichnungen nur 270 Millionen Franken erreichten. Die nicht beanspruchten 30 Millionen Franken wurden in das bundeseigene Portefeuille übernommen und nach kurzer Zeit vorteilhaft veräussert. Ferner wurden die im März und Mai 1951 aufgelegten 3% Anleihen von je 200 Millionen Franken nicht voll gezeichnet. Den Banken, welche die beiden Anleihen fest übernommen hatten, verblieben rund 96 Millionen Franken als Bestengagement.

Die Geldaufnahme in Form von Schuldscheindarlehen (Buchschulden) bei der Schweizerischen Unfallversicherungsanstalt (SUVAL) und beim Ausgleichsfonds der Alters- und Hinterlassenen-Versicherung (AHV) verfolgten den Zweck, ausser der Mittelbeschaffung zur Bückzahlung fälliger Verbindlichkeiten, diesen Instituten Anlagemöglichkeiten zu bieten.

Die bereits seit einigen Jahren, in Erscheinung getretene Verflüssigung des Geld- und Kapitalmarktes hat während der Legislaturperiode 1948--1951 angehalten und sich, abgesehen von einigen kurzen Unterbrüchen, noch verstärkt.

Die durchschnittliche Rendite schweizerischer Staatswerte, auf Grund der ·Kündbarkeit berechnet, sank von 3,33% Anfang 1948 bis Ende April 1950 auf einen Tiefpunkt von 2,26 %, um sich im August 1951 auf 2,85 % zu erholen.

In der Legislaturperiode 1952 bis 1955 werden Schulden des Bundes in Form von Anleihen, Buchschulden und Eeskriptionen im Gesamtbetrage von 1985 Millionen Pranken zur Eückzahlung fällig. Es muss deshalb mit der Begebung von Konversionsanleihen und der Erneuerung von Reskriptionenschulden bei den Banken, allenfalls mit Neuaufnahmen, gerechnet werden.

Inwieweit der Ausgleichsfonds der Alters- und Hinterlassenen-Versicherung und die Schweizerische Unfallversicherungsanstalt ihre flüssigen Mittel beim Bund placieren werden, lässt sich im heutigen Zeitpunkt noch nicht voraussehen.

Das bisherige Verfahren, den Bundesrat jeweilen für eine Legislaturperiode zur Anleiheaufnahme zu ermächtigen, hat sich bewährt. Die Anleibepolitik ist weder in den eidgenössischen Säten und parlamentarischen Kommissionen noch in der Öffentlichkeit je beanstandet worden.

Mit Be'schluss des Bundesrates vom 9. Juli 1946 wurde das Eidgenössische Finanz- und Zolldepartement ermächtigt, Beskriptionen durch die Schweizerische Nationalbank zu begeben, wenn und solange der Bundesrat zur Anleiheaufnahme bevollmächtigt wird. Wir halten es für angezeigt, auch diese Ermächtigung auf die neue Legislaturperiode 1952 bis 1955 zu erstrecken.

Wir haben die Ehre, Ihnen den nachstehenden Beschlussesentwurf zur Annahme zu empfehlen.

Genehmigen Sie, Herr Präsident, hochgeehrte Herren, die 'Versicherung unserer vollkommenen Hochachtung.

Bern, den 3. September 1951.

· Im Namen des Schweizerischen Bundesrates, Der Bundespräsident: Ed. von Steiger Der Vizekanzler : Ch. Oser

6

(Entwurf)

Bundesbeschluss über

die Aufnahme von Anleihen für die Bundesverwaltung Die Bundesversammlung der Schweizerischen E i d g e n o s s e n s c h a f t , gestützt auf Artikel 85, Ziffer 10, der Bundesverfassung, nach, Einsicht in eine Botschaft des Bundesrates vom 8. September 1951, !

beschliesst: < . Art. l Der Bundesrat wird für die Legislaturperiode 1952 bis 1955 ermächtigt, Anleihen aufzunehmen: a. zur Konversion der zur Rückzahlung fälligen oder zur Rückzahlung gekündigten Anleihen, soweit sie nicht durch eigene Mittel zurückbezahlt werden können; b. zur Bestreitung von Ausgaben, di 5 auf Gesetz oder auf Bundesbeschluss beruhen, soweit sie nicht durch Einnahmen des Bundes gedeckt werden können.

Art. 2 " Dabei sind folgende Vorschriften zu beachten : a. Die Schweizerische Nationalbank ist, wenn die Aufnahme von Anleihen bevorsteht, über die Lage des Geldmarktes und über die Anleihebedingungen zu befragen. Sie ist sodann zur Mitwirkung bei den .Unterhandlungen heranzuziehen, oder unter Vorbehalt der Genehmigung des Bundesrates mit der Führung der Unterhandlungen zu beauftragen.

i>. Die Anleihen haben sich im Eabmen der zur Zeit des Vertragsabschlusses allgemein üblichen Bedingungen zu bewegen. Die Anleihen sind in Form von Obligationen, Kassascheinen und Schuldbuchverpflichtungen der Eidgenossenschaft oder in einer andern geeignet erscheinenden Form zu begeben.

Art. 3 Der Bundesrat kann das Finanz- und Zolldepaitement zur Geldaufnahme in Form von Eeskriptionen, die von der Schweizerischen Nationalbank begeben werden, ermächtigen.

Art. 4 Dieser Beschluss tritt, als nicht allgemein verbindlicher Natur, sofort in Kraft.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung über die Aufnahme von Anleihen, Buchschulden und Reskriptionen für die Bundesverwaltung (Vom 3. September 1951)

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1951

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36

Cahier Numero Geschäftsnummer

6114

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

06.09.1951

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1-6

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10 037 565

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