Helikopterflugfeld Interlaken Bewilligung zum Bau und Betrieb eines Helikopterflugfeldes durch die Schweizerische Rettungsflugwacht (Rega) auf dem ehemaligen Militärflugplatz Interlaken, Gemeinde Wilderswil (BE) vom 1. März 2006

Gestützt auf das mit Datum vom 18. Oktober 2004 namens der Schweizerischen Rettungsflugwacht (Rega), 8058 Zürich, eingereichte Gesuch hat das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) am 1. März 2006 die Bewilligung zum Bau- und Betrieb des Helikopterflugfeldes Interlaken erteilt.

Rechtsmittelbelehrung Wer nach Artikel 48 des Bundesgesetzes über das Verwaltungsverfahren (VwVG; SR 172.021) zur Beschwerde berechtigt ist, kann gegen diese Verfügung innert 30 Tagen bei der Eidgenössischen Rekurskommission für Infrastruktur und Umwelt, Schwarztorstrasse 53, Postfach 336, 3000 Bern 14, Verwaltungsbeschwerde erheben. Die Frist steht still vom siebten Tag vor Ostern bis und mit dem siebten Tag nach Ostern. Die Beschwerdefrist beginnt bei persönlicher Eröffnung an die Parteien an dem auf die Eröffnung folgenden Tag, bei Publikationen in einem amtlichen Blatt an dem auf die Publikation folgenden Tag zu laufen. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift der Beschwerdeführer zu enthalten. Die angefochtene Verfügung und die als Beweismittel angerufenen Unterlagen sind beizulegen, soweit die Beschwerdeführer sie in Händen haben. Ferner ist die Vollmacht einer allfälligen Vertreterin oder eines allfälligen Vertreters beizulegen.

Eröffnung und Publikation Die am 1. März 2006 erteilte Bewilligung zum Bau und Betrieb des Helikopterflugfeldes Interlaken wird den am Verfahren beteiligten Parteien direkt eröffnet. Sie liegt ausserdem inkl. sämtlicher Beilagen während der Beschwerdefrist in der Gemeindekanzlei Wilderswil, 3812 Wilderswil, während den Bürozeiten zur Einsichtnahme auf.

14. März 2006

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Bundesamt für Zivilluftfahrt

2006-0694