Allgemeinverfügung über die Einfuhr von mit dem Pflanzenschutzmittel Gaucho 70 WS behandeltem Maissaatgut vom 23. März 2006

Das Bundesamt für Landwirtschaft, gestützt auf Artikel 50 Absatz 2 der Verordnung vom 18. Mai 2005 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln1, verfügt: In Gutheissung des Gesuches der Firma Bayer (Schweiz) AG, CropScience, 3052 Zollikofen, darf mit dem Pflanzenschutzmittel Gaucho 70 WS behandelter Maissaatgut eingeführt werden.

Das Saatgut wird zur Bekämpfung von Drahtwürmern und Fritfliege mit Imidacloprid in einer Dosierung von 50 g je Einheit von 50 000 Maiskörnern behandelt.

Die Verfügung gilt bis zum 22. März 2007.

Mitteilung und Veröffentlichung: A.

Bayer (Schweiz) AG, CropScience, 3052 Zollikofen

B.

Bundesblatt

Eine allfällige Beschwerde gegen diese Verfügung hat keine aufschiebende Wirkung.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann binnen 30 Tagen bei der Rekurskommission Chemikalien, Effingerstrasse 39, 3003 Bern, Verwaltungsbeschwerde erhoben werden. Die Beschwerde hat die Begehren, ihre Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers (oder seines Vertreters) zu enthalten; sie ist im Doppel mit Beilage der angefochtenen Verfügung einzureichen und es sind ihr die als Beweismittel bezeichneten Urkunden, soweit sie der Beschwerdeführer besitzt, beizulegen.

23. März 2006

Bundesamt für Landwirtschaft: Abteilung Produktionsmittel Olivier Félix

1

SR 916.161

2006-0935

3693