Bekanntmachungen der Departemente und der Ämter

Vernehmlassungsverfahren Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation Gesetzgebungsvorlage für den Güterverkehr Mit dem Bundesgesetz über die Verlagerung des alpenquerenden Güterschwerverkehrs von der Strasse auf die Schiene (Güterverkehrsverlagerungsgesetz) wird ein unbefristetes Ausführungsgesetz zu Artikel 84 Bundesverfassung vorgelegt. Im neuen Gesetz werden das Ziel der Verlagerung des alpenquerenden Güterverkehrs und die Rechtsgrundlagen für die notwendigen Massnahmen zu dessen Erreichung formuliert. Gleichzeitig werden im Gütertransportgesetz, im Bundesgesetz über die Anschlussgleise und im Eisenbahnhaftpflichtrecht verschiedene Anpassungen beantragt.

Vernehmlassungsfrist: 16. Oktober 2006 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Bundesamt für Verkehr, Abteilung Finanzierung, 3003 Bern, Telefon 031 322 57 57, Fax 031 322 59 87, www.bav.admin.ch Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter http://www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

25. Juli 2006

2006-2015

Bundeskanzlei

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