Militärische Plangenehmigung im vereinfachten Plangenehmigungsverfahren betreffend Schiessplatz Alpnachersee, Rückbau diverser Gebäude, Gemeinde Alpnach vom 27. September 2006

Gestützt auf das Gesuch der armasuisse Immobilien vom 15. Februar 2006 hat das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) den Rückbau diverser Gebäude des Seeschiessplatzes Alpnachersee (OW) unter Auflagen genehmigt.

Eröffnung Die Verfügung wird den Verfahrensbeteiligten direkt zugestellt. Sie ist während der Beschwerdefrist im Internet unter der Adresse http://www.vbs.admin.ch/internet/ vbs/de/home/departement/organisation/gensec/ru/mpv/aktuelle.html einsehbar oder kann beim Generalsekretariat VBS, 3003 Bern angefordert werden.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Eröffnung schriftlich und begründet Verwaltungsgerichtsbeschwerde beim Schweizerischen Bundesgericht, 1000 Lausanne 14, eingereicht werden (Art. 130 Abs. 1 MG1).

10. Oktober 2006

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Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Militärgesetz vom 3. Februar 1995 (SR 510.10).

2006-2588

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