Zusicherung von Bundesbeiträgen an forstliche Projekte Verfügung der Abteilung Wald
Gemeinde Riemenstalden SZ, Schutzbauten und -anlagen, Objektschutz Obere Stapfen Projekt-Nr. 431.1-SZ-0000/0016
Gemeinde Fischingen TG, Schutzbauten und -anlagen, Hangrutsch Buechholz Projekt-Nr. 431.1-TG-0001/0001
Gemeinden Trin, Tamins GR, Erschliessungsanlagen, Waldweg Trin Dorf Munt Sura Projekt-Nr. 421.1-GR-0186/0001
Rechtsmittel Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Veröffentlichung im Bundesblatt bei der Rekurskommission für Infrastruktur und Umwelt (REKO/INUM), Schwarztorstrasse 53, Postfach 336, 3000 Bern 14, Beschwerde erhoben werden (Art. 46 Abs. 1 und 3 WaG; Art. 14 FWG). Die Eingabe ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder seines Vertreters zu enthalten.
Wer zur Beschwerde berechtigt ist, kann innerhalb der Beschwerdefrist bei der Forstdirektion, Papiermühlestrasse 172, 3003 Bern, nach telefonischer Voranmeldung (Telefon 031 324 78 53/324 77 78) Einsicht in die Verfügung und die Projektunterlagen nehmen.
11. April 2006
3758
Bundesamt für Umwelt
2006-0962