Entsorgungsnachweis BE/HAA/LMA, Projekt Opalinuston Zürcher Weinland: Öffentliche Auflage der Bundesratsverfügung vom 28. Juni 2006 Am 28. Juni 2006 hat der Bundesrat den Entsorgungsnachweis für abgebrannte Brennelemente (BE), verglaste hochaktive (HAA) und langlebige mittelaktive Abfälle (LMA) der Nationalen Genossenschaft für die Lagerung der radioaktiven Abfälle (Nagra) gutgeheissen. Gleichzeitig hat er den Antrag betreffend Fokussierung künftiger Untersuchungen im Hinblick auf eine geologische Tiefenlagerung der BE/HAA/LMA in der Schweiz auf den Opalinuston und das potentielle Standortgebiet im Zürcher Weinland abgelehnt: Verfügung zum Gesuch der Nagra vom 19. Dezember 2002 betreffend den Entsorgungsnachweis für abgebrannte Brennelemente, verglaste hochaktive Abfälle sowie langlebige mittelaktive Abfälle Der Schweizerische Bundesrat verfügt: 1.

Der Entsorgungsnachweis für abgebrannte Brennelemente, verglaste hochaktive Abfälle und langlebige mittelaktive Abfälle ist erbracht worden.

2.

Die Fokussierung künftiger Untersuchungen im Hinblick auf eine geologische Tiefenlagerung der BE/HAA/LMA in der Schweiz auf den Opalinuston und das potentielle Standortgebiet im Zürcher Weinland wird abgelehnt.

3.

Die Kernkraftwerkgesellschaften haben gleichzeitig mit dem Entsorgungsprogramm nach Artikel 32 KEG dem Bundesrat einen Bericht zu unterbreiten, der alle in den Gutachten und Stellungnahmen von HSK, KNE, KSA und den OECD/NEA-Experten enthaltenen offenen Fragen, Hinweise und Empfehlungen systematisch erfasst und aufzeigt, wie diese im weiteren Verfahren zeit- und sachgerecht beantwortet werden.

4.

Die Verfahrenskosten von 5000 Franken werden der Gesuchstellerin auferlegt. Sie sind innert 30 Tagen seit Eröffnung des Entscheides zu bezahlen.

28. Juni 2006

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Moritz Leuenberger Die Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-Hotz

Diese Verfügung ist rechtskräftig. Es gibt keine Beschwerdemöglichkeit.

Die Verfügung sowie der Bericht über die Ergebnisse des Auflageverfahrens zum Entsorgungsnachweis können bis Mitte August eingesehen werden beim Bundesamt für Energie, Mühlestrasse 4, 3063 Ittigen (Postadresse: BFE, 3003 Bern). Sie liegen ebenfalls auf in den Kantonen Zürich (AWEL, Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft, Walcheplatz 2, Walchetor, 1. Stock, Zimmer 105, 8090 Zürich), Aargau 5900

2006-1759

(Staatskanzlei, Regierungsgebäude, 5001 Aarau), Schaffhausen (Kant. Planungsund Naturschutzamt, Beckenstube 11, 8200 Schaffhausen) und Thurgau (Staatskanzlei, Regierungsgebäude, 8500 Frauenfeld) sowie im Bezirk Andelfingen ZH (Gemeindekanzlei Andelfingen) und den Weinländer Gemeinden Benken (Gemeindeverwaltung), Marthalen (Gemeindekanzlei) und Trüllikon (Gemeindeverwaltung).

Zudem können diese Dokumente unter www.bfe.admin.ch und www.radioaktiveabfaelle.ch heruntergeladen werden.

4. Juli 2006

Bundesamt für Energie

5901