Entscheid im Widerspruchsverfahren Nr. 7693 Widersprechende Otto (GmbH & Co KG), Wandsbeker Strasse 3­7, D-22172 Hamburg, internationale Registrierung Nr. 791 858 «ELEMENTS» (fig.) gegen Widerspruchsgegnerin Chanel, 135, Avenue Charles de Gaulle, F-92200 Neuilly-surSeine, internationale Registrierung Nr. 843 664 «ELEMENTS».

Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 10. Mai 2006 folgendes verfügt: 1.

Die Widerspruchsgegnerin wird vom Verfahren ausgeschlossen.

2.

Der Widerspruch Nr. 7693 wird gutgeheissen.

3.

Der internationalen Registrierung Nr. 843 664 «ELEMENTS» wird der Schutz in der Schweiz definitiv verwehrt.

4.

Die Widerspruchsgebühr von 800 Franken verbleibt dem Institut.

5.

Die Widerspruchsgegnerin hat der Widersprechenden eine Parteientschädigung von 1800 Franken (inkl. Ersatz der Widerspruchsgebühr) zu bezahlen.

6.

Dieser Entscheid wird der Widersprechenden schriftlich eröffnet; der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen nach seiner Eröffnung bei der Rekurskommission für geistiges Eigentum, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist in dreifacher Ausfertigung mit Kopie des vorliegenden Entscheids einzureichen.

10. Mai 2006

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

2006-1478

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