Bekanntmachungen der Gerichte
Mitteilung (Art. 11 BZP in Verbindung mit Art. 40 und 135 OG) Es wird Njazi Sejdiu, Fshati Koshare, CS-38230 Ferizaj, mitgeteilt, dass das Eidgenössische Versicherungsgericht am 19. April 2006 auf seine Verwaltungsgerichtsbeschwerde vom 28. Januar 2006 gegen den Entscheid der Eidgenössischen Rekurskommission der AHV/IV für die im Ausland wohnenden Personen folgendes Urteil gefällt hat: 1.
Die Verwaltungsgerichtsbeschwerde wird abgewiesen.
2.
Es werden keine Gerichtskosten erhoben.
3.
Das Gesuch um unentgeltliche Verbeiständung wird abgewiesen.
Das begründete Urteil mitsamt den eingereichten Beilagen steht bei der Gerichtskanzlei des Eidgenössischen Versicherungsgerichts zur Verfügung.
9. Mai 2006
Eidgenössisches Versicherungsgericht i.A. der Präsidentin Der Kanzleidirektor: Stefan Studer
I 126/06
4098
2006-1146