Vernehmlassungsverfahren Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS) (Besondere Mittel der Informationsbeschaffung) Die heutigen gesetzlichen präventiven Möglichkeiten sind für die Bewältigung der aktuellen Gefahrenlage nicht mehr genügend. Deshalb soll nun einerseits schwergewichtig die Informationsbeschaffung verbessert werden. Anderseits soll die gesetzliche Grundlage für ein Tätigkeitsverbot geschaffen und gleichzeitig mit gezielten Massnahmen punktueller Natur die ausgewiesenen Lücken geschlossen werden.

Vernehmlassungsfrist: 15. Oktober 2006 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Bundesamt für Polizei (fedpol), Dienst für Analyse und Prävention (DAP), Sekretariat, Bolligenstrasse 56, 3003 Bern, Telefon 031 322 45 11, Fax 031 322 98 76, www.fedpol.admin.ch Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter http://www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

18. Juli 2006

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Bundeskanzlei

2006-1953