Vollzug des Bundesgesetzes über die Berufsbildung Die Waldwirtschaft Schweiz, der Verband Schweizerischer Forstunternehmungen und Verband Schweizer Förster haben, gestützt auf Artikel 28 Absatz 2 des Bundesgesetzes vom 13. Dezember 2002 über die Berufsbildung (SR 412.10) und Artikel 25 und 26 der zugehörigen Verordnung vom 19. November 2003 (SR 412.101), den Entwurf zu einer Änderung der Prüfungsordnung über die Berufsprüfung Forstmaschinenführer/Forstmaschinenführerin eingereicht.

Der Berufsverband Haushaltleiterinnen Schweiz (BVHL) hat den Entwurf zu einer Änderung der Prüfungsordnung über die Berufsprüfung Haushaltleiter/Haushaltleiterin eingereicht.

Der Schweizerische Verein für Kältetechnik (SVK) hat, gestützt auf Artikel 28 Absatz 2 des Bundesgesetzes vom 13. Dezember 2002 über die Berufsbildung (SR 412.10) und Artikel 25 und 26 der zugehörigen Verordnung vom 19. November 2003 (SR 412.101), den Entwurf zu einer Prüfungsordnung über die Berufsprüfung Chefmonteur Kälte / Chefmonteurin Kälte eingereicht.

Interessenten können diesen Entwurf bei der folgenden Amtsstelle beziehen: Bundesamt für Berufsbildung und Technologie, Effingerstrasse 27, 3003 Bern.

Einsprachen sind innert 30 Tagen dieser Amtsstelle zu unterbreiten.

28. März 2006

3362

Bundesamt für Berufsbildung und Technologie

2006-0836