Zusicherungen von Bundesbeiträgen an Gewässerkorrektionen Verfügungen des Bundesamtes für Umwelt ­

Kanton Bern, Hochwasser 2005, Wiederinstandstellungsarbeiten, diverse Gemeinden Verfügung Nr. 1809

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann nach Massgabe von Artikel 44 ff. des Bundesgesetzes über Verwaltungsverfahren (SR 172.021), Artikel 12 des Bundesgesetzes über den Natur- und Heimatschutz (SR 451) und Artikel 14 des Bundesgesetzes über Fussund Wanderwege (SR 704) innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung im Bundesblatt beim Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation Verwaltungsbeschwerde erhoben werden. Die Eingabe ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder seines Vertreters zu enthalten.

Wer zur Beschwerde berechtigt ist, kann innerhalb der Beschwerdefrist beim Bundesamt für Umwelt, Worblentalstrasse 68, 3003 Bern, nach telefonischer Voranmeldung (Tel. 031 324 17 66) Einsicht in die Verfügungen und die Projektunterlagen nehmen.

8. August 2006

2006-2079

Bundesamt für Umwelt

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Abonnement des Bundesblattes

Der Abonnementspreis für das Bundesblatt inkl. Amtliche Sammlung des Bundesrechts beträgt Fr. 240.40 im Jahr, inklusive 2,4 Prozent Mehrwertsteuer, die portofreie Zusendung im ganzen Gebiet der Schweiz inbegriffen. In den Abonnementspreisen sind 6 Ordner inbegriffen (4 für das Bundesblatt und 2 für die Amtliche Sammlung). Weitere Ordner werden zum Preis von Fr. 13.­ (inkl. 2,4 % Mehrwertsteuer) und Fr. 17.­ (Ausland) verrechnet. Das Abonnement beginnt am 1. Januar.

Im Bundesblatt werden namentlich veröffentlicht: die Botschaften und Berichte des Bundesrates an die Bundesversammlung samt den Gesetzes- und Beschlussentwürfen, Referendumsvorlagen, Kreisschreiben des Bundesrates, Bekanntmachungen des Bundesrates, der Departemente und anderer Amtsstellen des Bundes usw.

Dem Bundesblatt werden beigegeben: die einzelnen Nummern der Amtlichen Sammlung des Bundesrechts (Bundesgesetze, Bundesbeschlüsse, Verordnungen, Verträge mit dem Ausland usw.).

Es besteht auch die Möglichkeit, das Bundesblatt allein (ohne die Amtliche Sammlung des Bundesrechts in der Beilage) zu abonnieren. In diesem Fall beträgt der Abonnementspreis Fr. 134.­ im Jahr, inklusive 2,4 Prozent Mehrwertsteuer.

Abonnemente des Bundesblattes (inkl. Beilagen) bzw. der Amtlichen Sammlung des Bundesrechts können für ein ganzes oder ein halbes Jahr direkt bei der Stämpfli Publikationen AG, 3001 Bern, (Tel. 031 - 300 63 41, Fax 031 - 300 66 99, Postscheckkonto 30-169), bestellt werden. Die bisherigen Abonnenten, welche die erste Nummer des neuen Jahrganges nicht zurücksenden, werden auch für diesen Jahrgang als Abonnenten betrachtet.

Der Abonnementspreis für die Amtliche Sammlung des Bundesrechts allein beträgt Fr. 106.40 im Jahr, inklusive 2,4 Prozent Mehrwertsteuer. Das Abonnement beginnt am 1. Januar.

Separatdrucke der einzelnen Vorlagen und Erlasse sind beim Bundeamt für Bauten und Logistik, Verkauf Bundespublikationen, 3003 Bern, erhältlich (Fax: 031 - 325 50 58); dort können auch, solange Vorrat, ganze Jahrgänge des Bundesblattes und der Amtlichen Sammlung des Bundesrechts bezogen werden.

Allfällige Beanstandungen über den Versand des Bundesblattes sind bei den betreffenden Postbüros oder bei der Stämpfli Publikationen AG, 3001 Bern, anzubringen.

8. August 2006

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Bundeskanzlei