Bekanntmachungen der Departemente und der Ämter

Vernehmlassungsverfahren Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement Änderung des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) Die Anpassung sieht einen verstärkten Schutz gegen Schmarotzer-Marketing vor.

Unter Schmarotzer- oder Ambush-Marketing versteht man ein Verhalten, das vom Organisator eines Anlasses nicht autorisiert ist und mit dem ein werbetreibendes Unternehmen bewusst eine Verbindung zum Anlass anstrebt, um davon ohne eigene Leistung zu profitieren. Beim Publikum kann der unzutreffende Eindruck entstehen, das werbetreibende Unternehmen stehe in einem Bezug zum Organisator eines Sport- oder sonstigen Anlasses, z.B. als Sponsor oder Bevollmächtigter.

Vernehmlassungsfrist: 18. August 2006 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO), Ressort Recht, Effingerstrasse 1, 3003 Bern, Telefon 031 322 77 70, Fax 031 324 09 56, www.seco.admin.ch Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter http://www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

30. Mai 2006

2006-1595

Bundeskanzlei

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