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Beilage

zu Nr. 3 des schweizerischen Bundesblattes.

Aus einer Zuschrift des schweizerischen Generalkonsulats in Neapel vom 11. Februar l. J. an den Bundesrath ist zu entnehmen, daß die Entschädigung sür die von Schweizerhäusern in Neapel insolge der Ereignisse vom 15. Mai v. J. erlittenen Verluste, von der neapolitanischen Regierung nunmehr wirklich ausbezahlt worden ist.

Die Totalsumme beträgt 13,000 Dukati, die an solgende

Betheiligte, je im Verhältniß ihrer Einbuße, verabsolgt wurde : Herrn ,, " " ,,

; Louis M a y e r , von Genf.

Maligru und Gay, von Genf.

G am bin i und Comp., von Genf.

Adolf Mélanjoie, von Neuenburg.

J. S. Constantin, von Neuenburg.

,, E. D u b o i s , für das Hans Gebrüder V au cher, von Fleurier, K. Neuenburg.

Eh. Gandin, für das Haus A.Meynadier und Comp., von Genf.

,, Th. Eh. von May, von Bern.

,, Franz La mb e l et, von Neuenburg.

Es wird dabei von dem Generalkonfulate ausdrücklich /,

bemerkt, daß die Beschädigten mit diesen ihnen gewährten Summen sich für befriedigt erklärt hätten.

Jn Beziehung auf die Verluste, welche Schweizerhäuser insolge der Ereignisse in Messina, namentlich insolge der Zerstörung des Freihasens erlitten haben, so bemerkte das Konsulat bereits unter'm 4. v. M., daß unter den

dermaligen Umständen, während nämlich die Verhältnisse Siziliens zu Neapel noch nicht geregelt seien, eine Entschädigung von Seite der neapolitanischen Regierung

in nächster Zukunft noch keineswegs erwartet werden dürfte.

Die Schweizer befänden sich übrigens diesfalls in keiner ungünstigern Lage als die Franzosen und Engländer, deren daherige Reklamationen bis jetzt gleichfalls keinen bessern Erfolg gehabt hätten. Das Generalkonsulat wird übrigens die Jnteressen der Beschädigten nach Möglichkeit wahrzunehmen sich bestreben und bei gelegener Zeit auch aus Schadloshaltung sür diese Verluste hinzuwirken bemüht sein.

HerrJ.TheophileLivtard, welcher unter'm26.Januar abhin zum schweizerischen Handelskonsul in Amsterdam ernannt worden ist, machte mit Zuschrift vom 24. v. M.

die Anzeige, daß er diese Wahl annehmen wolle, daß ihm von der niederländischen Regierung das Exequatur ertheilt, und daß die Uebergabe der Konsulatsarchive von Seite seines Vorgängers, des Herrn G. O c h s n e r , stattgefunden habe.

Jn der Sitzung vom 28. v. M. hat der schweizerische Bundesrath für die Dauer des Provisoriums zum Buchführer des Finanzdepartements ernannt: Herr Adolf B i n d e r , von St. Gallen, dermalen Buchhalter der Herren Miefcher und Comp., in Burgdorf, Kantons Bern.

Der Bundesrath hat in der Sitzung vom 2. d. M.

zu proviforifchen Weibeln des Bundesrathes, der Departemente und der Bundesfanzlei ernannt: Herrn Jakob B l e u l e r , von Winterthur, Kantons Zürich, " Franz Dick, von Bern, ,, Michael St adli n, von Zug, und ,, Christian H o f e r , von Hasli, Kantons Bern.

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Beilage zu Nr. 3 des schweizerischen Bundesblattes.

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1849

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1

Volume Volume Heft

03

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

03.03.1849

Date Data Seite

108-108

Page Pagina Ref. No

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