Zwischenverfügung in Sachen Michael Gut, Music First GmbH und Beril AG betreffend Erteilung einer Konzession für die Veranstaltung eines lokalen Radioprogramms Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation hat am 27. Juni 2006 folgendes verfügt: 1.

Der Music First GmbH, der Beril AG und Michael Gut wird die Gelegenheit geboten, binnen 60 Tagen seit Eröffnung dieser Verfügung beim BAKOM eine überarbeitete Bewerbung einzureichen.

2.

Es werden keine Verfahrenskosten erhoben.

3.

Diese Verfügung wird den folgenden Parteien schriftlich eröffnet (Lettre Signature/Rückschein): ­ Michael Gut, vertreten durch Rechtsanwalt Stefan Minder, Zeltweg 25, 8032 Zürich; ­ Beril AG, vertreten durch Rechtsanwalt Hanspeter Kaspar, Talacker 50, 8001 Zürich; ­ Music First GmbH, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Urs Saxer, Grossmünsterplatz 8, 8001 Zürich; ­ Suzanne Speich, Schlierenstrasse 26, 8142 Uitikon Waldegg; ­ Verein Radio 3fach, Zürichstrasse 49, 6004 Luzern.

4.

Die Ziffern 1­3 dieser Verfügung werden im Bundesblatt veröffentlicht. Der vollständige Text der Verfügung kann beim Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) einverlangt werden.

Rechtsmittel Gegen diese Verfügung kann innerhalb von 10 Tagen ab Eröffnung schriftlich Verwaltungsbeschwerde erhoben werden. Diese Frist steht still vom 15. Juli bis und mit 15. August. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen an den Bundesrat, 3003 Bern. Die Beschwerde hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder seines Vertreters zu enthalten. Die angefochtene Verfügung und die als Beweismittel angerufenen Urkunden sind der Beschwerde beizulegen, soweit der Beschwerdeführer sie in Händen hat.

27. Juni 2006

5602

Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

2006-1775