Verfügung im Widerspruchsverfahren Nr. 8110 Widersprechende zero International Holding GmbH & Co. Kommanditgesellschaft, Hemelinger Str. 16­18, D-28205 Bremen, internationale Registrierung Nr. 655 298 «zero» gegen Widerspruchsgegnerin Creazioni Alfiere Srl, Via Tangenziale, 14, I-62010 Montecosaro (MC), internationale Registrierung Nr. 861 769 «ZERO9».

Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 30. Juni 2006 folgendes verfügt: 1.

Die Widerspruchsgegnerin wird vom Verfahren ausgeschlossen.

2.

Das Widerspruchsverfahren Nr. 8110 wird zufolge Schutzverzichts in der Schweiz der angefochtenen Marke IR-861 769 «ZERO9» als gegenstandslos abgeschrieben.

3.

Der Widersprechenden wird die Hälfte der Widerspruchsgebühr (400 Fr.)

zurückerstattet.

4.

Die Widerspruchsgegnerin hat der Widersprechenden eine Parteientschädigung von 1400 Franken (inkl. Hälfte der Widerspruchsgebühr) zu bezahlen.

5.

Diese Verfügung wird der Widersprechenden schriftlich, der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Schweizerischen Bundesblatt eröffnet.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach ihrer Eröffnung bei der Rekurskommission für geistiges Eigentum, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist in dreifacher Ausfertigung mit Kopie der vorliegenden Verfügung einzureichen.

30. Juni 2006

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

6168

2006-1919