Fernmeldegesetz
Eröffnung der öffentlichen Ausschreibung für die Erteilung der Grundversorgungskonzession in der Schweiz Die Eidgenössische Kommunikationskommission (ComCom), gestützt auf Artikel 5 und Artikel 1421 des Fernmeldegesetzes vom 30. April 1997 (FMG), sowie nach Artikel 1013, 1627 und 3335 der Verordnung über Fernmeldedienste vom 31. Oktober 2001 (FDV), teilt mit: 1. Eröffnung des Verfahrens, Fristen Die öffentliche Ausschreibung für die Erteilung der Grundversorgungskonzession in der Schweiz auf Grund eines Kriterienwettbewerbs wird am 10. Oktober 2006 eröffnet.
Als Eingabetermin für die Bewerbungsunterlagen gilt der 1. Februar 2007. Eine Fristverlängerung wird nicht gewährt.
2. Gegenstand der Konzession Die Grundversorgungskonzession wird für 10 Jahre ab dem 1. Januar 2008 erteilt.
Das Konzessionsgebiet umfasst das gesamte Gebiet der Schweiz. Die von der Grundversorgungskonzessionärin anzubietenden Dienste und ihre Pflichten sind in Artikel 1827 und 3335 FDV festgehalten.
3. Zulassung zum Verfahren Jedes Unternehmen mit Rechtspersönlichkeit kann an der Ausschreibung teilnehmen.
4. Weitere Informationen Ausschreibungsunterlagen Die Ausschreibungsunterlagen enthalten Informationen über den Inhalt der Grundversorgungskonzession und über die mit dieser verbundenen Pflichten. Sie legen die Voraussetzungen und die Einzelheiten der Teilnahme an der Ausschreibung fest.
Zudem regeln sie den Aufbau, den Inhalt und die Sprache der Eingaben sowie die Höhe der zu entrichtenden Verwaltungsgebühren und Sicherheiten. Daneben werden die Konzessionsvoraussetzungen, die Entscheidungskriterien mit ihrer Gewichtung und die Regeln betreffend den Investitionsbeitrag aufgeführt.
Die Ausschreibungsunterlagen können schriftlich (Brief oder Fax) bei folgender Adresse angefordert werden: Bundesamt für Kommunikation, Telecomdienste, Ausschreibung Grundversorgung, Zukunftstrasse 44, Postfach, 2501 Biel, Fax: 032 327 55 28
10. Oktober 2006
Die Eidgenössische Kommunikationskommission Der Präsident: Marc Furrer
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2006-2593