06.097 Botschaft zur Verlängerung des Bundesgesetzes über die Ausrichtung von Finanzhilfen an die Stiftung Bibliomedia und zum Bundesbeschluss betreffend den Zahlungsrahmen für die Finanzhilfe an die Stiftung Bibliomedia in den Jahren 2008­2011 vom 29. November 2006

Sehr geehrte Herren Präsidenten Sehr geehrte Damen und Herren Wir unterbreiten Ihnen mit der vorliegenden Botschaft, mit dem Antrag auf Zustimmung, den Entwurf zur Verlängerung des Bundesgesetzes über die Ausrichtung von Finanzhilfen an die Stiftung Bibliomedia und zum Bundesbeschluss betreffend einen Zahlungsrahmen für die Finanzhilfe an die Stiftung Bibliomedia in den Jahren 2008­2011.

Wir versichern Sie, sehr geehrte Herren Präsidenten, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.

29. November 2006

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Moritz Leuenberger Die Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-Hotz

2006-2508

9681

Übersicht Die Stiftung Bibliomedia soll vom Bund weiterhin unterstützt werden. Dazu ist einerseits die formell-gesetzliche Grundlage zu verlängern, andererseits soll ein Zahlungsrahmen von 6 Millionen Franken für die Finanzhilfen in den Jahren 2008­2011 beschlossen werden.

Der Bund unterstützt die Stiftung Bibliomedia seit 1921. Ihr Auftrag ist die Sicherstellung und die Verbesserung des Zugangs zu Büchern und Medien in der gesamten Schweiz. Durch ihre Tätigkeiten trägt die Bibliomedia dazu bei, in allen Regionen der Schweiz ein dichtes Netz von lebendigen Bibliotheken sicherzustellen und die Arbeit der Bibliothekarinnen und Bibliothekare zu erleichtern. Die Finanzhilfe des Bundes erlaubt es den kleineren Bibliotheken, ihren Leserinnen und Lesern einen laufend aktualisierten Katalog sowie attraktive und moderne Dienstleistungen anzubieten. Die Stiftung stellt allen Regionen und Bevölkerungskreisen Bücher und andere Medien zur Verfügung und trägt so zu einem sozialen und regionalen Ausgleich und zu einer stärkeren Zusammenarbeit zwischen den Bibliotheken bei.

Seit dem Jahr 2000 ist die Bibliomedia durch einen Leistungsvertrag mit dem Bund verbunden. Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) und die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) haben gemeinsame Grundsätze erarbeitet, welche die Unterstützungsleistungen an die Stiftung festlegen. Diese Grundsätze zielen auf eine klare Kostenteilung zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden entsprechend den jeweiligen Leistungen, welche die Bibliomedia für sie erbringt.

Mit Bundesbeschluss vom 18. Dezember 20031 wurde der Stiftung Bibliomedia ein Zahlungsrahmen von 8 Millionen Franken in den Jahren 2004­2007 bewilligt, der allerdings Ende 2005 auf 7 Millionen Franken herabgesetzt wurde2. Der Zahlungsrahmen und der Leistungsvertrag laufen Ende 2007 aus. Die Stiftung bildet eine Quelle für die Erneuerung der Buchbestände und des Animationsmaterials für Bibliotheken und Schulen. Es ist wichtig, dass die Stiftung ihre Tätigkeiten weiterführen und ihre Kenntnisse, ihre Erfahrung und ihre Kontakte zur Verfügung stellen kann, um den Zugang zum Lesen für alle zu fördern.

Die Stiftung Bibliomedia erfüllt Aufgaben im öffentlichen Interesse des Bundes. Der Bundesrat beantragt deshalb mit der vorliegenden Botschaft und dem beiliegenden
Beschlussesentwurf die Bewilligung eines Zahlungsrahmens von 6 Millionen Franken in den Jahren 2008­2011. Weil die formell-gesetzliche Grundlage für die Unterstützung der Stiftung bis Ende 2007 befristet ist, muss sie verlängert werden.

1 2

BBl 2004 2051 Bundesbeschluss I vom 15. Dezember 2005 über den Voranschlag für das Jahr 2006, BBl 2006 1577.

9682

Die Verlängerung des Bundesgesetzes ist als Übergangslösung bis zur definitiven Regelung einer gesetzlichen Grundlage zu verstehen. Diese Lösung ist im Rahmen des in Vorbereitung befindlichen neuen Kulturförderungsgesetzes vorgesehen, welches Artikel 69 der Bundesverfassung3 umsetzen soll. Damit wird gegebenenfalls eine Aufhebung des hier vorgeschlagenen Bundesgesetzes einhergehen.

3

SR 101

9683

Botschaft 1

Grundzüge der Vorlage

1.1

Ausgangslage

Das geltende Bundesgesetz vom 19. Dezember 20034 über die Ausrichtung von Finanzhilfen an die Stiftung Bibliomedia ist bis zum 31. Dezember 2007 befristet.

Es versteht sich als Übergangslösung bis zur definitiven Regelung einer rechtlichen Grundlage im neuen Kulturförderungsgesetz. Da das Kulturförderungsgesetz bis zum Ablauf der Befristung noch nicht in Kraft sein wird, soll die Vorlage bis zum Inkrafttreten des Kulturförderungsgesetzes, längstens jedoch bis zum 31. Dezember 2011 verlängert werden.

Da mit der beantragten Vorlage das geltende Bibliomedia-Gesetz nur für befristete Zeit unverändert weitergeführt wird, ist die Durchführung eines Vernehmlassungsverfahrens nicht erforderlich.

1.2

Wichtigkeit der Leseförderung

Die Bedeutung der Leseförderung für die Entwicklung aller geistigen Fähigkeiten ist unbestritten. Nachdem die PISA-Studie erhebliche Mängel bei der Lesekompetenz der 15-Jährigen festgestellt hat, liegen seit 2005 auch erste Resultate der ALLErhebung (ALL=Adult Literacy and Lifeskills Survey) zum Niveau der Grundkompetenzen bei den Erwachsenen vor. Während die Erwachsenen in der Schweiz bei den mathematischen Fähigkeiten im internationalen Vergleich gut abschneiden, liegen ihre Lesekompetenzen unter dem Durchschnitt. Nur ungefähr die Hälfte der 16- bis 65-jährigen Schweizerinnen und Schweizer verfügt über die Fähigkeit, einen längeren zusammenhängenden Text zu lesen und zu verstehen. Rund 10 Prozent der Bevölkerung sind nicht in der Lage, einen einfachen Text adäquat zu erfassen. Die Gründe dafür sind vielfältig, doch es ist klar, dass das Bücherlesen die Entwicklung der Sprachkompetenz positiv beeinflusst.

1.3

Bibliomedia

1.3.1

Allgemeines

Die Hauptaufgabe der Bibliomedia besteht darin, attraktive Bücher in grosser Anzahl bereitzustellen, die der Leseanimation dienen: in Gemeindebibliotheken, in Kindergärten, Integrationsbibliotheken, Jugendzentren und Schulen in allen Landesteilen. Die Bibliomedia entwickelt Angebote zur Leseförderung und setzt ihre Mittel im Dienst der öffentlichen Bibliotheken und der Kultur des Lesens in der Schweiz ein.

4

SR 432.28

9684

Der Bund ist, seit ihrer Gründung 1920, der Hauptträger der Stiftung. Ende 2005 hat das Parlament aufgrund der angespannten Finanzlage des Bundes beschlossen, die Finanzhilfe an die Bibliomedia für die Jahre 2006 und 2007 um 25 Prozent zu kürzen. Die Stiftung hat enorme Anstrengungen unternommen, um die Anforderungen des Leistungsvertrags trotz der geringeren Finanzbeiträge des Bundes zu erfüllen.

1.3.2

Struktur, Organe und Ziele der Bibliomedia

Struktur, Organe und Ziele der Bibliomedia bleiben in den Jahren 2007­2011 die gleichen wie in den Jahren 2004­2007. Es kann deshalb auf die entsprechenden Ausführungen in der Botschaft vom 10. September 20035 zu einem Bundesgesetz über die Ausrichtung von Finanzhilfen an die Stiftung Bibliomedia und zu einem Bundesbeschluss betreffend einen Zahlungsrahmen in den Jahren 2004­2007 (nachfolgend Bibliomedia-Botschaft 2004­2007) verwiesen werden.

Als «Bibliothek der Bibliotheken» leistet die Bibliomedia seit ihrer Gründung im Jahr 1920 einen wesentlichen Beitrag zur Bibliotheks- und Leseförderung in der Schweiz. Sie tut dies, indem sie sich für den Auf- und Ausbau sowie für die Qualitätssicherung des öffentlichen Bibliothekswesens in unserem Land einsetzt.

Die Stiftung ist dezentral in drei Bibliocentern in Solothurn, Lausanne und Biasca tätig. Die Bibliocenter sind betrieblich weitgehend selbständig und können so die Bedürfnisse der jeweiligen Sprachregion optimal abdecken. Sie dienen zudem als Kulturzentren und haben als Ausstellungs- und Veranstaltungsorte eine recht bedeutende kulturelle Ausstrahlung in den jeweiligen Regionen.

1.3.3

Tätigkeiten der Bibliomedia

1.3.3.1

Allgemeines

Um die Bibliotheken und das Lesen auf nationaler Ebene zu fördern, übernimmt die Bibliomedia folgende Aufgaben:

5

­

Sie ergänzt und erneuert in öffentlichen Bibliotheken und Schulbibliotheken Bestände an Büchern und anderen Informationsträgern.

­

Sie leistet Starthilfen für die Einrichtung lokaler und regionaler öffentlicher Bibliotheken.

­

Sie betreibt, in Absprache mit den Kantonen, «Zentralen für Klassenlektüre» und versorgt Schulklassen mit Literatur für den Sachunterricht und für die Förderung der individuellen Lektüre.

­

Sie beliefert Spitäler, Heime, Anstalten, Gefängnisse und Ferienlager mit Büchern und anderen Informationsträgern.

­

Sie wirkt als Beraterin in bibliothekarischen Belangen und fördert kulturelle Aktivitäten in den Bibliotheken.

BBl 2003 6215

9685

­

1.3.3.2

Sie kann zielverwandten Organisationen nach Übereinkunft Dienstleistungen zur Verfügung stellen, insbesondere der Schweizerischen Arbeitsgemeinschaft der allgemeinen öffentlichen Bibliotheken (SAB).

Ausleihe

2005 hat die Bibliomedia 615 öffentliche Bibliotheken, 9950 Schulklassen und mehr als 200 andere Institutionen (Spitäler, Altersheime, Freizeitcenter, Krippen, Lesegruppen, Gefängnisse usw.) mit Bücherleihbeständen beliefert. Die drei Bibliocenter und ihre Zentralen für Klassenlektüre haben mehr als 981 000 Medien in über 1700 Ortschaften ausgeliefert. Zwei Drittel wurden an Bibliotheken ausgeliehen.

Die Ausleihe von fremdsprachigen Büchern hat sich zwischen 1996 und 2005 verdoppelt. Rund ein Drittel betrifft englischsprachige Bücher, der Rest verteilt sich auf die Sprachen Spanisch, Kroatisch, Albanisch, Türkisch, Portugiesisch und Tamilisch. Die Zahl der Bibliotheken und Institutionen, die fremdsprachige Bestände ausleihen, hat in den letzten Jahren stark zugenommen. Tatsächlich leiht die Bibliomedia inzwischen 70 000 fremdsprachige Bücher an mehr als 300 Bibliotheken und andere Institutionen aus. Dies ist das Resultat einer Werbekampagne und einer engen Zusammenarbeit mit Organisationen der Leseförderung.

Die Zentralen für Klassenlektüre (ZKL) in Lausanne und Solothurn bedienen pro Jahr rund 10 000 Klassen aus allen Kantonen mit über 21 000 Serien und 388 000 Bänden. Die Online-Bestellmöglichkeit und die über das Internet zugänglichen Hilfsmittel und Unterrichtsmaterialien zu den ZKL-Titeln tragen zu einer regelmässigen Steigerung der Nachfrage bei.

Die Sammlungen, welche die Bibliotheken namentlich in den kleinen Gemeinden bei der Bibliomedia ausleihen, dienen dazu, ihre Attraktivität zu steigern: Der regelmässige Austausch der Bestände erlaubt ein breites Bücherangebot und reduziert gleichzeitig die von den Gemeinden getragenen Kosten. In den grösseren Bibliotheken und in den städtischen Zentren sind es vor allem die Fremdsprachenbestände der Bibliomedia, die zu einer Erweiterung des Angebots genutzt werden.

Man kann auch eine deutliche Zunahme der Nachfrage nach kleineren Bücherkollektionen und weiteren Animationsmaterialien für die Leseförderung feststellen.

Das Gleiche gilt auch für die Nachfrage nach «strukturierten» Angeboten und Materialien zur Steigerung der Attraktivität der Bibliotheken.

1.3.3.3

Bibliotheksentwicklung

Seit einiger Zeit ist eine Konsolidierung im Netz der öffentlichen Bibliotheken der Schweiz festzustellen: Die alten Gemeindebibliotheken wurden modernisiert und die kleinen Bibliotheken vergrössert. In den Gemeinden mit weniger als 10 000 Einwohnerinnen und Einwohnern geht die Entwicklung der öffentlichen Bibliotheken einher mit der Einrichtung kleiner multikultureller Zentren. Die Bibliomedia bleibt für mehr als die Hälfte aller öffentlichen Bibliotheken der Schweiz der Garant dafür, dass diese jederzeit über ein aktuelles und attraktives Bücherangebot und Material für die kulturelle Animation dieser Orte verfügen.

9686

Die Bibliomedia stellt auch Aus- und Weiterbildungskurse für die Bibliothekarinnen und Bibliothekare sicher. Das Kursangebot ist den Bedürfnissen der kleineren öffentlichen Bibliotheken und der Schulbibliotheken angepasst. Diese Kurse erlauben nicht nur eine effiziente Bibliotheksverwaltung (z.B. Erstellen und Unterhalten der Bibliotheksstatistik, Urheberrechte in den Bibliotheken der Schweiz usw.), sondern vor allem die Präsentation der Bestände (z.B. die Jugendliteratur, Interkulturalität in der Bibliothek usw.).

1.3.3.4

Buch- und Leseförderung

Die Bibliomedia hat den Auftrag, sich für die Leseförderung einzusetzen. Die Stiftung muss die öffentlichen Bibliotheken dabei unterstützen, alle Bewohnerinnen und Bewohner ihres Einzugsgebiets anzusprechen: gewandte und schwache, junge und ältere, schweizerische und ausländische Leserinnen und Leser. Sie hat also sowohl in Bezug auf den Illettrismus der Erwachsenen als auch in Bezug auf die schwachen Lese- und Schreibkompetenzen der jugendlichen Schulabgängerinnen und -abgänger einen Auftrag zu erfüllen.6 Die Bibliomedia steht jedoch nicht in Konkurrenz zu den anderen Institutionen der Leseförderung. Tatsächlich liefert sie diesen Institutionen die nötigen Arbeitsbücher: Kinder- und Jugendbücher, Bücher für Erwachsene mit Leseschwierigkeiten, fremdsprachige Bücher, Grossdruckbücher.

Die Bibliomedia ist ein «Ressourcenzentrum». Dazu kann auf die Ausführungen in der Bibliomedia-Botschaft 2004­2007 verwiesen werden (Ziff. 1.3.3).7 Sie unterstützt überdies auch aktiv die Vermittlungsinstanzen und organisiert allein oder in Zusammenarbeit Buch- und Leseförderungsaktionen. So hat sie in den letzten Jahren den Bestand an Materialien zur Leseanimation (Ausstellungen, Animations-Kollektionen, Kamishibai-Koffertheater, Bilderbuchkino usw.) weiter ausgebaut. Im Jahr 2005 wurden 55 Ausstellungen für die Leseanimation und 480 Geschichtensets zum Vorlesen und Erzählen ausgeliehen.

Gemeinsam mit dem Schweizerischen Buchhändler- und Verleger-Verband SBVV und dem Verband der Bibliotheken und Bibliothekarinnen/Bibliothekare der Schweiz BBS feiert die Bibliomedia den Unesco-Welttag des Buches (23. April).

Zum Thema «Politiker/innen lesen» fanden 2005 in über 500 Bibliotheken und Buchhandlungen Veranstaltungen statt.

Zusammen mit dem Schweizerischen Institut für Kinder- und Jugendmedien und der Unicef beteiligen sich die drei Bibliocenter der Bibliomedia jedes Jahr an der Organisation der Schweizer Erzählnacht (jeweils 2. Freitag im November). Für diese Veranstaltung produziert die Bibliomedia eine Ausstellung zum gewählten Thema und stellt sie den Bibliotheken für die Leseanimation zur Verfügung.

6

7

Je nach Forschungsansatz geht man davon aus, dass zwischen 10 und 20 Prozent der erwachsenen Bevölkerung in der Schweiz grosse Schwierigkeiten beim Erfassen eines einfachen Textes haben.

BBl 2003 6215

9687

1.3.3.5

Verständigung, Austausch und Integration

Bezüglich dem Beitrag, den Bibliomedia an die Verständigung leistet, ist auf die Bibliomedia-Botschaft 2004­2007 zu verweisen (Ziff. 1.3.6).8 Mit ihrem Angebot an fremdsprachigen Büchern (gegenwärtig sind sieben Sprachen verfügbar) fördert die Bibliomedia den Besuch der Bibliotheken durch ausländische Bevölkerungsgruppen und trägt so zu deren Integration bei. Die Bibliomedia hat mehrsprachige Sammlungen für Kinder mit multikulturellem Hintergrund geschaffen. Zur Unterstützung der Bibliothekarinnen und Bibliothekare hat die Bibliomedia ein Handbuch herausgegeben, das Ratschläge und Instrumente zum Empfang ausländischer Bibliotheksbenutzer vermittelt. Die Musterformulare sind in sechs Fremdsprachen verfügbar.

Das in Zusammenarbeit mit Quims (Projekt «Qualität in multikulturellen Schulen» der Bildungsdirektion des Kantons Zürich) 2005 herausgegebene Handbuch mit dem Titel Sprachenvielfalt in Schule und Bibliothek war sofort ein grosser Erfolg. Es entspricht einem wachsenden Bedürfnis nach praktischen Ratschlägen zur Leseförderung.

Zwischen 1996 und 2005 konnte die Anzahl der ausgeliehenen fremdsprachigen Bücher mehr als verdoppelt werden.

1.3.4

Evaluation der Tätigkeiten der Bibliomedia

In den Jahren zwischen 2003­2006 hat die Bibliomedia die Entwicklung der öffentlichen Bibliotheken in der Schweiz stark gefördert. Sie hat ihnen Bücher und Animationsmaterialien zur Verfügung gestellt und damit zu einer ausgeglichenen Literaturversorgung aller Landesteile und Bevölkerungskreise beigetragen.

Die Bibliomedia erfüllt eine wesentliche Augleichsfunktion im Panorama der öffentlichen Bibliotheken der Schweiz. Durch ihre Leistungen (Ausleihe von aktuellen und attraktiven Büchern, Beratungen usw.) gewährleistet die Stiftung den Betrieb von öffentlichen Bibliotheken in kleinen Gemeinden, Aussenquartieren und in abgelegenen Gebieten, die solche Einrichtungen allein nicht finanzieren könnten.

Die Bibliomedia schafft einen regionalen Ausgleich, indem sie über die Bibliotheken einen Zugang zur Literatur, zu Wissen und zur Kultur vermittelt. Die Stiftung gewährleistet ein dichtes Netz von attraktiven Bibliotheken.

Die Hälfte der 562 Gemeinden, die mit Bibliomedia-Büchern eine Bibliothek betreiben, liegt in wirtschaftlich bedrohten Regionen oder fällt unter das Investitionshilfegesetz.

Die Bibliomedia bewirkt einen Schneeballeffekt für die Verbreitung von Sprache und Kultur. Mit der Finanzhilfe des Bundes, die einem Prozent der Gesamtkosten zu Gunsten der öffentlichen Bibliotheken entspricht, trägt die Stiftung in 600 der rund 1000 öffentlichen Bibliotheken in der Schweiz zur Verbesserung der Angebote und zur Reduktion der Gesamtkosten bei.

8

BBl 2003 6215

9688

Die Bibliomedia hat auch eine Impulswirkung auf die Gemeindebibliotheken. Oft gibt die Stiftung den entscheidenden Anreiz zur Realisierung eines Bibliotheksprojekts. Als Beispiel seien die Bibliobahn in Appenzell oder die Biblioteca interculturale in Bellinzona genannt.

Dank der Vielfalt ihrer Angebote und ihrer Kreativität kann die Bibliomedia auf die jeweils aktuellen Bedürfnisse eines sich ständig wandelnden Umfelds eingehen.

1.4

Finanzierung der Bibliomedia

1.4.1

Gegenwärtige Situation

Für die Jahre 2006­2007 wurden die Subventionen des Bundes an die Bibliomedia um 25 Prozent gesenkt: Sie erhielt pro Jahr 1,5 Millionen Franken anstelle von 2 Millionen. Trotzdem hält sie alle ihre Tätigkeiten weiterhin aufrecht und entwickelt sogar neue. Um die Dynamik und die Existenz der Stiftung nicht übermässig zu gefährden, sah sich die Bibliomedia gezwungen, Rückstellungen für die Jahre 2006 und 2007 aufzulösen. Aus Spargründen wurde das Personal der Bibliomedia 2006 von 17,65 Vollzeitstellen auf 17,15 Stellen reduziert. Diese Zahl ist niedriger als 1990.

In Anhang 2 zu dieser Botschaft finden sich die Jahresrechnungen und die Bilanzen der Bibliomedia für die Jahre 2000­2005. Anhang 3 beschreibt die Kostenverteilung und die verschiedenen Einnahmequellen der Stiftung Bibliomedia.

1.4.2

Die Rolle des Bundes

Der Anteil der Selbstfinanzierung der Tätigkeiten der Bibliomedia lag 2005 bei 34 Prozent. Die Aufhebung der Bundesbeiträge hätte zur Folge, dass die Bibliomedia ihre Funktion als gemeinnützige Stiftung aufgeben und in einen nach rein kommerziellen Kriterien orientierten Dienstleistungsbetrieb überführt werden müsste. Die finanziell «unrentablen», bildungs- und kulturpolitisch aber sinnvollen Massnahmen der Bibliomedia zur Bibliotheks- und Leseförderung müssten aufgegeben werden: Dies sind insbesondere die Starthilfen für neue Gemeinde- und Schulbibliotheken, die Anlässe zur Leseförderung und die Produktion thematischer Ausstellungen unterstützen. Die Bücherausleihe würde teurer und die kleinen Bibliotheken könnten ihr Angebot nicht mehr regelmässig erneuern. Dies würde insbesondere die drei Bibliocenter (Solothurn, Lausanne und Biasca) betreffen. Eine massive Reduktion oder gar Einstellung der Tätigkeit der Bibliomedia würde dem Interesse des Bundes widersprechen.

Der Bund soll deshalb nach den Vorstellungen des Bundesrats eine maximale Jahresfinanzhilfe von 1,5 Millionen in den Jahren 2008­2011 entrichten. Dafür ist ein Zahlungsrahmen von 6 Millionen Franken für die Jahre 2008­2011 zu bewilligen. Die entsprechenden Beträge sind im Voranschlag des EDI eingestellt.

Im Jahr 2000 stammten 55,4 Prozent der Finanzmittel der Bibliomedia vom Bund.

In den Jahren 2008­2011 werden es nur noch 39 Prozent sein. Mit 1,5 Millionen Franken jährlich wird die Bundesfinanzhilfe auf den Stand von 1990 gesenkt. Die Bibliomedia leistet somit einen besonderen Beitrag zur Sanierung der Bundesfinanzen. Im Gegenzug dazu wird die Bibliomedia einige ihrer Dienstleistungen 9689

reduzieren müssen. Anhang 4 zeigt den von der Bibliomedia erstellten Finanzierungsplan für die Jahre 2008­2011.

Die Ausrichtung der Beträge ist aus der Sicht des Bundes wie bis anhin an die Bedingung zu knüpfen, dass die Bibliomedia dem EDI jährlich den Voranschlag, den Jahresbericht und die Jahresrechnung zur Genehmigung unterbreitet.

1.4.3

Die Rolle der Kantone und Gemeinden

Die Kantone und Gemeinden beteiligen sich zu unterschiedlichen Anteilen an der Finanzierung der Bibliomedia. 2005 beliefen sich die Beiträge der Kantone auf 16 Prozent der Einnahmen der Bibliomedia; der Einkauf von Dienstleistungen auf Kosten der Kantone und Gemeinden betrug 29 Prozent der Einnahmen der Bibliomedia.

Darüber hinaus erbrachten die Kantone den auf ihrem Gebiet gelegenen Bibliocentern direkte oder indirekte Beiträge für deren Betrieb (Mietzinsreduktionen usw.). Weiter sei erwähnt, dass die Kantone und Gemeinden mehr als 950 000 Franken pro Jahr an die «Zentralen für Klassenlektüren» bezahlen, die an die Bibliomedia angegliedert sind. Insgesamt geben die Kantone und Gemeinden rund 1,5 Millionen Franken für die Bibliomedia aus. Die Ausgaben der Kantone und Gemeinden zu Gunsten der öffentlichen Bibliotheken und der Schulbibliotheken sind beträchtlich, sie belaufen sich auf jährlich mehr als 100 Millionen Franken.

Die EDK vertritt die Überzeugung, dass die Bibliomedia wichtige Aufgaben für die öffentlichen Bibliotheken in der Schweiz wahrnimmt, und unterstützt ebenfalls das Begehren nach einer langfristigen Finanzhilfe für die Stiftung.

Seit 2000 variieren die von den Kantonen geleisteten Beiträge je nach den erbrachten Leistungen: Die Kantone vergüten sämtliche Leistungen der Bibliomedia an die öffentlichen Schulen.

2

Erläuterungen zur Verlängerung des Bundesgesetzes und zum Finanzierungsbeschluss

2.1

Verlängerung des Bundesgesetzes

Die Geltungsdauer des Gesetzes soll gemäss dem Entwurf bis zum 31. Dezember 2011 befristet werden. Es kann davon ausgegangen werden, dass für die Unterstützung der Stiftung Bibliomedia ab dem Jahr 2011 in dem sich in Vorbereitung befindenden neuen Kulturförderungsgesetz, welches den Kulturartikel 69 der Bundesverfassung9 umsetzen soll, eine formell-gesetzliche Grundlage geschaffen wird. Tritt diese gesetzliche Grundlage zur Unterstützung der Stiftung Bibliomedia bereits vor dem 31. Dezember 2011 in Kraft, so wird das hier vorgeschlagene Bundesgesetz automatisch ausser Kraft treten.

9

SR 101

9690

2.2

Finanzierungsbeschluss

Tritt das Kulurförderungsgesetz vor Ablauf des Jahres 2011 in Kraft, wird für die weitere Geltung des Finanzierungsbeschlusses im Rahmen der Botschaft zum Kulturförderungsgesetz eine Lösung vorgeschlagen.

Die gesamtschweizerische Bedeutung der Bibliomedia, insbesondere im Bereich der Leseförderung, der Verständigung zwischen den Sprachregionen, der Integration sowie des Ausgleichs der regionalen Ungleichgewichte, rechtfertigt die bedeutende Rolle des Bundes bei der Finanzierung.

Mit dem Beitrag von 6 Millionen Franken für die Beitragsperiode 2008­2011 soll Bibliomedia ihre nationalen Tätigkeiten zur Förderung des Zugangs zur Lese- und Schreibkultur der gesamten Bevölkerung fortentwickeln. Dieser Beitrag ist notwendig, um das Bibliotheksnetz in der Schweiz sicherzustellen. Er ermöglicht es, die Bibliotheksbestände regelmässig zu erneuern und sie dadurch attraktiv zu erhalten.

Die Bundeshilfe an die Bibliomedia trägt wesentlich zur Zusammenarbeit und zur Stärkung des Zusammenhaltes unter den Bibliotheken bei. Er ermöglicht auch Massnahmen, die einer ineffizienten Zersplitterung der Kräfte im föderalistisch organisierten Bibliothekswesen in der Schweiz entgegenwirken.

3

Auswirkungen

3.1

Auswirkungen auf den Bund

Für die Beitragsperiode 2008­2011 wird ein Zahlungsrahmen von 6 Millionen Franken mit einem jährlichen Betrag von 1,5 Millionen Franken beantragt.

Die notwendigen Mittel sind im Legislaturfinanzplan 2008­2011 vorgesehen.

Gemäss Artikel 20 des Bundesgesetzes vom 7. Oktober 200510 über den eidgenössischen Finanzhaushalt ist der Zahlungsrahmen ein von der Bundesversammlung für mehrere Jahre festgesetzter Höchstbetrag der Voranschlagkredite für bestimmte Ausgaben. Diese Kredite sind gesperrt und werden vom Bundesrat nur dann freigegeben, wenn es der Bundeshaushalt erlaubt und das Erreichen der verfassungsmässig fixierten Haushaltsziele nicht gefährdet ist. Der nun anbegehrte Zahlungsrahmen ist auf die Anforderungen des Entlastungsprogramms abgestimmt.

Der Antrag hat keine personellen Auswirkungen auf den Bund.

3.2

Auswirkungen auf die Kantone und Gemeinden

Ohne die Ausleihen der Bibliomedia könnten die Bibliotheken ihre Bestände nicht so regelmässig (drei bis vier Mal pro Jahr) erneuern; sie wären damit deutlich weniger attraktiv. Die Einstellung der Bundeshilfe an die Bibliomedia hätte direkte Auswirkungen auf rund 600 Gemeinde­ und nicht weniger als 1000 Schulbibliotheken.

Kleinere Bibliotheken, namentlich in den italienischsprachigen Regionen, im Wallis und in ländlichen Gegenden und Randregionen könnten den Betrieb nicht weiterführen. Eine massive Reduktion oder gar Einstellung der Tätigkeit der Bibliomedia 10

SR 611.0

9691

Schweiz widerspricht deshalb dem Interesse des Bundes, der Kantone und der Gemeinden.

3.3

Auswirkungen auf die Kulturförderung

Die Finanzhilfe des Bundes an die Bibliomedia hat positive Auswirkungen im Sinne einer indirekten Rentabilität der Kulturförderung. Indem die Bibliomedia ihre Bücherbestände und anderen Medien regelmässig erneuert, spielt sie für den Buchmarkt eine wichtige Rolle. Durch ihre Ankäufe unterstützt die Bibliomedia die Schweizer Verlage und Buchhändler.

Um jedoch auf die Subventionskürzungen des Bundes reagieren zu können, wird die Bibliomedia ihre Tätigkeiten den vorhandenen Mitteln anpassen. Die Stiftung sieht daher vor, ihr Personal um 15 Prozent zu reduzieren (2,5 Vollzeitstellen weniger), ihre Medienankäufe um 12 Prozent zu verringern und weniger Projekte zur Leseförderung durchzuführen (vgl. Anh. 4).

3.4

Andere Auswirkungen

Betreffend die anderen Auswirkungen kann auf die entsprechenden Ausführungen in der Bibliomedia-Botschaft 2004­200711 verwiesen werden (Ziff. 3.5).

4

Verhältnis zur Legislaturplanung

Die Vorlage «Zahlungsrahmen für eine Finanzhilfe an die Stiftung Bibliomedia» in den Jahren 2008­2011 ist im Bericht über die Legislaturplanung 2003­2007 angekündigt.12

5

Rechtliche Aspekte

5.1

Verfassungs- und Gesetzmässigkeit

Für die Erläuterungen zur Verfassungs- und Gesetzmässigkeit kann auf die Ausführungen in der Bibliomedia-Botschaft 2004­2007 verwiesen werden (Ziff. 6.1).13 Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf wird die formell-gesetzliche Grundlage zur Gewährung der jährlichen Finanzhilfe von 2008­2011 an die Stiftung Bibliomedia geschaffen.

Gleichzeitig wird mit der vorliegenden Botschaft die Bewilligung eines Zahlungsrahmens für die Jahre 2008­2011 beantragt. Die Zuständigkeit der Bundesversammlung für diesen Kreditbeschluss ergibt sich aus Artikel 167 der Bundesverfassung14 (Budgetkompetenz der Bundesversammlung).

11 12 13 14

BBl 2003 6215 BBl 2004 1199 BBl 2003 6215 SR 101

9692

5.2

Vereinbarkeit mit internationalen Verpflichtungen der Schweiz

Der Gesetzesentwurf, den wir Ihnen unterbreiten, berührt keine Frage im Zusammenhang mit völkerrechtlichen Bindungen der Schweiz.

5.3

Erlassform

Für die Erläuterungen über die Erlassform kann auf die Ausführungen zur Rechtsform der Erlasse in der Bibliomedia-Botschaft 2004­2007 verwiesen werden (Ziff. 6.2).15

5.4

Unterstellung unter die Ausgabenbremse

Das beantragte Bundesgesetz unterliegt nicht der Ausgabenbremse; es bewirkt weder neue Ausgaben noch eine Erhöhung der bisherigen Ausgaben für die Stiftung Bibliomedia.

Aus denselben Gründen unterliegt der beantragte Zahlungsrahmen auch nicht der Ausgabenbremse.

5.5

Vereinbarkeit mit dem Subventionsgesetz

Die beantragte Verlängerung des Bundesgesetzes sowie der Bundesbeschluss betreffend den Zahlungsrahmen für die Finanzhilfe an die Stiftung Bibliomedia in den Jahren 2008­2011 richtet sich nach den Grundsätzen des Subventionsgesetzes vom 5. Oktober 1990.16

15 16

BBl 2003 6215 SR 616.1

9693

Anhang 1

Der Stiftungsrat im April 2006 Ehrenpräsident Gattlen Anton, Sitten Präsidentin Hafner Ursula, Schaffhausen (a) Vizepräsident de Buman Dominique, Nationalrat, Fribourg (a) Weitere Mitglieder des Stiftungsrats Bär Alfred, Zürich (e) Chenaux Christine, Bundesamt für Kultur, Bern (a) Däscher Nelly, Chur (e) Gapany Susanne, Fribourg (c) Landolt Niklaus, Biel (d) Ory Gisèle, Ständerätin, La Chaux-de-Fonds (a) Piffaretti Monica, Bellinzona (c) Ryser Nicolas, Lausanne (c) Schmid Christian, Bern (b) a b c d

= = = =

Delegierte des Eidg. Departements des Innern Delegierte der Schweiz. Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren Abgeordnete der Bibliotheksräte Vertreter des Verbandes der Bibliotheken und der Bibliothekarinnen/Bibliothekare der Schweiz e = Kooptiert

Direktion Peter Wille Direktion Bibliocenter Ruth Fassbind, Solothurn Laurent Voisard, Lausanne Orazio Dotta, Biasca

9694

9695

Bemerkungen: 2000: Spalte Bilanz: ZKL Solothurn: LS Lausanne:

Ausgaben

3 906 609

3 359 767 546 842

Ausgaben

4 138 276

3 217 006 647 690 273 580

Bilanz

­ 266 909

­ 242 568 ­ 24 341

Bilanz

­ 11 173

­ 13 760 + 4 401 ­ 1 814

2001

2004 Einnahmen

3 625 458 1 830 000 50,5 %

3 070 925 554 533

Einnahmen

4 133 016 1 970 000 47,7 %

3 207 190 656 920 268 906

Ausgaben

3 982 762

3 351 061 631 701

Ausgaben

4 015 133

3 135 784 630 872 248 477

Bilanz

­ 357 304

­ 280 136 ­ 77 168

Bilanz

+ 117 883

+ 71 406 + 26 048 + 20 429

2000

2003 Einnahmen

4 097 263 2 268 800 55,4 %

3 527 046 570 217

Einnahmen

4 198 594 2 049 696 48,8 %

3 312 723 600 463 285 408

Sonderbeitrag des Bundes (Fr. 450 000.-) an die Erneuerung der EDV-Anlagen, in den Jahren 2001+2002 investiert.

Überschüsse werden in Rückstellungen überführt, Defizite aus Rückstellungen gedeckt.

Im Jahr 2000 in Stiftung Bibliomedia integriert.

Im Jahr 2003 in Stiftung Bibliomedia integriert, Rechnung wird ab 2006 im Jahresbericht publiziert.

3 639 700 1 830 400 50,3 %

Total Bundesbeitrag an Bibliomedia

Einnahmen

3 117 199 522 501

Bibliomedia ZKL Solothurn

2002

4 127 103 2 000 000 48,5 %

Total Bundesbeitrag an Bibliomedia

Einnahmen

3 203 246 652 091 271 766

Bibliomedia ZKL Solothurn LS Lausanne

2005

Überblick Einnahmen, Ausgaben und Ergebnisse der Stiftung Bibliomedia 2000­2005

Ausgaben

3 530 621

2 986 131 544 490

Ausgaben

4 079 973

3 251 070 548 371 280 532

+ 566 642

+ 540 915 + 25 827

Bilanz

+ 118 621

+ 61 653 + 52 092 + 4 876

Bilanz

Anhang 2

9696

Ausgaben und Einnahmen der Stiftung Bibliomedia 2005

Anhang 3

9697

Total 2008­2011 Durchschnitt pro Jahr

Total

Abgaben (Urheberrecht, Mehrwertsteuer)

Infrastruktur-, Verwaltungs-, Druck- und Materialkosten + PR Miet- und Nebenkosten Bibliocenter Solothurn, Lausanne, Biasca Miet- und Nebenkosten Klassenlektüre Solothurn, Lausanne Investitionen Infrastruktur (Lokale, Informatik) Liegenschaftsaufwand Hallerstrasse

Löhne und Lohn-Nebenkosten Bibliocenter Löhne und Lohn-Nebenkosten Klassenlektüre

Projekte Leseförderung und Bibliotheksentwicklung (ohne Personalkosten)

AUSGABEN Medieneinkauf (Landessprachen) Medieneinkauf (Fremdsprachen) Medieneinkauf Klassenlektüre (Deutsch u. Franz.)

Nonbooks-Kollektionen Material für Ausrüstung (Folien) und Verpackung Material für Ausrüstung (Folien) und Verpackung Klassenlektüre Versandkosten Bibliomedia-Kollektionen Versandkosten Klassenlektüre

3 741 000

25 000

260 000 265 000 55 000 30 000 60 000

1 735 000 335 000

20 000

PLAN 2008 400 000 70 000 200 000 6 000 40 000 35 000 40 000 165 000

3 702 000 39 000 3 741 000

230 000 27 000

Kapital- und Liegenschaftsertrag Diverse Einnahmen

Zwischentotal Ausgabenüberschuss / Auflösung von Rückstellungen Total

690 000 950 000 50 000

690 000 950 000 30 000

3 807 000

12 000

260 000 270 000 60 000 30 000 60 000

1 770 000 340 000

20 000

PLAN 2009 400 000 80 000 210 000 6 000 40 000 35 000 44 000 170 000

3 737 000 70 000 3 807 000

240 000 27 000

PLAN 2009 1 500 000 280 000

PLAN 2008 1 500 000 275 000

EINNAHMEN Bundesbeitrag Pauschalabgeltungen Kantone Leistungsabgeltungen Kantone / Gemeinden für BibliomediaKollektionen Leistungsabgeltungen Kantone / Gemeinden für Klassenlektüre Beiträge an Projekte / Sponsoren / Privatbeiträge

Finanzierungsplan für die Jahre 2008­2011

3 895 000

12 000

260 000 275 000 60 000 60 000 60 000

1 810 000 340 000

20 000

PLAN 2010 400 000 80 000 210 000 6 000 42 000 35 000 45 000 180 000

3 777 000 118 000 3 895 000

250 000 27 000

710 000 960 000 50 000

PLAN 2010 1 500 000 280 000

15 355 000 3 838 750

3 912 000

12 000

260 000 280 000 60 000 30 000 60 000

1 850 000 340 000

20 000

PLAN 2011 400 000 80 000 210 000 6 000 42 000 35 000 47 000 180 000

3 787 000 125 000 3 912 000

250 000 27 000

700 000 980 000 50 000

PLAN 2011 1 500 000 280 000

­ 10 % +4% +4% ­ 10 % ­ 50 %

­6% ­1%

­ 72 %

­ 12 % +/­ 0 % +/­ 0 % ­ 50 % +/­ 0 % +/­ 0 % + 10 % + 10 %

+7% +/­ 0 %

+3% +4% + 200 %

Differenz 2008/2005 ­ 25 % + 10 %

Bundesanteil bei 1,5 Mio. Fr. p.a.:= 39%

Reduzierte Bestandeserneuerung = Leistungsund Qualitätsminderung, Abbau der Unterstützung von Kleinbibliotheken.

Reduktion beim Aufwand für Leseförderungsprojekte (Personal/ externe Kosten), da die verbleibenden Mittel für den Bibliotheksbetrieb verwendet werden müssen.

Die Kürzung der Lohnsumme um nominell 6 % gegenüber 2005 erfordert bis 2008 (teuerungsbedingt) einen Stellenabbau von ca. 15 % Reduktion von PR- und Werbemassnahmen, Einsparungen bei Drucksachen.

Reduktion der Abgaben an ProLitteris durch Änderung im Tarifsystem = Reduktion der Autorenförderung.

Weitere Umlagerung der Kosten vom Bund auf Kantone, wobei der Spielraum für Beitrags- und Tariferhöhungen in den letzten Jahren bereits weitgehend ausgeschöpft wurde.

Erhöhung Projektbeiträge für Leseförderung und Fremdsprachenbibliotheken.

Total verfügbare Reseven am 1.1.08: ca. 570 000.-

Bemerkungen

Anhang 4

9698