Vollzug des Bundesgesetzes über die Berufsbildung Der Schweizerische Verein des Gas- und Wasserfaches, SVGW hat, gestützt auf Artikel 28 Absatz 2 des Bundesgesetzes vom 13. Dezember 2002 über die Berufsbildung (SR 412.10) und Artikel 25 und 26 der zugehörigen Verordnung vom 19. November 2003 (SR 412.101), den Entwurf zu einer Prüfungsordnung über die Berufsprüfung Rohrnetzmonteur / Rohrnetzmonteurin eingereicht Interessenten können diesen Entwurf bei der folgenden Amtsstelle beziehen: Bundesamt für Berufsbildung und Technologie, Effingerstrasse 27, 3003 Bern.

Einsprachen sind innert 30 Tagen dieser Amtsstelle zu unterbreiten.

2. August 2006

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Bundesamt für Berufsbildung und Technologie

2006-2062