06.055 Jahresbericht des Bundesrates über die Tätigkeiten der Schweiz im Europarat im Jahr 2005 vom 31. Mai 2006

Sehr geehrte Herren Präsidenten Sehr geehrte Damen und Herren Wir unterbreiten Ihnen den Bericht des Bundesrates über die Tätigkeiten der Schweiz im Europarat im Jahr 2005 und beantragen Ihnen, davon Kenntnis zu nehmen.

Wir versichern Sie, sehr geehrte Herren Präsidenten, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.

31. Mai 2006

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Moritz Leuenberger Die Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-Hotz

2005-3193

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Übersicht Höhepunkt der Tätigkeiten des Europarates war das dritte Gipfeltreffen. Am 16./17. Mai 2005 trafen sich die Staats- und Regierungschefs der Mitgliedsländer in Warschau zu diesem wichtigen Treffen. Die Schweiz war dabei durch Bundespräsident Samuel Schmid vertreten. Anlässlich des Gipfeltreffens wurden eine Erklärung sowie ein Aktionsplan verabschiedet.

Das Ministerkomitee seinerseits hielt seine 115. Session am 16./17. November 2005 in Strassburg ab. Die Vorsteherin des EDA, Bundesrätin Micheline Calmy-Rey, leitete die Schweizer Delegation.

Im Berichtszeitraum fällte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte vier Urteile in Schweizer Fällen. In allen vier Fällen stellte der Gerichtshof eine Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren in zivil- und strafrechtlichen Angelegenheiten fest (Art. 6 Abs. 1 EMRK).

Die Schweiz legt weiterhin grossen Wert auf die Mitgliedschaft im Europarat. Sie wird ihre Tätigkeit künftig auf die drei Kernbereiche des Europarates, das heisst Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und Wahrung der Menschenrechte, konzentrieren und wie folgt weiterentwickeln: ­

Umsetzung der bestehenden Rechtsnormen des Europarates und Ausarbeitung neuer Normen in den drei Kernbereichen;

­

Hinwirken auf eine grössere Effizienz des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte.

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Bericht 1

Wichtigste Entwicklungen im Jahr 2005

Dieser Bericht gibt einen Überblick über die Tätigkeiten der Schweiz in den zahlreichen Zuständigkeitsbereichen des Europarates im vergangenen Jahr. Zusätzlich legt ein einleitendes Kapitel (Ziff. 1.1) die Ziele und Handlungsschwerpunkte der Schweiz im Europarat dar. Dieses Kapitel zeigt auf, welche Bedeutung der Europarat für unsere Aussenpolitik hat, und unterstreicht gleichzeitig, wie wichtig es für die Schweiz ist, sich bei den neuen Mitgliedstaaten für die konkrete Anwendung der Prinzipien des Europarates einzusetzen.

1.1

Ziele und Handlungsschwerpunkte der Schweiz im Europarat

1.1.1

Bedeutung des Europarates für die Schweiz

Der Europarat nimmt bei der Durchsetzung der Menschenrechte und der Förderung der Rechtsstaatlichkeit und der Demokratie ­ also in Bereichen, die zu unseren aussenpolitischen Zielen gehören ­ eine Schlüsselrolle ein. Im Europarat tragen wir zur Errichtung und Festigung demokratischer Gesellschaften auf dem europäischen Kontinent bei.

Einer der Grundpfeiler des Europarates ist der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, der den 800 Millionen Europäerinnen und Europäern ein konkretes Instrument des Menschenrechtsschutzes bietet. Die Überlastung des Gerichtshofs (bei dem derzeit rund 80 000 Verfahren hängig sind) stellt allerdings ein grosses Problem dar. Daher hat sich die Schweiz sehr aktiv für Reformen eingesetzt, um diese Überlastung zu verringern.

Eine der Besonderheiten des Europarates ist die entscheidende Rolle der Parlamentarischen Versammlung. Sie gibt der Organisation wertvolle Impulse und verleiht ihr gleichzeitig eine demokratische Legitimität. Die Schweiz setzt sich im Ministerkomitee für eine möglichst enge Zusammenarbeit mit der Parlamentarischen Versammlung ein.

Als Mitglied des Europarates kann die Schweiz ausserdem in verschiedensten Bereichen regelmässig Kontakte auf gleicher Ebene mit den Ländern der Europäischen Union pflegen. Mit der Erweiterung der EU, der nunmehr 25 der 46 Mitgliedstaaten des Europarates angehören und die damit über eine Mehrheit verfügt, gewinnen die EU-Mitgliedstaaten im Europarat noch an Bedeutung. Weiterhin wichtig bleibt der Europarat auch als Organisation zur Unterstützung neuer Mitgliedstaaten bei der Anpassung an die europäischen Rechtsnormen, da manche dieser Länder keine Aussicht auf einen Beitritt zur EU haben oder höchstens in ferner Zukunft auf einen solchen Beitritt hoffen können.

Der Europarat ist auf die Entwicklung von verbindlichen Rechtsnormen, die in Übereinkommen festgeschrieben werden, und auf die Kontrolle der Einhaltung dieser Normen durch die Mitgliedstaaten ausgerichtet (Monitoring).

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1.1.2

Schwerpunktbereiche der Schweiz im Europarat

Aus Effizienzgründen bündelt die Schweiz ihre Initiativen und Aktivitäten so stark wie möglich. Sie wird ihre Tätigkeit künftig auf die drei Kernbereiche des Europarates, das heisst Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und Wahrung der Menschenrechte, konzentrieren und wie folgt weiterentwickeln: ­

Umsetzung der bestehenden Rechtsnormen des Europarates und Ausarbeitung neuer Normen in den drei Kernbereichen;

­

Hinwirken auf eine grössere Effizienz des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte; das Protokoll Nr. 14 zur EMRK sollte so rasch wie möglich von allen Staaten unterzeichnet und ratifiziert werden, damit es in Kraft treten kann (36 Staaten, darunter die Schweiz, haben das Protokoll bereits ratifiziert; bei den anderen ist das Ratifizierungsverfahren im Gang1).

1.1.3

Ziele der Schweiz im Europarat

Entwicklung neuer Rechtsnormen Die Entwicklung neuer Normen bleibt eine zentrale Aufgabe des Europarates.

Natürlich muss das in allen Bereichen entwickelte Recht mit dem EU-Recht vereinbar sein und wenn möglich weiter gehen als das universelle Recht (UNO).

Der wichtigste Pfeiler dieses gesamteuropäischen Rechts sind die drei bekannten Grundsätze Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und Wahrung der Menschenrechte.

Dieser Pfeiler stützt sich auf die Europäische Menschenrechtskonvention, aber auch auf das Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten, die Europäische Charta der Regional- und Minderheitensprachen, das Europäische Übereinkommen zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe und andere ähnliche Übereinkommen.

Handlungsschwerpunkt der Schweiz: ­

vermehrte Rückbesinnung des Europarates auf seine Kernbereiche (Menschenrechte, Demokratisierung, Rechtsstaatlichkeit) und Reduzierung der Aktivitäten in Nebenbereichen.

Einhaltung der Rechtsnormen des Europarates durch die Mitgliedstaaten Die zentrale Aufgabe, die darin besteht, die Einhaltung der Rechtsnormen in den Mitgliedstaaten durchzusetzen, umfasst zwei Phasen: Monitoring und Unterstützung.

Monitoring Die wichtigsten rechtsverbindlichen Texte im Bereich der Menschenrechte sehen Kontrollinstrumente vor: ­

1

Europäische Menschenrechtskonvention und ihre Zusatzprotokolle: Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (obwohl er nur auf Beschwerde hin tätig wird, haben seine Entscheide und seine Rechtsprechung eine erhebliche Wirkung);

Stand: 10. Mai 2006

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­

Europäisches Übereinkommen zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe: Europäischer Ausschuss zur Verhütung von Folter (CPT), der die Umsetzung des Übereinkommens verfolgt;

­

Europäische Charta der Regional- und Minderheitensprachen: Expertenausschuss, der die Situation in den einzelnen Vertragsstaaten vor Ort analysiert;

­

Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten: beratender Ausschuss, der ebenfalls die Vertragsstaaten besucht;

­

Europäische Sozialcharta und ihre geänderte Fassung: Expertenausschuss, der die Staatenberichte und die Kollektivbeschwerden prüft;

­

Europäische Ordnung der sozialen Sicherheit: Expertenausschuss für soziale Sicherheit, der die Anwendung der Ordnung überwacht;

­

Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz (ECRI), welche die Situation in den einzelnen Mitgliedstaaten verfolgt.

Daneben gibt es seit 1999 auch noch das wichtige Amt des Menschenrechtskommissars, der Reisen in die Mitgliedstaaten unternimmt, Stellungnahmen abgibt und Verbesserungsvorschläge macht, die meistens umgesetzt werden.

Handlungsschwerpunkte der Schweiz: ­

wirksame Anwendung der Mechanismen des Europarates, insbesondere in den neuen Mitgliedstaaten;

­

Massnahmen zur Förderung der Effizienz des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte.

Unterstützung Feststellungen über die mangelnde Einhaltung vertraglicher Verpflichtungen in einem Staat werden nur akzeptiert, wenn sie mit konkreten Vorschlägen für Hilfsprogramme einhergehen. Aus diesem Grund betreibt der Europarat viele solche Programme in Mitgliedstaaten, welche die europäischen Standards am wenigsten erfüllen: Ausbildungskurse, Seminare, Dokumentation.

Handlungsschwerpunkt der Schweiz: ­

1.2

Unterstützung des Europarates in der Begleitung neuer Mitgliedstaaten beim Aufbau von Demokratie und Rechtsstaat und bei der Achtung der Menschenrechte.

Bericht einer Arbeitsgruppe

In Absprache mit der Schweizer Parlamentarierdelegation beim Europarat kündigte die Vorsteherin des EDA im März 2004 die Schaffung der gemischten Arbeitsgruppe «Strategie der Schweiz im Europarat» an. Die Arbeitsgruppe umfasste neun Mitglieder; es waren darin alle Institutionen, die mit einem der vier Pfeiler des Europarates verbunden sind, vertreten: Bundesversammlung, Bundesverwaltung, Kantone und Gemeinden sowie, als Experte, der Schweizer Richter am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Die Arbeitsgruppe traf sich in den Jahren 5543

2004 und 2005 zu sechs Sitzungen, das letzte Mal am 31. Januar 2005, und veröffentlichte darauf den Bericht: «Der Europarat: Überlegungen einer Schweizer Arbeitsgruppe». Der Bericht enthält Überlegungen und Empfehlungen über die Zukunft des Europarates, insbesondere zu den notwendigen Reformen. Im Hinblick auf das dritte Gipfeltreffen des Europarates wurde dieses 20-seitige Dokument an alle interessierten Stellen verteilt. Es kann in den drei Amtssprachen sowie auf Englisch im Internet eingesehen werden2.

1.3

Drittes Gipfeltreffen des Europarates

Nach den beiden Gipfeltreffen 1993 in Wien und 1997 in Strassburg erschien es zweckmässig, ein drittes solches Treffen auf hoher Ebene einzuberufen. Grund dafür waren hauptsächlich die Erweiterung der EU sowie deren wachsender Einfluss auf die Angelegenheiten nicht nur ihrer Mitgliedstaaten, sondern des gesamten Kontinents. Welche Rolle kommt unter diesen Umständen dem Europarat und anderen europäischen Organisationen zu? Auf diese Frage erwartete man in Warschau am 16./17. Mai 2005 eine Antwort.

Die Schweizer Delegation stand unter der Leitung von Bundespräsident Samuel Schmid; dieser nutzte die Gelegenheit für Gespräche auf bilateraler Ebene sowie mit dem Präsidenten des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte.

Das Gipfeltreffen ermöglichte die Verabschiedung einer Erklärung sowie eines Aktionsplans. Die Erklärung schreibt die Prioritäten des Europarates für die kommenden Jahre fest, das heisst sie bestätigt die grundlegende Aufgabe der Organisation, die darin besteht, Vorrang des Rechts, Demokratie und Einhaltung der Menschenrechte zu fördern. Die Erklärung schreibt vor, dass alle Aktivitäten des Europarates zu diesen Hauptaufgaben beitragen müssen, was Akzentverschiebungen innerhalb der vielfältigen Aktivitäten der Organisation ermöglicht.

Zur ersten Priorität wurde die Langzeiteffizienz des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, dessen Überlastung bekannt ist, erklärt. Die Gipfelteilnehmer entschieden, einen Rat der Weisen zu schaffen und diesen mit der Ausarbeitung einer Gesamtstrategie zur Wahrung der Effizienz des Gerichtshofs zu beauftragen.

Im Übrigen verlangt die Erklärung die Erarbeitung eines Memorandums des Europarates und der EU, das den künftigen Rahmen der Zusammenarbeit und der gegenseitigen Wechselwirkung der beiden Organisationen festlegen soll. In dieselbe Richtung geht der an den Premierminister Luxemburgs, Jean-Claude Juncker, gerichtete Auftrag, einen Bericht über die Beziehungen zwischen dem Europarat und der EU zu verfassen.

Der Aktionsplan führt diejenigen Aktivitäten Kapitel für Kapitel einzeln auf, die es verdienen, weiterverfolgt zu werden, soweit sie mit den grundlegenden Zielen des Europarates übereinstimmen.

In diesem Aktionsplan ist die Bildung eines Forums über die Zukunft der Demokratie vorgesehen. Das Forum ­ bestehend aus Regierungsvertretern,
Parlamentariern, Vertretern der Gemeinden und Regionen sowie der Zivilgesellschaft ­ hielt am 3./4. November 2005 in Warschau die Gründungssitzung zum Hauptthema «Bürger2

www.eda.admin.ch/eda/g/home/foreign/intorg/eurco.html

5544

partizipation» ab. Aus jedem Mitgliedstaat nahm mindestens ein Vertreter teil; die Schweiz war durch Nationalrat Andreas Gross und eine Expertin aus der Bundesverwaltung vertreten.

1.4

Session des Ministerkomitees

Das Ministerkomitee hielt seine 115. Session unter den aufeinander folgenden Präsidentschaften Portugals und Rumäniens am 16./17. November 2005 in Strassburg ab. Die Vorsteherin des EDA, Bundesrätin Micheline Calmy-Rey, leitete die Schweizer Delegation. Bei der Session ging es um die Umsetzung des dritten Gipfeltreffens des Europarates, das am 16./17. Mai 2005 in Warschau stattgefunden hatte.

Der formellen Session ging ein informelles Treffen am Abend des 16. November zwischen den Delegationsleitern und dem Premierminister Luxemburgs, JeanClaude Juncker, voraus. Bezüglich des vorgesehenen Berichts über die Beziehungen zwischen dem Europarat und der EU fand ein erster, sehr nützlicher Gedankenaustausch statt. Zudem befassten sich die Delegierten vor allem mit der Reform des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte.

Während der formellen Session ergriff die Vorsteherin des EDA zweimal das Wort.

Zuerst hielt Bundesrätin Calmy-Rey auf Wunsch der portugiesischen Präsidentschaft eine Rede zum Thema «Die Konsolidierung des Systems des Menschenrechtsschutzes des Europarates». Anschliessend ergriff sie das Wort in ihrer Eigenschaft als Delegationsleiterin und betonte die Wichtigkeit des Vorrangs des Rechts, der Demokratie und der Beachtung der Menschenrechte ­ bekanntermassen Ziele des Europarates ­ für die Schweiz. Die Vorsteherin des EDA erinnerte ebenfalls daran, wie wichtig es sei, nachhaltige Lösungen für das bekannte Problem der Überlastung des Gerichtshofes zu finden; sie betonte, es sei unerlässlich, die Zusammenarbeit mit anderen internationalen Organisationen oder Institutionen zu verstärken, um möglichst viele Doppelspurigkeiten zu beseitigen. Schliesslich hob Bundesrätin CalmyRey hervor, «dass es für den Europarat in Anbetracht beschränkter Budgetmittel nicht mehr in Frage kommt, seine Bemühungen weiterhin auf zwar unbestreitbar nützliche, aber nicht vorrangige Bereiche zu verzetteln», und erklärte, «dass die Schweiz alle Tätigkeiten des Europarates ­ mit Ausnahme derjenigen betreffend die Menschenrechte ­ kritisch überprüft und dass dieser Entscheid anlässlich der Annahme des Budgets 2006 zum ersten Mal angewendet werden soll».

2

Demokratischer Zusammenhalt

2.1

Menschenrechtsfragen

Der Menschenrechtskommissar des Europarates, Alvaro Gil-Robles, besuchte die Schweiz vom 29. November bis 3. Dezember 2004. Sein diesbezüglicher Bericht wurde am 8. Juni 2005 dem Ministerkomitee vorgestellt. Der Bundesrat nahm von den Beobachtungen und Empfehlungen des Berichts Kenntnis, hielt fest, dass in gewissen Bereichen Differenzen bestehen, und bekräftigte in seiner Stellungnahme erneut seine Verpflichtung zur Beachtung der Menschenrechte. Der Bericht wurde an die Bundesversammlung und die betroffenen Behörden des Bundes und der Kantone weitergeleitet.

5545

Ende November 2004 wurde der Schweizer Vertreter zum Präsidenten des Lenkungsausschusses für Menschenrechte (CDDH) gewählt. Am 13./14. Juni 2005 fand in Strassburg unter Schweizer Leitung ein hochrangiges Seminar über den «Menschenrechtsschutz in der Terrorismusbekämpfung» statt. Dabei ging es darum, die Umsetzung der Richtlinien über die Menschenrechte und den Kampf gegen den Terrorismus sowie der Richtlinien über den Schutz von Opfern terroristischer Handlungen zu evaluieren und die Bereiche zu identifizieren, in denen weitere Massnahmen auf nationaler oder auf Europaratsebene erforderlich sind. In diesem Zusammenhang beschloss der CDDH, seinen Expertenausschuss Menschenrechte und Kampf gegen den Terrorismus (DH-S-TER) wieder einzuberufen, um insbesondere Beratungen über die «diplomatischen Zusagen» aufzunehmen, die gewisse nationale Behörden im Rahmen der Terrorismusbekämpfung abgeben.

Der CDDH erklärte das Follow-up zur Umsetzung der Texte über die Reform des Menschenrechtsschutzes, die an der 114. Session des Ministerkomitees vom Mai 2004 verabschiedet worden waren, zur absoluten Priorität für die nächsten Jahre.

Der CDDH beschloss zudem, die Beratungen über die Entwicklungen im Bereich des Schutzes der sozialen Rechte auf der Tagesordnung zu belassen. Im Auftrag des Ministerkomitees betraute der CDDH einen Expertenausschuss (DH-S-AC) mit der Ausarbeitung eines Rechtsinstruments, das die Grundsätze für den Zugang zu amtlichen Dokumenten regelt. Im Bereich Umwelt und Menschenrechte beschloss der CDDH, der vom Ministerkomitee beauftragt worden war, vor Ende 2005 ein Instrument für diesen Bereich zu verfassen, die Ausarbeitung eines Handbuchs über die Grundsätze der Rechtsprechung mit den entsprechenden Erläuterungen.

Am 3. November 2004 beschloss das Ministerkomitee, den Expertenausschuss für den Schutz nationaler Minderheiten (DH-MIN), einen Unterausschuss des CDDH, wieder einzusetzen. Wichtigstes Diskussionsthema des DH-MIN an seinen beiden Sitzungen im Jahr 2005 waren die «Konsultationsmechanismen für nationale Minderheiten» im Hinblick auf die Ausarbeitung eines Handbuchs zu empfehlenswerten Verfahren in diesem Bereich.

Der Ausschuss zur Rehabilitation und Integration von Menschen mit Behinderungen (CD-P-RR) beschloss an seiner 28. Sitzung, den Entwurf eines Aktionsplans «zur Förderung
der Rechte von Menschen mit Behinderungen und ihrer vollen Teilhabe am Leben der Gesellschaft» dem Ministerkomitee zur Annahme vorzulegen.

Der Lenkungsausschuss für Bioethik (CDBI) verabschiedete am 19. Oktober 2005 den Entwurf einer Empfehlung über die Forschung mit menschlichem biologischem Material. Diese Empfehlung soll im Jahr 2006 dem Ministerkomitee zur Genehmigung unterbreitet werden. Sie enthält zentrale Grundsätze wie zum Beispiel denjenigen der Einwilligung nach Aufklärung für die Entnahme oder Weiterverwendung von menschlichem biologischem Material zu Forschungszwecken; auch wird für jedes Forschungsprojekt eine unabhängige Überprüfung durch eine Ethikkommission gefordert. Ferner begann der CDBI, gestützt auf die Ergebnisse eines Konsultationsverfahrens, mit der Bereinigung des geplanten Protokolls über genetische Untersuchungen zu medizinischen Zwecken.

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2.2

Die Schweiz vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte

Im Berichtszeitraum fällte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) vier Urteile in Schweizer Fällen. In allen vier Fällen stellte der Gerichtshof eine Verletzung von Artikel 6 Absatz 1 EMRK (Recht auf ein faires Verfahren in zivil- und strafrechtlichen Angelegenheiten) fest. Das Urteil vom 1. März 2005 im Fall Linnekogel betraf die Einziehung und die Vernichtung von Tonträgern gestützt auf den früheren Bundesratsbeschluss betreffend staatsgefährliches Propagandamaterial. Dass der Beschwerdeführer die Anforderungen an die angeordneten Massnahmen nicht gerichtlich beurteilen lassen konnte, verletzte seinen Anspruch auf Zugang zu einem Gericht. In den Fällen Contardi (Urteil vom 12. Juli 2005) und Spang (Urteil vom 11. Okt. 2005) ging es darum, dass sich die Beschwerdeführer in den Verfahren vor dem Eidgenössischen Versicherungsgericht zu den Stellungnahmen der Gegenpartei beziehungsweise den Ausführungen des Bundesamtes für Sozialversicherung nicht äussern konnten. Das Recht auf ein faires Verfahren gemäss Artikel 6 Absatz 1 EMRK garantiert indes nach ständiger Rechtsprechung des EGMR den Prozessparteien das Recht, grundsätzlich von sämtlichen Stellungnahmen zuhanden des Gerichts Kenntnis zu nehmen und sich dazu zu äussern.

Gegenstand des Urteils vom 12. Juli 2005 im Fall Munari war ein Strafverfahren im Kanton Tessin, das vor einer einzigen Instanz achteinhalb Jahre gedauert hatte. Nach Auffassung des Bundesgerichts war das Beschleunigungsgebot verletzt, und die Tessiner Behörden stellten das Verfahren 18 Monate später ein. Der EGMR entschied, dass der Beschwerdeführer weiterhin Opfer einer Konventionsverletzung sei und die innerstaatlichen Rechtsmittel ausgeschöpft habe, und schloss sich in der Sache der Auffassung des Bundesgerichts an.

2.3

Gleichstellung von Frau und Mann

Der Lenkungsausschuss für die Gleichstellung von Frau und Mann (CDEG) beauftragte eine Expertengruppe, einen Empfehlungsentwurf zur Rolle von Frauen und Männern in der Prävention und Lösung von Konflikten sowie der Sicherung des Friedens zu erarbeiten. Dieser Entwurf soll Leitlinien zur Entwicklung und Umsetzung von Strategien und Instrumenten enthalten, welche die Beteiligung von Frauen fördern und ihre Rolle bei der Prävention und Lösung von Konflikten und bei der Sicherung des Friedens in den Mitgliedstaaten des Europarates wie auf internationaler Ebene stärken. Die Schweiz ist in dieser Expertengruppe vertreten, deren Mandat Ende 2006 abläuft.

2.4

Kampf gegen Rassismus und Fremdenfeindlichkeit

Die Eidgenössische Kommission gegen Rassismus (EKR) blickte 2005 auf ihr zehnjähriges Bestehen und die erste Dekade der Mitgliedschaft der Schweiz beim Internationalen Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung zurück. Sie tat dies mit einer Feier, an der die Generalsekretärin der Europäischen Kommission gegen Rassismus und Intoleranz (ECRI) auftrat. Die ECRI wurde auf der europäischen Ebene rund ein Jahr vor der EKR gegründet. War damit die EKR eines der ersten spezialisierten nationalen Organe gegen Rassismus, so haben inzwi5547

schen die anderen Mitgliedstaaten des Europarates mit bedeutend besser ausgestatteten Institutionen gegen Rassismus und für die Förderung der Menschenrechte aufgeholt.

Am 15. November 2005 fand im Parlamentsgebäude in Bern die Abschlusstagung des Fonds Projekte gegen Rassismus und für Menschenrechte mit rund 400 Gästen aus der ganzen Schweiz statt. An der Tagung, die von Bundesrat Pascal Couchepin eröffnet wurde, nahmen auch der UNO-Sonderberichterstatter zu Rassismus, Doudou Diène, sowie der Menschenrechtskommissar des Europarates, Alvaro GilRobles, teil.

Am Podiumsgespräch zum Abschluss der Tagung wurde betont, dass die Prävention rassistischer Diskriminierung nur dann langfristig wirkt, wenn sie als Querschnittsaufgabe verstanden und in allen relevanten Bereichen ­ speziell in den Bereichen Gesundheit, Bildung und Migration ­ institutionalisiert wird. Es ist insbesondere dafür zu sorgen, dass Jugendliche die Möglichkeit haben, die Grundwerte einer menschenwürdigen und diskriminierungsfreien Gesellschaft in und ausserhalb der Schule zu lernen und einzuüben.

Mit dem Fonds wurden von 2001 bis 2005 rund 530 Bildungs-, Sensibilisierungsund Präventionsprojekte sowie Opfer- und Konfliktberatungsstellen mit gesamthaft 15 Millionen Franken unterstützt. Ein Sechstel der Gesamtsumme wurde für Projekte im schulischen Bereich eingesetzt, die übrigen Projekte kamen von unterschiedlichsten Trägerschaften: Jugendgruppen, Kantons- und Gemeindeverwaltungen, Arbeitgeber, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Hilfswerke sowie Ausländerorganisationen.

Die Erfahrungen, die mit dem Fonds gemacht wurden, bilden die Grundlage für die Strategie des Bundes gegen Rassismus ab 2006: Die Fachstelle für Rassismusbekämpfung wird weiterhin Projekte finanziell und fachlich unterstützen. Für die Unterstützung von Projekten stellt der Bundesrat der Fachstelle jährlich 900 000 Franken zur Verfügung. Die Fachstelle wird die Thematik als Querschnittsaufgabe in der Bundesverwaltung weiter verankern und die erfolgreiche Zusammenarbeit mit den Kantonen, insbesondere im Bereich der Erziehung und der Integration, weiterführen und verstärken.

2.5

Rechtliche Zusammenarbeit

Die Ratifizierung des von allen Vertragsstaaten unterzeichneten Protokolls zur Änderung des Europäischen Übereinkommens zur Bekämpfung des Terrorismus (STE 190) durch die Schweiz ist im Gang. Dieses Protokoll entpolitisiert terroristische Straftaten, erlaubt Staaten mit Beobachterstatus beim Europarat den Beitritt zum Übereinkommen und ermöglicht es dem Ministerkomitee, von Fall zu Fall Staaten, die dem Europarat nicht angehören, zur Unterzeichnung des durch das Protokoll geänderten Übereinkommens einzuladen.

Eine Schweizer Vertreterin ist Vizepräsidentin des Büros des Expertenausschusses für Strafrechtsfragen (PC-OC). An dessen 50. Treffen im Juni 2005 hielt der Ausschuss eine Konferenz zur Zukunft der rechtlichen Zusammenarbeit, zu den europäischen Übereinkommen und zur Verbrechensbekämpfung ab, an der die Rolle des PC-OC bei der Weiterentwicklung und Verbreitung der Übereinkommen und Empfehlungen zur Verstärkung der Zusammenarbeit in Strafsachen anerkannt und posi5548

tiv gewürdigt wurde. Der Ausschuss nahm verschiedene Vorarbeiten zur Modernisierung der Instrumente des Europarates im Bereich der strafrechtlichen Zusammenarbeit und zur Verbesserung der Streitbeilegungsmechanismen in Angriff. Dabei wurden insbesondere die Resolutionen der europäischen Justizminister in Helsinki (April 2005) und die Erklärung des dritten Gipfeltreffens des Europarates in Warschau (Mai 2005) berücksichtigt.

2.6

Strafrechtsfragen

Der Expertenausschuss für Terrorismusfragen (CODEXTER) konnte die Arbeiten an der Konvention zur Terrorismusprävention (STE 196) abschliessen. Das Übereinkommen wurde am 3. Mai 2005 vom Ministerkomitee verabschiedet und anlässlich des dritten Gipfeltreffens des Europarates am 16./17. Mai 2005 in Warschau zur Unterzeichnung aufgelegt. Die Konvention soll verbleibende Lücken in der internationalen Bekämpfung des Terrorismus schliessen. Die Schweiz hat bisher ­ zu Gunsten einer vertieften Prüfung der notwendigen Massnahmen ­ von einer Unterzeichnung abgesehen.

Am 3. Mai 2005 verabschiedete das Ministerkomitee das Übereinkommen gegen Menschenhandel (STE 197). Ziel dieses Übereinkommens ist die Verhinderung und Bekämpfung des Menschenhandels in allen seinen Formen, ob national oder international, ob mit oder ohne Verbindung zum organisierten Verbrechen. Die wichtigsten Errungenschaften dieses Übereinkommens sind der auf den Menschenrechten beruhende Ansatz, die Bedeutung des Opferschutzes und der unabhängige Monitoringmechanismus, der die Einhaltung der Bestimmungen durch die Vertragsparteien gewährleistet. Das Übereinkommen wurde am dritten Gipfeltreffen des Europarates zur Unterzeichnung aufgelegt. Die Schweiz hat dieses Instrument noch nicht unterzeichnet, da zuerst eine Vernehmlassung bei den Kantonen durchgeführt werden muss.

Die Expertengruppe PC-RM schloss ihre Arbeiten an der neuen Konvention über Geldwäscherei, Ermittlung, Beschlagnahme und Einziehung von Erträgen aus Straftaten sowie Terrorismusfinanzierung (STE 198) ab. Das Übereinkommen wurde am 3. Mai 2005 vom Ministerkomitee verabschiedet und anlässlich des dritten Gipfeltreffens zur Unterzeichnung aufgelegt. Inhaltlich bildet die Konvention eine Aktualisierung und Ausweitung der Konvention STE 141 aus dem Jahre 1990. Sie enthält die heute geltenden Standards der Geldwäschereibekämpfung und ist mit den diesbezüglichen, weltweit geltenden 40 Empfehlungen der FATF (Financial Action Task Force on Money Laundering) sehr gut abgestimmt. Das Übereinkommen umfasst zudem neu auch die Verhütung und Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung.

2.7

Flüchtlingsfragen

Der Vertreter der Schweiz im Ad-hoc-Expertenausschuss für rechtliche Aspekte des Territorialasyls, der Flüchtlinge und Staatenlosen (CAHAR) ist seit 2002 auch Mitglied im Büro dieses Ausschusses.

Das Ministerkomitee verabschiedete am 23. März 2005 die vom CAHAR vorbereitete Empfehlung über den Ausschluss vom Flüchtlingsstatus nach Artikel 1 F des Abkommens vom 28. Juli 1951 über die Rechtsstellung der Flüchtlinge. Dieser Text 5549

gibt den Mitgliedstaaten Hinweise für die Auslegung der rechtlichen Voraussetzungen für den Ausschluss einer ausländischen Person vom Flüchtlingsstatus; er strebt eine Harmonisierung der diesbezüglichen Verfahren an. In diesem Zusammenhang ist es wünschenswert, dass die Mitgliedstaaten die besondere Situation der Familien und der nicht begleiteten Minderjährigen berücksichtigen.

Gestützt auf die Ergebnisse der Studie einer CAHAR-Arbeitsgruppe verabschiedete das Ministerkomitee am 4. Mai 2005 zwanzig Leitprinzipien über die Zwangsausschaffung. Mit diesem Text verbindet sich hauptsächlich die Absicht, sämtliche Gesetzesnormen und Weisungen sowie praktischen Beispiele für Fälle, in denen die Mitgliedstaaten des Europarates die Zwangsausschaffung ausländischer Personen, die das Staatsgebiet verlassen müssen oder sich rechtswidrig darin aufhalten, für notwendig erachten, in einem einzigen Dokument zu vereinigen.

Im Jahre 2005 befasste sich der CAHAR im Rahmen seiner Tätigkeit auch mit einer Empfehlung zur besonderen Situation der intern vertriebenen Personen. Die mit der Vorbereitung des entsprechenden Entwurfs beauftragte Arbeitsgruppe konnte bei dieser Gelegenheit die Mithilfe von Professor Walter Kälin, Sonderbeauftragter des UNO-Generalsekretärs für die Rechte intern Vertriebener, in Anspruch nehmen. Das endgültige Dokument wurde vom CAHAR an seiner einzigen jährlichen Vollversammlung (23.­25. Nov. 2005) geprüft und soll vom Ministerkomitee verabschiedet werden.

2.8

Medienbereich

Das Ministerkomitee verabschiedete am 2. März 2005 die Erklärung über die freie Meinungsäusserung und Information in den Medien im Zusammenhang mit dem Kampf gegen den Terrorismus.

Der Lenkungsausschuss für Massenkommunikationsmittel (CDMM) engagierte sich stark bei der Vorbereitung der 7. Ministerkonferenz über Massenmedienpolitik, die am 10./11. März in Kiew stattfand. «Integration und Vielfalt: Die neuen Grenzen der europäischen Medien- und Kommunikationspolitik» bildeten das zentrale Thema.

Eine politische Erklärung sowie drei verschiedene Entschliessungen und ein Aktionsplan wurden verabschiedet. Sie betreffen die freie Meinungsäusserung und Information in Krisenzeiten, die kulturelle Vielfalt und die Medienvielfalt im Zeitalter der Globalisierung sowie die Menschenrechte und die Regulierung von Medien und Informations- und Kommunikationsdiensten in der Informationsgesellschaft.

Die Staaten vereinbarten auch ein Aktionsprogramm, das die künftigen Tätigkeiten des Lenkungsausschusses für Medien und neue Kommunikationsdienste (CDMC) des Europarates festlegt. Dabei wurde der Auftrag des ehemaligen CDMM neu definiert, damit er auch die neuen Informations- und Kommunikationstechnologien abdeckt. In Kiew konzentrierte sich der Beitrag der Schweiz auf die Herausforderung der neuen Regulierung der elektronischen Medien in einer digitalen Umgebung.

Innerhalb des CDMC informierte der Vertreter der Schweiz regelmässig die anderen Vertreter über den Stand der Vorbereitungen des Weltgipfels über die Informationsgesellschaft, dessen zweite Phase im November 2005 in Tunis durchgeführt wurde.

Er forderte die Mitgliedstaaten und den Europarat auf, insbesondere zu den Arbeiten der Ad-hoc-Gruppe Informationsgesellschaft (CAHSI) ihren Beitrag zu leisten, 5550

indem sie auf der Förderung der freien Meinungsäusserung und der Medienvielfalt bestehen. Die Schweiz ist ad personam in drei Sachverständigengruppen des CDMC vertreten.

Die Sachverständigengruppe für den öffentlichen Rundfunk in der Informationsgesellschaft (MM-S-PSB) prüft unter anderem Strategien, die öffentliche Rundfunkanstalten dazu bewegen sollen, einen grösseren Beitrag zur aktiven Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürger zu leisten.

Die Sachverständigengruppe für Menschenrechte in der Informationsgesellschaft (MM-S-IS) organisierte ein gesamteuropäisches Forum über «Menschenrechte in der Informationsgesellschaft: verantwortungsvolles Verhalten der wichtigsten Akteure», das am 12./13. September 2005 in Strassburg stattfand.

Die Sachverständigengruppe für Medienvielfalt (MM-S-MD) untersucht insbesondere den möglichen Zusammenhang zwischen Medienkonzentration und Vereinheitlichung der Inhalte.

Die Schweiz konsolidierte ihren Standpunkt zur Problematik des Programms «Al Manar» (Anstiftung zur Gewalt), mit der sich zahlreiche europäische Instanzen, darunter der Europarat (TT-T-Ausschuss ­ Übereinkommen über das grenzüberschreitende Fernsehen [STE 132]), befassten. Die Schweiz reichte auch ihren Beitrag für die Änderungsanträge zum Übereinkommen ein, namentlich im Bereich der Werbung (Werbefenster).

Schliesslich ratifizierte die Schweiz am 12. Mai 2005 das Europäische Übereinkommen über den rechtlichen Schutz von zugangskontrollierten Diensten und von Zugangskontrolldiensten (STE 178).

Der Lenkungsausschuss von Eurimages befasste sich während fünf Sitzungen mit der Unterstützung von europäischen Koproduktionen, Filmverleihern und Kinosälen.

An acht Koproduktionen war die Schweiz beteiligt, vier davon waren Projekte mit schweizerischer Mehrheitsbeteiligung. Es wurden eine schweizerisch-spanische Koproduktion mit 450 000 Euro unterstützt («Portovero») und eine schweizerischdeutsche Koproduktion mit 190 000 Euro («Madonnen»). Der Anteil, der auf Schweizer Produzenten entfiel, betrug insgesamt 434 385 Euro. Die Schweizer Verleihfirmen wurden 2005 für den Verleih von 22 Filmen mit 120 000 Euro unterstützt. Ferner erhielten vier Betreiber von insgesamt acht Kinosälen eine Unterstützung von 101 328 Euro. Der Beitrag der Schweiz für Eurimages belief sich 2005 auf 712 761 Euro.

2.9

Gemeinden und Regionen, grenzüberschreitende Zusammenarbeit

Der Kongress der Gemeinden und Regionen des Europarates (KGRE) hielt seine 12. Plenarsession vom 31. Mai bis 2. Juni 2005 in Strassburg ab. Die Kongressmitglieder aus den 46 Mitgliedstaaten diskutierten über die Situation der Lokaldemokratie in Russland, Georgien, Mazedonien und den Niederlanden. Es fand auch ein Rundtischgespräch über die Europäische Charta der kommunalen Selbstverwaltung (STE 122) statt, deren 20-jähriges Bestehen im Berichtsjahr gefeiert wurde. Bei den Sitzungsgesprächen ging es vor allem um die Ergebnisse des dritten Gipfeltreffens des Europarates und deren Auswirkungen auf die Lokal- und Regionaldemokratie in Europa.

5551

Nach der Genehmigung durch die Bundesversammlung am 15. Dezember 2004 hinterlegte der Bundesrat am 17. Februar 2005 die Ratifikationsurkunde zur Europäischen Charta der kommunalen Selbstverwaltung, die für die Schweiz am 1. Juni 2005 in Kraft trat.

Die Konferenz der für die regionalen und lokalen Körperschaften zuständigen Minister, die am 24./25. Februar 2005 in Budapest stattfand, bot der Schweizer Delegation unter der Leitung des Berner Regierungsrates Werner Luginbühl Gelegenheit, die anderen Mitgliedstaaten des Europarates über den Beitritt der Schweiz zur Charta zu informieren. In seiner Erklärung brachte der Leiter der Schweizer Delegation die Auffassung zum Ausdruck, dass unser Land damit die Werte des Föderalismus und der Dezentralisierung der Macht noch glaubwürdiger und überzeugender vertreten könne.

Im Rahmen des polnischen Vorsitzes des Ministerkomitees wurde am 21./22. April 2005 in Warschau zur Feier des 25. Jahrestags des Europäischen Rahmenübereinkommens über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Gebietskörperschaften (Madrider Übereinkommen; STE 106) eine internationale Konferenz durchgeführt. Angesichts der wichtigen Rolle der Kantone bei der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit wurde die Leitung der Schweizer Delegation dem St. Galler Regierungsrat Peter Schönenberger übertragen. Die Konferenz würdigte die Rolle des Madrider Übereinkommens bei der Integration und Einigung des Kontinents.

Diese Leistung hat auch 25 Jahre später im erweiterten Europa ihre Berechtigung.

Das Madrider Übereinkommen gibt Ländern, die in den letzten Jahren dem Europarat beigetreten sind, ein grundlegendes rechtliches Instrument zur Überwindung der Schwierigkeiten an die Hand, die bei der Neuziehung von nationalen Grenzen entstehen können.

Der Expertenausschuss für grenzüberschreitende Zusammenarbeit (LR-CT) setzte die Prüfung des Projekts zur Schaffung eines Rechtsinstruments für die Einrichtung grenzüberschreitender regionaler und örtlicher Zweckverbände fort. Weil dieses Projekt Auswirkungen auf einen Bereich hat, für den die Kantone zuständig sind, nimmt seit diesem Jahr ein Delegierter der Konferenz der Kantonsregierungen an den Sitzungen des Ausschusses teil.

3

Sozialer Zusammenhalt und Lebensqualität

3.1

Migrationsfragen

Neben der ordentlichen Vertretung im Lenkungsausschuss für Migrationsfragen (CDMG) ist die Schweiz weiterhin im Büro dieses Ausschusses sowie in folgenden Expertengruppen des CDMG vertreten: ­

Expertenausschuss betreffend die Integration von Migrantenkindern (MG-R-IE);

­

Expertenausschuss betreffend den Zugang von Migranten zur Beschäftigung (MG-R-EM);

­

Expertenausschuss betreffend die Rechtsstellung der Migrantenstudierenden (MG-ST/E). Dieser Expertenausschuss erarbeitete den Entwurf einer Empfehlung zur Zulassung und zu den Rechten und Pflichten von zwecks Studium zugelassenen ausländischen Staatsangehörigen. An seiner nächsten

5552

Sitzung im Jahr 2006 sollte sich das CDMG auf die definitive Fassung der Empfehlung einigen. Diese wird dann dem Ministerkomitee zur Verabschiedung unterbreitet.

Die von der Expertengruppe über Roma, Zigeuner und Fahrende (MG-S-ROM) vorbereitete und vom CDMG gutgeheissene Empfehlung betreffend Verbesserung der Wohnbedingungen der Roma und Fahrenden in Europa wurde am 24. Februar 2005 vom Ministerkomitee verabschiedet.

Die in die Sitzungen des CDMG eingebetteten Tagungen der Politischen Plattform gehen weiter. Die 4. Tagung (Strassburg) behandelte die Entwicklungszusammenarbeit zwischen dem Norden und dem Süden und die Art, wie die Herkunftsländer Beziehungen zu ihren emigrierten Staatsangehörigen unterhalten. Die 5. Tagung (Athen) befasste sich mit der Darstellung der Migrantinnen und Migranten in den Medien. Das CDMG änderte das Mandat der Politischen Plattform leicht ab und wird es dem Ministerkomitee zur Annahme unterbreiten.

3.2

Raumordnungspolitische Zusammenarbeit

Im Rahmen der Vorbereitung der 14. Tagung der Europäischen Raumordnungsministerkonferenz (CEMAT) fand am 26. September 2005 in Moskau ein erstes internationales Seminar statt. Unter dem Hauptthema «Vernetzung für eine nachhaltige Entwicklung des europäischen Kontinents» zielte das Seminar namentlich auf die Umsetzung der Leitlinien für eine nachhaltige räumliche Entwicklung auf dem europäischen Kontinent sowie der Erklärung von Ljubljana über die territoriale Dimension der nachhaltigen Entwicklung ab. Behandelt wurde vor allem die Notwendigkeit der Schaffung von weiten Netzen, die heute die Grundlage für die Realisierung einer modernen Raumentwicklungspolitik bilden.

Das zweite Seminar, das am 17./18. November 2005 in Bled (Slowenien) durchgeführt wurde, war dem Thema «Städtepolitik in einem vernetzten Europa» gewidmet.

Die Arbeiten dieses Seminars befassten sich bezüglich des Ziels des Polyzentrismus insbesondere mit der Notwendigkeit eines Konzepts, das auf der globalen Ebene seinen Ausgangspunkt hat und sich dann einem lokalen Ansatz zuwendet. Sie zeigten die Rolle auf, welche die Ausarbeitung langfristiger Perspektiven bei der Entwicklung urbaner Politiken spielen kann.

3.3

Sozialpolitik

Weil sie den sozialen Zusammenhalt als einen wesentlichen Faktor zur wirksamen Umsetzung der Kernwerte des Europarates und zur dauernden Gewährleistung der Sicherheit aller Europäerinnen und Europäer betrachten, haben die Staats- und Regierungschefs das Ministerkomitee im Rahmen des am dritten Gipfeltreffen des Europarates angenommenen Aktionsplans angewiesen, eine hochrangige Arbeitsgruppe einzusetzen, welche die Strategie des Europarates zur Förderung des sozialen Zusammenhalts im 21. Jahrhundert überarbeiten soll, wobei die bisher erzielten Erfolge der Arbeit der Organisation zu berücksichtigen sind. Die Arbeitsgruppe sollte ihre Arbeit im Jahr 2006 aufnehmen und dem Ministerkomitee bis Ende 2007 einen Bericht vorlegen.

5553

Am 21. September 2005 nahm das Ministerkomitee das Mandat des neuen Expertenausschusses über die soziale Sicherheit (CS-SS) an, der aus der Fusion des normativen Expertenausschusses im Bereich der sozialen Sicherheit (CS-CO) mit demjenigen für die Koordinierung der sozialen Sicherheit (CS-CR) entstanden ist.

Der CS-SS ist dem Europäischen Ausschuss für den sozialen Zusammenhalt (CDCS) angegliedert.

Der neue Expertenausschuss für Kind und Familie (CS-EF) begann mit den Arbeiten zum neuen Mandat «Die Eltern so begleiten, dass das Kindeswohl gefördert wird».

Das Mandat dauert bis zum 31. Dezember 2006. Zudem wurden zwei Arbeitsgruppen gebildet. Die eine befasst sich mit der Elternschaft unter den Bedingungen von Armut und sozialem Ausschluss. Die andere betrachtet die Fähigkeiten der Eltern im Hinblick darauf, wie Gewalt gegen Kinder bekämpft und Prävention geleistet werden kann. Am 6./7. Oktober 2005 führte der CS-EF ein Hearing mit Kindern und Eltern zum Thema Elternschaft durch. Die Schweiz wurde durch eine junge Tessinerin und ihre Mutter vertreten.

Die Empfehlung zu den Rechten von Kindern in Heimen, die das ehemalige Forum für Kind und Familie ausgearbeitet hatte, wurde vom Ministerkomitee am 16. März 2005 verabschiedet.

3.4

Gesundheitswesen

Das Ministerkomitee verabschiedete am 15. Juni 2005 eine Empfehlung des Europäischen Komitees für Gesundheit (CDSP): die Empfehlung über die Rolle und Ausbildung des Fachpersonals für Organspende («Transplantationskoordinatoren»).

Weiter organisierte und führte die Schweiz den 7. Europäischen Tag für Organspende und Transplantation durch, der am 14. Oktober 2005 in Genf stattfand. An diesem Anlass wurde zusammen mit der WHO ebenfalls der 1. Welttag für Organspende und Transplantation lanciert. An seiner Sitzung vom 8./9. Juni 2005 hiess das CDSP unter anderem den Entwurf der Empfehlungen über die Gesundheitsdienste in einer multikulturellen Gesellschaft, das Qualitäts- und Sicherheitsmanagement der Gesundheitspflege, über die Spitäler im Wandel und die grenzüberschreitende Mobilität der Gesundheitsfachleute gut. Am 20./21. Oktober 2005 fand in Belgrad eine europäische Konferenz über die Organisation der Palliativpflege statt, mit dem Ziel, die entsprechende Empfehlung, an der die Schweiz aktiv mitgearbeitet hat, zu fördern. Schliesslich ist zu erwähnen, dass die Zukunft des CDSP aufgrund des Vorschlages des Generalsekretärs, die Aktivitäten im Zusammenhang mit Blut und Organtransplantation in ein Teilabkommen zu übertragen, unsicher ist.

Am 14. September 2005 verabschiedete das Ministerkomitee zwei Resolutionen des Komitees für öffentliche Gesundheit (CD-P-SP): die Resolution über Druckertinte und die Resolution über eine gesunde Ernährung in den Schulen. Am 1. Dezember 2005 hiess das Ministerkomitee die Resolution über kosmetische Sonnenschutzmittel gut. Wegen der Zunahme der Zahl der Fälschungen von Arzneimitteln und damit der Bedrohung für die Sicherheit der Patientinnen und Patienten beantragte die Schweiz in der Expertengruppe für pharmazeutische Fragen des CD-P-SP, eine Arbeitsgruppe über Arzneimittelfälschungen zu gründen und ein Seminar aller Betroffenen (Arzneimittelbehörden, Zoll, Polizei, Untersuchungsorgane, Pharmafirmen, Wirkstoffhersteller, Grosshändler, Apotheker, Ärzte usw.) einzuberufen. Beiden Anträgen wurde stattgegeben. Das Seminar fand vom 21. bis 23. September 2005 in 5554

Strassburg statt. Zum ersten Mal kamen in Europa alle von der Frage betroffenen Verbände und Behörden zusammen. Sie tauschten ihre Erfahrungen aus und entwickelten Modelle zur besseren Zusammenarbeit auf allen Ebenen.

Im Jahr 2005 wurden eine neue Ausgabe der Europäischen Pharmakopöe (Ph.Eur.), die Ph.Eur.5, sowie die beiden Nachträge Ph.Eur.5.1 und Ph.Eur.5.2 in Kraft gesetzt.

Die Pharmakopöe (Arzneibuch) enthält Vorschriften zur Qualität von Wirkstoffen und pharmazeutischen Hilfsstoffen, Arzneipflanzen, Impfstoffen und Blutprodukten und wird in den 34 Unterzeichnerstaaten des Übereinkommen über die Ausarbeitung eines Europäischen Arzneibuches (STE 050) gleichzeitig in Kraft gesetzt und von der EU anerkannt. Sie ist damit international gültige Qualitätsnorm und grundlegend sowohl für die pharmazeutische Industrie als auch für die Behörden. 17 Staaten und die WHO sind als Beobachter beteiligt, welche die Europäische Pharmakopöe teils ebenfalls als Gesetzeswerk anerkennen. 2005 erlangten neu Brasilien, Israel und die USA Beobachterstatus. Die Pharmakopöe wird im Milizsystem durch Expertinnen und Experten aus Industrie, Behörden und Hochschulen erarbeitet, die für die Wahlperiode 2005­2007 neu ernannt worden sind. Für die Schweiz sind es wiederum rund 50 Fachpersonen, welche die Pharmakopöe-Vorschriften erarbeiten. Im Jahr 2005 haben die Schweizer Expertinnen und Experten eine Arbeit von ungefähr fünf Personenjahren für die Europäische Pharmakopöe erbracht und damit massgeblich Einfluss auf diese wesentlichen Qualitätsnormen im Arzneimittelbereich genommen.

Um die Rolle der Pompidou-Gruppe (Kooperationsgruppe zur Bekämpfung des Drogenmissbrauchs und des illegalen Drogenhandels) im Zusammenhang mit der EU-Osterweiterung und der damit verbundenen Erweiterung der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht rechtzeitig vor der nächsten Ministerkonferenz zu klären, wurden zwei Audits mit den ständigen Berichterstattern der Pompidou-Gruppe Anfang Jahr durchgeführt und anschliessend diskutiert. Die Schweiz beteiligte sich aktiv an diesem Prozess und hob ihre besonderen Interessen als Nicht-EU-Mitglied hervor. Der daraus resultierende Evaluationsbericht wurde vom niederländischen Präsidenten der Pompidou-Gruppe an alle Kolleginnen und Kollegen der Mitgliedstaaten zur Stellungnahme geschickt. Die
Schweiz unterstützt den Bericht und seine Schlussfolgerungen. Neben den Aktivitäten der Schweizer Expertinnen und Experten in Arbeitsgruppen in den Bereichen «Prävention», «Therapie» und «Ethik» ist zu erwähnen, dass das nächste Treffen der Arbeitsgruppe «Flughäfen», an der die Oberzolldirektion und das Bundesamt für Polizei sehr interessiert sind, in der Schweiz stattfinden wird.

3.5

Tierschutz

Die Schweiz ratifizierte das revidierte Europäische Übereinkommen über den Schutz von Tieren beim internationalen Transport (STE 193) am 23. September 2005 und kündigte das alte Übereinkommen von 1968 (STE 065). Vier weitere Staaten haben es ratifiziert, 10 Staaten sowie die EU haben es unterzeichnet. Das Übereinkommen wird für die Schweiz am 24. März 2006 in Kraft treten. Da bei den Verhandlungen zum Thema Tiertransporte innerhalb der EU Fortschritte erzielt worden sind, besteht die Hoffnung, dass die Arbeiten der Expertinnen und Experten zu den technischen Protokollen (Anhänge zum Übereinkommen) und zu den Empfehlungen unter schweizerischem Vorsitz weitergeführt werden können.

5555

Im Dezember 2004 wurden in der Plenarsitzung des ständigen Ausschusses des Europäischen Übereinkommens zum Schutz von Tieren in landwirtschaftlichen Tierhaltungen (STE 087) die revidierten Empfehlungen zur Schweinehaltung verabschiedet. Die Europäische Lebensmittelsicherheitsbehörde (EFSA) verabschiedete zuhanden des Ausschusses den wissenschaftlichen Bericht und die Schlussfolgerungen zu den Folgen der heutigen Haltung von Kaninchen auf deren Gesundheit und Wohlergehen. Sie dienen als Grundlage zur Ausarbeitung der neuen Empfehlungen zur Kaninchenhaltung. Die allgemeinen Artikel der Empfehlung zur Haltung von Fischen in Fischzuchten wurden an der Plenarsitzung im Berichtsjahr dem Ausschuss zur Verabschiedung vorgelegt.

3.6

Umwelt- und Naturschutz

Der Rat für die Paneuropäische Strategie zur Erhaltung der biologischen und landschaftlichen Vielfalt (STRA-CO) trat am 16./17. März 2005 in Strassburg zusammen. Er beschloss insbesondere die Verabschiedung: ­

einer Kommunikationsstrategie für den Plan zur gesamteuropäischen Umsetzung des 2010-Ziels, um den Rückgang der biologischen Vielfalt in Anwendung des Übereinkommens über die biologische Vielfalt abzuschwächen;

­

einer gesamteuropäischen Liste von Indikatoren für die biologische Vielfalt, die unverzüglich versuchsweise angewendet werden sollen;

­

eines Kooperationsabkommens mit der Ministerkonferenz zum Schutz der Wälder in Europa, um die Erhaltung der biologischen Vielfalt des Waldes auf gesamteuropäischer Ebene zu stärken.

Des Weiteren verabschiedete der STRA-CO einen Tagesordnungsentwurf für die 4. Konferenz über die Biodiversität in Europa, die vom 22. bis 24. Februar 2006 in Plitvice (Kroatien) stattfindet. An dieser Konferenz sollen die Synergien zur Umsetzung des Übereinkommens über die biologische Vielfalt gesamteuropäisch gestärkt und die drängendsten Fragen für die 8. Konferenz der Vertragsstaaten des Übereinkommens über die biologische Vielfalt vorbereitet werden, die im März 2006 in Curitiba (Brasilien) stattfindet. Im Vordergrund stehen dabei aus gesamteuropäischer Sicht insbesondere die Fortschritte bei der Umsetzung des 2010-Ziels des Übereinkommens.

Über eine besondere Unterarbeitsgruppe des STRA-CO führt die Schweiz in Zusammenarbeit mit verschiedenen Regierungen und europäischen Finanzinstitutionen ihre Bemühungen weiter, private Investitionen in die biologische Vielfalt in den Bereichen Landwirtschaft, Wald und Ökotourismus zu fördern.

Der Ausschuss für die Tätigkeit des Europarats auf dem Gebiet der biologischen und landschaftlichen Vielfalt (CO-DBP) tagte am 15. März 2005 in Strassburg. Er verabschiedete ein Arbeitsprogramm für 2005, das die Prioritäten weiterführt, die 2004 in den Bereichen Landwirtschaft, Wald, invasive Pflanzen und Tierarten sowie paneuropäisches ökologisches Netzwerk beschlossen worden waren. Die Schweiz hat erheblich zu diesen Arbeiten beigetragen, insbesondere im Rahmen der Ausarbeitung des paneuropäischen ökologischen Netzwerks, das sie für vorrangig erachtet.

5556

Vom 28. November bis zum 1. Dezember 2005 fand die Tagung der Vertragsstaaten des Übereinkommens über die Erhaltung der europäischen wildlebenden Pflanzen und Tiere und ihrer Lebensräume (Berner Übereinkommen; STE 104) statt. Sie führte insbesondere die Arbeiten zum Schutz verschiedener Artengruppen (wirbellose Tiere, Amphibien, Reptilien und bedrohte Vögel) sowie zur europäischen Strategie über invasive nichteinheimische Arten fort. Ausserdem prüfte sie die Situation des Wolfs in Europa.

Das Europäische Übereinkommen für die Landschaft (STE 176) hat zum Zweck, den Schutz, die Pflege und die Gestaltung von städtischen und stadtnahen Landschaften sowie Kultur- und Naturlandschaften zu fördern, die Landschaft in die verschiedenen sachpolitischen Strategien zu integrieren und geschädigte Landschaften wieder herzustellen. Das Übereinkommen trat am 31. März 2004 in Kraft und zählt 19 Vertragsstaaten. 13 weitere Staaten, darunter auch die Schweiz, haben das Übereinkommen unterzeichnet. Es gab Vorstösse, um das Ministerkomitee dazu zu bewegen, die materielle und institutionelle Grundlage des Übereinkommens durch den Beitritt der Europäischen Ministerkonferenz für Raumplanung (CEMAT) zu den Ausschüssen der Konvention (CO-DBP und CC-PAT) zu erweitern. Dieser Vorschlag wird vom Schweizer Vorsitz des Übereinkommens unterstützt. Auf fachlicher Ebene fand am 16./17. Juni 2005 in Irland das dritte Workshop-Treffen zur Umsetzung des Übereinkommens unter Schweizer Vorsitz statt, das dem Thema «Landschaften in Städten, Stadträndern und Vororten» gewidmet war.

3.7

Entwicklungsbank des Europarates

Die Entwicklungsbank des Europarates setzte wie in den vergangenen Jahren ihre auf einer äusserst strikten Risikoanalyse basierende strenge Geschäftsführung fort.

Sie behält somit ihre AAA-Bewertung und kann Darlehen zu günstigen Zinsen auf dem Kapitalmarkt aufnehmen. Im Jahr 2005 hat sie 42 Projekte mit einem Gesamtwert von 2,5 Milliarden Euro, davon 56 % zugunsten von Transitionsländern, gutgeheissen. Damit erreichen ihre ausstehenden Kredite insgesamt 11,5 Milliarden Euro.

3.8

Nord-Süd-Dialog

Im Berichtsjahr feierte das Nord-Süd-Zentrum sein 15-jähriges Bestehen. Der Aktionsplan des dritten Gipfeltreffens des Europarates anerkennt die wichtige Rolle des Zentrums zur Förderung des interkulturellen und interreligiösen Dialogs. Die Aktivitäten des Zentrums lagen im Berichtsjahr wiederum in den Bereichen «Erziehung zur Weltbürgerschaft», Jugend (interregionale Aus- und Weiterbildungsprogramme) und «Politischer Dialog» (Programme Transmed und Europa-Afrika). Die Parlamentarische Versammlung schloss ein Zusammenarbeitsabkommen mit dem Zentrum zwecks vermehrter Nutzbarmachung seiner Erfahrung in Nord-Süd-Fragen.

Alt Nationalrat Claude Frey, Präsident des Exekutivausschusses, hat dem Zentrum einen neuen Impuls verliehen.

5557

4

Kultureller Zusammenhalt und Pluralismus der Kulturen

4.1

Kultur und Kulturerbe

Die Schweiz wirkte am Projekt «Creating Cultural Capital» mit, das vom Europarat durchgeführt wurde. Im Speziellen stellte die Schweiz dem Europarat eine Fachperson zur Verfügung und betraute diese mit der Durchführung einer Machbarkeitsstudie zum Teilprojekt in der Wolgaregion der Russischen Föderation. Das Projekt bezweckt die Förderung der Kulturindustrie in Randregionen basierend auf den Kriterien der Nachhaltigkeit. Die Resultate dieser Bewertung wurden den Projektverantwortlichen sowie dem Europarat zugestellt. Die Schweiz war im Lenkungsausschuss für Kultur (CDCULT) vertreten.

Im Bereich von Heimatschutz und Denkmalpflege wurden die Arbeiten an der Rahmenkonvention über den Wert des Kulturerbes für die Gesellschaft (STE 199) sowie am Projekt HEREIN weitergeführt. Die Schweiz war im Lenkungsausschuss für das Kulturerbe (CDPAT) vertreten. Der «Europäische Tag des Denkmals» (10./11. Sept. 2005) wurde in der Schweiz mit grossem Erfolg durchgeführt.

4.2

Erziehungs- und Hochschulwesen

Der Lenkungsausschuss für Höheres Bildungswesen und Forschung (CD-ESR) hielt 2005 seine vierte Plenarversammlung ab. Der Leiter der Schweizer Delegation im CD-ESR wurde für eine erste einjährige Amtsdauer zum Präsidenten des Büros des CD-ESR gewählt.

Unter dem Vorsitz des Schweizer Delegationsleiters fand 2004 im Rahmen von offiziellen Veranstaltungen zur Umsetzung des Bologna-Prozesses ein Seminar zur «Verantwortung der öffentlichen Hand für die Hochschulen und die Forschung» statt. Der dabei entstandene Empfehlungsentwurf soll den Mitgliedstaaten im Jahr 2006 zur Genehmigung unterbreitet werden.

Der CD-ESR spielt weiterhin eine aktive Rolle im Bologna-Prozess durch die Unterstützung der Mitgliedstaaten, die kürzlich die Bologna-Deklaration unterzeichnet haben, und durch seine Erfahrung im Bereich der Anerkennung von Qualifikationen, der Qualitätssicherung und der Mobilität.

Um eine aktive Teilnahme der Schweiz am «Europäischen Jahr der politischen Bildung» zu gewährleisten, wurde ein Patronatskomitee unter der gemeinsamen Leitung des Staatssekretärs für Bildung und Forschung sowie des Präsidenten der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) gebildet.

Die offizielle Eröffnungsfeier fand unter anderem in Anwesenheit der Bundeskanzlerin sowie verschiedener eidgenössischer Parlamentarierinnen und Parlamentarier am 12. Mai 2005 in Bern statt. Unter den diversen Aktivitäten seien diejenigen der schweizerischen Organisationen, die sich mit politischer und Menschenrechtsbildung beschäftigen, die Durchführung von drei regionalen Workshops für Lehrerinnen und Lehrer sowie Ausbildende von Lehrpersonen und die Lancierung eines Wettbewerbs zum Thema «Die Demokratie leben und lernen» erwähnt. Ein Überblick über diese Aktivitäten ist Anfang 2006 an einer Reflexionstagung präsentiert worden.

5558

Im Anschluss an die Lancierung des «Holocaust-Gedenktages» im Jahre 2004, der jeweils am 27. Januar in Schweizer Schulen durchgeführt wird, wurden am 13. und 19. Dezember 2005 zwei Bildungs- und Informationstage in Bern organisiert. Ziel dieser Tagung war, auf gesamtschweizerischer Ebene auf die verschiedenen Aktivitäten und Projekte in den Kantonen und in den Sprachregionen aufmerksam zu machen.

Ein Schweizer Vertreter engagierte sich als Experte bei einem Evaluationsprozess zur Sprachenpolitik in Luxemburg. Die gemeinsamen Erkenntnisse erlauben einen vergleichenden Ansatz betreffend die Sprachensituation in der Schweiz.

Die Schweiz unterbreitete dem Genehmigungsausschuss des Europarates erfolgreich das Europäische Sprachenportfolio für 11- bis 15-jährige Schülerinnen und Schüler.

Es wurde in den vier Landessprachen herausgegeben und steht den Schulen seit August 2005 zur Verfügung. Zudem nimmt die Schweiz weiterhin aktiv an den Programmen des Europäischen Fremdsprachenzentrums in Graz teil, indem sie regelmässig Expertinnen und Experten in Projekte und Arbeitsgruppen entsendet.

4.3

Jugend

Die 7. Konferenz der europäischen Jugendminister fand am 23./24. September 2005 in Budapest statt. Themenschwerpunkt war «Menschenwürde und sozialer Zusammenhalt: Antworten der Jugendpolitiken auf Gewalt». Die schweizerische Delegation wurde von Regine Aeppli, Regierungsrätin und Bildungsdirektorin des Kantons Zürich, angeführt. Die Empfehlungen in der Schlussdeklaration richten sich an den Europarat sowie die Staaten, welche das Europäische Kulturabkommen (STE 018) unterzeichnet haben. Im Zentrum stehen Massnahmen zur Gewaltprävention im Alltag der Jugendlichen, in der Schule, in der Familie oder in der Freizeit. Die Ministerinnen und Minister verabschiedeten ausserdem die Resolution des Europarates über die Prioritäten im Jugendsektor für die Jahre 2006­2008. Die vier neuen Prioritäten sind: ­

Erziehung im Bereich Menschenrechte und interkultureller Dialog;

­

Mitwirkung von Jugendlichen, Demokratieerziehung und politische Bildung;

­

sozialer Zusammenhalt und Integration der Jugendlichen;

­

Entwicklung von Jugendpolitiken.

Mit den neuen Prioritäten werden die zuvor gesetzten Schwerpunkte (2003­2005) weiterverfolgt. Es sind aber auch neue Themenbereiche eingeflossen. So soll zum Beispiel den globalisierungsbedingten Herausforderungen bei der Erziehung im Bereich Menschenrechte besser Rechnung getragen werden. Im Europarat und in seinen Mitgliedstaaten sollen ausserdem Leitlinien im Bereich Jugendpolitik konzipiert und gefördert werden, die vermehrt kinderpolitische Belange mit einbeziehen.

5559

4.4

Sport

Der zum Abschluss des dritten Gipfeltreffens des Europarates gutgeheissene Aktionsplan enthält auf Wunsch der Schweiz einen Bezug zum Sport, als unentbehrlichen Träger der Demokratie, der Achtung der Menschenrechte und der Erziehung.

Die Finanzierung des Lenkungsausschusses für die Entwicklung des Sports (CDDS) bereitet zurzeit allerdings Schwierigkeiten; es werden verschiedene Lösungen geprüft. Die Schweiz leistete übrigens einen finanziellen Beitrag für das Projekt «Ballons Rouges». Dieses Projekt hat zum Ziel, für Menschen, die in Europa, vor allem im Balkan, umgesiedelt werden, sportliche Aktivitäten zu organisieren.

Der ständige Ausschuss überwacht die Umsetzung des Europäischen Übereinkommens über Gewalttätigkeiten und Ausschreitungen von Zuschauern bei Sportanlässen, insbesondere bei Fussballspielen (STE 120) und hat seine Aktivität auf den Kampf gegen Gewalt und Hooliganismus in den Stadien konzentriert. Dies im Hinblick auf die Fussball-Weltmeisterschaft 2006 in Deutschland und auf die UEFA EURO 2008 in Österreich und der Schweiz. Es wurde eine Arbeitsgruppe eingesetzt, um Massnahmen zu erarbeiten (Identifikation von Gewalttätern, effizientes Ticketing, Prävention usw.), mit dem Ziel, die in Europa und der Schweiz zunehmenden Ausschreitungen zu vermindern. Die Schweiz wird in dieser Arbeitsgruppe vertreten sein. Diese bildet eine ideale Plattform, um eine internationale Zusammenarbeit der Polizei einzuführen und im Hinblick auf die EURO 2008 wichtige internationale Kontakte zu knüpfen. Des Weiteren stattete eine Gruppe von Experten des Europarates der Schweiz im April 2005 einen Evaluationsbesuch ab. Der Besuch wurde vom Bundesamt für Polizei organisiert.

Im Zusammenhang mit der Konvention gegen Doping (STE 135) nahm die Schweiz an zwei Sitzungen der begleitenden Folgegruppe und an diversen Expertentreffen teil. Die Arbeiten trugen vor allem dazu bei, die Konvention der UNESCO gegen Doping definitiv abzuschliessen. Die Schweiz übernahm zudem eine wichtige Rolle bei der Weiterentwicklung einer elektronischen Datenbank, die als Instrument im Kampf gegen Doping dienen wird.

5560

Empfehlungen des Ministerkomitees des Europarates an die Mitgliedstaaten ­

Recommandation relative aux ressources financières des collectivités locales et régionales [Rec (2005) 1]

­

Recommandation relative aux bonnes pratiques et à la réduction des obstacles en matière de coopération transfrontalière et interterritoriale des collectivités ou autorités territoriales [Rec (2005) 2]

­

Recommandation relative à l'enseignement des langues du voisin en région frontalière [Rec (2005) 3]

­

Recommandation relative à l'amélioration des conditions de logement des Roms et des Gens du voyage en Europe [Rec (2005) 4]

­

Recommandation relative aux droits des enfants vivant en institution [Rec (2005) 5]

­

Recommandation relative à l'exclusion du statut de réfugié dans le contexte de l'article 1 F de la Convention du 28 juillet 1951 relative au statut des réfugiés [Rec (2005) 6]

­

Recommandation relative aux documents d'identité et de voyage et la lutte contre le terrorisme [Rec (2005) 7]

­

Recommandation relative aux principes de bonne gouvernance dans le sport [Rec (2005) 8]

­

Recommandation relative à la protection des témoins et des collaborateurs de justice [Rec (2005) 9]

­

Recommandation relative aux «techniques spéciales d'enquête» en relation avec des infractions graves y compris des actes de terrorisme [Rec (2005) 10]

­

Recommandation sur le rôle et la formation des professionnels du don d'organes («coordinateurs du prélèvement») [Rec (2005) 11]

­

Recommandation contenant un formulaire de demande d'assistance judiciaire à l'étranger à utiliser en vertu de l'Accord européen sur la transmission des demandes d'assistance judiciaire (STE 092) et de son Protocole additionnel (STE 179) [Rec (2005) 12]

5561

Dienststellen, die Informationen über einzelne Tätigkeitsgebiete vermitteln können Wichtigste Entwicklungen, Programme zur Entwicklung und Konsolidierung der demokratischen Stabilität

EDA, Politische Abteilung I, Sektion Europarat; EDA, Politische Abteilung IV, Sektion Friedenspolitik und menschliche Sicherheit

Menschenrechte, Europäische Menschenrechtskonvention

EJPD, Bundesamt für Justiz, Abteilung für internationale Angelegenheiten, Sektion Menschenrechte und Europarat; EDA, Direktion für Völkerrecht, Sektion Menschenrechte und humanitäres Völkerrecht; EDA, Politische Abteilung IV, Sektion Menschenrechtspolitik

Minderheiten

EDA, Direktion für Völkerrecht, Sektion Menschenrechte und humanitäres Völkerrecht

Rassismusbekämpfung

EDI, Eidgenössische Kommission gegen Rassismus; EDI, Fachstelle für Rassismusbekämpfung

Rechtliche Zusammenarbeit

EJPD, Bundesamt für Justiz, Abteilung für internationale Angelegenheiten; EJPD, Bundesamt für Justiz, Abteilung für internationale Rechtshilfe; EJPD, Bundesamt für Polizei; BK, Eidgenössischer Datenschutzbeauftragter; BK, Sektion elektronischer Behördenverkehr

Strafrechtsfragen

EJPD, Bundesamt für Justiz, Dienst für internationales Strafrecht; EJPD, Bundesamt für Polizei

Gleichstellung von Frau und Mann

EDI, Eidgenössisches Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann

Flüchtlingsfragen

EDA, Politische Abteilung IV, Sektion humanitäre Politik und Migration; EJPD, Bundesamt für Migration

Medien

EJPD, Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum, Abteilung Urheberrecht und verwandte Schutzrechte; UVEK, Bundesamt für Kommunikation, Internationales; EVD, Wettbewerbskommission; EDI, Bundesamt für Kultur, Sektion Film

5562

Gemeinden und Regionen

EDA, Politische Abteilung I, Sektion Europarat; EDA, Direktion für Völkerrecht, Sektion Landesgrenzen und Nachbarrecht; EJPD, Bundesamt für Justiz, Föderalismusfragen; Konferenz der Kantonsregierungen (KdK)

Bevölkerung

EDI, Bundesamt für Statistik, Abteilung Bevölkerung und Beschäftigung

Migration

EJPD, Bundesamt für Migration

Raumplanung

UVEK, Bundesamt für Raumentwicklung, Internationale Angelegenheiten

Soziale Fragen

EDI, Bundesamt für Sozialversicherung, Internationale Angelegenheiten / Zentralstelle für Familienfragen; EVD, seco, Internationale Arbeitsfragen

Gesundheit

EDI, Bundesamt für Gesundheit, Internationales; EDI, Schweizerisches Heilmittelinstitut

Tierschutz

EVD, Bundesamt für Veterinärwesen, Internationales / Forschungskoordination

Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutz

UVEK, Bundesamt für Umwelt

Entwicklungsbank des Europarates

EDA, Politische Abteilung I, Sektion Europarat; EVD, seco, Multilaterale Finanzierungsinstitutionen

Nord-Süd-Dialog

EDA, Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit, Abteilung Medien und Kommunikation

Kultur

EDA, Politische Abteilung V, Kompetenzzentrum für Kulturaussenpolitik; EDI, Bundesamt für Kultur, Recht und Internationales

Denkmalschutz

EDI, Bundesamt für Kultur, Sektion Heimatschutz und Denkmalpflege

Bildung und Hochschulwesen

EDI, Staatssekretariat für Bildung und Forschung; Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK)

Jugend

EDI, Bundesamt für Kultur, Sektion Kultur und Gesellschaft; EDI, Bundesamt für Sozialversicherung, Zentralstelle für Familienfragen

Sport

VBS, Bundesamt für Sport

5563

Websites der Bundesverwaltung Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten www.eda.admin.ch/eda/g/home/foreign/intorg/eurco.html Ständige Vertretung der Schweiz beim Europarat, Strassburg www.eda.admin.ch/strasbourg_pr/f/home.html

Websites des Europarates Europarat www.coe.int

Parlamentarische Versammlung assembly.coe.int

Übereinkommen des Europarates conventions.coe.int

Ministerkomitee www.coe.int/cm

Kongress der Gemeinden und Regionen des Europarates (KGRE) www.coe.int/cplre

Entwicklungsbank des Europarates www.coebank.org

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte www.echr.coe.int

Menschenrechte www.coe.int/Human_Rights

Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten www.coe.int/minorities

Menschenrechtskommissar www.coe.int/T/E/Commissioner_H.R

Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz (ECRI) www.coe.int/ecri

Europäischer Ausschuss zur Verhütung von Folter (CPT) www.cpt.coe.int/fr

Soziale und wirtschaftliche Angelegenheiten www.social.coe.int

Venedig-Kommission www.venice.coe.int

Nord-Süd-Zentrum www.nscentre.org

Kulturelle Zusammenarbeit www.coe.int/T/F/Coopération_culturelle

Stellen und Praktika in Strassburg www.coe.int/jobs

Europäische Pharmakopöe www.pheur.org

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