Bundesbeschluss

Entwurf

über die Genehmigung des Abkommens über den Personenverkehr zwischen dem Bundesrat der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Regierung der Demokratischen Republik Algerien vom ...

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf die Artikel 54 Absatz 1 und 166 Absatz 2 der Bundesverfassung1, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 13. September 20062, beschliesst: Art. 1 Das Abkommen über den Personensverkehr zwischen dem Bundesrat der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Regierung der Demokratischen Republik Algerien wird genehmigt.

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Der Bundesrat wird ermächtigt, dieses Abkommen zu ratifizieren.

Art. 2 Dieser Beschluss untersteht den fakultativen Staatsvertragsreferendum für Verträge, die wichtige rechtsetzende Bestimmungen enhalten oder deren Umsetzung den Erlass von Bundesgesetzen erfordert, nach Artikel 141 Absatz 1 Buchstabe d Ziffer 3 der Bundesverfassung.

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SR 101 BBl 2006 7797

2006-2118

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Genehmigung des Abkommens über den Personenverkehr mit Algerien. BB

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