Zusicherung von Bundesbeiträgen an forstliche Projekte Verfügung der Abteilung Wald ­

Gemeinden Eggerberg, Ausserberg, Raron, Hohtenn, Niedergesteln, Steg VS, Waldbau bei besonderer Schutzfunktion, Südrampe ­ 1. Phase Projekt-Nr. 411.3-VS-9117/0001

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Gemeinde Diverse OW, Erschliessungsanlagen, Strassenwiederherstellung 2 nach Unwetter 2005 Projekt-Nr. 421.1-OW-0000/0009

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Gemeinde Arth SZ, Schutzbauten und -anlagen, Unwetter 2005 Gantli Projekt-Nr. 431.1-SZ-0000/0017

Rechtsmittel Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Veröffentlichung im Bundesblatt bei der Rekurskommission für Infrastruktur und Umwelt (REKO/INUM), Schwarztorstrasse 53, Postfach 336, 3000 Bern 14, Beschwerde erhoben werden (Art. 46 Abs. 1 und 3 WaG; Art. 14 FWG). Die Eingabe ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder seines Vertreters zu enthalten.

Wer zur Beschwerde berechtigt ist, kann innerhalb der Beschwerdefrist bei der Abteilung Wald, Worblentalstrasse 68, 3003 Bern, nach telefonischer Voranmeldung (Telefon 031 324 78 53/324 77 78) Einsicht in die Verfügung und die Projektunterlagen nehmen.

11. Juli 2006

6196

Bundesamt für Umwelt

2006-1899