Bundesbeschluss
(Entwurf)
über den Einsatz der Armee im Assistenzdienst zur Unterstützung des Kantons Graubünden bei den Sicherheitsmassnahmen im Rahmen der Jahrestreffen des World Economic Forum 20072009 in Davos und weitere Sicherheitsmassnahmen vom ...
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 70 Absatz 2 des Militärgesetzes vom 3. Februar 19951, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 31. Mai 20062, beschliesst: Art. 1 Der Einsatz der Armee im Assistenzdienst zur Unterstützung des Kantons Graubünden bei den Sicherheitsmassnahmen im Rahmen der Jahrestreffen des World Economic Forum 20072009 (WEF 0709) in Davos wird genehmigt.
Art. 2 Der Assistenzdienst anlässlich des WEF 07 dauert längstens vom 15.29. Januar 2007 (15 Tage).
Art. 3 Der Einsatz der Armee im Assistenzdienst zugunsten der Jahrestreffen WEF 08 und WEF 09 wird bezüglich der Aufgaben, des Kräfteansatzes und der Assistenzdienstdauer im gleichen Rahmen und Umfang wie für das WEF 07 gutgeheissen.
Art. 4 Das VBS erstattet den Sicherheitspolitischen Kommissionen des National- und Ständerates jeweils vor und nach den Jahrestreffen WEF 0709 Bericht über den Einsatz der Armee.
Art. 5 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.
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SR 510.10 BBl 2006 5623
2006-1200
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Sicherheitsmassnahmen im Rahmen der Jahrestreffen des World Economic Forum 20072009 in Davos. BB
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