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Ans den Verhandlungen des Bundesrathes.

Kreisschreiben des schweizerischen Bundesrathes an fämmtliche eidgenössische Stande.

Bern, den 23. Juli 1849.

Getreue, liebe Eidgenossen!

Unterm 7. des gegenwärtigen Monats haben wir mit Hinweisung aus die Möglichkeit einer größeren Grenzbesetznng uns veranlaßt gesehen, die sämmtlichen Stände aufzufordern, das Materielle ihres Bundesauszuges vollständig auszurüsten und in marschsertigem Zustand zu halten.

Wir sehen uns heute im Falle, jene Weisung auch aus das Personelle des Bundeskontingentes auszudehnen und Euch, getreue, liebe Eidgenossen einzuladen , für die Voll-

ständigkeit des Auszuges fofort sorgen und Euch darüber ausweisen zu wollen.

Endlich erachten wir es als Pflicht, die h. Kantonsregierungen im Weitern noch einzuladen , sür eine gehörige Organisation der Landwehr gleichmäßig zu sorgen, damit im Falle der Noth das Vaterland auch über diese Wehrkräfte verfügen kann.

Uebrigens benutzen wir diesen Anlaß, Euch, getreue, liebe Eidgenossen, sammt uns dem Machtschutz des Höchsten zu empfehlen.

(Folgen die Unterschriften).

2^ Einberufung der Bundesversammlung.

Einladungsschreiben des schweizerischen Buu-

desrathes an die Tit. Mitglieder desNational- und Ständerathes.

Bern, den 24. Juli 1849.

. Tit..

Die nicht unerheblichen Truppenanhäufungen an den Grenzen der Eidgenossenfchaft, ferner eine von den hessischen Reichstruppen bei Schaffhausen verübte Gebietsver-

letzung und die Verwickelungen, die sich möglicherweise aus diesem Konflikte ergeben könnten, endlich die Rücksicht, daß die Schweiz sich in den Stand se^en müsse, jeder Eventualität mit Krast zu begegnen, haben uns veranlaßt, eine umsassende Truppenaufstellung anzuordnen und sofort drei Divisionen, mit den nöthigen Spezialwaffen in den eidgenössischen Dienst zu rufen.

Jm Hinblick auf den Bundesbeschluß vom 30. v. M., welcher den Bundesrath nur über 5000 Mann zu verfügen ermächtigt, sind wir im Falle, nach Artikel 90, Ziffer 11, die Mitglieder des National- und Ständerathes unverzüg-

lich und zwar auf Mittwoch den 1. August nächsthin wieder nach der Bundesstadt einzuberufen.

Indem wir Sie einladen, an gedachtem Tage, Mor-

gens 9 Uhr, sich (in den sür jeden der beiden Räthe be.zeichneten Sitzungssälen) einfinden zu wollen, benutzen wir diesen Anlaß, Sie, hochgeachteter Herr, unserer vollkommenen Hochachtung zu versichern.

(Folgen die Unterschristen).

300 Kreisschre.iben des B u n d e s r a t h e s an alle

eidgenössischen Stände.

Bern, den 24. Juli 1849, Abends.

getreue, liebe Eidgenossen!

Von dem eidgenössischen Kommissariat, sowie von dem eidgenössischen Divisionskommando ist uns die übereinstimmende Mittheilung geworden, daß im Laufe des 21. abhin eine Abtheilung deutscher Reichstruppen, eirea 170 Mann Hessen, mit Verletzung des fchweizerifchen Gebietes die .enklavirte badische Ortschaft Büsingen besetzt hätten, angeblich um daselbst verschiedene Verhaftungen vorzunehmen.

Von dem eidgenössischen Beamten sind sofort entsprechende Maßnahmen angeordnet und insbesondere die Verfügung getrossen worden, daß die hessische Truppe auf ihrer Rückkehr von Büsingen nach Konstanz die Waffen ablegen müßte, so lange sie sich auf herwärtigem Gebiete befinde.

Der badifche Regierungskommissär, welcher zur Unterha...dlung nach Schaffhausen entfendet worden war, glaubte jene Bedingung der Rückkehr nicht annehmen zu können, vielmehr versuchte derselbe, statt eine loyale, unumwundene Genugtuung zu geben, den Vorfall als ein Mißvexständniß erklären zu wollen, was, wenn man den Hergang unparteiisch erwägt, durchaus nicht angenommen werden kann, zumal die Truppe, während sie das Schweizer^ gebiet durchfchiffte, unter das Verdeck verborgen wurde, woraus hinlänglich erhellt, daß man von der Widerrecht-

lichkeit der Handlung überzeugt war.

Jm Fernern ist uns die Anzeige zugekommen, daß in Folge jenes Konfliktes größere Truppenmassen auf der

deutfchen Linie gegen die Schweiz zu ziehen und daß dieses namentlich an der nördlichen Grenze bereits der Fall sei.

- Sowohl dieser Umstand als die politischen Konstella-

.^01 tionen an unserer Grenze überhaupt dürften die Ueberzengung feststellen, daß die Schweiz auf alle Eventualitäten sich gefaßt halten, daß sie sich aber auch in den Stand fetzen müsse, denfelben mit Kraft und Entschiedenheit, wie die Ehre und die Würde der Eidgenossenschaft es gebieterisch erheischen, begegnen zu können. Weit entfernt, den Krieg, mit wem immer, zu wünschen, Mißhelligkeit mit Nachbarn zu provoziren, wird die Schweiz anderseits keinen Augenblick anstehen, anch die größten Opfer zu

übernehmen, fobald es gilt, die Freiheit und Unabhängigkeit des Vaterlandes zu schützen und zu schirmen. Jm vollen Vertranen ans diese Hingebung und Aufopferungsfähigkeit des Schweizervolkes haben wir uns veranlaßt gesehen , im Jnteresse der Aufrechthaltung der Neutralität, sowie der Jutegrität unseres Gebietes gegen jeden Eingriff, umfaffendere militärische Anordnungen zn treffen und zu beschließen : 1) Die bereits aufgestellte Division ist auf den Normalbestand von 8000 Mann zu ergänzen.

2) Es sind noch weitere zwei Divisionen in den eidgenöfsifchen Dienst zu berufen, welche die Stärke wie die erste Division haben follen, die fämmtlichen Divisionen beizngebenden Spezialwaffen inbegriffen.

3) Die ganze übrige Mannschaft des eidgenössischen

Bundeskontingentes ist auf das Piket gestellt.

4) Die Kantone Bafel-Stadt, Bafel-Landschaft, Aargau, Zürich , Schaffhausen und Thurgau werden überdieß ansgefordert, für einstweilen auch ihre Landwehr auf's Piket zu stellen.

5) Das eidgenössische Kommissariat, sowie die Militäroberkommandos sind wiederholt ermächtigt, im Falle der Noth noch weitere Truppen außer den gerade aufge^ botenen in den eidgenössischen Dienst zugerufen.

302 6) Die Bundesversammlung ist auf den 1. August nächsthin nach der Bundesstadt einzuberufen.

Den Oberbefehl über die ganze Truppenaufstellung haben wir Herrn General G.^ H. Düfour in Genf provisorisch übertragen; zum Ches des Generalstabs ernannten wir ebensalls provisorisch den Herrn Oberst Zimmerli in Bern.

Zu Divisionären haben wir vorläufig gewählt die Herren eidgenössischen Obersten Gmür, Abundi, Bontems.

Die Bezeichnung der Bataillone, sowie der Spezialwaffen zu den einzelnen Divisionen, endlich die Marschordern werden Euch unmittelbar von unserm Militärdepartement zugehen.

Indem wir Euch, getreue, liebe Eidgenossen, dringend einladen, in diesem nicht unwichtigen Momente Alles genau zu vollziehen, was wir von Euch zu verlangen im Falle sind und was die Wohlsahrt unseres Vaterlandes als Pflicht auserlegt, benutzen wir diesen Anlaß, Euch, getreue, liebe Eidgenossen sammt uns dem Schutz des Allerhöchsten zu empsehlen.

(Folgen die Unterschristen).

Extrabeilage

zunl schweizerischen Bundesblatt.

Samsiag.. den28. Jnli1849.

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Uebersicht de...

von den Kantonen zur Bildung des am 24. Juli 1849 aufzustellen beschlossenen Observationskorps an der Rheingrenze aufgebotenen Truppen.

Zürich: 3 Bataillone Infanterie, 2 Kompagnien Scharfschützen, 2 Sechspfünderkanonenbatterien.

Bern: 7 Bataillone Infanterie, 3 Kompagnien Scharfschützen, 1 Kompagnie Kavallerie, 1 Zwölfpfünderkanonenbatterie , 1 Sechspsünderkanonenbatterie , 1 Zwölfpfünderhaubitzbatterie , 1/2 Parkkompagnie.

L u z e r n : 2 Bataillone Infanterie , 1 Kompagnie Scharfschützen, 1 Zwölfpfünderhaubitzbatterie.

Schwyz: 1 Bataillon Infanterie, 1 Kompagnie Scharfschützen.

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Aus den Verhandlungen des Bundesrathes.

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Jahr

1849

Année Anno Band

2

Volume Volume Heft

39

Cahier Numero Geschäftsnummer

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

26.07.1849

Date Data Seite

298-303

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10 000 135

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