Bundesbeschluss über Änderungen der Freihandelsabkommen der EFTA-Staaten mit Israel, Rumänien und der Türkei

Anhang 1 Entwurf

vom ...

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf die Artikel 54 Absatz 1 und 166 Absatz 2 der Bundesverfassung1, nach Einsicht in die im Bericht vom 11. Januar 20062 zur Aussenwirtschaftspolitik 2005 enthaltene Botschaft, beschliesst: Art. 1 Die folgenden änderungen der Freihandelsabkommen der EFTA-Staaten mit Israel, Rumänien und der Türkei werden genehmigt:

1

2

a.

Beschluss 3/2005 und Beschluss 4/2005 des Gemischten Ausschusses EFTA-Israel (Anhänge 2 und 3);

b.

Beschluss 3/2004 des Gemischten Ausschusses EFTA-Rumänien (Anhang 4);

c.

Beschluss 1/2005 des Gemischten Ausschusses EFTA-Türkei, (Anhang 5).

Der Bundesrat wird ermächtigt, die Abkommensänderungen zu ratifizieren.

Art. 2 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Staatsvertragsreferendum.

1 2

SR 101 BBl 2006 1767

2005-3435

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Änderungen der Freihandelsabkommen der EFTA-Staaten mit Israel, Rumänien und der Türkei. BB

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