Bundesbeschluss über Bürgschaften und Zinskostenbeiträge für Investitionsvorhaben und überbetriebliche Finanzhilfen in wirtschaftlichen Erneuerungsgebieten Änderung vom 15. Juni 2006 Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 16. November 20051, beschliesst: I Der Bundesbeschluss vom 6. Oktober 19952 über Bürgschaften und Zinskostenbeiträge für Investitionsvorhaben und überbetriebliche Finanzhilfen in wirtschaftlichen Erneuerungsgebieten wird wie folgt geändert: Art. 2a Für Finanzhilfen des Bundes an Institutionen und Projekte, welche das Unternehmerpotenzial sowie die Investitions- und Innovationstätigkeit in wirtschaftlichen Erneuerungsgebieten fördern, wird ein Rahmenkredit von 22 Millionen Franken bis 31. Dezember 2008 bewilligt.

II Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.

Ständerat, 7. März 2006

Nationalrat, 15. Juni 2006

Der Präsident: Rolf Büttiker Der Sekretär: Christoph Lanz

Der Präsident: Claude Janiak Der Protokollführer: Ueli Anliker

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BBl 2006 231 BBl 1996 III 35

2005-2843

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Bürgschaften und Zinskostenbeiträge für Investitionvorhaben und überbetriebliche Finanzhilfen in wirtschaftlichen Erneuerungsgebieten. BB

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