Bundesbeschluss über die Umwandlung des der BLS Lötschbergbahn gewährten Baukredits in ein bedingt rückzahlbares Darlehen

Entwurf

vom ...

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 167 der Bundesverfassung1 und Artikel 56 des Eisenbahngesetzes vom 20. Dezember 19572, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 17. März 20063, beschliesst: Art. 1 Der mit Bundesbeschluss vom 22. Juni 19764 der Bern­Lötschberg­Simplon-Bahn, heute BLS Lötschbergbahn AG, gewährte Baukredit von 798 455 923.95 Franken (Stand 1. Januar 2005) wird umgewandelt in ein zinsloses, bedingt rückzahlbares Darlehen. Dieses Darlehen oder Teile davon können bei Bedarf in Aktienkapital umgewandelt werden.

Art. 2 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.

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SR 101 SR 742.101 BBl 2006 3897 BBl 1976 II 1063

2005-3401

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Umwandlung des der BLS Lötschbergbahn gewährten Baukredits in ein bedingt rückzahlbares Darlehen. BB

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