Richtplan des Kantons Bern Anpassungen '04 Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation hat am 28. Februar 2006 folgenden Beschluss gefasst: Gestützt auf den Prüfungsbericht des Bundesamtes für Raumentwicklung (ARE) vom 16. Februar 2006 werden folgende Anpassungen genehmigt: 1.

Massnahmenblatt A_02 (Streusiedlungsgebiete) a. Die folgenden innerhalb des BFS-Agglomerationsperimeters von Bern, Biel, Burgdorf, Interlaken und Thun gelegenen Streusiedlungsgebiete werden als Festsetzung genehmigt (Nummerierung gemäss Erläuterungsbericht zur Anpassung '04): 1.2, 2.4, 2.5, die Gebiete «Tannli» und «Guet» von 2.9, 2.11, 3.1, 3.2, 3.3, 4.3, 4.4, 4.6, 4.7, 5.1 und 5.2.

b. Alle übrigen Gebiete innerhalb der BFS-Agglomerationsperimeter sind aus dem Streusiedlungsperimeter zu entlassen.

2.

Massnahmenblatt A_03 (Kriterien für Weilerzonen nach Art. 33 RPV) Die Anpassung des Massnahmenblatts wird als Festsetzung genehmigt.

3.

Massnahmenblatt D_01 (Landschaftsprägende Bauten) a. Ziffer 7 von Kriterium C3 wird wie folgt geändert: «An als landschaftsprägend geschützten Gebäuden dürfen keine störenden oder die Ablesbarkeit der ursprünglichen Funktion der Baute beeinträchtigenden Veränderungen vorgenommen werden.» b. Im Übrigen wird das Massnahmenblatt als Festsetzung genehmigt.

4.

Massnahmenblatt C_15 (Abfallentsorgungsanlagen von kantonaler Bedeutung) a. Das Massnahmenblatt wird genehmigt.

b. Der Kanton wird eingeladen, baldmöglichst im Rahmen seiner periodischen Anpassungen des Richtplans zu prüfen, welche geplanten Abfallanlagen erhebliche räumliche Auswirkungen haben und Bundesaufgaben bzw. -interessen berühren. Die entsprechenden Abfallanlagen sind in den kantonalen Richtplan aufzunehmen.

5.

Massnahmenblatt C_16 (Entwicklung der Universität und der Pädagogischen Hochschule Bern sicherstellen) Das Massnahmenblatt wird als Festsetzung genehmigt.

6.

Berichterstattung a. Der Kanton informiert das ARE im Rahmen der Berichterstattung nach Artikel 9 Absatz 1 RPV über die Ausscheidung von Gebieten im Sinne des Massnahmenblattes D_01.

b. Er teilt dem ARE die gestützt auf Artikel 39 Absatz 2 RPV erteilten Bewilligungen mit (Art. 45 RPV).

2006-0752

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Die genehmigten Richtplandokumente sowie der Prüfungsbericht des Bundesamtes für Raumentwicklung können zu den ordentlichen Bürozeiten bei folgenden Stellen eingesehen werden: ­

Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern, Abteilung Kantonsplanung, Nydeggasse 11/13, 3011 Bern, Telefon 031 633 77 50

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Bundesamt für Raumentwicklung, Mühlestrasse 2, 3063 Ittigen, Telefon 031 322 40 58

28. März 2006

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Bundesamt für Raumentwicklung