Fernmeldegesetz

Notifikation von Verfügungen Sommer Christiane, c/o Bruderer, Mutschellenstrasse 111, 8038 Zürich Das Bundesamt für Kommunikation hat am 9. Mai 2006 in Sachen Widerruf betreffend zugeteilte Adressierungselemente verfügt: 1.

Die mit Verfügungen vom 27. April 2005 einzeln zugeteilten Mehrwertdienstnummern 0901 500101 und 0901 301020 wird widerrufen.

2.

Der Widerruf der genannten Mehrwertdienstnummern tritt sofort in Kraft.

3.

Die Verfahrenskosten werden auf 520 Franken bestimmt und der Christiane Sommer auferlegt. Die Verfahrenskosten werden 30 Tage ab Rechtskraft der Verfügung fällig.

4.

TDC Switzerland AG, bei der die genannten Mehrwertdienstnummern in Betrieb sind, wird aufgefordert, diese innert drei Werktagen ab Erhalt einer Kopie des in Rechtskraft erwachsenen Verfügungsdispositivs ausser Betrieb zu nehmen.

5.

Diese Verfügung wird mit eingeschriebenem Brief mit Rückschein an Christiane Sommer eröffnet und im Bundesblatt (BBl) veröffentlicht. TDC Switzerland AG, bei der die Nummern in Betrieb sind, wird eine Kopie des Verfügungsdispositivs zugestellt, nachdem dieses in Rechtskraft erwachsen ist.

Gegen diese Verfügung kann innerhalb von 30 Tagen seit ihrer Eröffnung bei der Eidgenössischen Rekurskommission für Infrastruktur und Umwelt, Schwarztorstrasse 59, Postfach 336, 3000 Bern 14, schriftlich Beschwerde eingereicht werden.

Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder seines Vertreters zu enthalten; die Ausfertigung der angefochtenen Verfügung und die als Beweismittel angerufenen Urkunden sind beizulegen, sofern der Beschwerdeführer sie in Händen hat.

Bundesamt für Kommunikation Die Nichtbezahlung der Verfahrenskosten innerhalb der vorgesehenen Frist löst Verzugszinsen aus.

Von Ah Beatrice, Bahnhofstrasse 25, 5504 Othmarsingen Das Bundesamt für Kommunikation hat am 9. Mai 2006 in Sachen Widerruf betreffend zugeteilte Adressierungselemente verfügt: 1.

Die mit Verfügung vom 30. Juli 2003 einzeln zugeteilte Mehrwertdienstnummer 0906 000076 wird widerrufen.

2.

Der Widerruf der genannten Mehrwertdienstnummer tritt sofort in Kraft.

2006-1454

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3.

Die Verfahrenskosten werden auf 520 Franken bestimmt und der Beatrice Von Ah auferlegt. Die Verfahrenskosten werden 30 Tage ab Rechtskraft der Verfügung fällig.

4.

TDC Switzerland AG, bei der die genannte Mehrwertdienstnummer in Betrieb ist, wird aufgefordert, diese innert drei Werktagen ab Erhalt einer Kopie des in Rechtskraft erwachsenen Verfügungsdispositivs ausser Betrieb zu nehmen.

5.

Diese Verfügung wird mit eingeschriebenem Brief mit Rückschein Beatrice Von Ah eröffnet und im Bundesblatt (BBl) veröffentlicht. TDC Switzerland AG, bei der die Nummer in Betrieb ist, wird eine Kopie des Verfügungsdispositivs zugestellt, nachdem dieses in Rechtskraft erwachsen ist.

Gegen diese Verfügung kann innerhalb von 30 Tagen seit ihrer Eröffnung bei der Eidgenössischen Rekurskommission für Infrastruktur und Umwelt, Schwarztorstrasse 59, Postfach 336, 3000 Bern 14, schriftlich Beschwerde eingereicht werden.

Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder seines Vertreters zu enthalten; die Ausfertigung der angefochtenen Verfügung und die als Beweismittel angerufenen Urkunden sind beizulegen, sofern der Beschwerdeführer sie in Händen hat.

Bundesamt für Kommunikation Die Nichtbezahlung der Verfahrenskosten innerhalb der vorgesehenen Frist löst Verzugszinsen aus.

Der Entscheid kann von der Adressatin angefordert werden bei: Bundesamt für Kommunikation Nummerierung und Adressierung Zukunftstrasse 44 2501 Biel, Telefon +41 (0)32 327 55 11 Fax direkt +41 (0)32 327 55 49

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