Fernmeldegesetz

Veröffentlichung der definitiv zugeteilten Carrier Selection Code(s) (CSC) Gemäss Artikel 10 Absatz 3 der Verordnung der Kommunikationskommission (ComCom) betreffend das Fernmeldegesetz1 veröffentlicht das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) die definitiv zugeteilten Auswahlcodes wie folgt: CSC

Inhaberin

10877

N-Tel Telecom GmbH, Bahnhofstrasse 19, 6300 Zug

Eine vollständige Liste mit den provisorisch sowie den definitiv zugeteilten CSCs kann auf der WEB-Seite: http://www.bakom.ch (Nummerierung/Adressierung) abgerufen werden.

Gemäss Artikel 10 Absatz 4 der oben erwähnten Verordnung müssen die Fernmeldedienstanbieterinnen, die verpflichtet sind, die freie Wahl der Dienstanbieterin für nationale und internationale Verbindungen zu garantieren, die Auswahlcodes spätestens 90 Tage nach ihrer Veröffentlichung in Betrieb zu nehmen.

Auskünfte: Bundesamt für Kommunikation Abteilung Telekomdienste Nummerierung und Adressierung Zukunftstrasse 44 2501 Biel Marion Marty Telefon 032 327 58 67

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SR 784.101.112

2006-3286

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