Verfügung im Widerspruchsverfahren Nr. 7868 Widersprechende Akzo Nobel Coatings International B.V., Velperweg 76, NL-6824 BM Arnhem, internationale Registrierung Nr. 318 259 «ALPHA» gegen Widerspruchsgegnerin Alfa Wassermann S.p.A., Contrada Sant'Emidio s.n.c., I-65020 Alanno (Pescara), internationale Registrierung Nr. 850 559 «ALFA WASSERMANN» (fig.)

Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 5. Januar 2006 folgendes verfügt: 1.

Das Widerspruchsverfahren Nr. 7868 wird zufolge Rückzugs des Widerspruchs als erledigt abgeschreiben.

2.

Der internationalen Registrierung Nr. 850 559 «ALFA WASSERMANN» (fig.) wird nach Rechtskraft dieser Verfügung der Schutz in der Schweiz definitiv gewährt.

3.

Die Widerspruchsgebühr von 800 Franken verbleibt dem Institut.

4.

Es werden keine Parteikosten gesprochen.

5.

Diese Verfügung wird der Widersprechenden schriftlich, der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt eröffnet.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach ihrer Eröffnung bei der Rekurskommission für geistiges Eigentum, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist in dreifacher Ausfertigung mit Kopie der vorliegenden Verfügung einzureichen.

5. Januar 2006

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

700

2006-0025