Entscheid im Widerspruchsverfahren Nr. 8248 Widersprechende Polaroid Corporation, 1265 Main Street, US-MA 02451 Waltham, CH-Marke Nr. 518 367 «POLAROID POLARIZED» (fig.) gegen Widerspruchsgegner Robert Prodinger, Pegasusweg 21, A-4030 Linz, internationale Registrierung Nr. 870 528 «POLARIZED».

Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 23. November 2006 Folgendes verfügt: 1.

Der Widerspruchsgegner wird vom Verfahren ausgeschlossen.

2.

Der Widerspruch Nr. 8248 wird teilweise gutgeheissen, nämlich bezüglich aller Waren der Klasse 9 der angefochtenen Marke.

3.

Der internationalen Registrierung Nr. 870 528 «POLARIZED» wird nach Eintritt der Rechtskraft dieser Verfügung der Schutz in der Schweiz für die unter Ziffer 2 aufgeführten Waren definitiv verweigert.

4.

Die Widerspruchsgebühr von 800 Franken verbleibt dem Institut.

5.

Der Widerspruchsgegner hat der Widersprechenden die hälftige Widerspruchsgebühr (400 Fr.) zu ersetzen.

6.

Die Parteikosten werden wettgeschlagen.

7.

Diese Verfügung wird der Widersprechenden schriftlich, dem Widerspruchsgegner durch Publikation im Bundesblatt eröffnet.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen nach seiner Eröffnung bei der Rekurskommission für geistiges Eigentum, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist in dreifacher Ausfertigung mit Kopie des vorliegenden Entscheids einzureichen.

Bitte beachten Sie, dass für Beschwerden, die nach dem 31. Dezember 2006 eingereicht werden, folgende Rechtsmittelbelehrung gilt: Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen nach seiner Eröffnung beim Bundesverwaltungsgericht, 3000 Bern 14, schriftlich Beschwerde geführt werden.

23. November 2006

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

2006-3099

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