Strategie des Bundesrates für eine Informationsgesellschaft in der Schweiz, Januar 2006

Der Bundesrat hat seine Strategie von 19981 überarbeitet, aktualisiert und ergänzt.

Diese neue Strategie Informationsgesellschaft2 ist primär für den Bund handlungsrelevant. In Anbetracht des Themas, das herkömmliche Grenzen sprengt, kann sie insbesondere auch für Kantone und Gemeinden ein Orientierungsrahmen sein. Der Bundesrat formuliert im Folgenden sein Ziel, entsprechende Massnahmen sowie die Grundsätze, denen er bei der Umsetzung der Massnahmen Beachtung schenkt.

Dabei beschränkt sich die Strategie auf jene prioritären Bereiche der Informationsgesellschaft, die nicht bereits in der Bundesverfassung, in Gesetzen oder in Gesetzesprojekten geregelt bzw. in Arbeit sind.

I. Ziel Das Ziel dieser aktualisierten Strategie bleibt dasselbe wie 1998: Die Informationsund Kommunikationstechnologien (IKT) sollen rasch, koordiniert und zum Nutzen aller eingesetzt werden. Die IKT sind ein wichtiges Mittel, um die Ziele der bundesrätlichen «Leitlinie für die Zukunft» zu erreichen, nämlich den Wohlstand in der Schweiz zu vermehren und die Nachhaltigkeit zu sichern.

Gut ausgebildete, innovative und motivierte Menschen sind für die Schweiz eine zentrale Ressource. Sie produzieren Güter und Dienstleistungen mit hoher Wertschöpfung. Der Einsatz der IKT unterstreicht diese Stärke und trägt dazu bei, die Position der Wissensgesellschaft Schweiz im internationalen Standortwettbewerb zu verbessern. Denn die Informationsgesellschaft birgt ein noch nicht ausgeschöpftes Potenzial zur Produktivitätssteigerung und Innovationskraft des Landes, zu wirtschaftlichem Wachstum und zu Beschäftigung, gerade auch in den (Rand)Regionen.

Mit ihrem Potenzial, durch den Einsatz von Wissen das Wirtschaftswachstum in qualitativer Hinsicht ressourcenschonend zu steigern, leisten die IKT einen wesentlichen Beitrag zu einer nachhaltigen Entwicklung in der Schweiz. Voraussetzung dafür ist die Bereitstellung von und der Zugang zu Wissen und Information durch nachhaltige Bildungs- und Forschungsaktivitäten sowie kompatible Datenformate oder Kommunikationsprotokolle.

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Vgl. http://www.infosociety.ch/site/default.asp Publikationen. Vgl. auch Bundesblatt (BBI 1998 2387) Der Titel der Strategie wurde vor allem aus historischen Gründen so gewählt, um die Kontinuität zu betonen. Das heisst, die Strategie trägt den gleichen Titel wie jene von 1998, obwohl der Begriff Informationsgesellschaft einen sehr umfassenden, gesamtgesellschaftlichen Regelungsanspruch unterstellt, der hier so nicht gemeint ist. Denn die Strategie beschreibt primär Ziele und Massnahmen, welche in Bundeskompetenz zu realisieren sind.

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II. Grundsätze Der Bundesrat will die Chancen nutzen, welche die Anwendung von Informationsund Kommunikationstechnologien bietet. Die IKT haben das Potenzial, die Handlungsfähigkeit und die Kommunikationsmöglichkeiten der Menschen, Unternehmen und Institutionen zu erweitern. So ermöglichen die IKT grenzüberschreitende Kontakte und kulturellen Austausch. Sie bewirken positive Entwicklungen in einer offenen und demokratischen Gesellschaft in kultureller Eigenständigkeit und Vielfalt. Die IKT verbessern potenziell die Kommunikations- und Partizipationsmöglichkeiten aller Einwohnerinnen und Einwohner. Zudem können sie zur Attraktivitätssteigerung der Schweiz als Lebensraum und Wirtschaftsstandort beitragen.

Der Bundesrat ist sich bewusst, dass die Anwendung von IKT auch ernst zu nehmende Risiken in sich birgt. Er denkt dabei insbesondere an mögliche Verletzungen der Persönlichkeitsrechte oder anderer Grundrechte. Überdies können die IKT bestehende soziale oder wirtschaftliche Ausgrenzungen und Ungleichheiten zementieren oder verstärken. Der Staat hat eingedenk dieser Risiken darauf hinzuwirken, dass diese minimiert und die Integrationskräfte gestärkt werden.

Die folgenden Grundsätze gelten übergreifend: ­

Grundversorgung: Der Staat schafft die Rahmenbedingungen für die Entstehung einer preiswerten, zuverlässigen und qualitativ hochstehenden technischen Infrastruktur sowie eines inhaltlichen Grundangebotes, das die freie Meinungsbildung und die kulturelle Entfaltung ermöglicht.

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Vertrauen: Die Entwicklung der Informationsgesellschaft setzt Vertrauen in die IKT und deren Nutzung voraus. Dieses Vertrauen zu schaffen und zu erhalten bedingt Transparenz, eigene Kompetenz sowie der Sicherheit dienliche Technologien. Der Schutz vor Missbräuchen sowie die Durchsetzung des Rechts müssen als zentrale Bedingungen dieser Vertrauensbildung gewährleistet sein. Alle Anwenderinnen und Anwender sind aufgefordert, mit den IKT verantwortungsbewusst umzugehen und dabei die Grundrechte zu achten.

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Zugang für alle: Alle Einwohnerinnen und Einwohner der Schweiz sind Teil der Informationsgesellschaft und haben einen chancengleichen und barrierefreien Zugang zu den IKT, um sie ihren privaten und beruflichen Bedürfnissen entsprechend nutzen zu können. Den Bedürfnissen von potenziell benachteiligten Bevölkerungsgruppen wird dabei Rechnung getragen. Insbesondere fördert der Bund Massnahmen zur Gleichstellung der Geschlechter.

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Befähigung aller: Der technische und inhaltliche Umgang mit den IKT gehört zu den Grundkompetenzen des täglichen Lebens. Die Mitglieder der Gesellschaft sind zu befähigen, die zur Verfügung stehenden Medien zur Informationssuche und -sammlung, zur Meinungsbildung und zum Einbringen der eigenen Meinung selbständig einzusetzen (Medienkompetenz). Dies bedingt lebenslanges Lernen aller.

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Föderalismus: Die Chancen, welche die föderalistische Organisation des schweizerischen Bundesstaates für die Entwicklung der Informationsgesellschaft bietet, werden konsequent genutzt. Der Föderalismus kann die Entwicklung der Informationsgesellschaft aber auch behindern. Der Bund achtet bei der Umsetzung dieser Strategie deshalb darauf, dass Synergieverluste und Ineffizienzen durch klare gesetzliche Regelungen und die freiwillige

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Zusammenarbeit vermieden werden. Dies geschieht auch über die verfassungsmässig vorgegebene Kompetenzordnung hinweg. Alternative Zusammenarbeitsmodelle (z.B. Vereine, Zusammenarbeitsverträge, Genossenschaften) berücksichtigen die sprachliche, kulturelle und politische Vielfalt des Landes.

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Zusammenarbeit: Die sozialverträgliche Ausgestaltung, die zukunftsgerichtete Weiterentwicklung und die breite Verankerung der Informationsgesellschaft in allen Bevölkerungsschichten bedingt eine effektive und partnerschaftliche Zusammenarbeit aller Akteure: Verwaltung, Wirtschaft, Zivilgesellschaft und Wissenschaft. Der Bund initiiert und fördert deshalb regionale, nationale und internationale Partnerschaften zwischen allen Akteuren.

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Internationales: Die Schweiz pflegt den internationalen Austausch und die Zusammenarbeit in allen Bereichen der Informationsgesellschaft. Sie setzt sich dabei für eine Erarbeitung und Verbreitung von kompatiblen, harmonisierten, offenen, dem Wettbewerb förderlichen und die Grundrechte respektierenden Standards und Normen ein. Das Engagement des Bundes erfolgt im Einklang mit der Deklaration und dem Aktionsplan des UNO-Weltgipfels Informationsgesellschaft (WSIS) 2003 und 2005. Im Rahmen seiner Entwicklungszusammenarbeit setzt sich der Bund für eine weltweite Beteiligung aller an der Informationsgesellschaft ein.

III. Massnahmen Bei den Massnahmen setzt der Bundesrat seine Schwerpunkte beim elektronischen Behördenverkehr (E-Government) sowie beim Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien im Gesundheitswesen (eHealth). Die entsprechenden Aufträge sind in den Kapiteln 4 und 7 konkretisiert. Alle übrigen Ausführungen sollen den verantwortlichen Stellen eine Leitlinie für ihre Arbeiten im Bereich der Informationsgesellschaft sein.

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Wirtschaft

Die IKT haben das Potenzial, die Produktivität, die Innovationskraft und die Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen sowie durch den Einsatz von Wissen das Wirtschaftswachstum in qualitativer Hinsicht ressourcenschonend zu steigern. Die Chance auf einen entsprechenden Strukturwandel wird wahrgenommen. Die Bedeutung der IKT zeigt sich sowohl in den spezialisierten IKT-Branchen als auch im Einsatz moderner IKT-Anwendungen in praktisch allen Wirtschaftszweigen. Initiativen und die Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen, welche die Anwendung der IKT in der Wirtschaft fördern, sind fortzusetzen.

Eine zuverlässige und erschwingliche Telekommunikationsgrundversorgung mit vielfältigen und qualitativ hoch stehenden Diensten ist gerade auch für die Wettbewerbsfähigkeit von Klein- und Mittelunternehmen (KMU) bedeutsam. Der Ausbau von für zukünftige IKT-Anwendungen notwendigen flächendeckenden und international konkurrenzfähigen Breitbandinfrastrukturen erfolgt in der Schweiz in einem marktwirtschaftlichen Umfeld ohne staatliche Fördermassnahmen auf der Angebots1879

seite. Aufgabe des Staates ist es, vorhandene administrative oder wettbewerbliche Markteintrittsbarrieren auf ein Minimum zu reduzieren. Es werden statistische Kennzahlen zu wirtschaftlich relevanten Produktivitätseffekten der IKT erhoben.

Voraussetzung für die Ausschöpfung des Potenzials der IKT hinsichtlich der Innovation und des wirtschaftlichen Wachstums sind entsprechend qualifizierte Fachleute auf dem Arbeitsmarkt sowie kompetente Nutzerinnen und Nutzer. Dies setzt entsprechende bildungspolitische Massnahmen auch im Sinne des lebenslangen Lernens voraus.

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Sicherheit und Vertrauen

Die sich immer weiter entwickelnde Vernetzung hat eine zunehmende Verwundbarkeit der Systeme sowie stärkere internationale Abhängigkeiten zur Folge. Damit der Bevölkerung, der Wirtschaft und der Verwaltung alle relevanten Informationen unverfälscht und vollständig zur Verfügung stehen, muss die Schweiz bezüglich der Informationssicherheit und des Datenschutzes die nachstehenden Massnahmen umsetzen und dabei international einen Spitzenplatz einnehmen. Von besonderer Bedeutung sind die Verfügbarkeit von kritischen Infrastrukturen in ausserordentlichen Lagen, das Vorhandensein von Mechanismen zur Identifikation und sicheren Datenübertragung sowie die Selbstbestimmung bei der Datennutzung unter Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit. Eine zielgruppengerechte Information aller Beteiligten und die Koordination zwischen den involvierten Akteuren ist dabei zentrale Voraussetzung.

Zu diesem Zweck sind die bereits eingeleiteten Massnahmen im Bereich der Informationssicherung betreffend die Prävention, Frühwarnung, Schadensbegrenzung und Bekämpfung der Krisenursache von Bund und Partnern umzusetzen. Zudem schafft der Bund in Zusammenarbeit mit allen betroffenen Kreisen ein Forum für die Führung und Koordination im Bereich der Informationssicherheit. Überdies trägt er zur Aus- und Weiterbildung aller relevanten Kreise im Bereich Informationssicherheit bei.

Informationssicherheit sowie sicherheitsrelevante und datenschutzfördernde Produkte erhalten im Rahmen bestehender Förderinstrumente für Forschung und Wirtschaft eine hohe Priorität. Der Bund profiliert sich als Modellnutzer von informationssicherheits-relevanten Produkten.

Der Bund sorgt für eine wirkungsorientierte und verhältnismässige Ausgestaltung der Datenschutzgesetzgebung. Er definiert und entwirft ­ in Abstimmung mit der internationalen Entwicklung und den Verbänden der Informatikberufe ­ Instrumente, die begründetes Vertrauen in die IKT und deren Nutzung fördern. In Zusammenarbeit mit der Privatwirtschaft sorgt er dafür, dass den Einwohnerinnen und Einwohnern der Schweiz digitale Identitäten zur Verfügung stehen. Der Bund anerkennt seinen Sicherheitsanforderungen entsprechende digitale Zertifikate, die von der Privatwirtschaft angeboten werden, insbesondere bei E-GovernmentAnwendungen mit den Kantonen und der Wirtschaft.

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Demokratische Meinungs- und Willensbildung

Im Rahmen der staatlichen Informations- und Kommunikationstätigkeit werden die IKT systematisch eingesetzt. Die Indikatoren zu ihrer Verbreitung und Nutzung werden regelmässig erhoben. Den IKT kommt bei der Umsetzung des Öffentlichkeitsprinzips grosse Bedeutung zu. Die (Internet-)Auftritte der Bundesbehörden sind transparent und benutzerfreundlich auszugestalten. Dadurch werden der gesellschaftliche Diskurs und die Partizipationsmöglichkeiten der Bevölkerung gefördert.

Auf Grund der laufenden Versuche ist zu prüfen, ob die Ausübung aller politischen Rechte (zum Beispiel Stimmabgabe bei Abstimmungen und Wahlen, Unterzeichnung von Referenden und Initiativen) zusätzlich zu den herkömmlichen Verfahren etappenweise auch elektronisch ermöglicht werden soll.

Presse, Radio und Fernsehen haben bei der demokratischen Meinungs- und Willensbildung unverändert eine zentrale Funktion.

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Elektronische Verwaltung

Der Staat nutzt das Optimierungspotenzial der IKT, um seine Dienstleistungen transparent, effizient, kostengünstig und in einwandfreier Qualität zu erbringen. Die IKT ermöglichen dabei einen kostenbewussten Einsatz der Ressourcen. Eine schweizweite E-Government-Strategie legt künftig die prioritären Stossrichtungen und die Einzelheiten der Umsetzung fest. Im Kontakt mit Behörden sollen elektronische Dokumente Rechtswirkung haben. Jede Bundesbehörde erlässt oder ändert die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen in ihrem Zuständigkeitsbereich.

Einfache und sichere elektronische Interaktionen und Transaktionen erleichtern den Verkehr innerhalb der staatlichen Stellen aller Ebenen sowie zwischen Staat und Privatpersonen, Unternehmen und Organisationen. E-Government fördert das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Regierungs- und Verwaltungstätigkeit und erhöht die Attraktivität des Standorts Schweiz für die Wirtschaft. Der Bund schafft die nötigen gesetzlichen und sicherheitsspezifischen Voraussetzungen, unterstützt die Anwendung von Standards für die Interoperabilität und fördert die nationale Verbreitung von dezentral entwickelten Lösungen.

Die langfristige freie Verfügbarkeit von qualitativ hoch stehenden digitalen Inhalten ist eine Voraussetzung für eine gut funktionierende direkte Demokratie und für die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an den wichtigen politischen Entscheiden.

Sie ist bedeutsam für die wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung in einem modernen Staatswesen. Für die Erstellung, den Austausch und die Archivierung elektronischer Daten und Dokumente über staatliches Handeln sowie zu gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und kulturellen Entwicklungen bedarf es der Transparenz sowie der Klarheit bezüglich Zugang, Urheber- und Nutzungsrechte, verbunden mit der Klärung, ob und wenn ja, welche Preise verlangt werden. Ein einheitlicher, standardisierter Umgang mit elektronischen Daten und Dokumenten von ihrer Entstehung bis zu ihrer Archivierung ist notwendig.

Das EFD formuliert in Zusammenarbeit mit den Kantonen und relevanten Bundesstellen bis Juni 2006 eine Strategie für den elektronischen Behördenverkehr (E-Government) für die ganze Schweiz. Diese umfasst Massnahmen zur Umsetzung.

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Die Bundeskanzlei, der EDSB, das EDI, das EVD, EFD und EJPD werden beauftragt, bis Mitte 2007 ein Konzept und einen Aktionsplan zu erarbeiten, welche Aufschluss über die Ziele, die zu ergreifenden Einzelmassnahmen, die Kosten, die Partnerschaften, die Vorgehensweise und den Zeitplan für den bundesinternen Umgang mit elektronischen Daten und Dokumenten, einschliesslich der elektronischen Post, von der Entstehung bis zur Archivierung geben. Dabei ist zu klären, wie die Produktion (von der Beschaffung bis zur Archivierung), Verwaltung, Verteilung und Zugänglichkeit von elektronischen Inhalten für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen zu regeln ist. Das Konzeptpapier soll überdies Auskunft darüber geben, welche Inhalte kostenlos bzw. kostenpflichtig sein müssen. Bereits laufende Projekte für die elektronische Archivierung sowie zur elektronischen Geschäftsverwaltung sind zielstrebig weiter zu führen und bei den neuen konzeptionellen Arbeiten zu berücksichtigen.

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Bildung

Die Bildung trägt in hohem Masse dazu bei, die Wohlfahrt der Bevölkerung und die Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz in einer globalen Wissensgesellschaft sicherzustellen. Die Möglichkeiten, die der Einsatz von IKT zum Wissenserwerb, zur Wissensvermittlung und -umsetzung bietet, sind effizient und innovativ zu nutzen. Ziel muss es sein, die Selbständigkeit des Einzelnen und seine Fähigkeiten zu fördern, sich mit und über die IKT in die Gesellschaft und die Arbeitswelt zu integrieren und sich dort weiter zu entwickeln. Der technische und mehr noch der inhaltliche Umgang mit den IKT ist als Schlüsselkompetenz auf allen Stufen der Aus- und Weiterbildung zu berücksichtigen. Die Bildungsmassnahmen sollen nachhaltig wirken, indem sie langfristig gültige Kompetenzen am Beispiel aktueller IKT vermitteln.

Der Bund soll dazu beitragen, die guten Ansätze der breit angelegten Bildungsoffensive zum nachhaltigen Erfolg zu bringen. Die Abstimmung der Strategien sowie die Zusammenarbeit von Bund und Kantonen sind zentral. Analog dazu sind die Massnahmen der Aus- und Weiterbildung von Lehrkräften, die IKT in den Unterricht zu integrieren, fortzusetzen. Im Bereich der digitalen Lehr- und Lerninhalte sowie allgemein bei den pädagogischen Ressourcen soll die Vernetzung der Partner gefördert und zu Produktion, Zugang und Nutzung beigetragen werden. Es soll ein System der Qualitätssicherung erarbeitet werden. Da sich die Kompetenzen des Bundes auf die Berufsbildung und das Hochschulwesen beschränken, regt der Bundesrat die Kantone zur koordinierten Erarbeitung einer Strategie in ihrem Kompetenzbereich auf allen Stufen der Bildung an.

Der Bund fördert den Nachwuchs von Fachkräften im IKT-Bereich. Sowohl bei den entsprechenden Berufsausbildungen wie auch im Tertiärbereich fördert der Bund dabei besonders die Ausbildung von Frauen. Zudem unterstützt er die anwendungsorientierte Forschung und Entwicklung im IKT-Bereich.

Ein System des Bildungsmonitorings, das international kompatibel ist, erlaubt eine regelmässige Überprüfung der Wirksamkeit unternommener Anstrengungen.

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Kultur

Die IKT ermöglichen neue künstlerische Ausdrucksformen. Sie können zudem zur Förderung der kulturellen Vielfalt und Identität, der sprachlichen Vielfalt und der Schaffung lokaler und regionaler Inhalte beitragen. Die Entwicklung und Produktion der Medienkunst, ihre Vermittlung sowie die Aus- und Weiterbildung in Nutzung und Anwendung derselben sind zu fördern. Dabei ist das Schwergewicht auf die Vernetzung und auf Partnerschaften von Kulturschaffenden, Wirtschaft, Ausbildungsinstitutionen und Forschung zu legen.

Die Medienkunst und ihre Vorläufer sind ebenso Teil des nationalen Erbes wie alle übrigen Kulturgüter. Die Bestände in schweizerischen Museen und Sammlungen sollen erfasst werden. Damit sie erhalten und auch künftig genutzt werden können, sind Standards für ihre Beschreibung und Normen für ihre technische Konservierung zu erarbeiten.

Die multimedialen und interaktiven Möglichkeiten sind für die Kulturvermittlung zu nutzen. Die Bestände der Bibliotheken, Archive, Museen und Sammlungen sind so zu erschliessen, dass sie allen über das Netz zugänglich sind. Dabei ist die Zusammenarbeit von Bund und Kantonen zentral. Für die bundeseigenen Bestände werden die im Rahmen von Ziffer 4 der Strategie erarbeiteten Grundsätze analog anzuwenden sein (elektronische Verwaltung).

Der Schutz des Eigentums und des Urheberrechts ist zu gewährleisten. Dabei ist ein Ausgleich der Interessen der Urheberinnen und Urheber und der Nutzenden zu beachten. Die Organisationen der Kulturschaffenden spielen in diesen Bereichen eine wichtige Rolle und bedürfen der öffentlichen Förderung.

Das EDI wird beauftragt, die laufenden Massnahmen zur Förderung der Medienkunst zu konsolidieren sowie die Vorarbeiten für die elektronische Erschliessung der Bestände voranzutreiben und insbesondere auf ihre Machbarkeit hin zu überprüfen.

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Gesundheit und Gesundheitswesen

Die Integration von Informations- und Kommunikationstechnologien in das Gesundheitssystem (E-Health) soll dazu beitragen, der Schweizer Bevölkerung den Zugang zu einem bezüglich Qualität, Effizienz und Sicherheit hoch stehenden und kostengünstigen Gesundheitswesen zu gewährleisten. Voraussetzungen zur Erreichung dieses politischen Ziels sind die Erarbeitung einer nationalen E-Health-Strategie, die Koordination der strategischen E-Health-Aktivitäten und nötigenfalls auch konkrete gesetzliche Vorgaben. Diese Aufgaben können nur in Kooperation mit den Kantonen, privaten Organisationen und im internationalen Kontext (EU, WHO) gelöst werden. Die laufenden Arbeiten zur Versichertenkarte sind in der Strategie zu positionieren.

E-Health soll einen günstigen Einfluss auf die Kostenentwicklung erzielen, indem alle Beteiligten im Gesundheitswesen über durchgehende und standardisierte elektronische Prozesse effizient miteinander kommunizieren und Daten austauschen können. E-Health soll zudem zur Befähigung der gesunden und kranken Bevölkerung wie auch der Fachpersonen im Umgang mit medizinischen und Gesundheitsinformationen beitragen und soll durch ein besseres medizinisches Wissensmanagement die Qualität und Sicherheit der medizinischen Versorgung erhöhen. Dabei ist 1883

ein auf Bürgernähe, Sicherheit und Nachhaltigkeit ausgerichteter Technologieeinsatz wichtig. Eine der grössten Herausforderungen liegt aber in der Förderung des Verständnisses für die Möglichkeiten von E-Health und in der Motivierung aller Akteure zur Zusammenarbeit für ein zukunftsgerichtetes Gesundheitswesen Schweiz.

Das EDI wird beauftragt, zur Umsetzung dieser Massnahme bis Ende 2006 ein Konzept für eine nationale E-Health-Strategie mit Massnahmen vorzulegen, welches insbesondere Aufschluss über die Ziele, die Handlungsbereiche, die Kosten, die Partnerschaften, die Vorgehensweise und den Zeitplan geben soll.

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Koordination und Kooperation

Die Umsetzung der Strategie erfolgt in den zuständigen Departementen bzw.

Ämtern. Ein interdepartementaler Ausschuss Informationsgesellschaft (IDA IG) koordiniert gemäss bundesrätlichem Mandat die Arbeiten,

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Evaluation

Die Umsetzung dieser Strategie wird evaluiert.

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