Bundesbeschluss über die Beschaffung von Rüstungsmaterial

Entwurf

(Rüstungsprogramm 2006) vom ...

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf die Artikel 60 und 167 der Bundesverfassung1, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 24. Mai 20062, beschliesst: Art. 1 Der Beschaffung von Rüstungsmaterial nach der Botschaft vom 24. Mai 2006 (Rüstungsprogramm 2006) wird zugestimmt.

1

Es wird ein Verpflichtungskredit von 1501 Millionen Franken für die Beschaffung von Rüstungsmaterial nach dem Verpflichtungskreditverzeichnis im Anhang bewilligt.

2

Art. 2 1

Der jährliche Zahlungsbedarf ist in den Voranschlag aufzunehmen.

Die Beschaffung des Rüstungsmaterials geht zu Lasten des Voranschlagskredits, Finanzposition 1045/A2150.0100 «Rüstungsmaterial» (Verteidigung).

2

Art. 3 Der Bundesrat regelt die Durchführung der Beschaffung.

Art. 4 Dieser Bundesbeschluss untersteht nicht dem Referendum.

1 2

SR 101 BB 2006 5347

2006-0703

5407

Rüstungsprogramm 2006. BB

Verzeichnis der Verpflichtungskredite Vorhaben

Verpflichtungskredit Fr.

­ Führung und Aufklärung in allen Lagen

550 000 000

­ Mobilität

333 000 000

­ Waffenwirkung

618 000 000

Total Verpflichtungskredit Rüstungsprogramm 2006

5408

1 501 000 000