Bundesratsbeschluss über die Allgemeinverbindlicherklärung des Gesamtarbeitsvertrages für das Gärtnergewerbe in den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft Änderung vom 16. Februar 2006 Der Schweizerische Bundesrat beschliesst: I Folgende geänderte Bestimmungen des in der Beilage zum Bundesratsbeschluss vom 14. Dezember 20041 wiedergegebenen Gesamtarbeitsvertrages (GAV) für das Gärtnergewerbe in den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft werden allgemeinverbindlich erklärt2: Anhang 1

Lohnanpassungen und Mindestlöhne der Arbeitnehmerkategorien in Gartenbaubetrieben und übrigen Betrieben II Arbeitgeber, die seit dem 1. Januar 2006 ihren Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen eine allgemeine Lohnerhöhung gewährt haben, können diese an die Lohnerhöhung nach Anhang 1 des Gesamtarbeitsvertrages anrechnen.

III Dieser Beschluss tritt am 1. März 2006 in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2007.

16. Februar 2006

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Moritz Leuenberger Die Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-Hotz

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BBl 2004 7359­7360 Separatabzüge der Allgemeinverbindlicherklärung können beim BBL, Verkauf Bundespublikationen, 3003 Bern, bezogen werden.

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Allgemeinverbindlicherklärung des Gesamtarbeitsvertrages für das Gärtnergewerbe in den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft. BRB

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