05.087 Bericht zur Aussenwirtschaftspolitik 2005 sowie Botschaften zu Wirtschaftsvereinbarungen und zum Bundesgesetz über die Neuregelung der Berichterstattung auf dem Gebiet der Aussenwirtschaftspolitik vom 11. Januar 2006

Sehr geehrte Herren Präsidenten Sehr geehrte Damen und Herren Gestützt auf Artikel 10 des Bundesgesetzes vom 25. Juni 1982 über aussenwirtschaftliche Massnahmen (SR 946.201; «Gesetz») erstatten wir Ihnen Bericht.

Wir beantragen Ihnen, von diesem Bericht samt seinen Beilagen (Ziff. 8.1.1 und 8.1.2) Kenntnis zu nehmen (Art. 10 Abs.1 des Gesetzes).

Gleichzeitig unterbreiten wir Ihnen gestützt auf Artikel 10 Absatz 2 bzw. Absatz 3 des Gesetzes zwei Botschaften über internationale Wirtschaftsvereinbarungen. Wir beantragen Ihnen, den Entwurf zum Bundesbeschluss über die Änderung von Freihandelsabkommen der EFTA-Staaten mit Drittstaaten (Ziff. 8.2.1 samt Anhängen) sowie den Entwurf zum Bundesbeschluss über das Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und der Republik Tunesien sowie über die Landwirtschaftsvereinbarung zwischen der Schweiz und Tunesien (Ziff. 8.2.2 samt Anhängen) zu genehmigen.

Ausserdem unterbreiten wir Ihnen Botschaft und Bundesgesetz über die Neuregelung der Berichterstattung auf dem Gebiet der Aussenwirtschaftspolitik und beantragen Ihnen, dem Bundesgesetz zuzustimmen (Ziff. 8.2.3, Anhang) und folgenden parlamentarischen Vorstoss abzuschreiben: 2005 M 04.3618

Zolltarifarische Massnahmen. Jährliche Berichterstattung (N 9.3.05, Aussenpolitische Kommission NR; S 2.6.05).

Wir versichern Sie, sehr geehrte Herren Präsidenten, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.

11. Januar 2006

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Moritz Leuenberger Die Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-Hotz

2005-2464

1665

Gesamtübersicht Das Einleitungskapitel (Ziff. 1) befasst sich mit der Umsetzung der im Bericht 2004 beschriebenen strategischen Ausrichtung der schweizerischen Aussenwirtschaftspolitik: Es konkretisiert die Ziele und zeigt auf, wie sich die Strategie auf die operative Ausgestaltung der Aussenwirtschaftspolitik bzw. deren drei Dimensionen «Marktzugang im Ausland und internationales Regelwerk», «Binnenmarktpolitik in der Schweiz» sowie «Beitrag zur wirtschaftlichen Entwicklung in Partnerländern» auswirkt. Des Weitern gibt der Bericht einen Überblick über die Aussenwirtschaftstätigkeiten des Jahres 2005 auf multilateraler, bilateraler und autonomer Ebene (Ziff. 2­7 und Beilagen 8.1). Ferner sind dem Bericht zwei Botschaften zu internationalen Wirtschaftsvereinbarungen (Beilagen 8.2.1 und 8.2.2) sowie Botschaft und Bundesgesetz über die Neuregelung der Berichterstattung auf dem Gebiet der Aussenwirtschaft beigefügt (Beilage 8.2.3).

Übersicht über die Aussenwirtschaftstätigkeiten 2005 Das Schweizervolk hat am 5. Juni die Assoziierung der Schweiz an Schengen/Dublin und am 25. September das Protokoll zum Abkommen über die Personenfreizügigkeit (Ausdehnung auf die zehn neuen EU-Staaten) gutgeheissen, womit die Schweiz den Weg zur Ratifizierung der «Bilateralen II» frei machte.

Im Rahmen der EFTA hat die Schweiz Verhandlungen über Freihandelsabkommen mit der Republik Korea und der Südafrikanischen Zollunion (SACU) abgeschlossen.

Mit Thailand wurden solche Verhandlungen in die Wege geleitet. Mit den USA und Japan wurden Sondierungsgespräche aufgenommen, um die Möglichkeit von Verhandlungen über bilaterale Freihandelsabkommen zu prüfen.

Vom 13.­18. Dezember fand in Hong Kong die sechste WTO-Ministerkonferenz statt, der es gelang, die für die Fortsetzung der Doha-Runde notwendigen Entscheide zu treffen. Die laufende Handelsrunde soll Ende 2006 abgeschlossen werden.

An der Jahreskonferenz des OECD-Rats und des IEA-Ministerrats kamen die hohen Erdölpreise zur Sprache. Die OECD examinierte die Schweiz auf den Gebieten der Wettbewerbspolitik, der Wirtschaftspolitik und der Regulierungsreform.

Die UNO befasste sich nebst den Arbeiten zu einer umfassenden Reform der Organisation schwerpunktmässig mit Entwicklungsfragen. Die 60. Generalversammlung zog Bilanz über die in den letzten fünf Jahren erzielten
Fortschritte zur Erreichung der Millenniumsentwicklungsziele.

Im Rahmen der wirtschaftlichen Entwicklungszusammenarbeit hat sich die Schweiz mit 154 bzw. 85 Millionen Franken in Entwicklungs- und Transitionsländern engagiert. Am 1. Juni hat die vom seco gegründete Sifem AG (Swiss Investment Fund for Emerging Markets) ihre Tätigkeit aufgenommen. Die Zusammenarbeit mit den multilateralen Finanzierungsinstitutionen war geprägt vom Verhandlungsabschluss zur Fonds-Wiederauffüllung der Internationalen Entwicklungsagentur (IDA) sowie der von den G8-Staaten lancierten Entwicklungsinitiative zugunsten der ärmsten Länder.

1666

Auf dem Gebiet der Exportrisikogarantie wurden Neugarantien für Exportaufträge im Gesamtbetrag von 1,7 Milliarden Franken erteilt. Im Oktober stimmten die eidgenössischen Räte der Weiterfinanzierung der Exportförderung für die Jahre 2006 und 2007 zu.

1667

Inhaltsverzeichnis Gesamtübersicht

1666

Abkürzungsverzeichnis

1672

1 Umsetzung der strategischen Ausrichtung der schweizerischen Aussenwirtschaftspolitik 1.1 Die Umsetzung der Strategie anhand von Beispielen aus dem Berichtsjahr 1.1.1 Erste Dimension: Marktzugang und internationales Regelwerk 1.1.2 Zweite Dimension: Binnenmarktpolitik der Schweiz 1.1.3 Dritte Dimension: Beitrag zur wirtschaftlichen Entwicklung in Partnerländern 1.2 Ausblick auf wichtige nächste Umsetzungsschritte 1.2.1 Freihandelsabkommen mit den USA 1.2.2 Einführung des Cassis-de-Dijon-Prinzips ­ wirtschaftspolitische Aspekte 1.2.3 Promotion für den Wirtschaftsstandort Schweiz ­ Koordination der Landeswerbung

1677 1677 1678 1684 1685 1687 1689 1690 1692

2 Europäische Wirtschaftsintegration 2.1 Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU 2.1.1 Beziehungen im Rahmen der geltenden Abkommen 2.1.1.1 Freihandelsabkommen (FHA) Schweiz-EG von 1972 2.1.1.2 Die sektoriellen Abkommen Schweiz-EG von 1999 2.1.1.3 Zusatzprotokoll zum Freizügigkeitsabkommen von 1999 2.1.2 Genehmigung und Umsetzung der «Bilateralen II» 2.1.3 Kohäsionsbeitrag der Schweiz an die erweiterte EU 2.2 Europäische Freihandelsassoziation (EFTA) und andere Freihandelsbeziehungen 2.2.1 EFTA-interne Beziehungen 2.2.2 Beziehungen der EFTA zu europäischen Drittstaaten und Mittelmeerpartnern 2.2.3 Freihandelsabkommen mit Staaten ausserhalb Europas und des Mittelmeerraums 2.3 Europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Forschung und Technologie 2.3.1 Eureka 2.3.2 COST

1694 1694 1695 1695 1696 1699 1700 1701

3 Multilaterale Wirtschaftszusammenarbeit 3.1 Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) 3.1.1 Tagung des OECD-Rates auf Ministerebene 3.1.2 Schwerpunkte der analytischen Tätigkeiten 3.1.2.1 Tagung der Sozialminister 3.1.2.2 Arbeitsmarktpolitik 3.1.2.3 Entwicklungspolitik 3.1.2.4 Erziehungspolitik

1706

1668

1702 1702 1702 1703 1705 1705 1706

1706 1706 1707 1707 1708 1708 1709

3.1.2.5 Landwirtschaftspolitik 3.1.2.6 Handelspolitik 3.1.2.7 Überprüfung der schweizerischen Regulierungspolitik 3.1.2.8 Überprüfung der Schweizer Wirtschaftspolitik 3.1.3 Instrumente im Investitionsbereich 3.1.3.1 Multilaterale Investitionsregeln 3.1.3.2 Kodex für multinationale Unternehmen 3.1.3.3 Korruptionspraktiken 3.1.4 Instrumente in anderen Bereichen 3.1.4.1 Internationale Zusammenarbeit im Wettbewerbsbereich 3.1.4.2 OECD-Grundsätze der Corporate Governance 3.1.4.3 Unlauterer Steuerwettbewerb 3.2 Welthandelsorganisation (WTO) 3.2.1 Sechste Ministerkonferenz der WTO in Hong Kong 3.2.2 Landwirtschaft 3.2.3 Industrieprodukte 3.2.4 Dienstleistungen (GATS) 3.2.5 WTO-Regeln 3.2.6 Streitbeilegungsfälle 3.2.7 Handel und Umwelt 3.2.8 Handel und Entwicklung 3.2.9 Öffentliches Beschaffungswesen 3.2.10 Beitrittsverfahren 3.3 Vereinte Nationen 3.3.1 UNCTAD 3.3.2 UNIDO 3.3.3 Folgeprozess von Rio und Johannesburg 3.3.4 Internationale Arbeitsorganisation (IAO) 3.4 Sektorale multilaterale Zusammenarbeit im Energiebereich

1709 1710 1710 1711 1711 1711 1712 1712 1713 1713 1714 1714 1715 1716 1717 1718 1719 1719 1719 1720 1720 1721 1721 1722 1722 1723 1724 1725 1726

4 Internationales Finanzsystem 4.1 Internationaler Währungsfonds 4.1.1 Lage der Weltwirtschaft 4.1.2 Wichtige Geschäfte im IWF 4.1.3 Finanzielle Verpflichtungen der Schweiz gegenüber dem IWF 4.2 Die Zehnergruppe (G10) 4.3 Internationale Aufsichtsgremien 4.3.1 Basler Ausschuss für Bankenaufsicht 4.3.2 Internationale Organisation der Effektenhandelsaufseher (IOSCO) 4.3.3 Joint Forum 4.3.4 Internationaler Verband der Versicherungsaufsichtsbehörden (IAIS) 4.3.5 Arbeitsgruppe zur Bekämpfung der Geldwäscherei (Financial Action Task Force on Money Laundering, FATF)

1727 1727 1727 1728 1729 1730 1730 1730 1731 1731

5 Wirtschaftliche Entwicklungszusammenarbeit 5.1 Unterstützungsmassnahmen zugunsten von Entwicklungs- und Transitionsländern

1732 1732 1733 1734 1669

5.1.1 Entwicklungsländer 5.1.2 Osteuropa und die GUS 5.2 Multilaterale Finanzierungsinstitutionen 5.2.1 Weltbankgruppe 5.2.2 Regionale Entwicklungsbanken 5.2.2.1 Afrikanische Entwicklungsbank 5.2.2.2 Asiatische Entwicklungsbank 5.2.2.3 Interamerikanische Entwicklungsbank 5.2.3 Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBRD)

1734 1736 1738 1738 1740 1740 1741 1741 1741

6 Bilaterale Beziehungen 6.1 Westeuropa 6.2 Mitteleuropa und die GUS 6.3 Südosteuropa 6.4 Nordamerika 6.5 Zentral- und Südamerika 6.6 Asien/Ozeanien 6.7 Mittlerer Osten 6.8 Afrika

1742 1742 1743 1743 1744 1745 1745 1747 1748

7 Autonome Aussenwirtschaftspolitik 7.1 Exportkontroll- und Embargomassnahmen 7.1.1 Massnahmen zur Nichtweiterverbreitung von Gütern zur Herstellung von Massenvernichtungs- und konventionellen Waffen 7.1.1.1 Güterkontrollverordnung 7.1.1.2 Chemikalienkontrollverordnung 7.1.1.3 Safeguardsverordnung 7.1.2 Embargomassnahmen 7.1.2.1 Embargomassnahmen der UNO 7.1.2.2 Embargomassnahmen der EU 7.1.3 Massnahmen gegen Konfliktdiamanten 7.2 ERG, IRG, Exportfinanzierung, Umschuldung 7.2.1 Exportrisikogarantie 7.2.2 Investitionsrisikogarantie 7.2.3 Exportfinanzierung 7.2.4 Umschuldungen 7.3 Exportförderung, Standortpromotion und Tourismus 7.3.1 Exportförderung 7.3.2 Standortpromotion 7.3.3 Tourismus

1749 1749

8 Beilagen 8.1 Beilagen 8.1.1­8.1.2 8.1.1 Finanzielles Engagement der Schweiz 2005 gegenüber den multilateralen Entwicklungsbanken 8.1.2 Bewilligungspflichtige Versandkontrollen in der Schweiz im Auftrag ausländischer Staaten

1670

1749 1750 1751 1751 1752 1752 1754 1754 1754 1755 1755 1755 1756 1757 1757 1758 1758 1760 1760 1761 1763

8.2 Beilagen 8.2.1­8.2.3 8.2.1 Botschaft über Änderungen der Freihandelsabkommen der EFTA-Staaten mit Israel, Rumänien und der Türkei Bundesbeschluss über Änderungen der Freihandelsabkommen der EFTA-Staaten mit Israel, Rumänien und der Türkei (Entwurf) Beschluss 3/2005 des Gemischten Ausschusses EFTA-Israel Beschluss 4/2005 des Gemischten Ausschusses EFTA-Israel Beschluss 3/2004 des Gemischten Ausschusses EFTA-Rumänien Beschluss 1/2005 des Gemischten Ausschusses EFTA-Türkei 8.2.2 Botschaft zum Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und der Republik Tunesien Bundesbeschluss über das Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und der Republik Tunesien (Entwurf) Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und der Republik Tunesien 8.2.3 Botschaft und Bundesgesetz zur Neuregelung der Berichterstattung auf dem Gebiet der Aussenwirtschaftspolitik Bundesgesetz über die Neuregelung der Berichterstattung auf dem Gebiet der Aussenwirtschaftspolitik (Entwurf)

1765 1767 1773 1775 1777 1779 1781 1783 1793 1795 1831 1835

1671

Abkürzungsverzeichnis AfDB

African Development Bank Afrikanische Entwicklungsbank

AsDB

Asian Development Bank Asiatische Entwicklungsbank

AFTA

Asian Free Trade Association Freihandelszone des Verbandes südostasiatischer Nationen

APEC

Asia Pacific Economic Cooperation Anrainerstaaten des pazifischen Beckens

APS

Allgemeines Präferenzsystem zu Gunsten der Entwicklungsländer (Zollpräferenzenbeschluss, SR 632.91)

ASEAN

Association of Southeast Asian Nations Verband südostasiatischer Nationen

CAFTA

US-Central American Free Trade Agreement Freihandelsabkommen zwischen den USA und Costa Rica, El Salvador, Guatemala, Honduras, Nicaragua und der Dominikanischen Republik

CIME

Committee on International Investment and Multinational Enterprises Ausschuss für internationale Investitionen und multinationale Unternehmen (der OECD)

Cleaner Production Centers

Umwelttechnologiezentren

Corporate Governance

Gute Unternehmensführung und -kontrolle

COST

Coopération européenne dans le domaine de la recherche scientifique et technique Europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der wissenschaftlichen und technischen Forschung

CSD

Commission on Sustainable Development Kommission für nachhaltige Entwicklung

DAC

Development Assistance Committee Ausschuss für Entwicklungshilfe (der OECD)

EBRD

European Bank for Reconstruction and Development Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung

ECOSOC

United Nations Economic and Social Council Wirtschafts- und Sozialrat der Vereinten Nationen

EFTA

European Free Trade Association Europäische Freihandelsassoziation

EG

Europäische Gemeinschaft

1672

Equity Fund

Aktienfonds

ERG

Exportrisikogarantie

ESAF

Enhanced Structural Adjustment Facility Erweiterte Strukturanpassungsfazilität

Euratom

Europäische Atomgemeinschaft

Eureka

European Research Coordination Agency Europäische Agentur für die Koordinierung der Forschung

EWR

Europäischer Wirtschaftsraum

EU

Europäische Union (erster Pfeiler: EG, EGKS, Euratom; zweiter Pfeiler: Gemeinsame Aussen- und Sicherheitspolitik; dritter Pfeiler: Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz und Inneres)

FATF

Financial Action Task Force on Money Laundering Internationale Task Force zur Bekämpfung der Geldwäscherei (mit Sekretariat bei der OECD)

FHA

Freihandelsabkommen

FTAA

Free Trade Area of the Americas Gesamtamerikanische Freihandelszone

G8

Deutschland, Frankreich, Grossbritannien, Italien, Japan, Kanada, Russland, USA

G10

Group of Ten Zehnergruppe (Vereinigung der mittlerweile 11 wichtigsten Geberländer des IWF)

GATS

General Agreement on Trade in Services Allgemeines Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen

GATT

General Agreement on Tariffs and Trade Allgemeines Zoll- und Handelsabkommen

GCC

Gulf Cooperation Council Golfkooperationsrat

GEF

Global Environment Facility Globale Umweltfazilität

Global Compact UN-Initiative mit dem Ziel, global tätige Unternehmen (auf freiwilliger Basis) zur Respektierung von Menschenrechten, zur Einhaltung fairer Arbeitsbedingungen und zum Schutz der Umwelt zu verpflichten GUS

Gemeinschaft Unabhängiger Staaten

HIPC

Heavily Indebted Poor Countries Initiative des IWF und der Weltbank zur Entschuldung hochverschuldeter armer Länder

IAEA/IAEO

International Atomic Energy Agency Internationale Atomenergie-Organisation

IAIS

International Association of Insurance Supervisors Internationale Vereinigung der Versicherungsaufseher 1673

IBRD

International Bank for Reconstruction and Development Internationale Bank für Wiederaufbau und Entwicklung

IDA

International Development Association Internationale Entwicklungsorganisation

IDB

Inter-American Development Bank Interamerikanische Entwicklungsbank

IEA

International Energy Agency Internationale Energie-Agentur

IFC

International Finance Corporation Internationale Finanz-Korporation

IIC

Interamerican Investment Corporation Interamerikanische Investitionsgesellschaft

ILO/IAO

International Labour Organization Internationale Arbeitsorganisation

IMFC

International Monetary and Financial Committee Internationaler Währungs- und Finanzausschuss des IWF

IOSCO

International Organisation of Securities Commissions Internationale Organisation der Effektenhandelsaufseher

IRG

Investitionsrisikogarantie

IWF

Internationaler Währungsfonds

Joint Die gemeinsame Umsetzung von Massnahmen von EntwicklungsImplementation ländern und Industrieländern zum Klimaschutz KimberleyProzess

Konsultationsgremium (benannt nach der südafrikanischen Minenstadt Kimberley) zur Verhinderung des Handels mit «Konfliktdiamanten»

KMU

Kleine und mittlere Unternehmen

Mercosur

Mercado Común del Sur Gemeinsamer Markt Lateinamerikas

MIGA

Multilateral Investment Guarantee Agency Multilaterale Investitionsgarantie-Agentur

MTCR

Missile Technology Control Regime Raketentechnologie-Kontrollregime

NAFTA

North American Free Trade Agreement Nordamerikanisches Freihandelsabkommen zwischen den USA­Kanada­Mexiko

NEPAD

New Partnership for Africa's Development Initiative «Neue Partnerschaft für Afrikas Entwicklung»

NGO

Non-Governmental Organization Nichtregierungsorganisation

NSG

Nuclear Suppliers Group Gruppe der Nuklearlieferländer

1674

OECD

Organisation for Economic Cooperation and Development Organisation für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

OPCW

Organization for the Prohibition of Chemical Weapons Organisation für das Verbot chemischer Waffen

OPEC

Organization of Petroleum Exporting Countries Organisation erdölexportierender Länder

Osec

Osec Business Network Switzerland

Pariser Klub

Vereinigung der weltweit führenden Gläubigerstaaten

Peer Review

Prüfung eines Mitgliedstaates durch andere Mitgliedstaaten in Bezug auf seine Leistungen im betreffenden Bereich mit dem Ziel, ihm Unterstützung zu bieten zur Verbesserung seiner Politiken und Praktiken sowie zur Einhaltung der vereinbarten Regeln.

SACU

South African Customs Union Südafrikanische Zollunion (Südafrika, Botswana, Lesotho, Namibia und Swaziland)

SDFC

Swiss Development Finance Corporation Schweizerische Gesellschaft für Entwicklungsfinanzierung

Sifem AG

Swiss Investment Fund for Emerging Markets Schweizerische Entwicklungsfinanzierungsgesellschaft

SIPPO

Swiss Import Promotion Program Schweizer Programm zur Förderung der Importe aus Entwicklungs- und Transitionsländern

SOFI

Swiss Organisation for Facilitating Investments Schweizerische Organisation zur Förderung von Investitionen in Entwicklungs- und Transitionsländern

STEP

Stiftung für gerechte Bedingungen in Teppichherstellung und -handel

SZR

Sondererziehungsrechte

TRIPS

Trade-Related Aspects of Intellectual Property Rights WTO-Abkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte an geistigem Eigentum

UNCED

United Nations Conference on Environment and Development Konferenz der Vereinten Nationen über Umwelt und Entwicklung

UNCTAD

United Nations Conference on Trade and Development Konferenz der Vereinten Nationen für Handel und Entwicklung

UNDP

United Nations Development Program Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen

UNEP

United Nations Environment Program Umweltprogramm der Vereinten Nationen

UNIDO

United Nations Industrial Development Organisation Organisation der Vereinten Nationen für industrielle Entwicklung

1675

UNO

United Nations Organization Organisation der Vereinten Nationen

WHO

World Health Organization Weltgesundheitsorganisation

WIPO

World Intellectual Property Organization Weltorganisation für geistiges Eigentum

WTO

World Trade Organization Welthandelsorganisation

1676

Bericht 1

Umsetzung der strategischen Ausrichtung der schweizerischen Aussenwirtschaftspolitik Der Bundesrat hat im Einleitungskapitel des Aussenwirtschaftsberichts 2004 die strategische Ausrichtung der schweizerischen Aussenwirtschaftspolitik1 mit ihren drei Dimensionen ­ «Marktzugang im Ausland und internationales Regelwerk», «Binnenmarktpolitik der Schweiz» und «Beitrag zur wirtschaftlichen Entwicklung in Partnerländern» ­ vorgestellt und hiezu jeweils zentrale Ziele festgelegt.

Nachfolgend wird diese Aussenwirtschaftsstrategie konkretisiert und es wird dargelegt, wie sie in die operative Ausgestaltung der Aussenwirtschaftspolitik einfliesst. Anhand von aussagekräftigen Beispielen aus dem Berichtsjahr wird der Einfluss der einzelnen Strategieelemente auf die operative Ebene beschrieben (Ziff. 1.1). Weitere Beispiele finden sich in den Ziffern 2­7 des Berichts.

Schliesslich werden wichtige Projekte zur weiteren Umsetzung der Strategie in naher Zukunft vorgestellt (Ziff. 1.2).

1.1

Die Umsetzung der Strategie anhand von Beispielen aus dem Berichtsjahr

Das heutige Ausmass der internationalen Arbeitsteilung lässt keine von der Binnenwirtschaftspolitik isolierte Betrachtungsweise der Aussenwirtschaftspolitik mehr zu.

Vielmehr wirkt sich die Aussenwirtschaftspolitik auf alle politisch bestimmten Parameter aus, die den internationalen Austausch von Waren, Dienstleistungen, Investitionen, Arbeitskräften und geistigem Eigentum beeinflussen.

Diese veränderten Rahmenbedingungen wirken sich in dreifacher Hinsicht aus: Erstens ist die allgemeine Wirtschaftspolitik zu einem grossen Teil auch Aussenwirtschaftspolitik, weil jede wirtschaftspolitische Massnahme den Marktzugang für ausländische Anbieter, die Qualität als Wirtschaftsstandort und die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz beeinflusst. Zweitens bringt eine abkommensmässig gesicherte Garantie des Marktzugangs im Ausland den Schweizer Anbietern mehr, wenn der Markt des Partnerlandes wirtschaftlich dynamisch ist. Wir haben somit ein vitales Interesse daran, dass in den Zielländern unserer Exporte und Direktinvestitionen stabile wirtschaftliche Rahmenbedingungen herrschen. Drittens kann ein stabiler Marktzugang nur in einem multilateral ausgehandelten Rahmen gesichert werden. Dieser hat auch die legitimen Ansprüche der Schwellen- und Entwicklungsländer zu berücksichtigen. Konsequenterweise weist die Aussenwirtschaftstrategie der Schweiz drei Dimensionen auf: ­

1

Erste Dimension: Verbesserung des Marktzugangs im Ausland und Aufbau eines internationalen wirtschaftlichen Regelwerks; BBl 2005 1101

1677

­

Zweite Dimension: Binnenmarktpolitik der Schweiz;

­

Dritte Dimension: Beitrag der Schweiz zur Verbesserung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in den Partnerländern.

Die Umsetzung dieser Dimensionen richtet sich nach den im Rahmen der strategischen Ausrichtung definierten Ziele. In diesem Abschnitt wird die operative Umsetzung dieser aussenwirtschaftspolitischen Ziele anhand von ausgewählten Beispielen vorgestellt.

Tabelle Zusammenstellung der Beispiele zur Umsetzung der Aussenwirtschaftspolitik Aussenwirtschaftspolitik Erste Dimension1 «Marktzugang im Ausland und internationales Regelwerk»

Zweite Dimension «Binnenmarktpolitik der Schweiz»

Dritte Dimension «Beitrag zur wirtschaftlichen Entwicklung in Partnerländern»

Beispiel zum Ziel 1: Handelserleichterungen innerhalb der WTO

Beispiel:

Beispiel:

Umsetzung Wachstumspaket

Beispiel zum Ziel 2: Bilaterale II & Personenfreizügigkeit

­ Revision Binnenmarktgesetz

­ Mobilisierung von Ressourcen aus der Privatwirtschaft

Beispiel zum Ziel 3: Handelsabkommen mit der Republik Korea Beispiel zum Ziel 4: Business Network Switzerland

­ Agrarpolitik 2011

­ Beitrag der Schweiz zur Verringerung der wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten in der erweiterten EU

Beispiel zum Ziel 5: Bewirtschaftung der Abkommen mit der EU (24 h-Regel) 1

Die Ziele der ersten Dimension sind nachfolgend unter Ziffer 1.1.1 aufgeführt.

1.1.1

Erste Dimension: Marktzugang und internationales Regelwerk

Die strategische Ausrichtung der Aussenwirtschaftspolitik identifiziert bezüglich «Marktzugang im Ausland und internationales Regelwerk» fünf konkrete Ziele: ­

Ziel 1: Aktiv an der Stärkung der internationalen Wirtschaftsordnung teilnehmen;

­

Ziel 2: Marktzugang im Ausland zu bedeutenden Märkten verbessern;

1678

­

Ziel 3: Marktzugang im Ausland für alle wirtschaftlichen Kategorien erreichen;

­

Ziel 4: Marktzugang im Ausland für alle Unternehmensgrössen verbessern;

­

Ziel 5: Umsetzung und Anwendung bestehender Abkommen sicherstellen.

Nachfolgend wird jedes dieser Ziele kurz erläutert und anhand eines Beispiels konkretisiert.

Ziel 1: Aktiv an der Stärkung der internationalen Wirtschaftsordnung teilnehmen Durch die Schaffung und Stärkung einer regelgebundenen internationalen Wirtschaftsordnung sollen weltweit die Bedingungen für den grenzüberschreitenden Austausch von Waren, Dienstleistungen, Investitionen, Arbeitskräften und geistigem Eigentum verbessert werden. Die Beteiligung am entsprechenden Prozess entspricht den politischen Möglichkeiten einer mittelgrossen Handelsnation am besten. Die Schaffung geeigneter binnenwirtschaftlicher Bedingungen ist dabei eine wichtige Voraussetzung, um auf internationaler Ebene als verhandlungsfähiger Partner auftreten zu können.

Beispiel: Handelserleichterungen innerhalb der WTO Die Schweiz beteiligt sich an den WTO-Verhandlungen über Handelserleichterungen. Sie zeigen auf, wie die Umsetzung des ersten Zieles erfolgt: Mit ihnen sollen Verbesserungen des Regelwerks GATT 19942 bezüglich Transit (Art. V), Gebühren und Zollformalitäten (Art. VIII) sowie Transparenz in der Abwicklung von Transaktionen (Art. X) erreicht werden.

Die Herausforderung besteht darin, trotz Auflagen auf Grund nationaler Gesetzgebungen weitere Verbesserungen bezüglich Warenflüsse und Transparenz zu erreichen. Die Schweiz hat eine neue Ausrichtung der Sonderbehandlung von Entwicklungsländern angeregt, wonach diese Länder ihre eingegangenen WTO-Verpflichtungen nur mit direkter Unterstützung in Form von finanzieller und technischer Hilfe durch die Industriestaaten umsetzen müssen. Solche Unterstützungen können beispielsweise für eine effiziente Bewirtschaftung von Zollinformationen oder eine speditive Zollabfertigung gewährt werden. Die Modalitäten dieser Verhandlungen bieten erstmals die Möglichkeit, WTO-Regeln, welche weitgehende finanzielle und operationelle Auswirkungen auf die Politikausgestaltung der Mitgliedsländer haben, entwicklungsländerspezifisch zu formulieren. Die Art und Weise, wie dies in den aktuellen Verhandlungen gelöst wird, dürfte für künftige WTO-Verhandlungen wegweisend sein.

Die Verhandlungen über die Handelserleichterungen (vgl. Ziff. 3.2.5) sind für die Schweizer Wirtschaft und insbesondere die KMU von wesentlichem Interesse. Der Bundesrat setzt sich deshalb für dieses ambitiöse Ziel ein, welches gleichzeitig den besonderen Herausforderungen der Entwicklungsländer gebührend Rechnung trägt.

2

Vgl. Abkommen zur Errichtung der Welthandelsorganisation, Anhang 1.A.1 (SR 0.632.20) in Verbindung mit SR 0.632.21.

1679

Ziel 2: Marktzugang im Ausland zu bedeutenden Märkten verbessern Für die Schweiz als Exportland ist ein möglichst weitreichender Marktzugang im Ausland von grosser Bedeutung. Dieser kann grundsätzlich am besten in einem multilateralen Regelsystem erreicht werden. In besonders grossen sowie sehr dynamischen Märkten soll der Marktzugang jedoch auch durch pluri- und bilaterale Abkommen gesichert und verbessert werden. Damit wird eine Schlechterstellung gegenüber Konkurrenten aus Drittstaaten vermieden. Die EU ist dabei für die Schweiz als deren bedeutendster Wirtschaftspartner von zentraler Bedeutung. Die stetige Verbesserung des Zugangs für Schweizer Anbieter und Investoren zum EUMarkt ist deshalb wichtig. Dies kann auf vertraglicher Basis oder auch unilateral durch die Harmonisierung oder gegenseitige Anerkennung von Rechtsvorschriften erreicht werden. Allerdings sind auch unilaterale Lösungen im Rahmen des Möglichen rechtlich abzusichern.

Beispiel: Abkommen über die Personenfreizügigkeit und «Bilaterale II» Insbesondere mit den Bilateralen Abkommen I und II sowie dem Freihandelsabkommen von 1972 verfügt unser Land über eine tragfähige und solide Basis von Verträgen, welche ein geregeltes und intensives Verhältnis zu unserem wichtigsten wirtschaftlichen und politischen Partner, der EU, garantiert. Im Berichtsjahr wurde das bilaterale Vertragswerk zwischen der Schweiz und der EU durch zwei Volksabstimmungen bestätigt und konsolidiert. Die Ausdehnung des Abkommens über die Personenfreizügigkeit auf die neuen EU-Mitgliedstaaten und die «Bilateralen II» sind Teil der Umsetzung des zweiten Zieles der Aussenwirtschaftsstrategie: beide verbessern den Marktzugang zu unserem wichtigsten wirtschaftlichen und politischen Partner.

Am 25. September 2005 hat der Souverän der kontrollierten Ausdehnung des Abkommens über die Personenfreizügigkeit auf die neuen EU-Staaten zugestimmt und in Anbetracht der Guillotine-Klausel3 auch das Gesamtpaket der «Bilateralen I» bestätigt (vgl. Ziff. 2.1.1.3). Das Abkommen über die Personenfreizügigkeit mit den neuen Mitgliedstaaten hat bedeutende Vorteile für die Schweizer Wirtschaft. Die neuen Mitgliedstaaten mit über 75 Millionen Einwohnern und mit überdurchschnittlichem Bildungsniveau stellen ein interessantes Rekrutierungspotenzial für qualifizierte Arbeitskräfte dar. Das
Abkommen eröffnet aber auch schweizerischen Arbeitskräften Perspektiven und erleichtert der Wirtschaft die Entsendung von Mitarbeitenden in die neuen Mitgliedstaaten, die als Investitionsstandorte zunehmend interessant werden.

Als Teil der «Bilateralen II» ist im Berichtsjahr das revidierte Protokoll 2 zum Freihandelsabkommen Schweiz-EG in Kraft getreten (vgl. Ziff. 2.1.2). Dieses Protokoll verbessert den Zugang für die Schweizer Nahrungsmittelindustrie zum EUMarkt, indem es den Wettbewerbsnachteil, der für Hersteller von landwirschaftlichen Verarbeitungsprodukten (wie beispielsweise Biskuits oder Schokolade) 3

Die «Guillotine-Klausel» stellt eine rechtliche Verknüpfung zwischen den Bilateralen Abkommen I von 1999 her. Mit Ausnahme des Forschungsabkommens werden bei einer allfälligen Kündigung eines der Abkommen auch die anderen ausser Kraft gesetzt.

1680

aufgrund des höheren Preisniveaus für landwirtschaftliche Vorprodukte in der Schweiz besteht, beseitigt. Mit dem Abkommen zu Schengen/Dublin wird in der Schweiz das Schengen-Einheitsvisum eingeführt. Damit werden die Einreiseformalitäten in die Schweiz von Europa-Reisenden aus Nicht-EU-Ländern erheblich erleichtert. Dies ist für Unternehmer aus diesen Ländern, aber auch für den schweizerischen Tourismusmarkt von grosser Bedeutung. Schliesslich ermöglicht das Abkommen über die Beteiligung der Schweiz am «MEDIA»-Programm der EU der schweizerischen Filmindustrie, die Grenzen ihres kleinen und in mehrere europäische Kulturkreise segmentierten Heimmarktes auf Europa auszuweiten.

Ziel 3: Marktzugang im Ausland für alle wirtschaftlichen Kategorien erreichen Die Verbesserung des Marktzutritts im Ausland muss möglichst alle wirtschaftlichen Kategorien umfassen. Deshalb sind nebst Regeln für den traditionellen Warenhandel auch verbesserte Übereinkünfte, vor allem in den Kategorien Dienstleistungen und Investitionen, sowie für die horizontalen Politiken (wie Wettbewerb, Steuern, Gesellschaftsrecht) notwendig. Diesen Kategorien kommt im internationalen Wirtschaftsgeflecht eine zunehmende Bedeutung zu.

Beispiel: Freihandelsabkommen mit der Republik Korea Im Berichtsjahr konnten die Verhandlungen im Rahmen der EFTA über das Freihandelsabkommen mit der Republik Korea beendet und die Abkommen unterzeichnet werden. Korea ist nach Mexiko, Chile und Singapur der vierte Partner, mit dem die EFTA-Staaten umfassende Freihandelsabkommen (Waren, Dienstleistungen, Investitionen, Arbeitskräfte und geistiges Eigentum) abgeschlossen haben. Der Abschluss dieser Verhandlungen zeigt, wie das dritte Strategieziel konkret umgesetzt wird.

Der Vertrag mit der Republik Korea (vgl. Ziff. 2.2.3) erleichtert den Warenverkehr für Industrie- und verarbeitete Landwirtschaftsprodukte. Der Handel mit unverarbeiteten Landwirtschaftsprodukten wird in einem bilateralen Zusatzabkommen Schweiz-Korea geregelt, womit den Besonderheiten der Landwirtschaftsmärkte und -politiken der verschiedenen EFTA-Staaten Rechnung getragen wird. Das Freihandelsabkommen mit der Republik Korea enthält Ursprungsregeln, die im Vergleich mit jenen in früheren EFTA-Abkommen die Versandmöglichkeiten über ein Transitland verbessern. Dies ist für die Schweiz besonders
wichtig, da viele Waren nach Übersee über Versandzentralen im EU-Raum exportiert werden. Das Abkommen umfasst des Weitern den Handel mit Dienstleistungen und enthält Bestimmungen zum geistigen Eigentum, zum Wettbewerb sowie über das öffentliche Beschaffungswesen. Parallel dazu hat die Schweiz im Verbund mit den EFTA-Mitgliedern Island und Liechtenstein mit der Republik Korea Verhandlungen über ein Abkommen über Niederlassung und Schutz von Investitionen abgeschlossen.

Das Vertragswerk zwischen den EFTA-Staaten und der Republik Korea wird den eidgenössischen Räten Anfang 2006 unterbreitet werden. Die Abkommen sollten vorbehältlich der Ratifikation durch die Vertragsstaaten am 1. Juli 2006 in Kraft treten.

1681

Ziel 4: Marktzugang im Ausland für alle Unternehmensgrössen verbessern Die Verbesserung des Marktzutritts im Ausland muss die Marktchancen für Unternehmen verschiedener Grössen erhöhen. Zusätzlich zu den vertraglichen Übereinkünften wird dies durch den Einsatz nichtvertraglicher Instrumente erreicht. Selbst wenn der Marktzutritt auf ausländischen Märkten vertraglich zugesichert ist, kann der Schritt ins Ausland für Schweizer Unternehmen ­ besonders für KMU ­ schwierig sein. Hier setzen die Instrumente der Export- und Aussenwirtschaftsförderung an.

Beispiel: Business Network Switzerland Unter der Bezeichnung «Business Network Switzerland» sind die Grundlagen für eine effizientere operationelle, aber auch institutionelle Koordination der wichtigsten in den Bereichen Export- und Aussenwirtschaftsförderung wirksamen Förderungsinstrumente erarbeitet werden. Dazu zählen namentlich die Exportförderungsorganisation Osec Business Network Switzerland, die Exportrisikogarantie ERG, das Investitionsförderungsinstrument SOFI und das Importförderungsprogramm SIPPO. Mit dem «Business Network Switzerland» wird das vierte Ziel umgesetzt, indem die Nutzung der verschiedenen Förderungsinstrumente und damit der vorhandenen Marktzutrittsmöglichkeiten für die Unternehmen wesentlich vereinfacht wird.

Mit dem Projekt «Business Network Switzerland» (vgl. Ziff. 7.3) ist das Staatssekretariat für Wirtschaft (seco) daran, die verschiedenen Bundesinstrumente der Aussenhandelsförderung gezielter einzusetzen, Synergien zu nutzen und Netzwerkeffekte zu erzielen. Ein erster Schritt erfolgte im Herbst 2004 durch die Schaffung einer zentralen Anlaufstelle von Osec, ERG, SOFI und SIPPO für Internationalisierungsfragen von KMU (Service Center).

In einem zweiten Schritt wird zurzeit geprüft, ob die Aussenhandelsförderung des seco institutionell neu gestaltet und gestrafft werden könnte. Es wird untersucht, wie die Instrumente des Aussenhandels ­ Osec, SOFI und SIPPO ­ unter einem gemeinsamen Dach mit einer gemeinsamen operativen Führung zusammengefasst werden könnten. Dadurch sollen die Wirkung der eingesetzten Mittel erhöht und zusätzliche Synergien beispielsweise in der Datenbeschaffung oder der Sekretariatsführung geschaffen werden. Die schweizerischen Unternehmen sollen so aus einer Hand sowohl von der allgemeinen Exportberatung
als auch von den Förderinstrumenten der wirtschaftlichen Entwicklungszusammenarbeit profitieren können. In einem dritten Schritt sollen schliesslich Wege gesucht werden, wie die exportfördernden Tätigkeiten der anderen Bundesämter4 mit der Aussenhandelsförderung besser abgestimmt werden.

4

Über Instrumente der Aussenhandelsförderung verfügen neben dem Staatssekretariat für Wirtschaft auch das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW), die Kommission für Technologie und Innovation (KTI), das Bundesamt für Energie (BFE), das Bundesamt für Umwelt, (BAFU) sowie das Staatssekretariat für Bildung und Forschung (SBF).

1682

Ziel 5: Umsetzung und Anwendung bestehender Abkommen sicherstellen Die tatsächliche Umsetzung und Ausschöpfung, aber auch die Durchsetzung der Einhaltung bestehender Abkommen sind für die Inanspruchnahme des Marktzugangs entscheidend. Die Schweiz greift nötigenfalls auf alle zur Verfügung stehenden Rechtsinstrumente zurück, um die vertraglich zugesicherten Ansprüche durchzusetzen, was erhebliche personelle Ressourcen bindet. Zu den Rechtsinstrumenten zählen vor allem die in vielen Wirtschaftsvereinbarungen vorgesehenen Konsultations- und Streitbeilegungsverfahren.

Beispiel: Zollkodexrevision (24-h-Regel) Die im Berichtsjahr von der EU ins Auge gefasste Revision des Zollkodexes, insbesondere die geplante Einführung der sog. 24-Stunden-Regel, weist für die Schweizer Exportindustrie ein hohes Schadenspotenzial auf. Die laufenden intensiven Verhandlungen mit der EU stehen beispielhaft für die Umsetzung des fünften Ziels: die Schweiz beharrt darauf, dass den Bestimmungen des Güterverkehrsabkommens (SR 0.740.72) Geltung verschafft wird.

Im März 2005 hat die EU ihre Grundlagenbestimmungen über die Einführung der Voranmeldepflicht für den Warenverkehr in Kraft gesetzt. Es ist vorgesehen, dass Waren im Import, Export sowie im Transit beim entsprechenden Zollamt vorangemeldet werden müssen. Mit der Einführung einer solchen Pflicht zur Voranmeldung reagiert die Kommission auf die weltweiten Bestrebungen nach höheren Sicherheitsanforderungen im grenzüberschreitenden Warenverkehr. Wegen der geografischen Nähe der Schweiz zu den EU-Märkten und der engen Vernetzung der modernen Wirtschaftsstrukturen birgt der von der EU beschlossene Grundsatz einer Voranmeldepflicht im Warenverkehr ein erhebliches Risiko für die Schweizer Wirtschaft.5 Bevor die Voranmeldepflicht umgesetzt werden kann, muss die EU noch die entsprechenden Durchführungsverordnungen ausarbeiten.

Die Schweiz anerkennt durchaus die Legitimität von Massnahmen zur Erhöhung der Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger. Die ergriffenen Massnahmen müssen aber verhältnismässig ausgestaltet sein und dürfen die Wirtschaftsprozesse nicht unnötig behindern. Im Verlauf des Berichtsjahres wurden mehrere Gespräche mit der EUKommission geführt (vgl. Ziff. 2.1.1.1). Das Ziel des Bundesrates ist die gegenseitige Anerkennung der Gleichwertigkeit der relevanten
schweizerischen Verfahren mit denen der EU. Durch diese Anerkennung erhielte die Schweiz von der EU den Status eines «sicheren Landes». Damit wäre die Voraussetzung erfüllt, um auf die Einführung einer Voranmeldepflicht im Warenverkehr Schweiz-EU zu verzichten.

Inwieweit zur Erreichung der Gleichwertigkeit der relevanten Bestimmungen eine Anpassung der Schweizer Zollverordnung erforderlich sein wird, ist derzeit offen.

5

Von der Schweizer Wirtschaft wird befürchtet, dass die Voranmeldepflicht handelshemmende Wirkung auf die «just-in-time»'-Strukturen der Industrie hätte. Daneben würde diese Auflage aber auch den «normalen» Wirtschaftsverkehr, etwa von KMU, in der Grenzregion negativ beeinflussen.

1683

1.1.2

Zweite Dimension: Binnenmarktpolitik der Schweiz

Die zweite Dimension «Binnenmarktpolitik der Schweiz» greift die Forderung nach mehr Wettbewerb im Binnenmarkt auf. Die Leistungsfähigkeit der Binnenwirtschaft ist ausschlaggebend für den wirtschaftlichen Erfolg eines Landes, auch was die Exporte von Waren und Dienstleistungen sowie die Auslandinvestitionen anbelangt.

Damit sich ein Mehr an Exporten nachhaltig auf die Binnenwirtschaft auswirkt und nicht nur die Vorleistungsimporte erhöht, müssen Wirtschaftzweige, die bisher vor allem in der Binnenwirtschaft tätig waren, ihre Wettbewerbsfähigkeit steigern.

Neben der Wettbewerbsfähigkeit im weiteren Sinn trägt dazu auch die Belebung des Wettbewerbs durch Importkonkurrenz bei, sei es in Form von Importen oder in Form von Direktinvestitionen.

Beispiel: Umsetzung Wachstumspaket Die im Berichtsjahr erfolgte Revision des Binnenmarktgesetzes (SR 943.02) und die Weiterentwicklung des Projekts «Agrarpolitik 2011» sind Massnahmen, welche die zweite Dimension «Binnenmarktpolitik der Schweiz» umsetzen, indem sie den noch stark von internationaler Konkurrenz geschützten Teil der Schweizer Wirtschaft vermehrtem Wettbewerb aussetzen. Beide Massnahmen sind Teil des Wachstumspakets, welches der Bundesrat zur Verwirklichung seiner wachstumspolitischen Zielsetzung eingeleitet hat6.

Revision Binnenmarktgesetz Das Binnenmarktgesetz wurde nach dem EWR-Nein erlassen, um zumindest innerhalb der Schweiz eine ebenso weit gehende Freizügigkeit von Waren, Dienstleistungen, Kapital und Arbeitskräften zu erreichen, wie sie unter den EU-Staaten besteht.

Das Gesetz aus dem Jahre 1995 zeigte sein Ungenügen insbesondere bei den fehlenden Möglichkeiten zum freien Wechsel der gewerblichen Niederlassung nach erfolgter Geschäftsaufnahme. Aber auch bei der Diplomanerkennung kennt die EU mobilitätsfreundlichere Bestimmungen als jene, die aus der Rechtssprechung in der Schweiz hervorgegangen sind. Die 2005 vom Parlament beschlossene Revisionsvorlage korrigiert diese beiden Defizite, indem einerseits der Grundsatz des freien Marktzugangs auch auf die gewerbliche Niederlassung ausgedehnt wird und andererseits die interkantonale Anerkennung kantonaler Fähigkeitsausweise nach Massgabe des Abkommens zwischen der EU und der Schweiz über die Personenfreizügigkeit (SR 0.142.112.681) erfolgt (Minimalstandard). Mit der Revision sind auch die Durchsetzungsmechanismen des Erlasses durch die Schaffung einer Klagelegitimation für die Wettbewerbskommission gestärkt worden.

6

Für die Binnenmarktpolitik der Schweiz siehe insbesondere: Eidg. Volkswirtschaftsdepartement (2002): Der Wachstumsbericht (Hrsg. seco: Grundlagen der Wirtschaftspolitik) und: Interdepartementale Arbeitsgruppe «Wachstum» (2004): Das Wachstumspaket des Bundesrates (Hrsg. seco: Grundlagen der Wirtschaftspolitik).

1684

«Agrarpolitik 2011» Das als Teil des Wachstumspakets im Herbst 2005 in die Vernehmlassung geschickte Projekt «Agrarpolitik 2011» führt den Reformprozess der letzten Jahre konsequent weiter, indem es die Exportsubventionen beseitigt, die produktgebundene Inlandstützung reduziert und das Direktzahlungssystems vereinfacht. Der Herausbildung von wettbewerbsfähigen Agrarstrukturen im Inland dienen die Reformen des bäuerlichen Bodenrechts und des landwirtschaftlichen Pachtrechts. Mit der Strategie der Agrarpolitik 2011 könnte ­ ausgehend von aktuellen Schätzungen ­ ein Teil der voraussichtlichen Auswirkungen der WTO-Doha-Runde bewältigt werden. Sie bringt eine Annäherung an den europäischen Binnenmarkt und schafft in dieser Hinsicht aussenwirtschaftspolitischen Handlungsspielraum.

1.1.3

Dritte Dimension: Beitrag zur wirtschaftlichen Entwicklung in Partnerländern

Die Aussenwirtschaftspolitik stärkt die wirtschaftliche Entwicklung und die weltwirtschaftliche Integration vor allem der ärmeren Länder und trägt in allen Partnerländern zur Verbesserung der nationalen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen bei.

Die wirtschaftliche Entwicklungs- und Ostzusammenarbeit richtet ihre Aktivitäten auf die Förderung der Marktwirtschaft und eines nachhaltigen Wirtschaftswachstums, auf die Verstärkung der Anreize für private Initiativen und Investitionen sowie auf eine verbesserte Teilnahme der Partnerländer am internationalen Handel aus. Bei der Unterstützung an die Staaten Osteuropas und der GUS liegen die geografischen Schwerpunkte in Südosteuropa und in Zentralasien, wo die Herausforderungen der ökonomischen und politischen Transition nach wie vor gross sind. Es liegt im Eigeninteresse der Schweiz, dass die Entwicklungs- und Transitionsländer die Chancen der Globalisierung nutzen und deren Risiken meistern, denn nur so können sie die Armut nachhaltig verringern. Zudem ist längerfristig die Integration der Entwicklungs- und Transitionsländer in die Weltwirtschaft auch für die Schweizer Wirtschaft von Interesse, können doch dadurch beispielsweise neue Beschaffungs-, Absatz- und Investitionsmöglichkeiten geschaffen werden.

Beispiel: Mobilisierung von Ressourcen aus der Privatwirtschaft Um die anvisierten Ziele der dritten Dimension «Beitrag zur wirtschaftlichen Entwicklung in Partnerländern» umsetzen zu können, setzt sich die Schweiz für eine verstärkte Hebelwirkung der eingesetzten öffentlichen Mittel ein, indem sie erfolgreich Ressourcen von der Privatwirtschaft mobilisiert.

Der Wirkungsgrad der Massnahmen der wirtschaftlichen Entwicklungs- und Ostzusammenarbeit kann durch die Mobilisierung von Ressourcen aus der Privatwirtschaft markant gesteigert werden. Ein konkretes Beispiel für die Hebelwirkung der öffentlichen Mittel stellen die Beteiligungen des seco an Risikokapitalfonds für KMU in Entwicklungsländern dar. Erfolgreiche Beispiele aus den Maghreb-Staaten, Lateinamerika, Indien und China zeigen, dass ein grosses Potenzial besteht und zunehmend auch strategische Investoren aus der Privatwirtschaft ­ unter anderm 1685

auch aus der Schweiz ­ für eine Beteiligung gewonnen werden können. Öffentliche Investoren haben daher eine wichtige Katalysatorrolle bei der Mobilisierung von Mitteln des Privatsektors und erzielen einen starken Demonstrationseffekt. Zurzeit bestehen 27 Beteiligungen des Bundes an Risikokapitalfonds mit einem Finanzvolumen von rund 240 Millionen Franken.

Der Erfolg dieses Ansatzes hat das seco veranlasst, im Berichtsjahr das entsprechende Portfolio an Swiss Investment Fund for Emerging Markets (Sifem AG), zu übertragen (vgl. Ziff. 5.1.1). Die Rolle von Sifem besteht darin, das bestehende Portefeuille zu verwalten, den Bund bei neuen Investitionen zu beraten und in dessen Auftrag in Partnerländern für Projekte des Privatsektors langfristiges Kapital zur Verfügung zu stellen. Mit dieser Auslagerung kann eine wirksame öffentlich-private Partnerschaft gefördert und ein effizienterer Einsatz der knappen Finanzmittel des Bundes gewährleistet werden.

Sifem wird in einer Übergangsphase bis Ende 2006 das Portfolio des seco betreuen.

Die investierten Gelder bleiben während dieser Periode Eigentum des Bundes. Es ist vorgesehen, die gesetzlichen Grundlagen für eine Übertragung dieser Investitionen in die Aktiven von Sifem im Bundesgesetz über die Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas (BBl 2004 1953) zu schaffen. Während der Übergangsphase wird Sifem über Bundesmittel finanziert. Ziel ist jedoch, dass Sifem langfristig selbsttragend wirtschaftet.

Beispiel: Beitrag zum Abbau der wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten in der erweiterten EU Ein Beispiel für die Umsetzung der dritten Dimension der strategischen Ausrichtung der Aussenwirtschaftspolitik ist der geplante finanzielle Beitrag der Schweiz zum Abbau der wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten in der erweiterten EU. Der Beitrag wird die Entwicklung in den Partnerländern direkt beeinflussen, indem er die Rahmenbedingungen für eine nachhaltige Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit unter Einhaltung der strengen europäischen Normen ­ beispielsweise im Bereich Umwelt- und Konsumentenschutz ­ verbessern hilft.

Der Beitritt von zehn neuen Mitgliedstaaten in die EU am 1. Mai 2004 markiert einen grossen Schritt zu mehr Sicherheit, Stabilität und gemeinsamem Wohlstand in Europa. Davon profitiert die Schweiz nicht zuletzt durch die Ausdehnung der
bilateralen Verträge auf eine der weltweit dynamischsten Wachstumsregionen. Die erfolgreiche Eingliederung der neuen EU-Mitgliedstaaten in die gesamteuropäischen Strukturen liegt im vitalen Interesse der Schweiz.

Vor diesem Hintergrund hat der Bundesrat am 12. Mai 2004 ­ vorbehältlich der parlamentarischen Genehmigung ­ beschlossen, einen Beitrag zum Abbau der wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten in der erweiterten EU im Umfang von einer Milliarde Franken über eine Verpflichtungsperiode von fünf Jahren zu leisten, welcher budgetneutral zu finanzieren ist (vgl. Ziff. 2.1.3). Mit diesem Beitrag beteiligt sich die Schweiz solidarisch an der Bewältigung der Herausforderungen, die mit der grössten Erweiterung in der Geschichte der EU verbunden sind. Denn die ehemals kommunistischen neuen Mitgliedstaaten weisen, obwohl sie den Transformationsprozess in den 90er Jahren äusserst erfolgreich bewältigt haben, in wichtigen wirtschaftlichen und sozialen Belangen noch immer einen erheblichen Rückstand 1686

gegenüber den westeuropäischen Ländern auf. Auf diese Weise führt die Schweiz ihre Unterstützung dieser Staaten weiter, für die sie seit 1990 im Rahmen der Transitionshilfe rund 700 Millionen Franken aufgewendet hat.

Der Kohäsionsbeitrag ist eine autonome Initiative der Schweiz. Die Schweiz beteiligt sich also nicht an der EU-Kohäsionspolitik, sondern führt in eigener Verantwortung ­ und in enger Zusammenarbeit mit ihren dortigen Partnern ­ Projekte und Programme in den zehn neuen EU-Mitgliedstaaten durch. Die allgemeinen Modalitäten des schweizerischen Beitrages sind in einem völkerrechtlich nicht verbindlichen Memorandum of Understanding mit der EU festgehalten. Darin werden insbesondere Ziel, Umfang und Dauer des Beitrages, die geografische Verteilung der Mittel auf die einzelnen Empfängerstaaten sowie die inhaltliche Ausrichtung der Projekte und Programme festgehalten.

In Übereinstimmung mit dem Inhalt dieses Arrangements mit der EU wird die Schweiz bilaterale Rahmenabkommen mit jedem einzelnen Partnerstaat aushandeln.

Dies schliesst eine enge Zusammenarbeit mit anderen Gebern nicht aus; es sind auch Projekte und Programme im multi-bilateralen Rahmen (Kofinanzierung mit anderen Gebern) oder im multilateralen Kontext (z.B. Beteiligung an Projekten und Programmen der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung) möglich.

Die Projekte und Programme tragen dazu bei, die Rahmenbedingungen in den neuen EU-Mitgliedstaaten zu verbessern und dadurch günstigere Voraussetzungen für eine nachhaltige Entwicklung zu schaffen. Sie verstärken darüber hinaus die Präsenz der Schweiz in den neuen Mitgliedstaaten und vertiefen die wechselseitigen politischen und wirtschaftlichen Beziehungen. Nicht zuletzt bieten sich Chancen für erfolgreiche Partnerschaften zwischen schweizerischen Unternehmen und lokalen Projektträgern, die sich auch im Zusammenhang mit den Kohäsionsprogrammen der EU ­ zu denen Schweizer Anbieter unbeschränkten Zugang haben ­ als wertvoll erweisen werden.

Nach der Unterzeichnung des Memorandums wird der Bundesrat mit den zehn Empfängerstaaten Verhandlungen über die bilateralen Rahmenabkommen aufnehmen. Im Bundesgesetz über die Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas und der GUS, über das zurzeit im Parlament beraten wird, ist vorgesehen, dem Bundesrat die Kompetenz zum Abschluss
dieser Abkommen zu übertragen. Der Bundesrat wird dem Parlament zu gegebener Zeit einen Rahmenkredit für den Kohäsionsbeitrag beantragen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass mit der Umsetzung des Kohäsionsbeitrages fristgerecht begonnen werden kann.

1.2

Ausblick auf wichtige nächste Umsetzungsschritte

Dieser Abschnitt geht auf die Herausforderungen in der schweizerischen Aussenwirtschaftspolitik in der nahen Zukunft ein. Dazu zählt insbesondere die konsequente Umsetzung der im Wachstumspaket des Bundesrates vorgeschlagenen Massnahmen, da diese geeignete binnenmarktwirtschaftliche Bedingungen schaffen, um auf internationaler Ebene als verhandlungsfähiger Partner auftreten zu können. Defizite bezüglich der Wettbewerbsintensität auf dem Binnenmarkt bestehen vor allem im öffentlichen Beschaffungswesen, bei der Elektrizitätsversorgung, aber auch im Gesundheitswesen und in weiteren Dienstleistungsmärkten. Parallel zu den Entwicklungen in der EU muss auch in der Schweiz der gesteigerten volkswirtschaftlichen 1687

Bedeutung des Dienstleistungssektors durch entsprechende Reformbestrebungen Rechnung getragen werden.

Für die Schweizer Wirtschaft sind auch in Zukunft drei Gruppen von Ländern besonders bedeutungsvoll. Es sind dies erstens die EU und ihre Mitglieder sowie die EFTA-Staaten ­ schon wegen ihrer Grösse, aber auch wegen ihrer geografischen Nähe. Zur zweiten Gruppe zählen vor allem die aussereuropäischen OECD-Länder (insbesondere die USA und Japan, aber auch Kanada, Korea, Mexiko, Australien und Neuseeland). Schliesslich stechen die sehr grossen und dynamischen Schwellenund Transitionsländer hervor, allen voran China, Indien, Brasilien und Russland.

Gemessen an ihrem Bruttoinlandprodukt dürften diese vier Länder in den nächsten zehn Jahren ihre Position unter den zehn grössten Volkswirtschaften der Welt noch verstärken.

Die Abstimmungen über europapolitische Vorlagen haben im Berichtsjahr den bilateralen Weg der Schweiz gegenüber der EU und ihren Mitgliedstaaten (erste Ländergruppe) bestätigt. Die Weiterentwicklung der bestehenden Abkommen, neue Verhandlungsbereiche oder die Verbesserung des institutionellen Rahmens sind Herausforderungen, denen sich die Schweiz zu stellen hat. Der Bundesrat wird im Rahmen des Europaberichtes die Vor- und Nachteile der verschiedenen Optionen darlegen.

Die Verbesserung des Zugangs zu den wirtschaftlich bedeutenden Märkten der zweiten Ländergruppe stellt angesichts der starken Zunahme von pluri- und bilateralen Abkommen eine weitere Herausforderung für die schweizerische Aussenwirtschaftspolitik dar. Die Sondierungen über eine Vertiefung der bilateralen Wirtschaftsbeziehungen mit Japan und den USA, aber auch die Eröffnung bzw.

Vorbereitung neuer Verhandlungen im Rahmen der EFTA mit Thailand, den Staaten des Golfkooperationsrates, mit Indonesien und Algerien reflektieren Mittel und Wege, um das Diskriminierungspotenzial für die Schweizer Wirtschaft zu minimieren.

Bei den grossen und dynamischen Schwellen- und Transitionsländern Brasilien, Indien, China und Russland (dritte Ländergruppe) steht die Stärkung und bessere rechtliche Absicherung der Wirtschaftsbeziehungen für sämtliche wirtschaftliche Kategorien (Waren, Dienstleistungen, Investitionen, geistiges Eigentum und horizontale Politiken) im Vordergrund. Auf der Basis einer breiten Datenanalyse werden Massnahmen
erarbeitet, um die identifizierten Handels- und Investitionsbarrieren gezielt abzubauen.

Im Folgenden werden drei wichtige Projekte erläutert, mit denen die strategische Ausrichtung der Aussenwirtschaftspolitik in naher Zukunft konkret umgesetzt werden soll. Dabei werden zuerst die Zusammenhänge mit den aussenwirtschaftspolitischen Zielen hergestellt, sodann die Herausforderungen umschrieben und schliesslich wird ein Ausblick gewagt. Bei den Projekten handelt es sich um das mögliche Freihandelsabkommen zwischen der Schweiz und den USA, die geplante Einführung des Cassis-de-Dijon-Prinzips sowie die Koordination der Landeswerbung.

1688

1.2.1

Freihandelsabkommen mit den USA

Zusammenhang mit der Strategie Das Projekt Freihandelsabkommen mit den USA ist der ersten Dimension der Aussenwirtschaftsstrategie ­ «Marktzugang im Ausland und internationales Regelwerk» ­ zuzuordnen und dort unter das zweite Ziel, «Marktzugang im Ausland zu bedeutende Märken verbessern», einzureihen. Zur Beurteilung von potenziellen Verhandlungspartnern sind im Rahmen der strategischen Ausrichtung der Aussenwirtschaftspolitik vier Kriterien erarbeitet worden: (1) die gegenwärtige und potenzielle wirtschaftliche Bedeutung des Partnerlandes; (2) das Ausmass der aktuellen oder drohenden Diskriminierung auf dem Markt des Partnerlandes gegenüber Konkurrenten aus Drittstaaten, falls die Schweiz kein Abkommen schliesst; (3) die Verhandlungsbereitschaft des Partners sowie (4) die politische Opportunität von Verhandlungen.

Die USA wären gemäss diesen Kriterien ein künftiger Vertragspartner; der Bundesrat ist daher von sich aus tätig geworden.

Erstes Kriterium: Die USA sind gegenwärtig die grösste Volkswirtschaft der Welt und dürften dies auch in naher Zukunft bleiben.

Die Überlegungen im Hinblick auf ein Freihandelsabkommen Schweiz-USA sind auch im Licht der starken wirtschaftlichen Verflechtungen zwischen beiden Ländern zu sehen. So exportierte die Schweiz im Jahr 2004 Waren für insgesamt 15,3 Milliarden Franken in die USA. Die USA sind damit nach Deutschland unser weltweit zweitwichtigster Exportmarkt. Darüber hinaus besteht gemäss US-Daten aus dem Jahr 2003 ein reger bilateraler Dienstleistungshandel in Höhe von rund 8 Milliarden Dollar pro Verkehrsrichtung. Besonders intensiv ist die wirtschaftliche Verflechtung im Direktinvestitionsbereich, wo die USA der wichtigste Partner der Schweiz sind.

2003 lagen die Schweizer Direktinvestitionen in den USA mit einem Bestand von 81,6 Milliarden Franken weit vor den Schweizer Direktinvestitionen in unseren vier Nachbarländern Deutschland, Frankreich, Italien und Österreich mit zusammen 60,8 Milliarden Franken. Der US-Direktinvestitionsbestand in der Schweiz war mit 79,6 Milliarden Franken im Jahr 2003 sogar mehr als doppelt so hoch wie die Direktinvestitionen unserer vier Nachbarländer Deutschland, Frankreich, Italien und Österreich von zusammen 38,2 Milliarden Franken.

Zweites Kriterium: Obwohl die USA grundsätzlich als offene Volkswirtschaft betrachtet
werden können, wovon die bereits bestehende intensive wirtschaftliche Verflechtung zeugt, ist die Schweiz beim Marktzugang dennoch Diskriminierungen gegenüber US-Wirtschaftsakteuren sowie gegenüber Exporteuren aus Freihandelspartnern der USA ausgesetzt. Bis anhin haben die USA Freihandelsabkommen mit Kanada und Mexiko (NAFTA), Australien, Singapur, Chile und Israel ausgehandelt.

Ein Freihandelsabkommen Schweiz-USA würde nicht nur die heute noch bestehenden Handelshemmnisse beseitigen, es würde ebenso den bilateralen Wirtschaftsbeziehungen zusätzlichen Schwung verleihen. Zu regeln wären der Abbau von Zöllen und nichttarifarischen Handelshemmnissen im Warenhandel, der Abbau von Beschränkungen im Dienstleistungsverkehr und bei den Investitionen sowie eine 1689

weitere Öffnung der öffentlichen Beschaffungsmärkte. Die Schweiz sähe sich in erster Linie mit Herausforderungen im Agrarsektor konfrontiert, dies sowohl im zoll-, als auch im nichttarifarischen Bereich.

Drittes Kriterium: Die USA stehen seit rund zwei Jahren mit der EFTA in Kontakt, um das gegenseitige Interesse an einer Stärkung der bilateralen Wirtschaftsbeziehungen abzuklären. Da gegenwärtig nicht alle EFTA-Staaten an einem Freihandelsabkommen mit den USA interessiert sind, konnte die Schweiz die Option eines Freihandelsabkommens intensiv bilateral weiterverfolgen. Zudem wurde die Schweiz von den USA in die Liste der potenziellen Freihandelspartner aufgenommen.

Viertes Kriterium: Sollten tatsächlich Verhandlungen aufgenommen werden, müssten diese innerhalb weniger Monate abgeschlossen sein, da die gesetzliche Ermächtigung des US-Präsidenten zur vereinfachten Aushandlung und Ratifizierung von Handelsabkommen («Trade Promotion Authority») im Juni 2007 ausläuft. Nach Ablauf dieser Ermächtigung ist es dem US-Präsidenten bis auf Weiteres verunmöglicht, Handelsverträge vom Kongress unverändert genehmigen zu lassen.

Ausblick Der Bundesrat hat im Juni 2005 das EVD beauftragt, mit den USA die Möglichkeit von Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen Schweiz-USA zu prüfen. Im Juli 2005 haben der Vorsteher des EVD und der US-Handelsbeauftragte Robert Portman vereinbart, entsprechende exploratorische Gespräche auf Expertenebene aufzunehmen. Auf Basis der Ergebnisse der Gespräche mit den USA, welche im September 2005 begonnen haben, soll im Frühjahr 2006 ein Entscheid über das weitere Vorgehen gefällt werden.

1.2.2

Einführung des Cassis-de-Dijon-Prinzips ­ wirtschaftspolitische Aspekte

Zusammenhang mit der Strategie Die zweite Dimension «Binnenmarktpolitik der Schweiz» enthält die Forderung nach mehr Wettbewerb auf dem Binnenmarkt. Mehr Wettbewerb heisst verstärkte Suche nach preiswerten Vorleistungen, auch in Form von Importen und parallel dazu Druck zur Erschliessung neuer Absatzmärkte, gerade auch im Ausland. Die operative Umsetzung dieser Dimension der Aussenwirtschaftspolitik erfolgt unter anderem durch verstärkte Bemühungen zur Beseitigung noch bestehender Schranken im technischen Recht. Mit dem Entscheid des Bundesrates, das Cassis-de-DijonPrinzip einzuführen, soll der Wettbewerb im Inland zusätzlich gestärkt werden.

Parallel dazu wurde die autonome Angleichung der schweizerischen Rechtsvorschriften an jene der EU mit Blick auf die spätere Anerkennung der Gleichwertigkeit der schweizerischen Bestimmungen mit denjenigen der EU fortgesetzt (Chemikalienrecht, Lebensmittelhygienerecht).

In seiner Antwort vom 25. Mai 2005 auf die Motion Hess (04.3473 «Aufhebung von technischen Handelshemmnissen») erklärt der Bundesrat, dass mit der einseitigen Anwendung des Cassis-de-Dijon-Prinzips durch die Schweiz ein zusätzliches Instrument geschaffen werden soll, das zur Belebung des Wettbewerbes im Inland 1690

und demzufolge zur Senkung der Kosten für die Unternehmen und der Konsumentenpreise beitragen kann. Die Hochpreisinsel Schweiz hat nämlich direkte und indirekte Nachteile für die Wettbewerbsfähigkeit von Schweizer Exporteuren zur Folge: direkte, da die Exportfirmen sich zu wenig mit günstigen, qualitativ hochstehenden Vorleistungen versorgen können, und indirekte, weil sich die im Vergleich mit dem Ausland hohen Lebenshaltungskosten in den schweizerischen Löhnen niederschlagen. Die Leistungsfähigkeit der Binnenwirtschaft ist mit ausschlaggebend für den Erfolg eines Landes im Ausland. Durch Importe kann gegen die Hochpreisinsel Schweiz vorgegangen werden, da diese mehr Wettbewerb auf dem Binnenmarkt erzeugen. Dies zwingt die Firmen im Inland, laufend ihre Produktivität und Innovationsfähigkeit zu steigern, um sich gegen die Importkonkurrenz behaupten zu können. Die Einführung des Cassis-de-Dijon-Prinzips ist folglich eine weitere Massnahme, die der Bundesrat zur Verwirklichung seiner wachstumspolitischen Zielsetzung eingeleitet hat.

Die Importhemmnisse im Bereich Warenverkehr sind sehr vielfältig. Jede Schranke, einzeln oder in Kombination mit anderen, führt zu einer mehr oder weniger grossen Abschottung des schweizerischen Marktes. Als Importhemmnisse gelten ein ungenügendes Wettbewerbsrecht, aber auch Zölle, Zollverfahren, andere Abgaben sowie namentlich gegenüber dem Ausland abweichende Produktevorschriften.

Die Beseitigung der Schranken im technischen Recht reicht daher nicht aus, um bestehende Preisunterschiede zwischen der Schweiz und der EU abzubauen oder neue zu verhindern. Die Einführung des Cassis-de-Dijon-Prinzips stellt aber ein geeignetes Instrument dar, um die mit der Revision des Kartellgesetzes (SR 251) und des Binnenmarktgesetzes (SR 943.02) erzielten Wirkungen zu verstärken. Wohl sind auf Grund des Bundesgesetzes über die technischen Handelshemmnisse (THG; SR 946.51) die schweizerischen Produktevorschriften schon weitgehend auf jene der EG abgestimmt worden. Die verbleibenden technischen Handelshemmnisse ­ es handelt sich zum grössten Teil um unterschiedliche Vorschriften über die Produkteinformation oder die Zulassungspflicht für im Ausland bereits zugelassene Produkte ­ entfalten aber weiterhin erhebliche marktabschottende Wirkung. Im Rahmen der sektoriellen Abkommen zwischen
der Schweiz und der Europäischen Gemeinschaft von 1999 («Bilaterale I») wurden mit verschiedenen staatsvertraglichen Instrumenten bereits wichtige Grundlagen für den gegenseitigen Abbau von technischen Handelshemmnissen geschaffen. Es geht dabei namentlich um das Abkommen über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen (SR 0.946.526.81) im Bereich der Industrieprodukte sowie um das Abkommen über den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen (SR 0.916.026.81).

Im Interesse der Exportwirtschaft sind in erster Linie Lösungen zu bevorzugen, welche schweizerischen Produkten über entsprechende Verträge einen reziproken Zugang zum EG- bzw. EWR-Markt gewährleisten. Ist dies nicht möglich, so bildet die einseitige Öffnung des schweizerischen Marktes, d.h. die Einführung des Cassisde-Dijon-Prinzips, ein geeignetes Instrument, um den Wettbewerb auf dem heimischen Markt zu intensivieren. Würde die Schweiz auf dem unilateralen Weg aber systematisch alle in der EG für den Warenverkehr geltenden Vorschriften anerkennen, so bestände für die EG kein Interesse mehr, die mit der Schweiz abgeschlossenen Abkommen, welche die EG verpflichten, schweizerischen Produkten den Zugang zum europäischen Markt zu gewähren, weiterzuführen oder gar auszubauen.

Der Bundesrat ist daher der Ansicht, dass die einseitige Anerkennung der im Gemeinschaftsrecht oder in der Gesetzgebung der einzelnen Mitgliedstaaten gelten1691

den Produktevorschriften auf diejenigen Bereiche beschränkt werden soll, in denen in der Schweiz und in den EG- bzw. EWR-Mitgliedstaaten unterschiedliche technische Vorschriften gelten.

Ausblick Die Arbeiten zur Anwendung des Cassis-de-Dijon-Prinzips im Sinne einer einseitigen Öffnung des Schweizer Marktes für Produkte, für welche in der Schweiz und in der EG unterschiedliche technische Vorschriften gelten, sollen vorangetrieben werden, so dass der Bundesrat dem Parlament Ende 2006/Anfang 2007 eine entsprechende Botschaft zur Revision des Bundesgesetzes über die technischen Handelshemmnisse vorlegen kann. Im Rahmen dieser Gesetzesrevision wird auch eine Überprüfung und Bewertung der bestehenden Unterschiede zwischen der schweizerischen und der europäischen Rechtsordnung im Bereich der Produktevorschriften durchgeführt werden, wie sie namentlich in ceinem Postulat der Sozialdemokratischen Fraktion (05.3122 «Kaufkraft und Preise 8. Abbau der nichttarifarischen Hemmnisse») gefordert wurde.

In den Bereichen, in denen die Vorschriften des Gemeinschaftsrechts oder die nationale Gesetzgebung der EG- bzw. der EWR-Staaten ungenügend sind, sollen auch künftig Ausnahmen zum Schutz von Umwelt, Gesundheit und der Konsumentinnen und Konsumenten vorgesehen werden7. Ferner sollen im Lauf der Revision Vorkehrungen getroffen werden, um die Zusammenarbeit mit der EG in den Bereichen Risikobeurteilung und Risikomanagement sowie Marktüberwachung und öffentliche Information zu intensivieren.

1.2.3

Promotion für den Wirtschaftsstandort Schweiz ­ Koordination der Landeswerbung

Zusammenhang mit der Strategie Das Projekt «Koordination Landeswerbung» gehört in die Dimension «Binnenmarktpolitik der Schweiz». Die Promotion des Wirtschaftsstandortes Schweiz trägt zur Belebung der Binnenwirtschaft bei, sei dies in Form von Anreizen zur Sitzwahl ausländischer Unternehmen in der Schweiz, der Wertsteigerung der «Marke Schweiz» oder durch die Steigerung der Zahl ausländischer Touristen. Ein intensiver Wettbewerb spielt sich heute nicht mehr primär nur zwischen internationalisierten Unternehmen und Wirtschaftszweigen ab, vielmehr ist zwischen den Staaten ein harter Standortwettbewerb um mobile Produktionsfaktoren entstanden. Dabei spielen neben komparativen Vorteilen bei der Ausgestaltung von Produktionsfaktoren vor allem auch die staatlichen Rahmenbedingungen eine bedeutende Rolle. Die Staaten können darauf hinwirken, dass Regulierungen abgebaut, Arbeitsmärkte flexibel gehalten und qualifizierte Arbeitskräfte verfügbar sind. Sie sind in der Lage, attraktive öffentliche Güter, wie naturnahe Landschaften oder funktionierende Infrastrukturen, anzubieten. Sie können vor allem auch für politische Stabilität und sozialen Frieden sowie für die Wahrung kultureller Vielfalt und Eigenständigkeit sorgen. Die Schweiz verfügt diesbezüglich im internationalen Vergleich über gute Rahmenbedingungen.

7

Diese Schutzmassnahmen stützen sich auf Art. 4 THG (SR 946.51).

1692

Der intensive Wettbewerb zwischen den Ländern und Standorten machen es aber erforderlich, dass die Vorteile der schweizerischen Besonderheiten und Einzigartigkeiten noch gezielter und vor allem koordinierter genutzt werden. Es braucht eine starke Landeskommunikation, welche die Vorzüge der Schweiz im Interesse von Wirtschaft, Gesellschaft und Politik stets von Neuem im Ausland bekannt macht.

Die Promotion für den Wirtschaftsstandort Schweiz und insbesondere die bessere Koordination der Landeswerbung ist eine permanente Herausforderung.

Aufgrund zweier parlamentarischer Postulate (04.3434 WAK-N «Konzept für eine koordinierte Landeswerbung Schweiz»; 04.3199 WAK-S «Koordination der Landeswerbung») hat der Bundesrat dem Parlament einen Bericht über die Koordination der Landeswerbung vorgelegt, welcher erstmals einen umfassenden Überblick über die in diesem Bereich eingesetzten Instrumente und finanziellen Mittel des Bundes verschafft. Unter Einbezug der betroffenen Institutionen wurde ein neues Konzept für einen wirksameren Auftritt der Schweiz im Ausland entwickelt. Es wurden vier organisatorische Lösungsvarianten vorgeschlagen, bei deren Umsetzung ­ je nach gewählter Variante ­ eine mehr oder weniger tiefgreifende Veränderung der heutigen Organisationsstrukturen erforderlich würde.

Nach der ersten Variante würde die Koordination zwischen den Kernorganisationen der Landeswerbung8 über einen verbindlichen Kooperationsvertrag verstärkt.

Gemäss der zweiten Variante wäre für diese Kernorganisationen eine Managementgesellschaft zu schaffen, die eine einheitlichere Führung gewährleisten sollte. Als dritte und vierte Lösungsvariante wird die Schaffung einer vorläufig mit «Landeswerbung Schweiz» bezeichneten Organisation vorgeschlagen. Diese beiden Varianten unterscheiden sich in der Anzahl der vom Bund finanzierten Organisationen, die unter einem gemeinsamen Dach zusammengelegt würden. Mit seinen konzeptionellen Vorschlägen möchte der Bundesrat zur Verbesserung der Koordination der Landeswerbung beitragen. Im Sinne der anzustrebenden Verwaltungsreform beschränkt er sich darauf, die für die Verwirklichung der Hauptziele im Bereich der Landeswerbung nötigen Anreize zu schaffen.

Ausblick Sofern das Parlament die Umsetzung einer der erwähnten Varianten verlangt, müsste ein Bundesgesetz über die Koordination
der Landeswerbung erarbeitet werden, in welchem Zweck, Organisation, Finanzierung und Aufsicht der neuen Organisation zu regeln sind. Parallel dazu wäre mit den Vorarbeiten zur operationellen Umsetzung der gewählten Variante zu beginnen. Die neue Organisation hätte anschliessend die Strategie der «Landeswerbung Schweiz» festzulegen. Sie müsste ausserdem in Zusammenarbeit mit allen beteiligten Organisationen des Netzwerks der Landeswerbung und mit den Bundesbehörden das Aussennetz neu konfigurieren, um den gewünschten gemeinsamen Auftritt der Schweiz im Ausland zu realisieren.

8

Präsenz Schweiz, Schweiz Tourismus, Standort:Schweiz, Swissinfo.

1693

2

Europäische Wirtschaftsintegration Die wirtschaftliche Integration der Schweiz in Europa stützt sich einerseits auf bilaterale Abkommen mit der EU ­ im Wesentlichen das Freihandelsabkommen von 1972, die «Bilateralen I» von 1999 und die «Bilateralen II» von 2004 ­, anderseits auf die EFTA-Konvention, welche die Wirtschaftsbeziehungen unter den EFTA-Staaten regelt. Im Rahmen der EFTA schliesst die Schweiz Freihandelsabkommen mit europäischen und aussereuropäischen Staaten ab.

Mit der Genehmigung des Protokolls zum Abkommen über die Personenfreizügigkeit durch das Schweizer Volk am 25. September wurde die Ausdehnung der «Bilateralen I» auf die zehn neuen EU-Mitgliedstaaten vom Souverän bestätigt.

Die erfolgreiche Volksabstimmung über die Assoziierung an Schengen/Dublin vom 5. Juni machte den Weg zur Genehmigung und Inkraftsetzung der «Bilateralen II» frei. Im Rahmen der EFTA hat die Schweiz die Verhandlungen über Freihandelsabkommen mit der Republik Korea und der südafrikanischen Zollunion (SACU) abgeschlossen.

2.1

Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU

Nach der Genehmigung der «Bilateralen II» und des Protokolls zum Freizügigkeitsabkommen durch die Bundesversammlung waren zwei Referenden gegen die Assoziierung der Schweiz an Schengen/Dublin und gegen die Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf die zehn neuen EU-Mitgliedstaaten ergriffen worden. Das erste Referendum fand am 5. Juni9 statt und ergab eine Mehrheit von 54,6 Prozent der Stimmen zugunsten der Vorlage. Die zweite Abstimmung am 25. September10 führte zur Annahme des Protokolls zum Freizügigkeitsabkommen sowie der verstärkten flankierenden Massnahmen mit 56 Prozent der Stimmen. Die Genehmigungsverfahren für die «Bilateralen II» und das Protokoll zum Freizügigkeitsabkommen sind damit auf Schweizer Seite beendet. Einige dieser Abkommen sind bereits in Kraft, andere befinden sich im Ratifikationsverfahren. Am 26. Oktober hat der Bundesrat im Rahmen einer Klausur zur Europapolitik beschlossen, das seit 1992 eingefrorene Beitrittsgesuch der Schweiz zur EU nicht zurückzuziehen. Bis zur Sommerpause 2006 wird der Bundesrat einen Bericht über die europapolitischen Optionen vorlegen. Der Beitritt zur EU wird dabei als eine längerfristige Option betrachtet.

9 10

BBl 2005 5183 BBl 2005 6903

1694

2.1.1

Beziehungen im Rahmen der geltenden Abkommen

2.1.1.1

Freihandelsabkommen (FHA) Schweiz-EG von 1972

Das Freihandelsabkommen zwischen der Schweiz und der Europäischen Gemeinschaft (EG) von 1972 (SR 0.632.401) ist einer der tragenden Pfeiler der bilateralen Wirtschaftsbeziehungen.

Mitte Dezember fand das 50. Treffen des Gemischten Ausschusses statt. Im Zentrum stand die laufende Revision des EU-Zollkodexes, die im Kern die Einführung einer Voranmeldepflicht im Warenverkehr vorsieht. Demnach müssten alle grenzüberschreitenden Warenlieferungen vorgängig mit einer Minimalfrist bei der entsprechenden Zollstelle der EU angemeldet werden. Die Vertragsparteien sind sich einig in der Absicht, dass im Verhältnis Schweiz-EU eine spezielle Lösung gefunden werden muss. Die Bemühungen zielen auf ein Abkommen über die gegenseitige Anerkennung von Zollkontrollen, das die Voraussetzung für den Verzicht auf Voranmeldefristen im bilateralen Warenverkehr schaffen würde.

Im Rahmen des Gemischten Ausschusses äusserten sich die Schweiz und die EU zufrieden über die Erfahrungen mit dem revidierten Protokoll Nr. 2 zum Freihandelsabkommen (landwirtschaftliche Verarbeitungsprodukte). Durch dessen Inkrafttreten wurde der Briefwechsel vom 17. März 2000 (SR 0.632.401.22; AS 2001 1291), der spezifische Einfuhrregelungen der EG für Erfrischungsgetränke enthält, hinfällig. Neben weiteren Themen wurde auch die Forderung der Schweiz an die EU diskutiert, die Überwachungsmassnahmen im Stahlbereich aufzuheben. Ferner kam eine Anfrage der EU betreffend kantonale Steuerpraktiken zur Sprache.

Im Zollausschuss, welcher der vertieften Diskussion von Zollfragen zum Freihandelsabkommen dient, wurden insbesondere Ursprungsfragen thematisiert. Durch die Übernahme des sog. Euromed-Musterprotokolls werden die Voraussetzungen für eine Ausdehnung der paneuropäischen Ursprungskumulation von 1997 auf die Mittelmeer-Anrainerstaaten geschaffen. Die Inkraftsetzung des Protokolls erfolgt per 1. Januar 2006. Dadurch wird die Konkurrenzfähigkeit schweizerischer Unternehmen ­ insbesondere im Textil- und Bekleidungssektor ­ auf dem EU-Binnenmarkt gestärkt.

Im Berichtsjahr wurden exploratorische Gespräche zwischen der Schweiz und der EU im Bereich Elektrizität aufgenommen. Auf Grund ihrer zentralen Lage übernimmt die Schweiz eine wichtige Rolle als Drehscheibe für den europäischen Elektrizitätstransport. Vor dem Hintergrund des grossflächigen Stromausfalls
in Italien vom 28. September 2003 hatte die EU-Kommission den Abschluss einer Vereinbarung vorgeschlagen, um die Schweiz an der seit 1. Juli 2004 in Kraft stehenden neuen Gemeinschaftsregelung betreffend den grenzüberschreitenden Stromhandel zu beteiligen. Die Schweiz erklärte ihre Bereitschaft zur Prüfung einer solchen Vereinbarung, sofern diese ausser dem Stromtransit auch den Marktzugang und die Anerkennung von Herkunftsnachweisen für aus erneuerbaren Energiequellen gewonnene Elektrizität einbeziehe. Eine solche Vereinbarung könnte sich auf das künftige Stromversorgungsgesetz und das geänderte Elektrizitätsgesetz stützen, deren Entwürfe gegenwärtig durch das Parlament geprüft werden.

1695

2.1.1.2

Die sektoriellen Abkommen Schweiz-EG von 1999

Am 1. Juni 2002 traten die als «Bilaterale I» geläufigen sieben sektoriellen Abkommen Schweiz-EG vom 21. Juni 1999 (AS 2002 1527) zusammen mit der revidierten EFTA-Konvention (AS 2003 2684) in Kraft. Sie ergänzen das Freihandelsabkommen von 1972 in wichtigen Bereichen wie Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen, Abbau von technischen Handelshemmnissen und öffentliches Beschaffungswesen. Hinzu kommt die gegenseitige Öffnung der Arbeits- sowie ausgewählter Dienstleistungsmärkte (Land- und Luftverkehr). Zudem wird die Forschungszusammenarbeit verstärkt. Durch die «Bilateralen I» sind die intensiven wirtschaftlichen Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU auf eine breitere Grundlage gestellt worden.

Abkommen über den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen Das Landwirtschaftsabkommen (SR 0.916.026.81) vereinfacht den Handel mit Agrarprodukten mittels Abbau von Zöllen und Beseitigung von nichttarifarischen Handelshemmnissen. Den Kern des Abkommens bildet die schrittweise Einführung des Freihandels für Käse bis 2007.

Im Zuge der EU-Erweiterung wurde der Deckungsbereich des Landwirtschaftsabkommens angepasst. Mit acht der zehn neuen EU-Staaten hatte die Schweiz im Rahmen der EFTA Freihandelsabkommen abgeschlossen; mit dem EU-Beitritt mussten diese Abkommen gekündigt werden, was den Verlust gewisser Zollpräferenzen für landwirtschaftliche Erzeugnisse zur Folge hatte. Die Schweiz und die EU einigten sich darauf, diese Zollpräferenzen ­ rückwirkend auf den 1. Mai 2004 ­ im Ausmass der bisherigen Handelsströme aufrecht zu erhalten. Dieser vorerst autonom angewandte Beschluss wurde durch eine am 1. Januar 2006 in Kraft getretene Änderung der Konzessionslisten im Anhang zum Abkommen völkerrechtlich verankert.

Die gemeinsame Erklärung beider Vertragsparteien in der Schlussakte zum Landwirtschaftsabkommen, wonach die Respektierung von geschützten Ursprungsbezeichnungen und geschützten geographischen Angaben ein wichtiges Element der Liberalisierung des bilateralen Handels mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen und Lebensmitteln darstelle, mündete in bilaterale Gespräche, für die der Bundesrat am 10. Juni ein Mandat verabschiedete. Am 12. Juli hat die Schweiz der EU-Kommission einen Abkommensentwurf übergeben.

Abkommen über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen Das Abkommen über
die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen (SR 0.946.526.81) macht die doppelte Prüfung und Zulassung der meisten Industrieerzeugnisse nach schweizerischem und nach EU-Recht überflüssig.

Im Rahmen des Gemischten Ausschusses wurde das Abkommen einer Revision unterzogen. Die Änderungen sehen vor, die Beschränkung des Abkommens auf Ursprungswaren der Vertragsparteien aufzuheben. Auch soll die Verwaltung des Abkommens erleichtert werden, indem beispielsweise das Verfahren zur Änderung der Liste der unter dem Abkommen anerkannten Konformitätsbewertungsstellen stark vereinfacht wird. Mit Beschluss vom 10. Juni hat der Bundesrat diese Änderungen gutgeheissen. Sobald die revidierte Fassung von der EU genehmigt ist, kann das geänderte Abkommen unterzeichnet und in Kraft gesetzt werden. Weiter wurden die Gespräche über eine Ausdehnung des Abkommens auf neue Produktebereiche wie Aufzüge, Chemikalien und Bauprodukte fortgesetzt.

1696

Abkommen über bestimmte Aspekte des öffentlichen Beschaffungswesens Das Abkommen über das öffentliche Beschaffungswesen (SR 0.172.052.68) erweitert den Geltungsbereich des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (SR 0.632.231.422) im Verhältnis Schweiz-EU auf Gemeinden und konzessionierte private Unternehmen, die aufgrund eines besonderen oder ausschliesslichen Rechts in den Bereichen Telekommunikation, Wasser-, Verkehrs- und Energieversorgung tätig sind.

Beide Vertragsparteien stimmen überein, den Telekommunikationssektor, in dem nachweislich Wettbewerb herrscht, von den Bestimmungen des Vertrages auszunehmen. Die entsprechenden Prozeduren sind eingeleitet und wurden in der Berichtsperiode fortgeführt. Die Gespräche über die Wettbewerbsintensität im Schienengüterverkehr, die im Hinblick auf eine mögliche Ausnahme der Bahnunternehmen von den Verpflichtungen des Abkommens geführt werden, dauern an.

Die Schweiz nahm als Beobachterin an den Sitzungen des Comité consultatif pour les marchés publics de la Commission européenne (CCMP) teil, was ihr erlaubt, die Entwicklung des Gemeinschaftsrechts im Bereich des öffentlichen Beschaffungswesens genau zu verfolgen. Dies kann sich im Hinblick auf die Überarbeitung der schweizerischen Gesetzgebung als nützlich erweisen.

Abkommen über den Güter- und Personenverkehr auf Schiene und Strasse Mit dem Abkommen über den Landverkehr (SR 0.740.72) hat die Schweiz erleichterten Zugang zum europäischen Bahn- und Strassentransportmarkt erhalten. Damit verbunden war die Einführung einer «Leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe» (LSVA) sowie die schrittweise Erhöhung der Gewichtslimite für Lastwagen. Seit 1. Januar 2005 liegt die Gewichtslimite bei 40 Tonnen; die bis zu diesem Datum geltenden Kontingente für 40-Tonnen-Lastwagen wurden aufgehoben. Gleichzeitig wurde die LSVA erhöht, so dass für die alpenquerende Fahrt eines 40 TonnenFahrzeugs nun durchschnittlich 292.50 Franken ­ bezogen auf die Referenzdistanz von 300 km ­ zu bezahlen sind.

Diese Massnahmen unterstützen die Bemühungen der Schweiz, den Güterverkehr stärker von der Strasse auf die Schiene zu verlagern. Zwischen 2000 und 2004 verringerte sich die Anzahl alpenüberquerender Lastwagen um insgesamt 10,6 Prozent, nachdem sie in den neunziger Jahren noch um jährlich rund 8 Prozent zugenommen
hatte. Sollte sich die in den ersten drei Quartalen des Berichtsjahres festgestellte Tendenz bestätigen, wird die Anzahl alpenüberquerender Lastwagen bis Ende des Jahres gegenüber 2000 sogar um 14 Prozent abgenommen haben.

Im Rahmen seiner zwei ordentlichen Sitzungen hat sich der Gemischte Ausschuss auf eine künftige Liberalisierung der Gütertransporte im Dreiländerverkehr, welche die Schweiz, einen EFTA/EWR-Staat sowie einen Mitgliedstaat der EG tangieren, sowohl für Transporteure aus der Schweiz als auch für solche aus der Gemeinschaft verständigt.

Die im Zusammenhang mit der künftigen Verkehrsbeobachtungsstelle (Art. 45 des Landverkehrsabkommens) stehende Datenerhebung zum Verkehr in der Alpenregion wird mittels Ausschreibung an eine externe Stelle vergeben werden, sobald der EU-Ministerrat hiezu grünes Licht gegeben hat.

1697

Abkommen über den Luftverkehr Das Luftverkehrsabkommen (SR 0.748.127.192.68) regelt auf der Grundlage der Gegenseitigkeit den Zugang schweizerischer Fluggesellschaften zum liberalisierten europäischen Luftverkehrsmarkt. Danach geniessen schweizerische Luftfahrtunternehmen ­ mit Ausnahme der so genannten achten Freiheit (Kabotage, z.B. ParisLyon) ­ dieselben Verkehrsrechte wie ihre europäischen Konkurrenten und dürfen von diesen nicht diskriminiert werden (Diskriminierungsverbot).

Im Juli und im November beschloss der Gemischte Ausschuss, bestimmte Gemeinschaftsakte vor allem im Bereich der Luftsicherheit in den Anhang des Abkommens aufzunehmen. Anlässlich des Treffens im November standen überdies Änderungen von EG-Wettbewerbsbestimmungen im Luftverkehrsbereich zur Diskussion sowie insbesondere die unter dem Vorbehalt der parlamentarischen Genehmigung stehende Teilnahme der Schweiz an der Europäischen Flugsicherheits-Agentur (EASA) und ihre Beteiligung am Einheitlichen Europäischen Luftraum («Single European Sky»).

Abkommen über die Freizügigkeit Mit Inkrafttreten des Freizügigkeitsabkommens (SR 0.142.112.681) am 1. Juni 2002 wurde für Staatsangehörige der damaligen EU-Mitgliedstaaten (EU-15) und der Schweiz die Personenfreizügigkeit eingeführt. Die Freizügigkeit gilt grundsätzlich für Personen, die im Gebiet der Vertragsparteien eine Erwerbstätigkeit ausüben oder sich bei genügend finanziellen Mitteln und einem umfassenden Krankenversicherungsschutz als Nichterwerbstätige niederlassen wollen. Mit dem Abkommen wurden Übergangsfristen ausgehandelt. So unterstehen Staatsangehörige der EU-15 bis am 31. Mai 2007 einer Kontingentierung. Jährlich werden maximal 15 000 Bewilligungen für Aufenthalte von einem Jahr oder länger (Daueraufenthalte) und 115 500 Bewilligungen für Aufenthalte von über vier Monaten bis zu einem Jahr (Kurzaufenthalte) an entsprechende Staatsangehörige gewährt.

In der Periode vom 1. Juni 2003 bis 31. Mai 2005 waren die Kontingente für Daueraufenthalte jeweils nach ca. elf Monaten ausgeschöpft. Dies zeigt, dass die im Abkommen vereinbarte Zahl in etwa den Bedürfnissen der Wirtschaft entspricht.

Die Kontingente für Kurzaufenthalter wurden in den ersten beiden Jahren nach Inkrafttreten des Freizügigkeitsabkommens nur zu etwa 60 Prozent beansprucht. Die Zahl der Grenzgänger, welche
ihrerseits keinen Kontingenten unterstehen, stieg zwischen dem zweiten Quartal 2003 und dem dritten Quartal 2005 von 167 744 auf 176 383 Personen, d.h. um 8639 Personen oder gut 5 Prozent. In den ersten drei Quartalen des Berichtsjahres blieb die Zahl der Grenzgänger praktisch konstant.

Seit dem 1. Juni 2004 befindet sich das Freizügigkeitsabkommen zwischen der Schweiz und der EU in der zweiten Phase des Übergangsregimes. Schweizerische Staatsangehörige haben seither freien Zugang zum Arbeitsmarkt der EU-15, umgekehrt fallen für Angehörige der EU-15-Länder die vorgängigen Kontrollen der Lohn- und Arbeitsbedingungen sowie der Inländervorrang weg. Parallel zur Aufhebung dieser arbeitsmarktlichen Beschränkungen wurden per 1. Juni 2004 flankierende Massnahmen in Kraft gesetzt, die zum Ziel haben, Lohn- und Sozialdumping zu verhindern. Die Umsetzung dieser Massnahmen ist als zufriedenstellend zu bewerten. Nach Anfangsschwierigkeiten konnten infolge einer Verstärkung der Kontrollen durch die tripartiten und paritätischen Kommissionen klare Verbesserungen verzeichnet werden. Bei insgesamt 14 000 Kontrollen in der Zeit vom 1. Juni bis

1698

31. Dezember 2004 belief sich der Anteil der Verstösse auf knapp 6 Prozent, wobei in 2,5 Prozent der kontrollierten Fälle die Löhne unterboten wurden.

Abkommen über die wissenschaftliche und technische Zusammenarbeit Die EU-Rahmenprogramme sind das Hauptinstrument der Europäischen Union für die Finanzierung der Forschung in Europa. Sie stehen sämtlichen privaten und öffentlichen Forschungsinstitutionen offen. Die sechsten EU-Rahmenprogramme (2002­2006) sind mit einem Gesamtbudget von 19,1 Milliarden Euro ausgestattet.

Diese Gelder werden aufgrund von Ausschreibungen an die qualitativ besten Forschungsvorhaben vergeben, d.h. es gibt keinen Verteilschlüssel für die einzelnen Länder.

Das Forschungsabkommen (SR 0.420.513.1; AS 2005 5057), das die Schweiz an die sechsten EU-Rahmenprogramme assoziiert, wurde am 16. Januar 2004 unterzeichnet, nachdem es bereits seit dem 1. Januar 2004 vorläufig angewendet worden war.

Gemäss der heute verfügbaren EU-Statistik wurden den Schweizer Partnern bis 31. Dezember 2004 seitens der Kommission rund 38 Millionen Euro vertraglich zugesichert. 20 Prozent der Projektvorschläge mit Schweizer Beteiligung wurden von der Kommission zugelassen (der Durchschnitt der erfolgreichen Projekte in den EU-Staaten liegt bei 18 %).

2.1.1.3

Zusatzprotokoll zum Freizügigkeitsabkommen von 1999

Die EU-Erweiterung vom 1. Mai 2004 machte die Aushandlung eines Protokolls zum Freizügigkeitsabkommen von 1999 notwendig, das die Personenfreizügigkeit auf die zehn neuen Mitgliedstaaten ausdehnt und Übergangsmassnahmen bestimmt (BBl 2004 5953). Gegen dieses Protokoll, das vom Parlament in der Wintersession 2004 genehmigt worden war (BBl 2004 7125), wurde das Referendum ergriffen. In der Volksabstimmung vom 25. September 2005 wurde das Protokoll gemeinsam mit der vom Bundesrat und den Sozialpartnern erarbeiteten Verstärkung der flankierenden Massnahmen mit 56 Prozent Ja-Stimmen angenommen. Das Protokoll tritt, nach Ratifizierung durch die Schweiz und den EU-Ministerrat, voraussichtlich am 1. Februar 2006 in Kraft.

Das im Protokoll vereinbarte Übergangsregime zur Einführung der Freizügigkeit dauert ­ analog zur Regelung innerhalb des EWR ­ bis längstens am 30. April 2011.

Arbeitnehmer unterstehen bis zu diesem Stichtag dem Inländervorrang, der Kontrolle der Lohn- und Arbeitsbedingungen sowie Kontingenten. Zudem wird die Aufenthaltsbewilligung für Personen, die bis zu vier Monaten in der Schweiz arbeiten wollen, nur erteilt, wenn es sich um gut qualifizierte Arbeitnehmer handelt. Selbständigerwerbende unterstehen bis 31. Mai 2007 den Kontingenten. Die vereinbarten jährlichen Höchstzahlen steigen im Verlauf der Übergangsfrist auf bis zu 3000 Daueraufenthalte und 29 000 Kurzaufenthalte im Jahr 2011.

Die Verstärkung der flankierenden Massnahmen umfasst unter anderem die Verpflichtung der Kantone zum Einsatz einer adäquaten Anzahl Arbeitsinspektoren, die Verschärfung der Sanktionen gegen ausländische Arbeitgeber bei Verstössen gegen das schweizerische Arbeitsrecht sowie Erleichterungen in Bezug auf die Allgemeinverbindlichkeitserklärung von Gesamtarbeitsverträgen. Hinzu kommt eine Nachweispflicht für selbständig Erwerbstätige, wodurch verhindert werden soll, dass sich 1699

ausländische Arbeitnehmer unter Vortäuschung einer Schein-Selbständigkeit den flankierenden Massnahmen entziehen.

Für die Zeit vom 26. Oktober 2004 bis zum Inkrafttreten des Protokolls hat die Schweiz für Arbeitskräfte aus den zehn neuen EU-Mitgliedstaaten 700 Jahresaufenthaltsbewilligungen und 2500 Kurzaufenthaltsbewilligungen bis zu einem Jahr ausgestellt. Die Zulassungsvoraussetzungen und der Aufenthalt richten sich nach der schweizerischen Ausländergesetzgebung.

2.1.2

Genehmigung und Umsetzung der «Bilateralen II»

Der Abschluss der «Bilateralen II» ist ein wichtiger Schritt zur Konsolidierung und zum Ausbau der Zusammenarbeit mit der EU und stellt die konsequente Weiterführung des bilateralen Weges dar, den die Schweiz mit der Aushandlung der «Bilateralen I» eingeschlagen hat. Im Unterschied zu diesen handelt es sich bei den «Bilateralen II» jedoch nur zum geringen Teil um klassische Wirtschaftsverträge, wie z.B.

das Abkommen über verarbeitete Landwirtschaftsprodukte, das die preisliche Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Nahrungsmittelindustrie auf dem europäischen Binnenmarkt verbessert. Dennoch haben sie bedeutende volkswirtschaftliche Auswirkungen. Die Abkommen über Zinsbesteuerung, Betrugsbekämpfung und Schengen beispielsweise regeln den Austausch von Informationen im Rahmen der Amtsund Rechtshilfe in Bezug auf Delikte im Fiskalbereich in einer Weise, die das schweizerische Bankgeheimnis ­ ein wesentlicher Standortfaktor des Finanzplatzes ­ wahrt. Für den Fremdenverkehr ist die Einführung des Schengener Einheitsvisums wichtig, dank dem aussereuropäische Touristen, die die EU besuchen, ohne zusätzlichen Aufwand auch in die Schweiz einreisen können. Die Filmbranche kann dank der Beteiligung der Schweiz am MEDIA-Programm der EU, das die Produktion audiovisueller Werke unterstützt und die europaweite Verbreitung von Filmen und TV-Produktionen erleichtert, die Grenzen des kleinräumigen und in drei europäische Kulturkreise segmentierten Heimmarktes leichter überwinden.

Stand der Genehmigung Von den acht «Bilateralen II» sind bis anhin deren drei in Kraft. Das Abkommen über die verarbeiteten Landwirtschaftsprodukte, das vom 1. Februar an vorläufig angewandt wurde, trat am 30. März formell in Kraft. Das Abkommen über die Ruhegehälter folgte am 31. Mai; die Anwendung beginnt am 1. Januar 2006. Das Inkrafttreten des Zinsbesteuerungsabkommens erfolgte am 1. Juli, nachdem die Voraussetzung erfüllt war, dass alle Vertragsparteien die vereinbarten Massnahmen vom selben Zeitpunkt an zur Anwendung bringen.

Bei den übrigen Abkommen der «Bilateralen II» ist das Genehmigungsverfahren noch nicht abgeschlossen. Das Europäische Parlament hat sich zu Gunsten aller Abkommen ausgesprochen; die Genehmigung durch den Rat der EU steht aber noch aus. Das Abkommen über die Betrugsbekämpfung bedarf als «gemischtes» Abkommen zusätzlich
der Zustimmung aller Mitgliedstaaten, die ausser in Estland und Lettland noch nicht erfolgt ist. Auf Schweizer Seite wurden bisher die Abkommen in den Bereichen Statistik, Umwelt und Medien ratifiziert.

1700

Stand der Umsetzung Das Abkommen vom 26. Oktober 2004 über landwirtschaftliche Verarbeitungserzeugnisse (SR 0.632.401.23; AS 2005 1533), welches das Protokoll Nr. 2 zum Freihandelsabkommen zwischen der Schweiz und der EWG von 1972 (SR 0.632.401.2) revidiert, wird seit 1. Februar 2005 angewandt (AS 2005 1641). Es hat Massnahmen bei der Ein- und Ausfuhr von landwirtschaftlichen Verarbeitungserzeugnissen (z.B. Schokolade, Biskuits, Teigwaren, Eiscrème) zum Gegenstand. Im Zentrum steht der so genannte Preisausgleichsmechanismus, mit dem die agrarpolitisch bedingten Preisdifferenzen der Grundstoffe zwischen der Schweiz und der EU ausgeglichen werden. Ausserdem wird der Deckungsbereich des Protokolls auf weitere Produkte ausgedehnt. Die Umsetzung des Abkommens hat bisher keine nennenswerten Schwierigkeiten verursacht.

Die Bestimmungen des Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung von in der Schweiz ansässigen ehemaligen EU-Beamten (SR 0.672.926.81), das am 31. Mai in Kraft getreten ist, sind erst auf jene Ruhegehälter anwendbar, die ab dem 1. Januar 2006 von der Europäischen Kommission ausbezahlt werden.

Das Abkommen über die Zinsbesteuerung (SR 0.641.926.81) trat am 1. Juli in Kraft und wird durch ein Bundesgesetz (Zinsbesteuerungsgesetz vom 17. Dez. 2004, SR 641.91) ergänzt. Kernstück des Abkommens ist die Einführung eines Steuerrückbehalts auf Zinserträgen von EU-Steuerpflichtigen durch die Schweiz. Ein weiterer wichtiger Bestandteil ist die Abschaffung der Besteuerung von Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren zwischen verbundenen Unternehmen im Quellenstaat, wodurch europaweit tätige Schweizer Unternehmen steuerlich entlastet werden.

Zusätzlich soll in den Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und den einzelnen EU-Mitgliedstaaten auf Basis der Gegenseitigkeit Amtshilfe bei Steuerbetrug und ähnlichen Delikten vereinbart werden. Im Hinblick auf die Umsetzung des Abkommens hat die Eidgenössische Steuerverwaltung zuhanden der Zahlstellen (Banken, Effektenhändler u.a.) eine Wegleitung verfasst. Die Steuerrückbehalte sind erstmals per 31. März 2006 an die Eidgenössische Steuerverwaltung zu überweisen.

2.1.3

Kohäsionsbeitrag der Schweiz an die erweiterte EU

Im Zusammenhang mit der Erweiterung der EU um zehn neue Mitgliedstaaten kündigte der Bundesrat am 12. Mai 2004 ­ vorbehältlich der parlamentarischen Genehmigung ­ einen Beitrag der Schweiz zur Verringerung der wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten in der erweiterten EU in der Höhe von 1 Milliarde Franken über eine Verpflichtungsperiode von fünf Jahren an. Es handelt sich um eine eigenständige Initiative der Schweiz, die aus Projekten und Programmen zugunsten der zehn neuen EU-Mitgliedstaaten besteht.

Die Gespräche über die Modalitäten des schweizerischen Beitrages mit der EUKommission konnten am 15. April abgeschlossen werden. Das Ergebnis ist ein völkerrechtlich unverbindliches Memorandum of Understanding (Verständigungsprotokoll). Die Umsetzung des Beitrages stützt sich zum einen auf bilaterale Zusammenarbeitsabkommen mit den zehn Empfängerstaaten, die sich am Inhalt des Memorandums orientieren, zum anderen auf das Bundesgesetz über die Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas und der GUS, das gegenwärtig vom Parlament beraten wird. Der Bundesrat wird 2006, gestützt auf dieses Gesetz, dem Parlament 1701

einen Rahmenkredit für den Kohäsionsbeitrag unterbreiten. Die Finanzierung erfolgt neutral für das Bundesbudget.

2.2

Europäische Freihandelsassoziation (EFTA) und andere Freihandelsbeziehungen

Die EFTA-Konvention wird laufend an die Änderungen der sektoriellen Abkommen Schweiz­EG von 1999 («Bilaterale I») angepasst. Die Übernahme ausgewählter Bereiche der «Bilateralen II» in die EFTA-Konvention wird ebenfalls geprüft. Die Arbeiten zur Ausdehnung der paneuropäischen Ursprungskumulation auf die Mittelmeerpartner schreiten planmässig voran. Das Freihandelsabkommen der EFTA-Staaten mit Tunesien wird seit 1. Juni angewendet.

Die Verhandlungen über EFTA-Freihandelsabkommen mit der Republik Korea und mit der Südafrikanischen Zollunion (SACU)11 sind abgeschlossen. Mit Thailand sind Verhandlungen über ein EFTA-Freihandelsabkommen aufgenommen worden, mit Algerien wurde die Aufnahme von Verhandlungen für 2006 vereinbart. Mit Indonesien werden die EFTA-Staaten eine gemeinsame Studie über ein präferenzielles Handelsabkommen erarbeiten. Mit den Vereinigten Staaten von Amerika und mit Japan nahm die Schweiz auf bilateraler Ebene exploratorische Gespräche zur Prüfung der Möglichkeit von Verhandlungen über Freihandelsabkommen auf.

2.2.1

EFTA-interne Beziehungen

Es fanden zwei Treffen des EFTA-Rates auf Ministerebene statt (Vaduz, 27. Juni; Genf, 29. November). Die Bestimmungen des EFTA-Übereinkommens (SR 0.632.31) werden laufend an die Änderungen der «Bilateralen I» angepasst. Ob der mit den «Bilateralen II» erreichte Rechtsbestand in gewissen Bereichen ebenfalls auf die EFTA-Konvention übertragen werden soll, wird geprüft.

Mit Beschluss Nr. 2 des EFTA-Rats wurden per 1. August die Kumulationsregeln zur Bestimmung des Warenursprungs in Anhang A der EFTA-Konvention an das Euromed-Modellprotokoll angepasst. Mit der Anpassung der EFTA-internen Kumulationsregeln an das neue Pan-Euromed-System der Ursprungskumulation wird ein weiterer Schritt zur Teilnahme der EFTA-Staaten an der im Entstehen begriffenen grossen Freihandelszone Europa-Mittelmeer getan.

2.2.2

Beziehungen der EFTA zu europäischen Drittstaaten und Mittelmeerpartnern

Die EFTA-Staaten verfügen über ein Netz von elf Freihandelsabkommen mit Partnern in Europa und im Mittelmeerraum. Das im Vorjahr unterzeichnete Abkommen mit Tunesien wird seit 1. Juni vorläufig angewendet (vgl. Beilage, Ziff. 8.2.2), das 11

Southern African Customs Union: Botswana, Lesotho, Namibia, Südafrika, Swasiland.

1702

Abkommens mit Libanon wird in Kraft treten, sobald die libanesische Seite ratifiziert hat. Die Arbeiten in Hinblick auf den Abschluss eines Freihandelsabkommens mit Ägypten wurden fortgesetzt. Anlässlich eines Treffens des Gemischten Ausschusses EFTA-Algerien wurde die Aufnahme von Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen für 2006 beschlossen.

Im Zuge der Ausdehnung der paneuropäischen Ursprungskumulation auf die Mittelmeerländer wurden die Ursprungsregeln des EFTA-Abkommens mit Israel (SR 0.632.314.491) sowie des bilateralen Freihandelsabkommens zwischen der Schweiz und den Färöer-Inseln (SR 0.632.313. 141) an die Euromed-Modellregeln angepasst. Die Abkommen mit Marokko (SR 0.631.315.491), Tunesien und Libanon (BBl 2005 1247) enthalten diese bereits; die Anpassung der restlichen EFTAAbkommen wird 2006 erfolgen.

Im Rahmen der bestehenden Abkommen fanden Treffen der Gemischten Ausschüsse mit Israel und Kroatien statt, in deren Rahmen die Aufdatierung verschiedener Abkommensbestimmungen beschlossen wurde. Weitere Änderungen betreffen die Freihandelsabkommen mit Rumänien (SR 0.632.316.631) und der Türkei (SR 0.632.317.631), welche im schriftlichen Verfahren vorgenommen wurden (vgl. Beilage, Ziff. 8.2.1).

Am Treffen des Gemischten Ausschusses EFTA-Israel vom 15. Juni wurde eine Regelung bezüglich der Ursprungsnachweise für Waren aus den besetzten Gebieten vereinbart. Die entsprechende Verwaltungsvereinbarung sieht ­ analog zu derjenigen zwischen der EU und Israel ­ vor, dass inskünftig auf den gemäss Freihandelsabkommen EFTA-Israel ausgestellten israelischen Ursprungsnachweisen die Ortschaft oder die Industriezone angegeben wird, in welcher die aus Israel exportierten Waren die ursprungsbegründende Be- oder Verarbeitung erfahren haben. Diese Angaben ermöglichen der Eidgenössischen Zollverwaltung die Identifikation des Produktionsortes. Für Waren mit Ursprung ausserhalb der völkerrechtlich anerkannten Grenzen Israels besteht bei der Einfuhr in die Schweiz auf Grund des Freihandelsabkommens weiterhin kein Anspruch auf präferenzielle Zollbehandlung.

Im Rahmen der Zusammenarbeitserklärungen der EFTA-Staaten mit der Ukraine und Albanien fanden Sitzungen der Gemischten Ausschüsse statt. Bei beiden Treffen wurden der Stand der gegenseitigen Wirtschafts- und Handelsbeziehungen sowie Möglichkeiten zur Verstärkung der Zusammenarbeit erörtert.

2.2.3

Freihandelsabkommen mit Staaten ausserhalb Europas und des Mittelmeerraums

Die EFTA-Staaten arbeiten weiterhin aktiv an der Ausdehnung ihres weltweiten Netzes von Freihandelsabkommen. Gegenwärtig sind drei Abkommen mit Partnern ausserhalb Europas und des Mittelmeerraums in Kraft, nämlich mit Mexiko (SR 0.632.315.631.1), Singapur (SR 0.632.316.891.1) und Chile (SR 0.632.312.451). Am 15. Dezember wurde ein umfassendes Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und der Republik Korea unterzeichnet. Die Freihandelsverhandlungen der EFTA-Staaten mit der Südafrikanischen Zollunion wurden von der Substanz her abgeschlossen, das Abkommen soll in der ersten Hälfte 2006 unterzeichnet werden.

1703

Das Freihandelsabkommens mit der Republik Korea liberalisiert den Handel mit Industrieerzeugnissen (inkl. verarbeitete Agrarprodukte und Fisch) und Dienstleistungen, es erhöht den Schutz des geistigen Eigentums und enthält Regeln für den Wettbewerb und das öffentliche Beschaffungswesen. Gleichzeitig hat die Schweiz (zusammen mit Island und Liechtenstein) ein Abkommen mit der Republik Korea über Niederlassung und Schutz von Investitionen abgeschlossen, welches über das bestehende bilaterale Investitionsschutzabkommen Schweiz-Korea hinausgeht und dieses ablösen wird, sowie ein bilaterales Abkommen über unverarbeitete Agrarprodukte, welches Zollkonzessionen für ausgewählte Landwirtschaftserzeugnisse enthält. Die Republik Korea ist nach Mexiko das zweite aussereuropäische OECDMitglied, mit dem die EFTA-Staaten ein Freihandelsabkommen abgeschlossen haben; das Land wird dannzumal nach der EU der grösste Freihandelspartner der Schweiz sein.

Das Freihandelabkommen der EFTA-Staaten mit der SACU konzentriert sich auf den Handel mit Industriewaren, Fisch und landwirtschaftlichen Verarbeitungsprodukten. Das Abkommen wird die sich aus dem Assoziationsabkommen Südafrikas mit der EU (in Kraft seit Januar 2000) ergebenden Diskriminierungen für die EFTAStaaten weitgehend beseitigen. Die Konzessionen für ausgewählte unverarbeitete Agrarprodukte sind in bilateralen Abkommen der einzelnen EFTA-Staaten mit der SACU enthalten. Für die Dienstleistungen und das geistige Eigentum werden die Verpflichtungen in der WTO bekräftigt. Diesbezügliche Verhandlungen sind für später vorgesehen; dies trifft auch in Bezug auf Investitionen und das öffentliche Beschaffungswesen zu.

Die Arbeiten im Hinblick auf den Abschluss eines Freihandelsabkommens mit Kanada wurden fortgesetzt. Mit Thailand wurden Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen aufgenommen. Mit Indonesien wurde die Einsetzung einer gemeinsamen Studiengruppe vereinbart, die bis Ende 2006 Umfang und Inhalt eines möglichen präferenziellen Handelsabkommens EFTA-Indonesien untersuchen soll. Verhandlungen mit den Mitgliedern des Kooperationsrates arabischer Golfstaaten (GCC)12 sollen 2006 eröffnet werden. Die EFTA-Staaten prüfen laufend die Situation in Bezug auf weitere potenzielle Freihandelspartner (u.a. Mercosur und lateinamerikanische Staaten ausserhalb des Mercosur,
sowie verschiedene asiatische Länder).

Im Rahmen des Freihandelsabkommens EFTA-Mexiko (SR 0.632.315.631.11) fand eine Sitzung des Gemischten Ausschusses statt, an welcher die EFTA-Staaten Vorschläge zur Vereinfachung der zolltechnischen Regeln betreffend den Versand von Warensendungen über Drittstaaten unterbreitet haben. Mit Mexiko und Singapur (SR 0.632.316.891.1) wurden die Arbeiten zur Prüfung von Verbesserungen der Dienstleistungsbestimmungen der jeweiligen EFTA-Freihandelsabkommen fortgeführt.

Für die Schweiz sind Freihandelsabkommen mit ausgewählten Handelspartnern ein unverzichtbares Instrument zur Erhaltung und Stärkung ihrer Wettbewerbsfähigkeit und Standortattraktivität. Vor dem Hintergrund der weltweiten Tendenz zum Abschluss von bilateralen und regionalen Freihandelsabkommen, die sich angesichts des nach wie vor ungewissen Ausgangs der laufenden WTO-Verhandlungen noch verstärken dürfte, verhindern sie Diskriminierungen der Schweizer Wirtschaft auf 12

Bahrein, Katar, Kuwait, Oman, Saudi-Arabien, Vereinigte Arabische Emirate.

1704

den entsprechenden Märkten. Dabei bleibt die EFTA für die Schweiz der bevorzugte Rahmen zur Aushandlung von Freihandelsabkommen mit Partnern ausserhalb der EU. Dies schliesst aber nicht ein bilaterales Vorgehen in Fällen aus, in denen ein gemeinsames Vorgehen der EFTA-Staaten nicht erfolgversprechend erscheint.

Nachdem nicht alle EFTA-Staaten Interesse an der Prüfung von Freihandelsbeziehungen mit den USA gezeigt haben, vereinbarte der Vorsteher des EVD im Juli mit dem US-Handelsdelegierten die Aufnahme von exploratorischen Gesprächen über die Realisierbarkeit eines umfassenden Freihandelsabkommens zwischen der Schweiz und den USA. In der Folge wurden die Arbeiten auf Expertenebene aufgenommen, deren Ergebnisse Anfang 2006 vorliegen sollen. Ebenfalls auf bilateraler Ebene hat die Schweiz mit Japan, welches an einem Vorgehen mit der EFTA kein Interesse gezeigt hat, eine gemeinsame Studiengruppe zur Abklärung der Möglichkeit eines umfassenden Freihandelsabkommens eingesetzt. Diese hat ihre Arbeiten im Oktober aufgenommen.

2.3

Europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Forschung und Technologie

Die Schweiz ist Gründungsmitglied von Eureka und COST. Die beiden Initiativen charakterisieren sich durch ihren «Bottom up»-Ansatz, d.h. der Anstoss zu neuen Projekten und Aktionen geht von den betroffenen Forschern aus. Zusammen mit den EU-Rahmenprogrammen («Top down»-Ansatz) bilden Eureka und COST die Grundpfeiler des Europäischen Forschungsraumes.

2.3.1

Eureka

Eureka, im Jahre 1985 (BBl 1986 I 565) mit der Absicht gegründet, durch transnationale F&E-Partnerschaften europäische Ressourcen zu mobilisieren, ist ein zwischenstaatliches Instrument grenzüberschreitender Zusammenarbeit europäischer Unternehmen und Forschungseinrichtungen mit dem Ziel, auf dem Gebiet der Spitzentechnologie die Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit Europas zu stärken und den technologischen Rückstand gegenüber Japan und den USA aufzuholen. Eureka umfasst 36 Mitglieder: 35 Staaten sowie die Europäische Kommission.

Zurzeit laufen 631 Projekte mit Eureka-Status mit einem Gesamtvolumen von 1,894 Milliarden Euro. An diesen Projekten beteiligen sich 2842 Partner. Anlässlich der XXII. Eureka-Parlamentarierkonferenz im Juni in Maastricht wurden 183 neue Eureka-Projekte mit einem Gesamtvolumen von 315 Millionen Euro genehmigt. In der Schweiz laufen 59 Projekte mit Eureka-Status. An diesen Projekten beteiligen sich rund 100 Schweizer Partner, worunter je ungefähr ein Drittel KMU, grössere Industriepartner und Hochschulen/Fachhochschulen/ETH. Die Gesamtkosten dieser 59 Projekte belaufen sich auf 101 Millionen Franken.

1705

2.3.2

COST

Die «Europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der wissenschaftlichen und technischen Forschung» (COST) wurde im Jahre 1971 gegründet und ist ein zwischenstaatliches Instrument für die Vernetzung von nationalen Forschungsaktivitäten. COST-Aktionen betreffen die vorwettbewerbliche und die Grundlagenforschung für zivile Zwecke sowie im öffentlichen Interesse liegende Massnahmen.

COST umfasst derzeit 34 Mitgliedstaaten und einen kooperierenden Staat sowie rund 100 Institutionen aus 16 weiteren Staaten.

COST bezieht in den zurzeit laufenden rund 180 Aktionen etwa 30 000 Forschende in ganz Europa mit ein. Die Schweiz nimmt an etwa 80 Prozent der laufenden COST-Aktionen teil. Im Berichtsjahr hat die Schweiz 40 COST-Aktionen unterzeichnet; die Aufwendungen des Bundes beliefen sich auf insgesamt 8,7 Millionen Franken. Die Schweizer Beteiligung umfasst den ETH-Bereich (49 %), Universitäten und Fachhochschulen (37 %), Privatwirtschaft (5 %) sowie verschiedene Bundesstellen (9 %).

3

Multilaterale Wirtschaftszusammenarbeit

3.1

Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD)

An der Jahreskonferenz des OECD-Ministerrats und des Ministerrats der IEA kamen die Ursachen der hohen Erdölpreise, deren wirtschaftliche Auswirkungen und die zu ergreifenden Massnahmen zur Sprache.

Die OECD befasste sich mit der Frage, wie die Globalisierung zum Wohl aller Länder besser genutzt werden kann und wie gleichzeitig die strukturellen Anpassungen zu bewältigen sind. Ein weiteres zentrales Thema bildete die bessere Ausschöpfung des Arbeitsbeschaffungspotenzials im Dienstleistungssektor.

Die Schweiz wurde von der OECD auf den Gebieten der Wirtschaftspolitik, der Wettbewerbspolitik und der Regulierungsreform je einer Länderprüfung unterzogen. Der Bericht über die 2004 erfolgte Prüfung der Schweiz im Bereich der Korruptionsbekämpfung wurde im Februar 2005 veröffentlicht.

Der OECD-Rat hat als Nachfolger von Donald Johnston (Kanada), dessen Mandat am 31. Mai 2006 zu Ende gehen wird, Angel Gurría (Mexiko) zum Generalsekretär gewählt.

3.1.1

Tagung des OECD-Rates auf Ministerebene

Der OECD-Rat auf Ministerebene tagte am 3./4. Mai in Paris unter schwedischem Vorsitz. Die Schweiz war durch den Vorsteher des EVD und den Staatssekretär für Wirtschaft vertreten. Die Tagung stand unter dem Leitbild «Die Globalisierung optimal gestalten». Sie fand zum grossen Teil unter Einbezug von nicht zur OECD gehörenden Staaten statt. Die OECD hatte 15 Nichtmitgliedstaaten eingeladen.

1706

Die zentralen Themen des OECD-Ministerrates waren die Auswirkungen der Globalisierung, der Einfluss der weltweiten wirtschaftlichen Verflechtung auf die Strukturanpassung, die Entwicklungspolitik und das multilaterale Handelssystem. Der Ministerrat wertet die Globalisierung als positive Kraft. Es müssten aber Vorkehrungen getroffen werden, damit sie allen zugute kommt. Die OECD hatte hiezu zwei Studien erarbeitet, die von der Ministerkonferenz 2003 in Auftrag gegeben worden waren. Die Studie «Trade and Structural Adjustment» geht den Wechselwirkungen zwischen Handel und Strukturanpassung nach. Sie kommt zum Schluss, dass protektionistische Massnahmen die Strukturanpassung verhindern. Die Studie «Growth in Services» befasst sich mit dem Beitrag der Dienstleistungen an das Wirtschaftswachstum. Die Dienstleistungen machen im OECD-Raum rund 70 Prozent der Wirtschaftsaktivitäten aus. In diesem Sektor besteht ein grosses Potenzial zur Steigerung von Beschäftigung, Produktivität und Innovation. Dieses soll ausgeschöpft werden, indem Strukturanpassungen durch liberale Investitions- und Handelspolitiken gefördert werden.

Die Minister verabschiedeten eine Erklärung, welche die Verpflichtungen der OECD-Länder aus der Millenniumserklärung und dem Monterrey-Konsens zur Förderung der Entwicklung bekräftigt13. In der Erklärung wird darauf hingewiesen, dass alle Politiken nur in einem Umfeld guter und effizienter Regierungsführung Früchte tragen können. Jedes Land sei in erster Linie selber für seine wirtschaftliche und soziale Entwicklung verantwortlich.

Parallel zum OECD-Ministerrat tagten die Energieminister im Rahmen der Internationalen Energieagentur (IEA). Die schweizerische Delegation wurde vom Vorsteher des UVEK geleitet. Die beiden Ministerräte tagten am 3. Mai teilweise gemeinsam, um die Wechselwirkungen zwischen Energiebedarf und dem Problem ungenügender Investitionen im Infrastrukturbereich zu diskutieren. Die Minister zeigten sich besorgt über die hohen, wachstumsbremsenden Erdölpreise. Es müssten weltweit alle verfügbaren Technologien eingesetzt werden, um die künftige Energienachfrage decken und die CO2-Emissionen reduzieren zu können. Nötig sei auch, die Effizienz der Energienutzung zu verbessern.

Am 31. Mai 2006 wird das Mandat von Generalsekretär Donald Johnston (Kanada), welcher die OECD seit zehn Jahren leitet, zu Ende gehen. Der OECD-Rat hat am 30. November Angel Gurría (Mexiko) zum neuen Generalsekretär gewählt.

3.1.2

Schwerpunkte der analytischen Tätigkeiten

3.1.2.1

Tagung der Sozialminister

Die für Sozialpolitik zuständigen Minister der OECD-Länder trafen am 31. März und 1. April unter dem Vorsitz der Niederlande in Paris zusammen. Auf der Tagesordnung standen familien- und kinderfreundliche Massnahmen sowie die Armutsbekämpfung und die damit für die Sozialsysteme verbundenen Herausforderungen. Die Schweizer Delegation wurde vom Vorsteher des EDI angeführt. Die Minister erörterten die unterschiedlichen Bedürfnisse der Generationen und pflegten mit Vertretern aus Hochschulkreisen und der Zivilgesellschaft einen Meinungsaustausch über die Rolle der sozialen Akteure im Bereich der sozialen Sicherheit. Die Minister 13

http://www.olis.oecd.org/olis/2005doc.nsf/linkto/c-min(2005)2.

1707

bekräftigten, dass eine starke Wirtschaft entscheidend für die Fähigkeit der Gesellschaft sei, ihre sozialen Ziele zu erreichen. Wirksame Wirtschaftspolitik und wirksame Sozialpolitik ergänzten sich. Eine familienfreundlichere Politik könne dazu beitragen, die Erwerbsbeteiligung der Frauen zu verbessern und die Geburtenraten zu erhöhen. Der Fortbestand der Rentensysteme müsse besser gesichert werden.

Sozialpolitik könne Armut verringern, indem sie Beschäftigungshemmnisse abbaue.

Alle Beteiligten müssten zusammenwirken, um die wirtschaftliche Dynamik besser mit den sozialen Zielen in Einklang zu bringen.

3.1.2.2

Arbeitsmarktpolitik

Zwei Arbeitsgruppen des OECD setzten sich anfangs April mit dem Entwurf des OECD-Beschäftigungsausblicks 2005 sowie mit der Neuausrichtung der OECDBeschäftigungsstrategie auseinander. Ihre Schlussfolgerungen werden der neuen OECD-Beschäftigungsstrategie als Empfehlungen dienen und sollen am Ministertreffen 2006 vorgestellt werden.

Im Berichtsjahr hat die OECD einen Synthesebericht über Länderanalysen zur Verbesserung der Arbeitsmarktchancen älterer Arbeitnehmer vorgelegt, der im Oktober im Ausschuss für Beschäftigung, Arbeitskräfte und Sozialpartner diskutiert wurde.

3.1.2.3

Entwicklungspolitik

Im Hinblick auf die Zwischenbilanz zur Erreichung der Millenniumsentwicklungsziele hat der Ministerrat der OECD dem Generalsekretär der Vereinten Nationen eine Erklärung unterbreitet, welche eine Anzahl von Massnahmen zur Erreichung dieser Ziele enthält.

Der Entwicklungshilfeausschuss (DAC) beriet über Massnahmen zur Erhöhung der Effizienz der Entwicklungshilfe. Im Rahmen eines Forums, an welchem Minister und hochrangige Delegierte aus über 90 Entwicklungs- und Industriestaaten, 27 internationalen Organisationen sowie Vertreter der Zivilgesellschaft und der Privatwirtschaft teilnahmen, wurde die «Erklärung von Paris über die Wirksamkeit der Entwicklungshilfe» verabschiedet. Die zentralen Themen sind: Eigenverantwortung, Harmonisierung, Anpassung an die Systeme der Partner, Ergebnisorientierung sowie beiderseitige Verantwortlichkeit und Rechenschaftspflicht. An der Sitzung der hochrangigen Vertreter des DAC wurden die Ergebnisse des Forums bestätigt und zehn Prinzipien über die Zusammenarbeit mit strukturell wenig gefestigten Staaten verabschiedet.

Weiterhin hohe Priorität kommt der Erhöhung der öffentlichen Entwicklungshilfe zu. Berechnungen des DAC zeigen, dass die öffentliche Entwicklungshilfe von etwas unter 80 Milliarden Dollar im Jahr 2004 auf gegen 130 Milliarden Dollar im Jahr 2010, also um über 60 Prozent gesteigert werden müsste. Die öffentliche Entwicklungshilfe der Schweiz erreichte 2004 0,41 Prozent des Bruttonationaleinkommens und lag damit über dem vom Bundesrat für das Jahr 2010 festgelegten Ziel von 0,4 Prozent. Die signifikante Erhöhung im 2004 erklärt sich durch statistische Anpassungen, welche sich aufgrund des an der Klausur des Bundesrats im Mai 2005

1708

getroffenen Entscheides ergaben, für die öffentlichen Entwicklungshilfe künftig auch die Kosten für Asylbewerber aus Entwicklungsländern zu berücksichtigen.

Im Berichtsjahr wurde die Schweizer Entwicklungszusammenarbeit im Rahmen eines Länderexamens beurteilt. Experten aus Norwegen und Neuseeland sowie Vertreter des DAC-Sekretariats äusserten sich zu den Stärken und Schwächen des schweizerischen Systems. Sie zogen eine generell positive, wenn auch differenzierte Bilanz. Sie gaben Empfehlungen ab, welche insbesondere die Erhöhung der öffentlichen Entwicklungshilfe sowie die geographische und thematische Konzentration betreffen.

3.1.2.4

Erziehungspolitik

Auf Einladung des Präsidenten der Erziehungsdirektorenkonferenz (EDK), Regierungsrat Hans-Ulrich Stöckling, trafen sich am 28./29. April neun Erziehungsminister aus OECD Staaten zu einem informellen Ministertreffen in St. Gallen. Dabei wurde die Frage diskutiert, wie die in der Folge von PISA in den meisten Ländern rasch verbreiteten Schülertests als Steuerungsinformationen verwendet werden können. Insbesondere die Frage, wie mit den Resultaten auf Ebene einzelner Schulen umgegangen werden soll, wurde kontrovers diskutiert. Das Treffen erlaubte es der Schweiz, ihre im Bildungsbereich der OECD aktive Rolle erneut zur Geltung zu bringen.

3.1.2.5

Landwirtschaftspolitik

Sowohl in den Arbeiten des OECD-Agrarausschusses als auch am Treffen hoher Beamter vom 14./15. Juni wurde bestätigt, dass bei der Weiterentwicklung der Agrarpolitik auch in bisher vorwiegend ökonomisch argumentierenden Ländern zunehmend multifunktionale Aufgaben geltend gemacht und durchgesetzt werden.

Die direkte Stützung der landwirtschaftlichen Betriebe (nicht der Märkte) wird als effizienteste Massnahme anerkannt, um sicherzustellen, dass die eingesetzten Mittel effektiv an die Produzenten gelangen und ökologische Leistungen abgegolten werden. Die Umschichtung der Agrarstützungen zu von der Produktion entkoppelten Massnahmen mit gezielten Direktzahlungen wird international immer mehr praktiziert. Gleichzeitig verliert die Produktions- oder Preisstützung von Agrargütern an Bedeutung. Auch wenn immer mehr Länder eine Agrarreform in diesem Sinne begrüssen, dürfte die Frage einer vollständigen Abschaffung der internen Marktstützung kaum vor Abschluss der Doha-Runde Eingang in die OECD-Arbeiten finden.

Die Schweiz hat in der OECD auf die Notwendigkeit einer Unterscheidung der Agrargüter nach Qualität und Herkunft hingewiesen sowie auf die Bedeutung, welche den zusätzlich zur landwirtschaftlichen Aktivität anfallenden Leistungen und die in diesem Zusammenhang ergriffenen Massnahmen zukommt. Beide Anliegen wurden auch von Seiten der Agrarexportländer verstanden. Kritisiert hat die Schweiz die Tatsache, dass die Verlagerung der Agrarstützung im Producer Support Estimate nicht genügend zum Ausdruck kommt. Die OECD wird ihre Berechnung diesbezüglich zu verbessern haben.

1709

3.1.2.6

Handelspolitik

In Ausführung des Ministerratsmandates von 2003 befasste sich der Handelsausschuss mit den handelsrelevanten Empfehlungen der OECD, welche in den beiden Studien «Trade and Structural Adjustment» und «Growth in Services» enthalten und vom OECD-Ministerrat angenommen worden sind (vgl. Ziff. 3.1.1). Die analytischen Arbeiten konzentrierten sich des Weitern auf den Beitrag, den eine offene Handelspolitik als Antriebsmotor für weltweites Wachstum, Beschäftigung, Entwicklung und Armutsbekämpfung leisten kann. Besondere Aufmerksamkeit wurde der Frage der Einbindung der neu industrialisierten Schwellenländer in das multilaterale Handelssystem gewidmet. Diskutiert wurden vor allem Lösungsansätze für den Übergang zu einer differenzierteren und dem jeweiligen Entwicklungsstand entsprechenden handelspolitischen Behandlung. Der Ausschuss führte erneut Konsultationen mit Nichtmitgliedstaaten, Vertretern der Wirtschaft, Arbeitnehmerschaft und Nichtregierungsorganisationen durch, was zur Verständnisförderung und zu einer sachlichen und analytischen Beurteilung der Doha-Runde beiträgt.

3.1.2.7

Überprüfung der schweizerischen Regulierungspolitik

In den 90er Jahren erarbeitete die Advisory Group on Regulatory Reform der OECD ein Konzept zum Thema, wie die Bestrebungen zu Strukturreformen in den Mitgliedstaaten international verglichen, inhaltlich beurteilt und durch Erfahrungsaustausch unterstützt werden können. Dieses Konzept bildet die Grundlage für die Durchführung von sog. Länderexamen. Nachdem die eigens 1998 geschaffene «Regulatory Reform Database» der OECD per Ende 2003 aufdatiert worden war, liessen die aktualisierte internationale Vergleichbasis und die Erfahrungen des OECD-Sekretariates aus den vorangegangenen Länderexamen fundierte Analysen und Diskussionen in den mit den Länderprüfungen betrauten Ausschüssen erwarten.

Die Schweiz hat sich daher (als 21. Land) 2005 ebenfalls einer Länderprüfung unterziehen lassen.

Die Überprüfung bestand in der Beantwortung eines umfangreichen Fragebogens im Januar und einer Faktensammlung in der Schweiz, die das Team der Examinatoren im April mit rund 100 Exponenten der untersuchten Politiken in Kontakt brachte. In der Folge verfassten die in de OECD zuständigen Direktionen ihre Berichte, welche als Basis für die Diskussion der schweizerischen Regulierungsreformpolitik in den verschieden Gremien dienten. Es waren dies der Wettbewerbsausschuss, eine spezielle Arbeitsgruppe des Handelsausschusses, ein Gremium der internationalen Energieagentur und die Advisory Group on Regulatory Management and Reform.

Die Überprüfung umfasste folgende Themenkreise: (1) Stärken und Schwächen des revidierten Kartellgesetzes sowie erste Erfahrungen mit dem neuen Gesetz; (2) Zugänglichkeit des Schweizer Marktes für ausländische Produzenten und Investoren; (3) Eignung des in Diskussion stehenden Stromversorgungsgesetzes für eine wirksame und reibungslose Öffnung des Elektrizitätsmarktes;

1710

(4) Rolle und Ausgestaltung unabhängiger Regulatoren in den Infrastruktursektoren(Beispiel: Comcom) und (5) Vorkehrungen um im Gesetzgebungsprozess nebst der Sicherung der juristischen Qualität auch sachgerecht die wirtschaftlichen und weiteren gesellschaftlichen Implikationen berücksichtigen zu können.

Zu allen diesen Themen wurden gestützt auf die Vorschläge des OECD-Sekretariates von den Fachkomitees an die Schweiz Empfehlungen zur Verbesserung des regulatorischen Rahmens gerichtet.

Bei der Schlussprüfung in der Special Group on Regulatory Policy am 6. Dezember wurde die Schweiz vom Staatssekretär für Wirtschaft und dem Generalsekretär des UVEK vertreten. Im Zentrum stand die Frage, ob die Schweiz bei der Durchführung von Strukturreformen die Wettbewerbspolitik, die Umschreibung der Rolle der Regulatoren, das Zulassen von Auslandeinflüssen und die Regulierungsfolgen im Inland in zweckmässiger Weise zu einem sachgerechten und kohärenten Reformvorhaben zu integrieren vermag. Das Beispiel des Elektrizitätsmarktes gab Gelegenheit, die besonderen Voraussetzungen für eine solche Reformpolitik in einer Referendumsdemokratie mit Konkordanzregierung und föderativer Kompetenzaufteilung einzugehen. Die Ergebnisse der Überprüfung werden im Frühjahr 2006 veröffentlicht.

3.1.2.8

Überprüfung der Schweizer Wirtschaftspolitik

Am 2. November fand die periodische Überprüfung der Schweizer Wirtschaftspolitik im OECD-Länderprüfungsausschuss statt. In den Diskussionen spielten die Geldpolitik und die kurzfristige Finanzpolitik nur eine untergeordnete Rolle, da deren Ausrichtungen als adäquat angesehen wurden. Der vom Sekretariat vorbereitete Text basierte auf der Feststellung, dass die politischen Entscheidgremien in der Schweiz mit zwei hauptsächlichen Herausforderungen konfrontiert sind: Verbesserung der Bilanz im Bereich Wirtschaftswachstum und eine bessere Kontrolle der trendmässigen Entwicklung der öffentlichen Ausgaben.

Die schweizerische Delegation konnte sich den Empfehlungen des Ausschusses anschliessen. Sie stimmen weitgehend mit den Zielen der Gesetzgebungsvorhaben der Legislaturperiode 2003­2007 überein. Was den Vorschlag betrifft, einen mittelfristigen Budgetrahmen aufzustellen, der Bund, Kantone, Gemeinden und die mit Zwangsabgaben finanzierten Sozialversicherungen mit einschliesst, wurde dessen Zweckmässigkeit nicht angezweifelt; es war aber auch auf die institutionellen Besonderheiten der Schweiz aufmerksam zu machen, d.h. auf die Budgetautonomie der Kantone und der Gemeinden.

3.1.3

Instrumente im Investitionsbereich

3.1.3.1

Multilaterale Investitionsregeln

Die seit den 1960er Jahren entwickelten Standards der OECD stellen weiterhin das wichtigste multilaterale Regelwerk für grenzüberschreitende Investitionen dar.

Einem ihrer Hauptbestandteile, der vierteiligen OECD-Investitionserklärung, können sich auch Nicht-OECD-Mitglieder anschliessen, welche gewisse Kriterien 1711

erfüllen. Mit der Aufnahme Rumäniens hat sich deren Zahl im Berichtsjahr auf neun erhöht. Insgesamt entfallen auf die heute 39 den OECD-Investitionsregeln verpflichteten Staaten rund 90 Prozent der ins Ausland gehenden Direktinvestitionen (outflows) sowie 75 Prozent der aus dem Ausland eintreffenden Kapitalströme (inflows). Die Schweiz nimmt dabei vor allem hinsichtlich der Investitionsbestände im Ausland einen Spitzenplatz ein.

Vor diesem Hintergrund legt die OECD den Schwerpunkt ihrer Arbeiten im Investitionsbereich zunehmend auf die Zusammenarbeit mit aufstrebenden Nicht-OECDLändern, die an ihren Instrumenten noch nicht beteiligt sind. Es geht im Rahmen längerfristig angelegter Kooperationen um den Transfer von Erfahrungen und die Identifizierung guter Praktiken. Zu den laufenden Programmen namentlich mit Südosteuropa, Russland und China kommt seit 2005 ein ehrgeiziges Projekt mit Staaten des Mittleren Ostens und Nordafrikas (MENA) hinzu.

Als weiteres prioritäres Vorhaben erarbeitet derzeit eine eigens gebildete Task Force einen «Gute-Praxis»-Leitfaden, der die wesentlichen Elemente einer nachhaltigen Förderung einheimischer und grenzüberschreitender Investitionen zusammenfassen soll. Der Task Force gehören Vertreter von OECD- und Nicht-OECD-Staaten wie auch von Sozialpartnern und der Zivilgesellschaft an. Eine Fortsetzung erfahren ferner die stark beachteten analytischen Arbeiten der OECD zur dynamischen Entwicklung im Bereich der bilateralen und regionalen Investitionsabkommen und deren Anwendung durch internationale Schiedsgerichte.

3.1.3.2

Kodex für multinationale Unternehmen

Die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen sind die einzigen in der Sache umfassenden, multilateral abgestützten Empfehlungen von Regierungen über ein verantwortungsvolles Verhalten von Unternehmen. Wer immer der Meinung ist, dass ein Unternehmen aus einem der 39 Teilnehmerstaaten die Leitsätze missachtet hat, kann sich an einen «Nationalen Kontaktpunkt» wenden. Diese ­ in der Schweiz beim Staatssekretariat für Wirtschaft angesiedelte ­ Stelle setzt sich für eine einvernehmliche Lösung ein und gibt das Ergebnis ihrer Vermittlungsbemühungen bekannt.

Das fünfjährige Bestehen des im Jahr 2000 erneuerten Instruments bot Gelegenheit zu einer Zwischenbilanz. Als internationaler Referenzpunkt im Bereich der Unternehmensverantwortung und zur Beilegung konkreter Probleme haben sich die Leitsätze zwar zunehmend etabliert. Die Bedeutung, welche ihnen in den einzelnen Teilnehmerstaaten zukommt, ist aber noch sehr unterschiedlich, und das Potenzial des pragmatischen Vermittlungsverfahrens in Einzelfällen scheint noch nicht voll ausgeschöpft zu sein. Die weitere Förderung der OECD-Leitsätze bleibt deshalb für die Schweiz ein wesentliches Anliegen.

3.1.3.3

Korruptionspraktiken

Korruption stellt in zahlreichen Ländern eines der grössten Hindernisse auf dem Weg der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung dar. Ein Meilenstein in den internationalen Anstrengungen zur Bekämpfung der Korruption wurde mit der OECD-Konvention von 1997 (SR 0.311.21) gesetzt. Unter ihr haben sich bisher 1712

36 Unterzeichnerstaaten verpflichtet, die Bestechung ausländischer Amtsträger unter Strafe zu stellen und strafrechtlich zu verfolgen. Eine Reihe flankierender Empfehlungen ­ etwa zur Rechnungslegung, zum öffentlichen Beschaffungswesen oder zum Steuersystem ­ ergänzen das Übereinkommen. Umsetzung und Anwendung des Regelwerks werden in einem mehrstufigen, weitreichenden Verfahren («Länderexamen») überprüft.

Die im Februar 2005 veröffentlichte Beurteilung der Schweiz war mit zehn konkreten Empfehlungen für eine noch wirksamere Implementierung der Konvention versehen worden. Sie hat bei den zuständigen Stellen in Bund und Kantonen eine sorgfältige Evaluation und erste Schritte zur Umsetzung dieser Empfehlungen ausgelöst. Im Anschluss an eine Rückmeldung im Januar 2006 wird die Schweiz der OECD Anfang 2007 detailliert über die getroffenen Massnahmen zu berichten haben.

Nachdem die Schweiz schon für das Länderexamen von Kanada ein Expertenteam gestellt hatte, folgte 2005 ein entsprechendes Engagement zur Überprüfung Belgiens. Insgesamt ist dieser wichtige Prozess mit inzwischen gut 20 examinierten Staaten in seine zweite Halbzeit getreten. In einer Zwischenbilanz werden gegenwärtig die festgestellten Fortschritte und Schwachpunkte erhoben. Die Ergebnisse dieser Studie werden auch dazu dienen, die erforderlichen weiteren Arbeiten der OECD im Korruptionsbereich nach Abschluss der Länderexamen Ende 2007 zu bestimmen und an die Hand zu nehmen.

3.1.4

Instrumente in anderen Bereichen

3.1.4.1

Internationale Zusammenarbeit im Wettbewerbsbereich

Der OECD-Wettbewerbsausschuss befasste sich im Juni eingehend mit der schweizerischen Wettbewerbspolitik, dies im Rahmen einer horizontalen Überprüfung der Regulierungen unseres Landes durch mehrere OECD-Ausschüsse (vgl.

Ziff. 3.1.2.7). Das OECD-Sekretariat kam in seinem Bericht zum Schluss, dass das schwache Wachstum und die hohen Preise in der Schweiz nicht zuletzt auf mangelnden Wettbewerb zurückzuführen seien. Trotz wichtiger Reformen gäbe es noch keine gefestigte Wettbewerbskultur; die restriktive Haltung gegenüber Kooperationsabkommen im Wettbewerbsbereich hätte bis anhin ein rigoroseres Vorgehen gegen wettbewerbswidrige Verhaltensweisen beeinträchtigt. Bemängelt wurde auch, dass nicht alle Mitglieder der Weko interessenunabhängig seien. Die im Zusammenhang mit der Überprüfung erarbeiteten Empfehlungen des Sekretariats beinhalten eine stärkere internationale Zusammenarbeit, die Einführung eines spezifischen Kartellverfahrensrechts, eine ambitiöse Revision des Binnenmarktgesetzes, eine bessere Zusammenarbeit der Weko mit den sektoriellen Regulatoren (wie ComCom), die Intensivierung des Wettbewerbs im öffentlichen Beschaffungswesen und ganz allgemein eine ausgeprägtere Öffnung des Schweizer Marktes gegenüber dem internationalen Wettbewerb.

Die Arbeiten an Recommended Practices for the Formal Exchange of Information Between Competition Authorities in Hard Core Cartel Investigations (empfohlene Praktiken im Informationsaustausch-Verfahren zwischen den Wettbewerbsbehörden bei Untersuchungen gegen harte Kartelle) konnten innert weniger Monate abge1713

schlossen werden. Es handelt sich um Richtlinien, welche vom OECD-Wettbewerbsausschuss verabschiedet werden sollen. Ihnen kommt nicht der Status einer OECD-Empfehlung zu; auch werden sie erst mit ihrer Aufnahme in ein nationales Gesetz oder einen Staatsvertrag Wirksamkeit erlangen. Das Dokument konzentriert sich auf den Schutz privater Parteien bei der Zusammenarbeit der Wettbewerbsbehörden; die Zusammenarbeit zwischen Staaten wird kaum angesprochen.

3.1.4.2

OECD-Grundsätze der Corporate Governance

In Ergänzung zu den seit 1999 bestehenden und im Jahre 2004 in revidierter Form verabschiedeten Grundsätzen zur Corporate Governance hat die OECD nun auch Richtlinien für die Corporate Governance von Unternehmen oder unternehmensähnlichen Organisationen in Staatseigentum beschlossen. Deren Schwerpunkt liegt auf der Rolle des Staates als Eigentümer. Ferner bezwecken sie gleichlange Spiesse für Unternehmen des Privatsektors und jene in staatlichem Eigentum. Sowohl in wie ausserhalb der OECD ist der Staat bisweilen gewichtiger Eigentümer oder Miteigentümer von Unternehmen. Die weltweite Liberalisierungs- und Privatisierungswelle der Neunzigerjahre hat die Fragen der Leitung und Kontrolle (Gouvernement) dieser Unternehmen akzentuiert. Der Staat als Unternehmenseigentümer muss im Lichte der Richtlinien u.a. seine Eigentumsfunktion von seinen regulativen und Aufsichtsfunktionen trennen und sich zur Gleichbehandlung der Aktionäre verpflichten, insbesondere wenn er Mehrheits- oder dominierender Minderheits-Aktionär ist.

Zudem sollte der Staat eine Vorbildfunktion bezüglich Rechnungslegung, Transparenz sowie Einsetzung und Funktionsweise des Verwaltungsrates wahrnehmen.

3.1.4.3

Unlauterer Steuerwettbewerb

Um Einklang mit den Transparenzrichtlinien der OECD herzustellen, hatte die Schweiz Anpassungen ihrer Rundschreiben über die Dienstleistungsgesellschaften vorzunehmen. Anfang 2005 konnte die letzte Unstimmigkeit, die den pauschalen Steuerabzug betraf, beseitigt werden. Das betreffende Rundschreiben wurde ersetzt.

Das Global Forum on Taxation der OECD, ein Ad-hoc-Gremium, das sowohl OECD-Mitgliedstaaten als auch Nichtmitglieder vereinigt, hat seine Arbeiten zum internationalen Informationsaustausch zwischen Steuerbehörden fortgesetzt. Die Schweiz hat der Bildung dieses Forums nicht zugestimmt. Ziel der Bemühungen des Global Forum ist es, eine internationale Standardregelung bezüglich der Transparenz und der Zusammenarbeit im internationalen Steuerwesen durchzusetzen, wonach der Amtshilfe oder gar Rechtshilfe ohne Beachtung der doppelten Strafbarkeit und unterschiedslos für alle Bank-, Finanz- und anderen Unterlagen gewährt werden muss.

Die Herstellung eines deartigen gemeinsamen Nenners, in der OECD level playing field genannt, entspricht nicht in allen Teilen der schweizerischen Politik auf diesem Gebiet ­ dies trotz der jüngsten Verpflichtungen der Schweiz hinsichtlich einer verbesserten internationalen Zusammenarbeit. Die Schweiz hat deshalb erneut ihre Enthaltung in Bezug auf die Arbeiten zu diesem Thema in Erinnerung gerufen. Sie will damit die Respektierung ihrer Position in der OECD sichern.

1714

Im Berichtsjahr bestand die erste Etappe der Arbeiten darin, Angaben über die Rechtsordnungen der OECD-Mitgliedsländer und der Körperschaften, die sich zur Zusammenarbeit mit der OECD verpflichtet haben, sowie der wichtigen Finanzzentren (wie Hong Kong und Singapur), welche von der OECD zur Mitarbeit eingeladen worden sind, zusammenzustellen. Die Schweiz ­ als Mitgliedstaat der OECD ­ hat sich nie geweigert, sachbezogene Angaben über ihr Rechtssystem zu machen und hat solche in diesem Zusammenhang denn auch zur Verfügung gestellt. Dies ist aber nicht als Einverständnis mit der vorgeschlagenen Standardregelung des Global Forum zu werten. Die Schweiz hat die OECD daran erinnert, dass Regeln, die von nicht der OECD zugehörenden Körperschaften zur Anwendung in OECD-Staaten vorgeschlagen werden, als Verletzung des für die Funktionsweise der OECD massgebenden Konsensprinzips anzusehen sind. Belgien, Österreich und Luxemburg sind ebenfalls nicht zu einer vollständigen Übernahme dieser Standardregelung bereit.

In einer zweiten Etappe werden die gesammelten Angaben dazu dienen, die Transparenz der staatlichen Rechtssysteme sowie die Bereitschaft der jeweiligen Mitgliedsländer oder Nicht-Mitglieder zur Zusammenarbeit im Steuerbereich zu beurteilen. Der Schweiz könnte einmal mehr vorgeworfen werden, Informationsaustausch in Steuerfragen nicht in einem Umfang zu leisten, wie es die Mehrheit der OECD-Mitgliedsländer tut. Kürzlich haben Gebietskörperschaften ausserhalb des OECD-Raums mit OECD-Mitgliedsländern Abkommen über den Informationsaustausch in Steuerfragen abgeschlossen. Dies dürfte als konkrete Auswirkung der Arbeiten des Global Forum betrachtet werden.

Die OECD hatte zunächst die Absicht verfolgt, koordinierte Gegenmassnahmen gegenüber Staaten zu ergreifen, die sich nicht an die künftig geltende Standardregelung halten. Diese Intention wurde im Laufe der Diskussionen nicht weiterverfolgt.

Die Frage der Gegenmassnahmen wird voraussichtlich im Kompetenzbereich jedes einzelnen Staates bleiben.

Um den Dialog voranzutreiben, ist für die Tagung des Global Forum vom November in Melbourne (Australien) der Status eines Beobachters («invitee») geschaffen worden. Dies hat der Schweiz erlaubt, an der Konferenz als Beobachterin teilzunehmen.

3.2

Welthandelsorganisation (WTO)

Das Berichtsjahr stand im Zeichen der Vorbereitung der sechsten WTOMinisterkonferenz, die vom 13.­18. Dezember 2005 in Hong Kong stattfand.

Nachdem im Verlaufe des Herbstes die Ziele für die Ministerkonferenz zurückgestuft werden mussten, gelang es in Hong Kong, die für die Fortsetzung der Doha-Runde notwendigen Entscheide zu treffen. Ob indessen der Abschluss der Runde wie vorgesehen Ende 2006 erreicht werden kann, werden die Entwicklungen in den ersten Monaten 2006 zeigen. Die WTO-Tätigkeiten ausserhalb der eigentlichen Verhandlungen konzentrierten sich auf die Umsetzung der WTOAbkommen, die Beitrittsverhandlungen, die Länderexamen und das Streitbeilegungsverfahren.

1715

3.2.1

Sechste Ministerkonferenz der WTO in Hong Kong

Die Verhandlungen der Doha-Runde sind in Verzug; dies trotz der Neubelebung des Doha-Prozesses durch den Beschluss des WTO-Generalrates vom 1. August 2004 und ungeachtet intensiver Verhandlungsbemühungen auf allen Ebenen, insbesondere auch im Rahmen mehrerer Ministerkonferenzen im Verlaufe des Berichtsjahres (bei denen sich die Liste der anwesenden Minister als Spiegelbild der politischen und geografischen Vielfalt der WTO charakterisieren lässt). Ursprüngliche Absicht war, die Elemente eines möglichen Verhandlungsresultates, die «ersten Annäherungen», bis Ende Juli definieren zu lassen. In den Agrarverhandlungen konnte dann allerdings in den letzten beiden Juliwochen ­ abgesehen von einigen kleineren Fortschritten, etwa bezüglich der Konversionsmethode der spezifischen Zollrechte ad valorem für landwirtschaftliche Erzeugnisse ­ kein konkreter Beschluss gefasst werden. Auch in den übrigen Bereichen der Doha-Verhandlungen wurden lediglich Fortschritte auf technischer Ebene erzielt, so dass die Umrisse eines Verhandlungspaketes nicht ersichtlich wurden.

Die Diskussionen wurden zu Herbstbeginn in den wichtigsten Verhandlungsbereichen wie dem Agrarsektor, dem Marktzugang für industrielle Produkte, den Dienstleistungen, den Regeln und den Handelserleichterungen weitergeführt. Sowohl die Vereinigten Staaten von Amerika als auch die Europäische Union unterbreiteten im Oktober Vorschläge im Hinblick auf eine Deblockierung der Verhandlungen. Die weiteren Diskussionen führten aber nicht zu einer gegenseitigen Annäherung der Positionen der Hauptakteure. Trotz bemerkenswerter Anstrengungen erwiesen sich die Fortschritte als nicht ausreichend, um den für die sechste WTO-Ministerkonferenz in Hong Kong erwarteten entscheidenden Durchbruch erzielen zu können.

Der Hauptgrund hierfür liegt darin, dass sich die Verhandlungen fast ausschliesslich auf die Landwirtschaft fokussierten, während in den anderen Bereichen, so beim Marktzugang im Nichtagrarsektor, bei den WTO-Regeln, dem Streitbeilegungsverfahren, dem Verhältnis von Handel und Umwelt sowie von Handel und Entwicklung oder den geografischen Herkunftsangaben ­ Themen, die für die Schweiz allesamt von grosser Bedeutung sind ­, praktisch keine Fortschritte erzielt wurden. Lediglich auf dem Gebiet der Dienstleistungen und in geringerem Umfang auch der
Handelserleichterungen waren Fortschritte zu verzeichnen.

Aus diesen Gründen musste eine Redimensionierung der in Hong Kong zu erwartenden Ergebnisse ins Auge gefasst werden. Hong Kong sollte nicht mehr den Abschluss der Doha-Runde einleiten, sondern lediglich, aber immerhin, die operativen Leitplanken für die Fortsetzung der Doha-Verhandlungen setzen. Das Resultat der Ministerkonferenz entspricht diesen Erwartungen. Die am 18. Dezember 2005 angenommene Ministererklärung gibt für alle Verhandlungsbereiche spezifische Wegleitungen und Fristen vor. Dies ist für die Verhandlungen über die Dienstleistungen, Regeln und Handelserleichterungen besonders nützlich, da diese weniger fortgeschritten sind als jene bezüglich Landwirtschaft und Industrieprodukte. Zudem gelang es, ein Datum für den Abbau der Agrarexportsubventionen festzulegen (Ziff. 3.2.2). Bei den Industrieprodukten soll eine griffige Formel für den Zollabbau (sog. Schweizer Formel) zur Anwendung kommen, und für die Produkte der ärmsten Länder soll ein besserer Marktzugang gewährleistet werden. Schliesslich ist auf den Beschluss des Generalrates vom 6. Dezember 2005 hinzuweisen, mit dem der provisorische Entscheid vom 30. August 2003 über den Zugang zu Medikamenten für arme Entwicklungsländer formell ins TRIPS-Abkommen aufgenommen wurde.

1716

Trotz der begrüssenswerten Ergebnisse der Ministerkonferenz werden erst die Entwicklungen in den ersten Monaten 2006 zeigen, ob ein Abschluss der Doha-Runde wie vorgesehen Ende 2006 erreicht werden kann.

3.2.2

Landwirtschaft

Die Schweiz spielte dank ihrer Koordination der «Gruppe der zehn Nettoimportländer von Agrarerzeugnissen (G10)» weiterhin eine wichtige Rolle in den Agrarverhandlungen. Diese betreffen hauptsächlich die drei Pfeiler Marktzutritt, Inlandstützung und Exporthilfen, deren Verhandlungsrahmen in der Vereinbarung vom 1. August 2004 festgelegt ist und anlässlich der Ministerkonferenz in einigen Bereichen präzisiert wurde. Beim Marktzutritt sollen nach einer einzigen Zollsenkungsformel in allen Zollbändern je nach Höhe der Zollansätze «substanzielle Verbesserungen» erzielt werden. Höhere Zölle sollen stärker reduziert, sensible Produkte flexibler behandelt werden. Handelsverzerrende Formen der Inlandstützung sollen «substanziell» gekürzt werden. Sämtliche Formen der Exporthilfen müssen bis zum Jahr 2013 abgebaut werden.

Vorschläge im Agrarbereich haben bisher die USA, die EU, die G2014, die G10 (von der Schweiz angeführt), die G3315 sowie die 79 AKP-Staaten16 eingereicht. Insbesondere im Bereich Marktzutritt liegen die Positionen jedoch noch weit auseinander.

Die USA machen geltend, dass der Kongress den Reduktionen bei der produktgebundenen Stützung nur im Falle radikaler Zollsenkungen zustimmen werde. Sie fordern eine Zollsenkung um 90 Prozent für (hohe) Zölle von über 60 Prozent ad valorem. Demgegenüber kann die EU nach ihrer bereits 2003 durchgeführten Agrarreform grossen Inlandsubventionskürzungen zustimmen, ist jedoch im Bereich Marktzutritt defensiv. Sie hat eine Zollsenkung um 60 Prozent für Zölle von über 90 Prozent ad valorem angeboten. Die G10 tritt vor allem beim Marktzutritt defensiv auf: Sie akzeptiert zwar eine lineare Zollreduktionsformel innerhalb von 4 Bändern, fordert aber als Option eine beschränkte Flexibilität und bekämpft weiterhin die Festlegung von absoluten Zollobergrenzen (tariff cap). Die G10 sieht sich vor allem in Bezug auf den «tariff cap» isoliert. Die G20 ­ eine von Brasilien, Indien und China angeführte Koalition von Schwellenländern und Entwicklungsländern ­ verlangt von den Industrieländern in allen drei Pfeilern weitgehende Konzessionen, so zum Beispiel eine Zollsenkung um 75 Prozent für Zölle von über 75 Prozent ad valorem, wobei sie selbst aber nur gut die Hälfte offeriert. Die zollpräferenzbegünstigten Entwicklungsländer befürchten die Aushöhlung ihrer Zollpräferenzen
und drängen auf finanzielle Kompensationen. Ausserdem fordern sie von den Industrieländern für ihre tropischen Produkte Nullzoll. Hinsichtlich der Baumwollinitiative, die vor der letzten Ministerkonferenz in Cancún von vier afrikanischen Staaten (Benin, Burkina Faso, Mali und Niger) lanciert worden war, sind kleine Fortschritte 14

15 16

Die G20 setzt sich aus folgenden Mitgliedern zusammen: Argentinien, Bolivien, Brasilien, Chile, China, Kolumbien, Costa Rica, Kuba, Ecuador, Aegypten, El Salvador, Guatemala, Indien, Mexiko, Pakistan, Paraguay, Peru, Philippinen, Südafrika, Thailand und Venezuela.

Die G33 ist eine Gruppe von Entwicklungsländern unter der Führung von Indonesien, Indien und Malaysia.

AKP = Gruppe der Entwicklungsländer Afrikas, der Karibik und des Pazifiks; diese Gruppe von zurzeit 79 Ländern (davon sind 60 WTO-Mitglieder) hat eine enge Bindung zur EU.

1717

zu verzeichnen, da sich die USA in Hong Kong bereit erklärten, ihre produktgebundene Stützung für Baumwolle in einem grösseren Ausmass als für andere Produkte zu reduzieren und ihre Exportsubventionen auf Baumwolle Ende 2006 abzubauen.

3.2.3

Industrieprodukte

Im Bereich Industrieprodukte waren auf der Grundlage des Entscheides des Generalrates vom 1. August 2004 Verhandlungsmodalitäten auszuabeiten. Als Vorgabe gilt, dass der Zollabbau mittels einer harmonisierenden Formel erfolgen soll, wonach höhere Zölle stärker zu senken sind als niedrige.

In Hong Kong gelang es nun, die Swiss Formula, welche im Rahmen der TokioRunde entwickelt worden ist, als die für den Zollabbau anwendbare Formel festzulegen. Allerdings wird die Anwendung dieser Formel von zahlreichen Sonderbestimmungen für Entwicklungsländer eingeschränkt. Einige Entwicklungsländer (vor allem Indien, die Karibik und einige afrikanische Länder) konnten die Anwendung einer derartigen Formel nur akzeptieren, wenn die Koeffizienten für entwickelte und Entwicklungsländer einen spürbaren Unterschied aufweisen, womit die Zölle der Entwicklungsländer weniger stark gesenkt werden müssten. Die Koeffizienten konnten in Hong Kong noch nicht festgelegt werden; dies soll bis am 30. April 2006 geschehen, dem für den Beschluss über die Verhandlungsmodalitäten vorgesehenen Datum.

Obwohl das Ziel einer 100prozentigen Bindung der Zölle im Rahmen der DohaRunde von der grossen Mehrzahl als wünschenswert erachtet wird, ist die Regelung für die Höhe dieser Bindung noch ungewiss. In Hong Kong gelang es immerhin, die Methode für die Festlegung der ungebundenen Zölle zu beschliessen.

Eine weitere Möglichkeit zur Verbesserung des Marktzugangs und zum komplementären Zollabbau ist der Abschluss von Sektorinitiativen, bei welchen eine kritische Masse von Ländern (es sollen 90­95 % des Welthandels im entsprechenden Sektor abgedeckt sein) die Zölle für gewisse Sektoren entweder auf einem sehr tiefen Niveau harmonisiert oder ganz abschafft. Realistischerweise kann hier nur eine freiwillige Beteiligung der Entwicklungsländer erwartet werden, was auch die Ministererklärung von Hong Kong festhält.

Sollten die Festlegung der erwähnten Koeffizienten und das Ausmass der Sektorinitiativen nur in Einzelfällen zu einem verbesserten Marktzugang führen, bleibt noch der Request-and-Offer-Prozess, welcher erlaubt, gezielt für Güter von besonderem Interesse einen grösseren Zollabbau zu erreichen. In diesem Zusammenhang ist allerdings zu berücksichtigen, dass die Schweiz mit ihren tiefen Zöllen wohl nur im Textilbereich etwas zu bieten
hätte. Sie wäre deshalb darauf angewiesen, dass andere WTO-Mitglieder gute Resultate für Güter erreichen, welche auch für die Schweiz von Interesse sind: aufgrund der Meistbegünstigung käme sie dadurch in den Genuss von Zollabbauschritten, welche andere Mitglieder miteinander vereinbaren.

Was die nicht-tarifarischen Handelshemmnisse betrifft, so sind die Verhandlungen noch nicht weit fortgeschritten.

1718

3.2.4

Dienstleistungen (GATS)

Im Mai haben die GATS-Mitglieder eine neue Offerte über Verbesserungen beim Marktzugang und bei der Nichtdiskriminierung im Handel mit Dienstleistungen vorgelegt. An diesen Verbesserungen ist die Schweiz stark interessiert. Sie hat deshalb ebenfalls ihre zweite Offerte vorgelegt, welche ihre Interessen insbesondere hinsichtlich der Unterstützung der Dienstleistungsexporte, der Steigerung der Standortattraktivität sowie des Rechtsrahmens für den Service public berücksichtigt. Die GATS-Verhandlungen wurden aufgrund dieser Offerten fortgesetzt. Angesichts des Bedürfnisses nach weiteren Verbesserungen wurde in Hong Kong beschlossen, dass die GATS-Mitglieder bis am 31. Juli 2006 eine dritte Offerte vorlegen sollen.

3.2.5

WTO-Regeln

Die Verhandlungen über Regeln sind noch nicht sehr weit gediehen. Die Diskussion im Bereich Antidumping findet aufgrund zahlreicher schriftlicher Eingaben auf weitgehend technischer Ebene statt. Sie beschränkt sich im Wesentlichen auf eine Auslegeordnung der zu verbessernden Abkommensteile. Da die USA häufig Antidumpingmassnahmen erlassen, sind sie nicht bereit, in wirkliche Verhandlungen zu treten. Hingegen sind bei den Verhandlungen über Regionalabkommen gewisse Fortschritte bei den Verfahren zur Verbesserung der Transparenz zu verzeichnen.

Bei der wichtigsten inhaltlichen Frage, was unter «substantially all the trade» (Voraussetzung für die WTO-Kompatibilität eines Freihandelsabkommens gemäss Art.

XXIV Ziff. 8 Bst. b GATT 199417 ist u.a., dass es «den Hauptteil des Aussenhandels» abdeckt) zu verstehen sei, gehen die Meinungen jedoch nach wie vor stark auseinander. Der Ausgang dieser Diskussion dürfte Auswirkungen auf den Inhalt künftiger Freihandelsabkommen, insbesondere auf die Notwendigkeit einer stärkeren Liberalisierung des Marktzutritts von Agrarprodukten, haben.

Auf dem Gebiet der Handelserleichterungen sind gemäss Entscheid des Generalrates vom 1. August 2004 die WTO-Bestimmungen über Transit (Art. V), Gebühren und Zollformalitäten (Art. VIII) sowie Transparenz (Art. X GATT 1994) zu klären und zu verbessern, wobei Auflagen bezüglich der Vorzugsbehandlung von Entwicklungsländern und der technischen Zusammenarbeit zu beachten sind. Die Verhandlungen haben sich in erster Linie mit möglichen operationalen Massnahmen zur Verbesserung der Warenflüsse und der Transparenz beschäftigt, wobei auch die für die Entwicklungsländer relevanten Aspekte ausführlich besprochen wurden. Sie bieten erstmals die Möglichkeit, WTO-Regeln mit weitgehenden finanziellen und operationalen Auswirkungen «entwicklungsgerecht» zu formulieren.

3.2.6

Streitbeilegungsfälle

In der Berichtsperiode war die Schweiz weder als Partei noch als Drittpartei direkt in ein Verfahren involviert. Mehrere Panels sowie die Berufungsinstanz (Appellate Body) waren aufgerufen, in wichtigen Sachbereichen WTO-Recht auszulegen.

17

Vgl. Abkommen zur Errichtung der Welthandelsorganisation, Anhang 1.A.1 (SR 0.632.20) in Verbindung mit SR 0.632.21.

1719

Erwähnung verdienen die nachfolgenden Fälle: Zwei Streitfälle betrafen die Subventionierung von einheimischen Produkten, der eine von Baumwolle durch die USA, der andere von Zucker durch die EG. In beiden Fällen hatten die klägerischen Parteien im Jahre 2004 obsiegt und erreicht, dass die USA bzw. die EG ihr jeweiliges Subventionsregime mit wettbewerbsverzerrenden Folgen auf den Exportmärkten ändern und substanziell einschränken mussten. Am 21. März bzw. 19. Mai 2005 bestätigte die Berufungsinstanz in beiden Streitsachen die Rechtsauslegung der Panel im Ergebnis. Es handelt sich in beiden Fällen um Entscheidungen in Grundsatzfragen mit direktem Einfluss auf die Verhandlungen im Rahmen der DohaRunde. Am 20. April 2005 wurde der Bericht des Panels in einer Streitsache in Bezug auf die Registrierung von geografischen Herkunftsangaben im EU-Raum genehmigt. Die USA und Australien hatten die WTO-Widrigkeit des diesbezüglichen Gemeinschaftsrechtes moniert. Das Panel gab den Klägern insofern Recht, als die EG ihre Vorschriften über die Registrierung von geografischen Herkunftsangaben, die durch Drittstaaten ausgestellt werden, überarbeiten muss. Schliesslich ist auf ein hängiges Verfahren hinzuweisen, in dem es um die WTO-Vereinbarkeit des EU-Moratoriums bei der Einfuhrgenehmigung für gentechnisch veränderte Produkte aus den USA und Kanada geht. Wann das am 4. März 2004 eingesetzte Panel seinen Bericht verabschieden wird, ist offen.

3.2.7

Handel und Umwelt

Das für die Schweiz zentrale Anliegen in den Doha-Umweltverhandlungen ist die Schaffung einer besseren Kohärenz zwischen Umweltabkommen und den WTORegeln. Die Schweiz, unterstützt von der EU und einigen Entwicklungsländern, hat hier einen Mechanismus vorgeschlagen, der die Gleichwertigkeit und gegenseitige Unterstützung der beiden Rechtssysteme sicherstellen soll. Die diesbezüglichen Verhandlungen kommen jedoch nicht voran, da eine Mehrzahl der Länder keinen solchen Mechanismus einführen will. Teils machen sie geltend, mangels Konflikten zwischen Umweltabkommen und WTO-Regeln sei er gar nicht nötig, teils befürchten sie die Einführung von protektionistischen Massnahmen. Weitere Prioritäten sind der schrittweise Abbau von tarifarischen und nicht-tarifarischen Handelshemmnissen bei Umweltgütern sowie eine bessere Zusammenarbeit zwischen der WTO und den Sekretariaten von Umweltabkommen. Am weitesten fortgeschritten sind die Verhandlungen über Umweltgüter. Die Ministererklärung von Hong Kong fordert die Mitglieder auf, ihre Arbeiten auf diesem Gebiet zu beschleunigen.

3.2.8

Handel und Entwicklung

Die Verhandlungen über die Sonderbehandlung von Entwicklungsländern gestalten sich angesichts der grundsätzlichen Divergenzen unter den WTO-Mitgliedern nach wie vor schwierig. Im Berichtsjahr haben sich die Mitglieder auf fünf Vorschläge konzentriert, die den in der Entwicklung am wenigsten fortgeschrittenen Ländern zugute kommen sollen. Es geht dabei um grössere Flexibilität in Bezug auf die vorübergehende Befreiung von Pflichten sowie in Bezug auf den zoll- und kontingentsfreien Marktzugang, des Weitern um eine bessere Koordination zwischen IWF, Weltbank und WTO und schliesslich um grössere Handlungsfreiheit bei Investitionsmassnahmen zur Förderung der lokalen Wirtschaft.

1720

In den letzten sechs Monaten der Berichtsperiode sind auch in der WTO verschiedene Diskussionen zum Thema «Aid for Trade» (handelsbezogene Entwicklungshilfe) geführt worden. Die Ministererklärung erteilte den Auftrag, die Gespräche fortzuführen und im Jahr 2006 konkrete Vorschläge vorzulegen. Die Schweiz ist nach den USA zurzeit der grösste bilaterale Geber im Bereich der handelsbezogenen Entwicklungshilfe.

Was das Thema «Umsetzung von WTO-Abkommen» betrifft, hatte der Generaldirektor mangels Fortschritten Anfang 2003 in eigener Initiative Konsultationen durchgeführt und im Juli 2003 einen Zwischenbericht mit Vorschlägen vorgelegt, worin aufgezeigt wird, in welchen Punkten eine Weiterverhandlung Aussicht auf Erfolg hätte. Während die grossen Industrieländer die Vorschläge des Generaldirektors begrüssten, blieben wichtige Entwicklungsländer (China, Kenia, Indien) skeptisch. Fortschritte sind bisher ausgeblieben. Das Interesse der Schweiz ist in diesen Verhandlungen auf die Erweiterung des Schutzes der geografischen Herkunftsangaben beschränkt.

3.2.9

Öffentliches Beschaffungswesen

Der mit der Revision des plurilateralen Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (SR 0.632.231.422) betraute Ausschuss befasste sich nebst der Überprüfung des Vertragswortlautes mit der Anpassung des Abkommens an neue Entwicklungen in der Vergabepraxis der Mitgliedstaaten, worunter beispielsweise der Einbezug elektronischer Mittel zu erwähnen ist.

Einzelne Verhandlungspartner haben in Bezug auf die Erweiterung des Marktzugangs ihre Forderungen an die Mitgliedstaaten bekannt gegeben und ihre Offerten eingereicht. Die Revision des Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen und die Marktzugangsverhandlungen sollen 2006 abgeschlossen sein.

3.2.10

Beitrittsverfahren

Mit dem Beitritt von Kambodscha und Nepal anlässlich der Ministerkonferenz in Cancún, von Saudi-Arabien kurz vor und von Tonga anlässlich der Ministerkonferenz in Hong Kong zählt die WTO 150 Mitglieder, sobald Tonga den Beitritt ratifiziert haben wird. Beitrittsverhandlungen werden zurzeit mit 29 Ländern geführt (darunter mit Algerien, Aserbaidschan, Bosnien und Herzegowina, Kasachstan, dem Libanon, Russland, Serbien, Montenegro, der Ukraine, Vietnam und Weissrussland).

Russland hat den bilateralen Teil der Beitrittsverhandlungen mit der EU und China abgeschlossen, während eine bilaterale Einigung mit Handelspartnern wie den USA, Kanada, Japan und der Schweiz noch aussteht.

1721

3.3

Vereinte Nationen

Die Vereinten Nationen (UNO) befassten sich 2005 nebst den Arbeiten zu einer umfassenden Reform der Organisation schwerpunktmässig mit Entwicklungsfragen. An der Plenarsitzung der 60. Generalversammlung wurde über die in den letzten fünf Jahren erzielten Fortschritte zur Erreichung der Millenniumsentwicklungsziele Bilanz gezogen. Dabei wurden die an der Konferenz über Entwicklungsfinanzierung von Monterrey 2002 von der internationalen Gemeinschaft eingegangenen Verpflichtungen bestätigt und auf die zunehmende Verflechtung der Entwicklungsfragen mit den Themen Sicherheit und Menschenrechte hingewiesen. Der Bundesrat hat im Mai einen Zwischenbericht über den Beitrag der Schweiz zur Erreichung der Millenniumsentwicklungsziele vorgelegt.

Die nachfolgenden Kapitel beschränken sich auf die Berichterstattung der für die Aussenwirtschaftspolitik der Schweiz relevanten Institutionen im Rahmen der Vereinten Nationen: Konferenz für Handel und Entwicklung (UNCTAD), Organisation für industrielle Entwicklung (UNIDO), Kommission für nachhaltige Entwicklung (CSD) sowie die Internationale Arbeitsorganisation (IAO).

3.3.1

UNCTAD

Die Konferenz der Vereinten Nationen für Handel und Entwicklung (UNCTAD) wurde 1964 mit Sitz in Genf gegründet und hat zum Ziel, die Entwicklungsländer in die Weltwirtschaft zu integrieren. Sie trägt innerhalb des UNO-Systems die Hauptverantwortung für die umfassende Behandlung von Fragen auf dem Gebiet Handel und Entwicklung. Die Schweiz ist Gründungsmitglied der UNCTAD.

Die Tätigkeiten der Organisation waren auf die Umsetzung des neuen Aktionsplans («Konsens von São Paulo») gerichtet, der im Juni 2004 an der elften UNCTADHandelskonferenz (UNCTAD XI) verabschiedet worden war und der für die Jahre 2004­2008 die Leitlinien für die Organisation enthält. Im Berichtsjahr wurde der Thailänder Supachai Panitchpakdi, ehemaliger WTO-Generaldirektor, zum UNCTAD-Generalsekretär ernannt.

Die UNCTAD-Jahreskonferenz vom Oktober war im Vorfeld der WTO-Ministerkonferenz von Hong Kong vor allem den laufenden WTO-Verhandlungen und ihrer Bedeutung für die Armutsbekämpfung gewidmet. Ferner wurde Ghana als Tagungsland für die nächste UNCTAD-Handelskonferenz (UNCTAD XII) bestimmt.

Im November fand in Antalya (Türkei) die fünfte UNO-Konferenz zur Überprüfung des Kodexes für wettbewerbsbeschränkende Geschäftspraktiken (BBl 1980 III 190) statt, an welcher die Arbeiten der UNCTAD im Wettbewerbsbereich überprüft und die Schwerpunkte des Arbeitsprogramms für die nächste Fünfjahresperiode festgelegt wurden.

In den Bereichen Handel und Investitionen hat die Schweiz mehrere UNCTADInitiativen unterstützt. Im Handelsbereich unterstützt sie zum einen ein regionales Programm zur Stärkung der Institutionen in den Bereichen Wettbewerbspolitik und Konsumentenschutz in Lateinamerika (Bolivien, Costa Rica, El Salvador, Nicaragua 1722

und Peru), zum anderen das «Bio-Trade»-Programm in Lateinamerika (Andenländer, Costa Rica) und im südlichen Afrika. Dieses dient der Handelsförderung von Produkten, deren nachhaltige Bewirtschaftung zur Erhaltung der biologischen Vielfalt beiträgt. Im Investitionsbereich hat sich die Schweiz an Expertentreffen beteiligt, welche die Schaffung günstiger Rahmenbedingungen in den Entwicklungsländern sowie die Erarbeitung von internationalen Buchhaltungsregeln zum Gegenstand hatten.

3.3.2

UNIDO

Die Organisation der Vereinten Nationen für industrielle Entwicklung (UNIDO) wurde 1966 gegründet und hat ihren Sitz in Wien. Das Ziel dieser Organisation ist die Förderung der nachhaltigen industriellen Entwicklung in Entwicklungsund Transitionsländern. Ferner gehört die UNIDO zu den Umsetzungsorganisationen für das Montrealprotokoll zum Schutz der Ozonschicht und für die Globale Umweltfazilität. Die Schweiz ist seit 1966 Mitglied der UNIDO und hat einen Sitz im Steuerungsausschuss (Industrial Development Board).

Auf Vorschlag des Industrial Development Board wurde an der elften Generalkonferenz der UNIDO im Dezember Kandeh Yumkella (Sierra Leone) zum neuen Generaldirektor der UNIDO gewählt. Er wird der Organisation vom Januar 2006 an für eine erste Amtsperiode von vier Jahren vorstehen. Die Generalkonferenz verabschiedete strategische Leitlinien für einen Zeithorizont von 10 bis 15 Jahren, gemäss denen sich die UNIDO im Rahmen der internationalen Entwicklungsagenturen zu positionieren hat. Die Leitlinien gliedern das Dienstleistungsangebot der UNIDO in drei Bereiche auf: (1) Stärkung von produktiven Kapazitäten in der verarbeitenden Industrie; (2) Stärkung der Institutionen auf dem Gebiet Metrologie, technische Qualitätsstandards und Testverfahren; (3) Unterstützung im Bereich Umwelt und Energie im Hinblick auf die Umsetzung der multilateralen Umweltabkommen.

Die Partnerschaft der Schweiz mit der UNIDO zur Förderung von umwelteffizienten und sozial nachhaltigen Produktionsweisen mittels Umwelttechnologiezentren (Cleaner Production Centers) hat sich bewährt. Die Zentren des seit 1998 unterstützten Programms befinden sich in einer Konsolidierungsphase (Costa Rica, El Salvador, Guatemala, Indien, Kambodscha, Laos, Marokko, Südafrika und Vietnam).

Seit zwei Jahren unterstützt die Schweiz Programme im Bereich Industrienormen, um den Produkten lokaler Unternehmen durch die Bereitstellung von besseren Messverfahren und Kontrollen den Zutritt zu den Märkten der Industrieländer zu erleichtern. 2005 wurden solche Projekte in Libanon, Mosambik und Tansania gestartet. Die im Berichtsjahr durchgeführte Zwischenevaluation eines derartigen Projektes in Vietnam hat positive Resultate erbracht. Sie bestätigten, dass die aufgrund dieses Projektes erzielten Verbesserungen der Testlabors einen positiven Einfluss auf die Exportierbarkeit der Produkte haben.

1723

3.3.3

Folgeprozess von Rio und Johannesburg

An der 1992 in Rio de Janeiro abgehaltenen UNO-Konferenz über Umwelt und Entwicklung wurden der Aktionsplan von Rio («Agenda 21») verabschiedet und die Kommission für nachhaltige Entwicklung (CSD) ins Leben gerufen. Auf diese Konferenz gehen auch das Übereinkommen über die biologische Vielfalt, das Rahmenübereinkommen über Klimaänderung sowie eine Initiative zum ökologisch sinnvollen Umgang mit Chemikalien zurück. Anlässlich des Weltgipfels für nachhaltige Entwicklung vom September 2002 hat sich die internationale Gemeinschaft zu Massnahmen für eine stärkere Umsetzung der nachhaltigen Entwicklung verpflichtet.

Auf multilateraler Ebene ist die Kommission für nachhaltige Entwicklung (CSD) für den Folgeprozess von Rio und Johannesburg zuständig. Die 13. CSD-Sitzung vom 11.­22. April hat zum Schwerpunktthema Wasser, Siedlungshygiene und Siedlungswesen Politikempfehlungen verabschiedet. So soll zur Erreichung der UNOMillenniumsziele beim Betrieb von Wasser- und Abwassersystemen auch auf öffentlich-private Partnerschaften gesetzt werden. In Bezug auf Investitionen in Wasseranschlüsse und deren allfällige Subventionierung wird eine klare Armutsorientierung gefordert. Damit sind in den Empfehlungen die für die Schweiz wesentlichen Ziele enthalten.

Nachdem das Kyoto-Protokoll am 16. Februar 2005 in Kraft getreten war (SR 0.814.011), fand Ende November in Montreal im Rahmen der elften Vertragsparteienkonferenz der Klimakonvention (SR 0.814.01) erstmals ein Treffen der Vertragsparteien des Protokolls statt. Die beiden Konferenzen setzten sich mit der Festlegung der weiteren Treibhausgas-Reduktionsverpflichtungen für den Zeitraum nach 2012 auseinander. Dabei geht es einerseits um weitere Verpflichtungen für die Industrieländer, anderseits um den Einbezug der Entwicklungsländer.

127 Länder haben bisher das Protokoll von Cartagena (SR 0.451.431) der Biodiversitätskonvention (SR 0.451.43) ratifiziert. Das Protokoll, das zur Hauptsache den grenzüberschreitenden Transport von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) regelt, wurde jedoch von den Hauptexportländern von GVO (USA, Kanada und Australien) nicht ratifiziert. Die Konferenz der Vertragsparteien des Protokolls befasste sich im Mai u.a. mit dem Inhalt von Begleitdokumenten für den Export von GVO, die direkt als Nahrung für Menschen oder als Tierfutter
verwendet oder weiterverarbeitet werden. Diese Diskussionen werden 2006 weitergeführt.

Als Folge des Weltgipfels für nachhaltige Entwicklung wurde eine Initiative zum ökologisch sinnvollen Umgang mit Chemikalien lanciert mit dem Ziel, den Verbrauch und die Produktion von stark gesundheitsgefährdenden und umweltschädigenden Chemikalien bis zum Jahr 2020 einzuschränken. Ein hiefür eingesetzter Vorbereitungsausschuss hat im September ein globales Strategieprogramm und einen weltweiten Aktionsplan für den Umgang mit Chemikalien erarbeitet. Das Programm, dessen Teilnahme auf dem Prinzip der Freiwilligkeit beruht, hat die Themen Risikoreduktion, Vermeidung illegaler Transporte und den Aufbau eines Informationssystems zum Gegenstand.

1724

3.3.4

Internationale Arbeitsorganisation (IAO)

Die IAO (Internationale Arbeitsorganisation) ist eine Sonderorganisation der UNO mit Sitz in Genf. Ihr Charakteristikum ist die Dreigliedrigkeit: In allen ihren Gremien sind ausser den Regierungen der Mitgliedstaaten stets die Sozialpartner (Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen) vertreten. Zu den Aufgaben der IAO zählt in erster Linie die weltweite Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen durch die Ausarbeitung internationaler Arbeitsnormen und die Überwachung ihrer Einhaltung. Die Bemühungen um eine weltweite Anwendung der grundlegenden Arbeitsnormen gehört zu den IAO-Haupttätigkeiten für menschenwürdige Arbeit.

In einer globalisierten Wirtschaft ist die Stärkung der sozialen Dimension von grosser Bedeutung. In der Verfolgung ihrer Aufgaben kommt der IAO auch die zentrale Funktion zu, Frieden durch soziale Gerechtigkeit zu fördern. Richtungsweisend für die Arbeiten der IAO sind vor allem die Ergebnisse der grossen UNO-Konferenzen.

Auch für die Schweiz stellt die Förderung der sozialen Dimension der Globalisierung eine wichtige Aufgabe dar, die sich in die Folgearbeiten zum Weltsozialgipfel von Kopenhagen, zum Millenniumsgipfel sowie zum UN-Weltgipfel einreiht. An letzterem haben die Staats- und Regierungschefs dazu aufgerufen, die Ziele der Vollbeschäftigung und der menschenwürdigen Arbeit für alle als Beitrag zur Erreichung der Millenniumsentwicklungsziele weiter zu verfolgen. Die Schweiz hat sich für eine nähere Prüfung einzelner Empfehlungen des im Februar 2004 veröffentlichten Berichts «Eine faire Globalisierung ­ Chancen für alle schaffen» ausgesprochen.

Dazu gehört die Erarbeitung von Vorschlägen, welche in Wirtschafts-, Sozial- und Umweltbelangen zur Konvergenz der Arbeiten in den einschlägigen UN-Gremien, der Weltbank, des IWF, der WTO und der IAO führen sollen. Die Schweiz begrüsst ausserdem die Idee, ein politisches Forum über Globalisierungspolitik ins Leben zu rufen. Ferner hat sie Reformvorschläge zur Effizienzsteigerung der IAO-Gremien eingebracht.

Die Umsetzung des zwischen der IAO und der Regierung Myanmars (ehemals Burma) ausgearbeiteten Aktionsplans zur Abschaffung der Zwangsarbeit wird nach wie vor verunmöglicht. Der auf der Grundlage dieses Plans eingesetzte Mediator, der die Aufgabe hat, Beschwerden über Zwangsarbeit entgegenzunehmen, und der Mitarbeiter des
IAO-Verbindungsbüros in Rangun erhielten eine Serie von Todesdrohungen. Auch kommt es weiterhin zu Verurteilungen burmesischer Staatsbürger wegen Kontakten zur IAO. Die Internationale Arbeitskonferenz hat ihre Mitglieder aufgerufen, die Beziehungen zu Myanmar, auch in Bezug auf Direktinvestitionen an staatliche und militäreigene Unternehmen, zu überdenken. Die vom Bundesrat im Oktober 2000 gegen Myanmar verhängten und 2003 verschärften Sanktionen (Verordnung vom 2. Okt. 2000 über Massnahmen gegenüber Myanmar; SR 946.208.2) sind weiterhin in Kraft.

Auf bilateraler Ebene wurden zwei IAO-Projekte der technischen Zusammenarbeit einer Zwischenevaluation unterzogen: zum einen das IAO-Projekt mit dem südlichen Afrika zur Stärkung des sozialen Dialogs und des Arbeitsfriedens sowie zur Förderung der Einhaltung von Sozialnormen auf Unternehmensebene; zum anderen das IAO-Projekt zur Förderung von Produktionszentren, welche Unternehmen in Vietnam und Indien in der Einhaltung von Umwelt- und Sozialnormen unterstützen.

1725

Beide Evaluationen kommen zum Schluss, dass die Projekte bis jetzt ihre Ziele erreicht haben, einem wirklichen Bedarf vor Ort entsprechen und daher fortgesetzt und in der jeweiligen Region ausgeweitet werden sollten. Die Einhaltung der Umwelt- und Sozialnormen soll in den genannten Ländern den Unternehmen die Beteiligung an den globalen Produktionsketten erleichtern und ihre Wettbewerbschancen auf dem Weltmarkt erhöhen. Die Schweiz leistet durch diese Zusammenarbeitsprojekte auch einen Beitrag zur raschen und konkreten Umsetzung der Millenniums-Entwicklungsziele und zur Förderung der sozialen Verantwortung von Unternehmen im Rahmen der im Global Compact des Generalsekretärs der Vereinten Nationen festgelegten Prinzipien.

3.4

Sektorale multilaterale Zusammenarbeit im Energiebereich

Die Internationale Energie-Agentur ist eine selbständige Institution innerhalb der OECD und zählt 26 Staaten als Mitglieder. Ihre Hauptziele sind die Sicherstellung der Energieversorgung mit Erdöl sowie die Bekämpfung von Versorgungskrisen. Im Laufe ihres dreissigjährigen Bestehens wurde die Thematik der Versorgungssicherheit im Erdölbereich im Sinne einer Diversifizierung der Energieträger und der Förderung höherer Energieeffizienz erweitert. Der am 16. April 1998 in Kraft getretene Energiecharta-Vertrag bildet den rechtlichen Rahmen zu einer langfristigen gesamteuropäischen und euro-asiatischen Zusammenarbeit im Energiesektor.

Der starke Anstieg der Erdölpreise dominierte 2005 die Arbeiten der Internationalen Energie-Agentur (IEA). Seit Mitte 2004 stieg die Erdölnachfrage gewisser Schwellenländer wie Indien und China sprunghaft an, was mehr als eine Verdoppelung der Weltmarktpreise für Erdöl nach sich zog. Durch die ausserordentlichen meteorologischen Ereignisse in den späten Sommermonaten spitzte sich die Lage auf dem internationalen Erdölmarkt weiter zu. Anfang September traf der Hurrikan Katrina in einem bisher noch nie da gewesenen Ausmass die Erdöl- und Erdgasinfrastruktur der USA, was dort zu einem beträchtlichen Versorgungsausfall (­ 17 %) an Erdöl und Erdgas führte.

Auf Antrag der USA entschied der Verwaltungsrat der IEA am 2. September einstimmig, den Notstandsplan auszulösen und 60 Millionen Fass zusätzlichen Erdöls auf den Markt zu bringen. Die Umsetzung kann durch Freigabe von Pflichtlagern, Einsparungsmassnahmen oder erhöhte Produktion erfolgen. In Übereinstimmung mit den Regeln der IEA hat sich auch die Schweiz daran beteiligt. Sie setzt ihre Quote ­ diese beträgt 0,6 Prozent der IEA-Gesamtquote bzw. 360 000 Fass oder 49 500 m3 Erdöl ­ ausschliesslich in Form einer Pflichtlagerfreigabe um. Das EVD erliess am 8. September 2005 eine entsprechende Verordnung (AS 2005 4563; SR 531.211.3).

Im Rahmen des Energiecharta-Vertrages (SR 0.730.0) wurden zum einen die bilateralen Verhandlungen zwischen den beiden grossen Partnern EU und Russland zu offenen Punkten des Transitprotokolls weitergeführt. Bei diesem Protokoll handelt es sich um einen regulatorischen Rahmen für den grenzüberschreitenden Handel mit 1726

leitungsgebundener Energie (insbesondere Gas) im euro-asiatischen Raum. Zum andern widmeten sich die Vertragparteien der Schaffung und Förderung günstiger Rahmenbedingungen für ausländische Investoren im Energiebereich. Der Erreichung dieses Zieles dient die länderweise Überprüfung der Umsetzung der im Energiechartavertrag enthaltenen Investitionsbestimmungen durch die Mitgliedstaaten.

4

Internationales Finanzsystem Der breit abgestützte weltwirtschaftliche Aufschwung setzt sich fort. Eine der positiven Auswirkungen ist die Senkung der ausstehenden Kredite des Internationalen Währungsfonds (IWF), die sich seit Anfang 2005 um 19 Prozent auf 88,6 Milliarden Franken reduziert haben. Schwerpunkte der IWF-Arbeiten waren die mittelfristige Ausrichtung der Institution sowie die Initiative zur weiteren Entschuldung hochverschuldeter armer Länder.

Die internationalen Aufsichtsgremien haben sektorspezifische Standards weiterentwickelt sowie neue Grundsätze und Richtlinien erarbeitet. Die Schweiz ist an diesen Arbeiten aktiv beteiligt. In der Arbeitsgruppe zur Bekämpfung der Geldwäscherei (FATF) hat ein weiterer Zyklus gegenseitiger Beurteilungen begonnen. Die Schweiz ist im Rahmen dieses Zyklus bereits evaluiert worden.

4.1

Internationaler Währungsfonds

4.1.1

Lage der Weltwirtschaft

Nach Ansicht des IWF wird sich der weltwirtschaftliche Aufschwung fortsetzen. Für das Jahr 2005 wird ein Weltwirtschaftswachstum von über 4 Prozent erwartet (2004 betrug das globale BIP-Wachstum 5,1 %). Wachstumsmotoren der Weltwirtschaft sind weiterhin die USA sowie China und weitere aufstrebende Volkswirtschaften.

Japan befindet sich ebenfalls in einer konjunkturellen Erholungsphase. Im Gegensatz dazu wird sich in Europa die Wachstumsflaute fortsetzen.

Die Schweiz beurteilt den weltwirtschaftlichen Aufschwung als weiterhin relativ stark und breit abgestützt. Dieser positive Ausblick muss aber im Lichte potenzieller Gefahren relativiert werden. Im Einzelnen sind dies die sich vergrössernden globalen Ungleichgewichte, der aufkommende Teuerungsdruck, steigende Zinsen sowie Unsicherheiten bezüglich der Ölpreisentwicklung. Zum Abbau der globalen Ungleichgewichte müssen alle Länder einen Beitrag leisten. Dies betrifft insbesondere die Haushaltsdisziplin in den USA. Hier müssen auch die strukturellen Schwächen angegangen werden. Insbesondere sind längerfristige Massnahmen zur Erhöhung der sehr niedrigen amerikanischen Sparquote nötig, aber auch Massnahmen zur Eindämmung der strukturellen Defizite in der Sozialfürsorge und im Gesundheitswesen. In Europa ist neben demografiegerechten Strukturreformen auch die strikte Umsetzung des revidierten Stabilitäts- und Wachstumspakts im Euroraum nötig. In Asien bedarf es weiterer Schritte zur Wechselkursflexibilisierung.

1727

Aufgrund des weltwirtschaftlichen Umfelds erfreuen sich die drei grössten Schuldnerländer des IWF ­ Argentinien, Brasilien und die Türkei ­ derzeit eines hohen Wirtschaftswachstums, was ihnen grundsätzlich erlaubt, ihre Aussenstände gegenüber dem IWF kontinuierlich abzubauen. Die Entwicklung in den drei Ländern verläuft sehr unterschiedlich. Brasilien hat sich auf einen Weg ohne weitere IWFKredite begeben. Die Türkei hat ein weiteres IWF-Programm erhalten. Argentinien beschreitet den umstrittenen Weg, sich um neue IWF-Kredite zu bemühen, ohne jedoch Bereitschaft für grundlegende Reformen erkennen zu lassen.

4.1.2

Wichtige Geschäfte im IWF

Die Tätigkeiten des IWF sind in den gut 60 Jahren seines Bestehens und im Zuge der fortschreitenden Globalisierung immer vielfältiger geworden. Auf Betreiben einiger der grossen Mitgliedsländer hat der Geschäftsführende Direktor einen Bericht über die mittelfristige Ausrichtung des IWF vorgelegt. Der Internationale Währungs- und Finanzausschuss (IMFC) unterstützte die darin dargelegte Priorisierung der Aktivitäten und die erneute Fokussierung auf die Kernkompetenzen der Institution.

Nach Dafürhalten der Schweiz soll der IWF seinem grundsätzlichen Auftrag der Wahrung eines stabilen internationalen Finanzsystems verpflichtet bleiben. Daher sollte die wirtschaftliche Analyse derjenigen Länder verbessert werden, die für die Stabilität des internationalen Finanzsystems von Bedeutung sind. Auch sollte der IWF die Hintergrundarbeiten über die Kapitalverkehrsliberalisierung verstärken, um seine Mitgliedsländer in diesem Bereich angemessen unterstützen zu können. Im Bereich der Krisenlösung forderte die Schweiz eine konsistentere Anwendung der Regeln für den Bezug grosser Kredite. Zur sog. Governance des Währungsfonds verlangte sie eine Stärkung des IMFC als Forum für die strategische Entscheidungsfindung und für die offene Diskussion über Entwicklungen des internationalen Finanzsystems und der Weltwirtschaft.

Als Beitrag zur Erreichung der Millenniumsentwicklungsziele der UNO hat die G8 im Juli 2005 in Gleneagles (GB) die Umsetzung der Initiative zur weiteren Entschuldung hochverschuldeter armer Länder beschlossen. Der IWF hat diese Initiative, die die Streichung der Schulden solcher Länder gegenüber Weltbank, IWF und Afrikanischer Entwicklungsbank zum Ziel hat, an seiner Jahrestagung verabschiedet.

Die Schweiz unterstützt diese Initiative. Im Vorfeld der Jahrestagung hat sie mit einigen anderen Ländern erwirkt, dass bei der Umsetzung der Schuldeninitiative der Gleichbehandlung der Mitglieder Rechnung getragen wird. Um eine sinnvolle Verwendung für die Entwicklungsziele sicherzustellen und um zu verhindern, dass es wieder zu einer übermässigen Neuverschuldung kommt, wird die Streichung der Schulden an begleitende wirtschaftspolitische Auflagen geknüpft.

Die Streichung der Schulden gegenüber dem Währungsfonds wird weitgehend aus den Eigenmitteln der Institution finanziert, was dessen Kapazität zur
weiteren Kreditvergabe an die Entwicklungsländer verringert. Dies fällt umso mehr ins Gewicht, als im November 2005 die Einrichtung einer neuen verbilligten Kreditfazilität für exogene Schocks beschlossen wurde. Dieses stellt insbesondere für Entwicklungsländer mit offenen Volkswirtschaften und schlecht diversifizierten Exportsektoren 1728

ein Absicherungsinstrument dar. Der IWF schätzt den jährlichen Bedarf an entsprechenden Krediten auf 800 Millionen Franken. Um diese zum verbilligten Zinssatz von 0,5 Prozent zu vergeben, sind über zehn Jahre A-fonds-perdu-Mittel von etwa einer Milliarde Franken nötig. Um die Kreditvergabe durch die bestehende Fazilität für arme Länder konstant zu halten, wären weitere 420 Millionen Franken à fonds perdu nötig. Der IWF wird die traditionellen Geberländer für Beiträge an diese Mittel anfragen. Weitere Beiträge von Geberländern werden für den möglichen Einschluss von bis zu zehn weiteren Ländern in die Entschuldungsinitiative nötig sein. Diese Länder haben Ende 2005 ausstehende Kredite gegenüber dem IWF von insgesamt rund 880 Millionen Franken. Schliesslich sind die Kosten für die Entschuldung von Liberia, Somalia und des Sudans, welche seit Jahren gegenüber dem IWF in Zahlungsrückstand sind, nicht gedeckt. Diese werden auf Seiten des IWF auf 3,6 Milliarden Franken geschätzt.

4.1.3

Finanzielle Verpflichtungen der Schweiz gegenüber dem IWF

Die gesamte Quotensumme im IWF betrug per Ende August 2005 umgerechnet rund 395 Milliarden Franken. Der Anteil der Schweiz an der Quotensumme entspricht ihrem Stimmrechtsanteil von 1,63 Prozent (rund 6,43 Mrd. Fr.). Aus der Schweizer Einlage wurden vom IWF rund 1,53 Milliarden Franken in Anspruch genommen.

Dieser Betrag wird in Sonderziehungsrechten (SZR ­ Korbwährung des IWF) einbezahlt und verzinst. Den Beitrag der Schweiz an das Kapital des IWF leistet die Schweizerische Nationalbank (SNB), basierend auf einer Garantie des Bundes. Die rückzahlbaren Beiträge der Schweiz an den IWF sind in der nachstehenden Tabelle aufgelistet.

Kreditverpflichtungen der Schweiz gegenüber dem IWF per Ende August 2005 Beansprucht

Noch beanspruchbar

Total beanspruchbar

in Mio. Fr., gerundet

Reserveposition beim IWF AKV und NKV Internationale Zahlungsmittel Armutsverringerungs- und Wachstumsfazilität (PRGF)

1 525 ­ 77 257

4 906 2 864 667 386

6 431 2 864 744 643

Total Kreditbeiträge

1 859

8 823

10 682

Quelle: SNB

Nebst diesen Darlehen hat die Schweiz in den letzten Jahren A-fonds-perduZahlungen an die Zinsverbilligung der PRGF und die Entschuldungsinitiative zugunsten hochverschuldeter armer Länder (HIPC) von 1999 geleistet. 2005 hat die Schweiz an den PRGF-HIPC-Treuhandfonds Zahlungen von 5,98 Millionen Franken geleistet. Das ist die sechste von insgesamt zehn jährlichen Zahlungen von 3,2 Millionen SZR. Schliesslich hat sich die Schweiz 2005 durch eine einmalige 1729

A-fonds-perdu-Zahlung von 2,5 Millionen Franken an einem IWF-Zinsverbilligungsfonds für Notfallkredite bei Naturkatastrophen zugunsten armer Länder beteiligt.

4.2

Die Zehnergruppe (G10)

Zentrales Traktandum der Tagung der G10-Minister und -Zentralbankgouverneure war die Diskussion des Berichtes einer G10-Expertengruppe zur Alterung und zum Reformbedarf der kapitalgedeckten Vorsorgesysteme, einschliesslich der weitreichenden Auswirkungen auf Finanzmärkte und Wirtschaftspolitik. Anlass für den Bericht gab die gestiegene Bedeutung der Vorsorgeeinrichtungen für die Stabilität der internationalen Finanzmärkte. Die Initianten dieser Studie waren die Schweiz, die Niederlande und Schweden.18 Der Bericht wurde an der Jahrestagung von den Ministern und Gouverneuren diskutiert und Anfang Oktober veröffentlicht. Neben der Förderung der privaten (kapitalgedeckten) Vorsorge, die in vielen Staaten noch unterentwickelt ist, werden drei Reformbereiche identifiziert: Erstens sollen die Regulierung und die Aufsicht im Pensionsbereich verbessert werden. Zweitens können Staaten dazu beitragen, dass der Markt für spezielle Finanzinstrumente gefördert wird. Drittens sind schliesslich die Interessen der Versicherten vermehrt zu schützen und der Wissensstand der Bevölkerung im Finanzbereich zu verbessern.

4.3

Internationale Aufsichtsgremien

4.3.1

Basler Ausschuss für Bankenaufsicht

Im Mittelpunkt der Tätigkeit des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht standen die Arbeiten an der bereits 1999 begonnenen Revision der Eigenkapitalvereinbarung aus dem Jahre 1988 (Basel I). Mit der Publikation der nunmehr revidierten Eigenkapitalvereinbarung (Basel II) im Juni 2004 hatte dieses grosse Reformprojekt ein wichtiges Etappenziel erreicht. Es waren jedoch noch Mindeststandards zu erarbeiten, die noch nicht abschliessend geregelt waren. Mit der Ausarbeitung dieser Mindeststandards wurden mehrere Arbeitsgruppen beauftragt.

Die aktualisierten Mindeststandards wurden im April 2005 in eine kurze Vernehmlassung gegeben, im Juli vom Basler Ausschuss verabschiedet und publiziert. Mit Hilfe einer im Herbst durchgeführten Studie («Quantitative Impact Study») sollen die quantitativen Auswirkungen des neuen Regelwerks abgeschätzt werden. Auf der Basis dieser Ergebnisse will der Basler Ausschuss 2006 über die Kalibrierung der Basel-II-Eigenkapitalanforderungen entscheiden.

18

Die Expertengruppe wurde von einem Vertreter der italienischen Notenbank geleitet. Sie war aus Länderexperten (Italien, Grossbritannien, Niederlande und Schweiz), Experten der OECD, des Internationalen Währungsfonds, der Europäischen Zentralbank sowie des G10-Sekretariats zusammengesetzt.

1730

4.3.2

Internationale Organisation der Effektenhandelsaufseher (IOSCO)

Für die IOSCO gehört die praktische Umsetzung des 2002 verabschiedeten Verständigungsprotokolls über die Zusammenarbeit und den weltweiten Informationsaustausch zwischen Wertpapieraufsichtsbehörden (IOSCO Multilateral Memorandum of Understanding, MoU) nach wie vor zu den zentralen Anliegen ihrer Tätigkeit. Die Durchsetzung und tatsächliche Anwendung des MoU ist für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit von herausragender Bedeutung. Die Jahreskonferenz 2005 war insofern ein Meilenstein, als das oberste Gremium der Organisation einem Zeitplan zustimmte, wonach bis Anfang 2010 alle IOSCO-Mitglieder das MoU zu unterzeichnen haben. Das MoU können nur jene IOSCO-Mitglieder vorbehaltlos unterzeichnen, die sämtliche im MoU gestellten Anforderungen und Bedingungen erfüllen (sog. A-Unterzeichner). Der Implementierungsgsprozess des Memorandums soll zudem jene Mitglieder, welche die Anforderungen noch nicht erfüllen, dazu bringen, ihre jeweiligen nationalen Rechtsgrundlagen anzugleichen (sog. B-Unterzeichner).

Nach Abschluss eines speziellen Prüfverfahrens wurde die Schweiz im Jahre 2004 in den Anhang B des MoU aufgenommen, weil sie die Einleitung der erforderlichen Gesetzesanpassungen überzeugend belegen konnte. Nachdem das Parlament in der Herbstsession 2005 die Revision der Amtshilfebestimmungen des Börsengesetzes (Art. 38) verabschiedet hat, werden die weiteren Schritte im Hinblick auf eine Vollunterzeichnung zu gegebener Zeit zu prüfen sein.

Weitere Schwerpunkte setzt die Organisation mit ihrer Antwort auf die Vorkommnisse von betrügerischem Marktmissbrauch. Gestützt auf den Bericht des Technical Committees («On Strengthening Capital Markets Against Financial Fraud») werden die im Lichte der verschiedenen Skandale der jüngeren Vergangenheit (wie Enron und der Parmalat-Konzern) gewonnenen Erkenntnisse weiter vertieft mit dem Ziel, Empfehlungen für eine strengere Umsetzung bestehender oder für die Erarbeitung neuer Regulierungsgrundsätze zu erlassen. So wird sich eine neu eingesetzte Task Force der Corporate Governance kotierter Gesellschaften annehmen. Ein besonderes Augenmerk soll auf die Unabhängigkeit des Verwaltungsrates und die Konformität mit den OECD-Standards gerichtet werden. Eine weitere Task Force On Non-Audit Services beschäftigt sich mit Fragen der Vereinbarkeit zwischen nicht zum engeren Prüfbereich gehörenden Dienstleistungen von Prüfgesellschaften für kotierte Gesellschaften und deren gebotener Unabhängigkeit.

4.3.3

Joint Forum

Im März 2005 veröffentlichte das Joint Forum die Endfassung seines Berichtes zum Transfer von Kreditrisiken in den Sektoren Banken, Effektenhandel und Versicherungen, der insbesondere Empfehlungen an Aufsichtsbehörden über den Umgang mit dem Kreditrisikotransfer enthält. Eine Arbeitsgruppe befasste sich in einem internationalen und sektorübergreifenden Vergleich mit dem Thema Liquiditätsrisiko. Fürs Erste wurde mittels Szenario-Analysen und Notfall-Finanzierungsplänen festgestellt, dass sich Finanzinstitutionen aller drei Sektoren auf einen möglichen Liquiditätsengpass bei der Refinanzierung vorbereiten. Unterschiede im Liquiditätsmanagement zwischen den Sektoren sind hauptsächlich auf die in der sektorspezifischen Zusammensetzung der Bilanzen begründeten unterschiedlichen Risiken und auf verschiedene Geschäftsmodelle zurückzuführen.

1731

4.3.4

Internationaler Verband der Versicherungsaufsichtsbehörden (IAIS)

Weltweit sind im IAIS mehr als 150 Versicherungsaufsichtsorgane und rund 60 Beobachter aus der Privatwirtschaft zusammengeschlossen. Im Jahr 2004 hat die IAIS bei ihren Mitgliedern ein neues Rahmenwerk für die Solvenzaufsicht in die Vernehmlassung gegeben. Dieses soll die zahlreichen bestehenden Standards verbinden und zur Vorbereitung für die Schaffung gemeinsamer Massstäbe bei der Beurteilung der Solvenz dienen. Es trägt allen mit dem Versicherungswesen verbundenen Risiken Rechnung and berücksichtigt Aspekte der Bewertung, der Governance, des Marktverhaltens und der Offenlegung. Dies wird die Transparenz und Vergleichbarkeit der Versicherer erhöhen und zur Konvergenz der Regeln im Versicherungsbereich beitragen. Zudem ist das Rahmenwerk mit den Risikoüberwachungssystemen kompatibel, welche der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht und die IOSCO bei ihrer Arbeit anwenden. Ferner hat die IAIS eine Reihe technischer Standards sowie Grundsätze und Richtlinien verabschiedet.

Vor dem Hintergrund der Befürchtungen über mögliche Systemrisiken bei der Rückversicherung hat der IAIS einen Raster geschaffen, mit dem eine globale Statistik des Rückversicherungswesens erstellt werden kann. Das Bundesamt für Privatversicherungen nahm aktiv an diesen Arbeiten teil. Schweizer Rückversicherer stellten die benötigten Daten zur Verfügung und lieferten Expertisen.

4.3.5

Arbeitsgruppe zur Bekämpfung der Geldwäscherei (Financial Action Task Force on Money Laundering, FATF)

Die 40 revidierten Empfehlungen der FATF, die im Juni 2003 verabschiedet wurden, legen die internationalen Standards auf dem Gebiet der Bekämpfung der Geldwäscherei fest. Sie werden durch neun Spezialempfehlungen gegen die Terrorismusfinanzierung ergänzt. Die geltende schweizerische Gesetzgebung entspricht teilweise bereits den revidierten FATF-Empfehlungen. Dennoch sind einige Anpassungen notwendig, um mit den Empfehlungen kompatibel zu sein. Der Bundesrat hat im Januar 2005 den Vorentwurf für ein entsprechendes Bundesgesetz in die Vernehmlassung geschickt. Teile der Wirtschaft und die bürgerlichen Parteien äusserten sich kritisch zum Vorentwurf. Das Vernehmlassungsergebnis wurde Ende September veröffentlicht.

Die FATF hat zusammen mit dem IWF und der Weltbank eine Methode zur weltweit einheitlichen Prüfung der Umsetzung ihrer Standards entwickelt. Auf dieser Grundlage hat ein dritter Zyklus gegenseitiger Beurteilungen unter den Mitgliedstaaten begonnen. Belgien, Norwegen, die Schweiz, Australien und Italien wurden bereits evaluiert. Der Bericht über die Schweiz wurde an der FATF-Plenarsitzung vom Oktober 2005 verabschiedet.

Im dritten Zyklus prüft die FATF um einiges gründlicher und strenger als in den beiden vorhergehenden Zyklen. Hierfür gibt es folgende Gründe: a.

1732

Die vollständige Revision der 40 Empfehlungen und die Einführung der neun Sonderempfehlungen gegen die Terrorismusfinanzierung liegen erst kurze Zeit zurück;

b.

es wird neu eine viel genauere Methode verwendet,

c.

die neue Bewertungsskala ist differenzierter und strenger; schliesslich wird

d.

die Wirksamkeit der getroffenen Massnahmen von der FATF stärker gewichtet.

Dem Bericht über die Schweiz ist zu entnehmen, dass unser Land über ein vollständiges und wirksames Instrumentarium verfügt, das den Anforderungen der revidierten Empfehlungen der FATF weitgehend genügt. Im Bericht werden insbesondere das reibungslose Funktionieren des Strafverfolgungssystems und der internationalen Zusammenarbeit sowie die Wirksamkeit des Selbstregulierungskonzepts anerkannt, das in der Gesetzgebung zur Geldwäscherei verankert ist. Dasselbe gilt für die Einführung eines risikobasierten Ansatzes bei den Geschäftsbeziehungen und die Verwendung einer automatisierten Überwachung der Transaktionen.

Der Bericht ortet im aktuellen Dispositiv der Schweiz auch gewisse Lücken. Der erwähnte Gesetzesvorentwurf könnte einen Grossteil der Lücken schliessen. Die FATF hat einige wichtige Aspekte des schweizerischen Systems allerdings zu streng beurteilt. Dies gilt insbesondere für die Vorschriften zur Kundenidentifikation und das Meldesystem verdächtiger Transaktionen. Diese Kritik ist auf den formalistischen Ansatz der Prüfer zurückzuführen, welche die Effizienz des Schweizer Instrumentariums zur Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung zu wenig berücksichtigt haben.

Die FATF setzt ihre Mitgliederevaluationen fort. Im ersten Semester 2006 werden Schweden, Spanien, die USA, Irland und Dänemark einer Beurteilung unterzogen.

5

Wirtschaftliche Entwicklungszusammenarbeit Für bilaterale Projekte im Rahmen der wirtschaftlichen Zusammenarbeit mit Entwicklungs- und Transitionsländern hat die Schweiz 2005 insgesamt rund 239 Millionen Franken ausbezahlt. Davon entfielen 154 Millionen auf die Zusammenarbeit mit Entwicklungsländern und 85 Millionen auf die Zusammenarbeit mit Ländern Osteuropas und der GUS.

Am 1. Juni hat die neugegründete Sifem AG (Swiss Investment Fund for Emerging Markets) ihre Tätigkeit aufgenommen. Damit ist ein wichtiger Schritt zur weiteren Stärkung der Unternehmensfinanzierung erreicht worden.

Im Vordergrund der wirtschaftlichen Zusammenarbeit mit Osteuropa und der GUS standen wichtige Wasser-Infrastrukturprojekte.

Die Zusammenarbeit mit den multilateralen Finanzierungsinstitutionen war geprägt vom Abschluss der Verhandlungen zur Fonds-Wiederauffüllung der Internationalen Entwicklungsagentur (IDA) sowie der von den G8-Staaten lancierten Entschuldungsinitiative zugunsten der ärmsten Länder. Mit der Wahl von neuen Präsidenten der Weltbank, der Asiatischen Entwicklungsbank, der Interamerikanischen Entwicklungsbank und der Afrikanischen Entwicklungsbank standen wichtige Personalentscheide an.

1733

5.1

Unterstützungsmassnahmen zugunsten von Entwicklungs- und Transitionsländern

Die Unterstützungsmassnahmen zugunsten von Entwicklungs- und Transitionsländern sind ein wichtiger Bestandteil der Aussen- und Aussenwirtschaftspolitik der Schweiz. Sie tragen wesentlich zur Gestaltung der Beziehungen zwischen der Schweiz und den Entwicklungsländern bzw. den Ländern Osteuropas und der GUS bei. Gleichzeitig stärken sie die Stellung der Schweiz in den multilateralen Institutionen. Die Massnahmen des für die wirtschaftliche Zusammenarbeit zuständigen Staatssekretariats für Wirtschaft (seco) im EVD ergänzen und verstärken die Instrumente der technischen Zusammenarbeit der Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA) im EDA.

Zentrales Anliegen der Unterstützungsmassnahmen zugunsten von Entwicklungsund Transitionsländern ist die Bekämpfung der Armut. Hiezu werden ein nachhaltiges Wirtschaftswachstum und die Marktwirtschaft gefördert sowie die Integration der Partnerstaaten in die Weltwirtschaft unterstützt. Wichtige Grundsätze bei der Umsetzung der Unterstützungsmassnahmen sind die Förderung der guten Regierungsführung in den Partnerländern sowie die Mobilisierung von privaten Mitteln zur Förderung des Entwicklungs- und Transitionsprozesses. Die vier Interventionsebenen sind: makroökonomische Rahmenbedingungen, Handel, Investitionen und Infrastruktur.

5.1.1

Entwicklungsländer

Im Bereich der makroökonomischen Unterstützung kam der Umsetzung der im März verabschiedeten «Erklärung von Paris über die Wirksamkeit der Entwicklungshilfe» besondere Aufmerksamkeit zu. Wichtige Ziele dieser Erklärung sind eine bessere Anpassung der Entwicklungszusammenarbeit an die Planungsprozesse und an die Strategien der Partnerländer sowie eine stärkere Harmonisierung der Geberprozeduren. Diesbezüglich leistet die Schweiz insbesondere im Bereich der Budgethilfe Pionierarbeit: Sie hatte im Berichtsjahr den Vorsitz der gemeinsam mit anderen Geberstaaten koordinierten Makrohilfeprogramme in Mosambik (Schweizer Beitrag: 10 Mio. Fr.) und Nicaragua (6,5 Mio. Fr.) inne und wird im 2006 den Vorsitz in Tansania (6 Mio. Fr.) übernehmen. Eine aktive Rolle spielt die Schweiz zudem in den Budgethilfeprogrammen in Ghana (9 Mio. Fr.) und Burkina Faso (8 Mio. Fr.). Dank ihrer tragenden Rolle im Rahmen der Budgethilfeprogramme hat die Schweiz massgebend dazu beigetragen, die Vorgaben der Erklärung von Paris im Feld umzusetzen. So wurde beispielsweise in Mosambik mit dem Performance Assessment Framework ein innovatives Instrument geschaffen, das nicht nur zu einer besseren Messbarkeit der Reformfortschritte der Partnerländer beiträgt, sondern auch die Geberländer dazu verpflichtet, sich auf verbindliche Ziele zur besseren Koordination ihrer Hilfe zu einigen.

Auch im Finanzsektor stehen die Erhöhung der Effizienz und die bessere Bündelung der Kräfte unter den Gebern im Zentrum des Schweizer Engagements. Im Rahmen der von der Schweiz, der Weltbank, dem IWF, Grossbritannien, den Niederlanden, Kanada und Schweden gemeinsam getragenen FIRST-Initiative (Financial Reform and Strengthening Initiative, www.firstinitiative.org) konnte wiederum eine Vielzahl von Unterstützungsmassnahmen im Finanzsektor (z.B. zur Stärkung der Banken1734

überwachung oder zur Bekämpfung der Geldwäscherei) realisiert werden. Die Initiative ermöglicht es den Partnerländern, mittels technischer Hilfe die Empfehlungen von Weltbank und IWF im Rahmen der Financial Sector Assessment Programs rasch umzusetzen. Die Projekte tragen dazu bei, dass international anerkannte Standards eingeführt werden, was die Stabilität der Finanzmärkte in Entwicklungsund Transitionsländern erhöht. Auf bilateraler Ebene hat die Schweiz in enger Zusammenarbeit mit der Weltbank und andern Partnern Finanzsektorprojekte in Peru, Tansania und Vietnam durchgeführt.

In Bezug auf die handelsrelevante Entwicklungszusammenarbeit stand die Umsetzung des WTO-Doha-Arbeitsprogramms im Vordergrund. Die Schweiz unterstützte weiterhin die Baumwoll-Initiative im Rahmen der WTO sowie ausgewählte Partnerländer (Mosambik, Nicaragua, Tansania) bei der Ausarbeitung von Offerten im Rahmen der Dienstleistungsverhandlungen der WTO. In Mosambik und Tansania wurden Exportförderungsprogramme lanciert.

Im Bereich der Förderung des Handels mit nachhaltig bewirtschafteten Rohstoffen ging es vor allem um die Konsolidierung der laufenden Programme. Eine externe Evaluation des schweizerischen Bio-Baumwolle-Programms bestätigte die Richtigkeit des gewählten Programmansatzes, welcher zum Ziel hat, bis 2007 den Anteil der in der Schweiz gehandelten Baumwolle aus biologischem Anbau auf 5 Prozent zu erhöhen. Die Schweiz trat auf globaler Ebene dafür ein, dass die Frage der Nachhaltigkeit für Rohstoffe wie Kaffee und Soja vermehrt diskutiert wird, damit die für Entwicklungsländer besonders bedeutsamen Produkte auch Zugang zum Massenmarkt finden. Sie setzte sich für eine breit abgestützte Ausarbeitung von Kriterien zu nachhaltiger Rohstoffbeschaffung und nachhaltigem Rohstoffhandel ein. Auch engagierte sie sich für die Stärkung der Nachhaltigkeit bei Bewirtschaftung und Handel von Tropenholz. Schliesslich nahm das seco aktiv an den Neuverhandlungen des Internationalen Tropenholzabkommens sowie an verschiedenen Initiativen teil, die den illegalen Holzschlag und den damit verbundenen Handel eindämmen sollen.

Im Hinblick auf die Förderung des «Fairen Handels» unterstützte das seco eine von den wichtigsten Akteuren in diesem Bereich getragene Fair Trade Fair mit internationalem Symposium (Gastland Ghana), welche am
31. August in Bern durchgeführt wurde. Anlässlich der sechsten WTO-Ministerkonferenz in Hong Kong fand am 15. Dezember eine ähnliche, international getragene Veranstaltung statt. Beide Anlässe stiessen auf reges Publikumsinteresse und lösten ein breites, positives Presseecho aus. Im Oktober beging die Stiftung «STEP» (Stiftung für gerechte Bedingungen in Teppichherstellung und Handel) ihr zehnjähriges Bestehen. Diese Stiftung fördert in ausgewählten Partnerländern die nachhaltige und gerechte Herstellung von Teppichen. Sie wird in Zukunft finanziell selbsttragend sein.

Im Bereich der Investitionsförderung wurden über die Swiss Organisation for Facilitating Investments (SOFI) Investitionsprojekte von Schweizer und OECD-Firmen in den Partnerländern durch gezielte Informations- und Kontaktvermittlung sowie Beratungsdienstleistungen unterstützt. SOFI leistet Beratungsdienste für rund 300 Projekte pro Jahr mit einem Investitionsvolumen von ca. 100 Millionen Franken.

Zur Hauptsache sind die seco-Aktivitäten jedoch auf die Verbesserung der Rahmenbedingungen für Investitionen und die Förderung der KMU in den Partnerländern ausgerichtet. Einen Schwerpunkt bildet dabei die Unternehmensfinanzierung über Finanzintermediäre. Am 1. Juni 2005 hat die vom seco gegründete Sifem AG (Swiss Investment Fund for Emerging Markets), eine Entwicklungsfinanzierungsgesellschaft mit Sitz in Bern, ihre Tätigkeit aufgenommen. Die Rolle von Sifem besteht 1735

darin, das bestehende Portefeuille zu verwalten, das seco bei neuen Investitionen zu beraten und in dessen Auftrag in Entwicklungs- und Transitionsländern für wirtschaftlich selbsttragende Projekte des Privatsektors langfristiges Kapital zur Verfügung zu stellen. Auf der Basis gemeinsam vereinbarter Anlagerichtlinien wurden bereits mehrere Beteiligungen an Risikokapitalfonds (u.a. in Indien, Marokko, Südafrika und Vietnam) realisiert und damit das Engagement des seco bei der Mobilisierung von Privatinvestitionen in den Partnerländern verstärkt. Gleichzeitig wurden im Rahmen der strategischen Partnerschaft mit der International Finance Corporation (IFC) eine Reihe von Programmen lanciert, die auf die Verbesserung des Geschäftsumfelds namentlich in Afrika und Lateinamerika zielen. Aus Anlass des UNO-Jahrs des Mikrokredits hat das seco mehrere Expertentagungen unterstützt und über die Beteiligung an innovativen Finanzprodukten den Einbezug des Privatsektors in die Mikrofinanz gefördert.

Im Bereich der Infrastrukturfinanzierung stand der Ausbau der Aktivitäten in ärmeren Entwicklungsländern im Vordergrund. Ein neues Projekt in Ghana ist auf die Verbesserung des Betriebs und die Erweiterung der Elektrizitätsverteilung gerichtet.

In Tansania wird mit Beiträgen der Schweiz die Sanierung und Erweiterung der Wasserversorgung in zwei kleineren Städten finanziert, wobei mit einem Leasingvertrag für die Wasseraufbereitung ein für das Land in diesem Bereich neues öffentlich-privates Partnerschaftsmodell eingeführt werden soll. Im Rahmen des 2004 gestarteten Projekts zur Erweiterung der Wasserversorgung in El Alto, Bolivien, wurde eine grosse Zahl neuer Trinkwasser- und Abwasseranschlüsse erstellt. Allerdings besteht über die Zukunft der Wasserversorgung wie auch die Weiterführung des Projekts Unklarheit, nachdem die bolivianische Regierung anfangs 2005 entschieden hat, den Konzessionsvertrag mit dem privaten Betreiber zu kündigen.

Der Einsatz der Mischfinanzierungen beschränkt sich auf wenige Empfängerländer.

Aktive Linien bestehen noch mit Ägypten, China, Jordanien, Tunesien und Vietnam.

Finanziert werden kommerziell nicht tragfähige Projekte vor allem in den Bereichen Gesundheit und Umwelt. Im Berichtsjahr konnte beispielsweise ein wichtiges Projekt zur Verbesserung des Blutspendewesens in Ägypten in Angriff genommen werden.

5.1.2

Osteuropa und die GUS

Wichtigstes Instrument der wirtschaftlichen Zusammenarbeit mit Osteuropa und der GUS ist die Infrastrukturfinanzierung. Mit der Sanierung und Modernisierung der elementaren Infrastruktur werden die Lebensbedingungen der Bevölkerung verbessert und zugleich die Voraussetzungen für nachhaltiges Wirtschaftswachstum geschaffen. Die Unterstützung konzentriert sich auf die Sektoren Energie (Elektrizität und Fernwärme), Wasser (Trinkwasseraufbereitung und Abwasserreinigung), Abfall (vor allem Sonderabfall) und öffentlicher Transport. Daneben werden auch ausgewählte Projekte im Katasterwesen umgesetzt. Die Unterstützung ist eingebettet in einen politischen Dialog und wird begleitet von Massnahmen zur Verbesserung der institutionellen Strukturen. Zunehmende Bedeutung gewinnen Projekte, für die eine Beteiligung des Privatsektors angestrebt wird. Neue Programme betreffen die Sanierung der Wasserversorgung in Prijedor in Bosnien und Herzegowina. In Mazedonien wird ein Programm durchgeführt, das neben der Verbesserung der Wasserversorgung in Berovo auch der Förderung einer nachhaltigen Wasserbewirtschaf1736

tung im Bregalnica-Tal dient. Ein weiteres Projekt zur Sanierung der Wasserversorgung wird in den Städten Ganija und Sheki in Aserbaidschan verwirklicht, dies gemeinsam mit der deutschen Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). In allen diesen Projekten kommen grundsätzlich schweizerische Unternehmen und schweizerische Produkte (schweizerischer Wertschöpfungsanteil von in der Regel mindestens 50 %) zum Zug.

Das Engagement bei der Mobilisierung von langfristigem Kapital für KMU wurde durch Beteiligungen an Risikokapitalfonds in der Ukraine und dem Balkan weiter verstärkt. Diese Investitionen wurden durch die Sifem AG vorbereitet. Im Rahmen der strategischen Partnerschaft mit der International Finance Corporation (IFC) und der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBRD) wurde eine Reihe von Programmen initiiert, welche die Verbesserung der Rahmenbedingungen für den Privatsektor zum Ziel haben. Darunter fällt eine Initiative zur Stärkung der Corporate Governance auf dem Balkan ebenso wie ein Projekt in Serbien-Montenegro, das zur Verbesserung des rechtlichen und regulatorischen Rahmens für die Unternehmensentwicklung beiträgt. In Russland wurde ein Projekt zur Entwicklung des Hypothekarmarkts lanciert und das Corporate Governance-Programm in der Ukraine wurde weiter ausgebaut. In Zentralasien hat das seco die Unterstützung für das erfolgreiche BAS-Programm der EBRD, das Unternehmensberatung für KMU anbietet, auf Kirgisistan ausgeweitet.

Die Erfahrungen aus dem Engagement im Tropenholzbereich wurden erstmals auch in der Ostzusammenarbeit fruchtbar gemacht. Die Schweiz beteiligte sich an einer von der Weltbank begleiteten regionalen Initiative zur Eindämmung des illegalen Holzschlags und des damit verbundenen Handels in Europa und den Transitionsländern des Ostens ­ Gebiete, aus denen wesentliche Teile der Schweizer Holzimporte stammen. An der ersten Konferenz auf Ministerebene vom 25. November in St. Petersburg wirkte die Schweiz als Vermittler und als Katalysator dieser Initiative.

Im Bereich der makroökonomischen Unterstützung wurde das weitgespannte Programm zur Verbesserung der Schuldenverwaltung in Aserbaidschan, Kirgisistan, Tadschikistan und Usbekistan abgeschlossen. Mit der Verbesserung der Datenlage über die jeweilige Verschuldungssituation und dem Aufbau von Kompetenzen zur
Definition einer längerfristigen Schuldenstrategie wurden die Bemühungen dieser Länder um fiskalpolitische Stabilität und eine bessere Anbindung an die internationalen Kapitalmärkte erfolgreich unterstützt. Das Engagement im strategisch wichtigen Bereich der Schuldenverwaltung soll fortgeführt werden; Abklärungen für geeignete Nachfolgeprojekte sind im Gang. Fortgeführt wurden auch die Projekte zum Aufbau einer verbesserten Geldpolitik in Aserbaidschan. Mit einem Projekt zur Stärkung der Zahlungsverkehrssysteme in Aserbaidschan wurde die Kooperation im Finanzsektor mit diesem Schwerpunktland weiter intensiviert.

1737

5.2

Multilaterale Finanzierungsinstitutionen

Vor dem Hintergrund der Millenniumsentwicklungsziele hat die G8 eine Initiative zur Streichung von multilateralen Schulden lanciert. In den Beratungen der Staatengemeinschaft über neue Finanzierungsmechanismen für die Entwicklungshilfe standen die entwicklungspolitischen Herausforderungen Afrikas im Mittelpunkt.

Im August verabschiedete der Bundesrat ein Grundlagenpapier über die Prioritätensetzung in der multilateralen Entwicklungshilfe der Schweiz und setzte Ziele zur prozentualen Aufteilung der bilateralen und multilateralen Mittel der Entwicklungsausgaben bis 201019.

5.2.1

Weltbankgruppe

Die Verhandlungen über die Wiederauffüllung der Internationalen Entwicklungsgesellschaft der Weltbank (IDA) konnten zum Abschluss gebracht werden.

Für Afrika wurde ein Aktionsplan verabschiedet und beschlossen, die Privatsektoraktivitäten im Rahmen der Internationalen Finanzgesellschaft (IFC) substanziell zu erhöhen. Paul Wolfowitz, ehemaliger stellvertretender Verteidigungsminister der USA, wurde zum neuen Präsidenten der Weltbank gewählt. Während des letzten Jahrzehnts ist es seinem Vorgänger, James Wolfensohn, gelungen, die Weltbank erfolgreich auf ihre grundlegende Mission ­ die Bekämpfung der globalen Armut ­ auszurichten.

Beteiligung der Schweiz an der Wiederauffüllung der Internationalen Entwicklungsgesellschaft der Weltbank (IDA) Im Berichtsjahr konnten die Verhandlungen über die 14. Wiederauffüllung der IDA zum Abschluss gebracht werden. Die Geber einigten sich auf eine ambitiöse Erhöhung der Mittel um 30 Prozent. Damit sollen die Millenniumsentwicklungsziele noch wirksamer unterstützt werden. Auch honorierten die Geber dabei die guten Ergebnisse, welche die Weltbank in den ärmsten Ländern erzielt hat. Die wichtigste Neuerung stellt die Einführung eines Systems zur Allokation von Geldern/Ressourcen dar, die in Form von zinsvergünstigten Darlehen oder von Zuschüssen zur Verfügung gestellt werden, um die Überschuldung der begünstigten Länder zu vermeiden und dadurch neuen Schuldenkrisen vorzubeugen. Weitere Verhandlungspunkte bildeten die Entwicklung des Privatsektors, die Nachhaltigkeit der Aussenfinanzierung armer Länder und die Wirksamkeit der Entwicklungshilfe, insbesondere auch der IDA.

Die Schweiz beteiligte sich mit 554,7 Millionen Franken an der Wiederauffüllung, wobei sie aus Budgetgründen ihren Lastenanteil von 2,43 Prozent unter IDA-13 auf 2,28 Prozent reduziert hat. Sie behielt aber ihren Rang als zehntgrösste Geberin.

19

Eine Aufstellung des finanziellen Engagements der Schweiz in den multilateralen Entwicklungsbanken findet sich in der Beilage, Ziff. 8.1.1.

1738

Lancierung der neuen Entschuldungsinitiative der G8 An ihrem Gipfeltreffen vom Juli in Gleneagles, Schottland, beschloss die G8, den ärmsten Entwicklungsländern einen Erlass ihrer Schulden gegenüber der Internationalen Entwicklungsgesellschaft (IDA), dem Afrikanischen Entwicklungsfonds (ADF) und dem Internationalen Währungsfonds (IWF) zu gewähren. In den Genuss der Entschuldungsinitiative sollen vorerst 18 Länder kommen, die sich bereits im Rahmen der bestehenden globalen Initiative für hochverschuldete, arme Länder (HIPC) zu Schlüsselreformen verpflichtet haben. Deren Entschuldung würde rund 40 Milliarden Dollar kosten. Zwanzig weitere HIPC-Länder könnten zu einem späteren Zeitpunkt von einem vollständigen Schuldenerlass in der Höhe von zusätzlich rund 15 Milliarden Dollar profitieren. Allerdings müssen die genauen Modalitäten des Schuldenerlasses von der Gebergemeinschaft erst noch abschliessend festgelegt werden. Während die Ausstände gegenüber IDA und ADF über zusätzliche bilaterale Beiträge zu decken sind, soll der IWF-Schuldenerlass weitgehend über Eigenmittel des IWF finanziert werden.

Die Schweiz begrüsst die Initiative der G8 als wichtigen finanziellen Beitrag zur Erreichung der Millenniumsentwicklungsziele. Aus Sicht der Schweiz ist wichtig, dass die finanzielle Kapazität der Internationalen Finanzinstitutionen erhalten bleibt.

Sie wird eine Beteiligung an der Initiative prüfen, sobald die Modalitäten zur Umsetzung der Initiative geklärt sind.

Neue Finanzierungsmechanismen für die Entwicklungshilfe Um die Millenniumsentwicklungsziele bis 2015 zu erreichen, ist neben guten politischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in den Entwicklungsländern auch ein massiver Ausbau der Entwicklungshilfe nötig. Zu diesem Zweck sind 2004 verschiedene «innovative Finanzierungsmechanismen» für die Entwicklungshilfe erörtert worden. Die Vorschläge reichten von der Schaffung einer internationalen Finanzierungsfazilität (IFF), welche dank Bürgschaft der Industrieländer die notwendigen Gelder auf den internationalen Finanzmärkten zu mobilisieren hätte bis zu globalen Steuern auf Finanztransaktionen, Waffenverkäufen, Kerosin oder Abgaben auf Flugtickets.

In den vergangenen Monaten haben sich einige Länder auf die Entwicklung und finanzielle Unterstützung von solchen Finanzierungsmechanismen verständigt. Im
September lancierten Frankreich und Grossbritannien ein Pilotprojekt zur Schaffung einer IFF für Impfungsinitiativen. Fünf weitere Länder beschlossen unmittelbar darauf, eine solidarische Flugticketabgabe einzuführen. Die Schweiz verfolgt weiterhin aufmerksam die Entwicklung solcher Finanzierungsmechanismen.

Afrika im Zentrum der Bemühungen zur Erreichung der Millenniumsentwicklungsziele Afrika südlich der Sahara ist von allen Weltregionen am weitesten davon entfernt, die Millenniumsentwicklungsziele20 termingerecht zu erreichen. Trotz der Tatsache, dass sich in den letzten beiden Jahrzehnten die Zahl der Armen von 150 auf 300 Millionen verdoppelt hat und die HIV/AIDS-Pandemie den ganzen Kontinent bedroht, scheint Afrika an einem Wendepunkt angelangt zu sein, haben doch zahl20

Zu den acht Millenniums-Entwicklungszielen: vgl. Anhang 3 zum Bericht 2005 über das Verhältnis zur UNO und zu den internationalen Organisationen mit Sitz in der Schweiz vom 18. Mai 2005 (BBl 2005 3903).

1739

reiche Länder substanzielle Fortschritte hinsichtlich Wirtschaftswachstum und Regierungsführung erzielt und die Kooperation im Rahmen der NEPAD vertieft.

Die G8 hat anlässlich des erwähnten Gipfeltreffens die Weltbank eingeladen, die internationalen Bestrebungen zur Verdoppelung der Entwicklungshilfe an Afrika zu koordinieren. Die Weltbank hat hierauf einen Aktionsplan für Afrika verabschiedet, der auf den Analysen und Empfehlungen der wichtigsten Expertenberichte zur Entwicklung Afrikas (Sachs Report, Commission for Africa Report usw.) aufbaut.

Die Schweiz begrüsst diesen Aktionsplan, der die Wirksamkeit der Hilfe in Afrika verbessern will.

Privatsektoraktivitäten der Weltbankgruppe Der Verwaltungsrat der Internationalen Finanzgesellschaft (IFC), des Privatsektorarms der Weltbank, billigte einen anspruchsvollen Wachstumsplan für die kommenden drei Jahre. Dieser sieht eine Ausweitung des Geschäftsvolumens von 5,4 Milliarden Dollar im Fiskaljahr 2005 auf maximal 7,2 Milliarden Dollar bis 2008 vor, wovon vor allem Staaten in Afrika und im Mittleren Osten profitieren sollen. Die Schweiz hat dafür plädiert, viel stärker als bisher auf die Qualität und Entwicklungswirksamkeit der Projektfinanzierungen zu achten. Auf der Agenda steht zudem die Revision der Umwelt- und Sozialstandards der IFC, für welche breitangelegte öffentliche Konsultationen durchgeführt werden und die anfangs 2006 verabschiedet werden sollten. Der Schwede Lars H. Thunell wurde vom Weltbank-Präsidenten zum neuen Geschäftsführer der IFC ernannt.

Die Multilaterale Investitionsgarantieagentur (MIGA), die ebenfalls Teil der Weltbankgruppe ist, hat im Rahmen des neuen Dreijahresplans eine Budget-erhöhung beschlossen. Damit soll die Erreichung eines nachhaltigen Geschäftsvolumens ermöglicht werden. Zur Diskussion stand ferner die Frage, inwieweit die Eigenständigkeit der Agentur weiterhin gerechtfertigt sei.

5.2.2

Regionale Entwicklungsbanken

Die Afrikanische, die Asiatische und die Interamerikanische Entwicklungsbank mit ihrem jeweiligen Sitz in Tunis, Manila und Washington D.C. sind mehrheitlich im Besitz der Mitgliedsländer aus der jeweiligen Region und weisen daher einen spezifisch regionalen Charakter auf. Sie bilden für viele Länder die wichtigste Devisenquelle. 2005 ist es zu Führungswechseln an der Spitze aller drei Banken gekommen. Die Neubesetzungen versprechen Veränderungen nach sich zu ziehen.

5.2.2.1

Afrikanische Entwicklungsbank

Im Juli ist der ruandische Finanzminister Donald Kaberuka zum Präsidenten der Afrikanischen Entwicklungsbank (AfDB) gewählt worden. Er löst den bisherigen Präsidenten Omar Kabbaj ab, dem es gelungen war, die AfDB Mitte der neunziger Jahre aus einer existenziellen Krise heraus und zu neuer Stärke zu führen. Der von der Schweiz unterstützte Kaberuka übernimmt die Führung der Bank zu einem 1740

wichtigen Zeitpunkt. Ende 2004 hatten die Geberstaaten, darunter die Schweiz, mit der Wiederauffüllung des Afrikanischen Entwicklungsfonds die AfDB in die Lage versetzt, ihre wichtige Rolle bei der Entwicklungsfinanzierung Afrikas auszubauen.

An den neuen Präsidenten richtet sich die Erwartung, dass er die laufende Reformagenda konsolidiert und die mittlerweile vorliegenden Strategien und Politiken tatkräftig umsetzt.

5.2.2.2

Asiatische Entwicklungsbank

Im Februar 2005 löste der Japaner Haruhiko Kuroda den seit 1999 amtierenden Präsidenten der ADB, Tadao Chino, an der Spitze der Asiatischen Entwicklungsbank (AsDB) ab. Bei seinem Amtsantritt erklärte der neue Präsident, dass sich die Bank vor dem Hintergrund der rasanten Veränderungen in der Region strategisch neu ausrichten müsse. Sie solle sich vermehrt auf ihre Kernkompetenzen konzentrieren und ihre Anstrengungen intensivieren. Zu den Kernkompetenzen zählen die Förderung der regionalen Zusammenarbeit und Integration, die Infrastrukturfinanzierung sowie die Privatsektorförderung.

Die AsDB wurde gleich zweimal mit der Bewältigung verheerender Naturkatastrophen in der Region konfrontiert, Ende 2004 mit der Flutwelle im Indischen Ozean (Tsunami) und im Oktober mit dem Erbeben in Kaschmir. In beiden Fällen hat die Bank bewiesen, dass sie schnell und flexibel auf die Bedürfnisse der betroffenen Bevölkerungen reagieren und effizient Wiederaufbauhilfe leisten kann.

5.2.2.3

Interamerikanische Entwicklungsbank

Anfang 2005 konnten die Verhandlungen über eine weitere Äufnung des Multilateralen Investitionsfonds (MIF) abgeschlossen werden. Der MIF ist ein von der Interamerikanischen Entwicklungsbank (IDB) verwalteter Fonds zur Förderung des Privatsektors in Lateinamerika und der Karibik. Die Schweiz arbeitet seit mehreren Jahren über Projekt-Kofinanzierungen eng mit dem MIF zusammen. Sie hat sich erstmals am MIF mit einem Beitrag von 7,5 Millionen Dollar beteiligt.

Ende Juli löste der Kolumbianer Luis Alberto Moreno den langjährigen Präsidenten Enrique Iglesias (Uruguay) an der Spitze der IDB ab. Vom neuen Präsidenten wird erwartet, dass er die laufenden Reformvorhaben, die in den letzten Jahren nur schleppend vorangekommen sind, vorantreibt. Dazu zählen die Neuausrichtung der Privatsektoraktivitäten sowie weitere Schritte zu einem ergebnisorientierten Management.

5.2.3

Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBRD)

Verwaltungsrat und Management der EBRD befassten sich mit der Ausarbeitung eines neuen strategischen Plans für die nächsten fünf Jahre. Infolge des Beitritts von acht Einsatzländern der EBRD zur EU stand die Frage der geografischen Neuausrichtung der Bankaktivitäten im Vordergrund, was eine Anpassung des Geschäftsmodells der Bank erfordert. Grundsätzlich ist man sich darüber einig, dass sich die 1741

EBRD verstärkt in den ärmsten Ländern ihres Einsatzgebietes engagieren soll. Was die Tätigkeit der Bank in den neuen EU-Mitgliedstaaten betrifft, so setzen sich die meisten EU-Aktionärsländer für ein weiteres, wenn auch reduziertes Engagement ein, während andere einen relativ raschen Rückzug aus diesen Ländern fordern. Die Schweiz, die in ihrer Stimmrechtsgruppe nebst anderen Staaten auch vier Länder vertritt, die sich noch in der frühen Transitionsphase befinden, nimmt eine gemässigte Haltung ein. Sie tritt dafür ein, dass die EBRD in den mitteleuropäischen Staaten nur noch agieren soll, wenn eine entsprechende Nachfrage besteht.

Mit Manuel Sager, Berufsdiplomat und zuletzt Informationschef im EVD, wurde auf den 1. November ein neuer Exekutivdirektor für den Schweizer Vorsitz der Stimmrechtsgruppe bei der EBRD gewählt. Der scheidende Exekutivdirektor Laurent Guye übernahm das Amt des Direktors für Wirtschaftsfragen beim Stabilitätspakt für Südosteuropa.

Die Schweiz beteiligt sich im Bereich der nuklearen Sicherheit an fünf Fonds, die von der EBRD verwaltet werden: dem Nuclear Safety Account (NSA), dem Chernobyl Shelter Fund (CSF) und den drei Decommissionning Funds (IDSF), die mit der Schliessung der Kernkraftwerke in Kozloduj (Bulgarien), Iglania (Litauen) und Bohunice (Slowakei) im Zusammenhang stehen. In diese fünf Fonds hat die Schweiz bisher 40 Millionen Franken eingebracht. Bei den Verhandlungen zur Wiederauffüllung des CSF hat sich die Schweiz zu einem Beitrag von 1 Million Euro verpflichtet. Die Arbeiten unter dem IDSF verlaufen planmässig. Bei Projekten des NSA für die Verbesserung der Sicherheit von Kernkraftwerken in Osteuropa und Russland führen technische Probleme zu grossen Verzögerungen. Der Bau der neuen Schutzhülle des 1986 havarierten Atomkraftwerkes Tschernobyl wird voraussichtlich 2006 beginnen.

6

Bilaterale Beziehungen Schweizerische Wirtschaftsmissionen nach Algerien, Bulgarien, China, Estland, Indonesien, Kroatien, Lettland, Libyen, Russland, Singapur und Ungarn dienten dazu, die bilateralen Wirtschaftsbeziehungen zu stärken und die Anliegen der Wirtschaft zur Geltung zu bringen. Im Mai beschloss der Bundesrat, die Beziehungen der Schweiz zu den USA zu intensivieren. Die Schweiz und Japan haben eine zwischenstaatliche Arbeitsgruppe eingesetzt, welche die Möglichkeit eines bilateralen Freihandelsabkommens prüfen soll.

6.1

Westeuropa

Zahlreiche bilaterale Kontakte auf Regierungsebene boten Gelegenheit, die schweizerische Politik im europäischen Integrationsprozess darzulegen, bilaterale Wirtschaftsprobleme zu erörtern und die Positionen zu multilateralen Themen, namentlich zu den laufenden WTO-Verhandlungen, zu besprechen.

In diesem Zusammenhang ist der Besuch des italienischen Industrie- und Handelsministers Antonio Marzano am 22. März in Bern und der Gegenbesuch des Vorstehers des EVD in Rom am 25. Oktober bei seinem Nachfolger Claudio Scajola zu 1742

erwähnen. Seit 2004 ist Italien nach Deutschland der zweitwichtigste Handelspartner der Schweiz. An der jährlichen Tagung der Wirtschaftsminister Deutschlands, Österreichs und der Schweiz, die am 17./18. Juni in Freiburg i. Ü. stattfand, traf sich der Vorsteher des EVD mit seinen Ministerkollegen Wolfgang Clement und Martin Bartenstein. Am 4. November besuchte er den neuen Ministerpräsidenten des Bundeslandes Baden-Württemberg, Günther Öttinger, in Stuttgart. Der Staatssekretär für Wirtschaft hielt sich am 12. Oktober für bilaterale Gespräche in Berlin auf.

Die politischen Beziehungen mit der Türkei sind wegen zweier Untersuchungen gegen prominente türkische Persönlichkeiten belastet, die bei öffentlichen Auftritten in der Schweiz mutmasslich gegen Artikel 261 bis StGB verstossen haben, indem sie Genozidvorwürfe an der armenischen Bevölkerung während der Endphase des ottomanischen Reiches in Abrede gestellt haben. In der Folge sagte der türkische Aussenwirtschaftsminister seinen für Juni vorgesehenen Besuch in der Schweiz ab.

Auch der für September geplante Besuch des Vorstehers des EVD, der zusammen mit einer Wirtschaftsdelegation in die Türkei reisen sollte, musste wegen Unabkömmlichkeit des türkischen Gastgebers an den vereinbarten Daten auf unbestimmte Zeit verschoben werden.

6.2

Mitteleuropa und die GUS

Im April reiste der Vorsteher des EVD in Begleitung einer Wirtschaftsdelegation nach Budapest. Im Juni weilte der damalige slowakische Wirtschaftsminister Pavol Rusko zu einem offiziellen Arbeitsbesuch in der Schweiz. Der nach dem Beitritt Ungarns zur EU obsolet gewordene Handelsvertrag vom 9. März 1906 zwischen der Schweiz und Österreich-Ungarn (SR 0.946.294.181; BS 14 632) wurde aufgehoben.

Einer Einladung des estnischen Staatspräsidenten Arnold Rüütel folgend, stattete der Vorsteher des EVD Estland im Februar 2005 einen Arbeitsbesuch ab. Er wurde dabei von einer Wirtschaftsdelegation begleitet. Aus Lettland kam im gleichen Monat Wirtschaftsminister Arturs Karins zu einem Arbeitsbesuch nach Bern. Der Bundespräsident begab sich im Juni auf Einladung von Staatspräsidentin Vaira Vike-Freiberga nach Lettland und wurde ebenfalls von einer Wirtschaftsdelegation begleitet.

Am Rande des Davoser Weltwirtschaftsgipfels 2005 empfing der Vorsteher des EVD den russischen Vize-Premierminister Alexander Schukow. In der Folge besuchte er in Begleitung einer grossen Wirtschaftsdelegation am 20./21. Oktober Moskau, wo er mit dem russischen Wirtschaftsminister German Gref Gespräche führte. Dabei wurde vereinbart, jährliche bilaterale Treffen durchzuführen. Tagungen der bilateralen Wirtschaftskommissionen fanden in Bern mit Moldova (April) und in Moskau mit Russland (Oktober) statt. Im Juni stattete eine vom seco geleitete KMU-Delegation Kasachstan einen Besuch ab.

6.3

Südosteuropa

In Südosteuropa bestätigt sich die seit einigen Jahren zu beobachtende ungleiche wirtschaftliche Entwicklung in den verschiedenen Ländern. So wächst die Wirtschaft der offiziellen EU-Beitrittskandidaten Bulgarien, Kroatien und Rumänien deutlich rascher als in anderen Ländern der Region. Albanien, Bosnien und Herze1743

gowina, Mazedonien sowie Kosovo werden u.a. aus Gründen der innenpolitischen Instabilität noch für längere Zeit auf grössere internationale Unterstützung angewiesen sein. Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Mazedonien, Rumänien sowie Serbien und Montenegro sind Schwerpunktländer des Swiss Import Promotion Program (SIPPO) und der Swiss Organisation for Facilitating Investments (SOFI).

Der Wiederaufbau der Länder Südosteuropas wird im Rahmen des «Stabilitätspakts für Südosteuropa» international unterstützt. Wichtige wirtschaftliche Initiativen des Stabilitätspakts sind der Investment Compact und die Trade Initiative, an denen die Schweiz massgeblich beteiligt ist. Daneben realisiert unser Land im Rahmen des Stabilitätspaktes eine grössere Zahl von Energie-Infrastrukturprojekten in der Region.

Der Aufbau von bilateralen vertraglichen Beziehungen zwischen der Schweiz und den Ländern Südosteuropas wird zielstrebig weitergeführt. Das mit Bosnien und Herzegowina im Vorjahr unterzeichnete Investitionsschutzabkommen trat am 21. Mai 2005 in Kraft. Mit Serbien und Montenegro wurde am 13. April 2005 ein Doppelbesteuerungsabkommen unterzeichnet; die Verhandlungen über ein Investitionsschutzabkommen befinden sich in der Endphase.

Mit Rumänien wurde im Juni ein Abkommen über die Zusammenarbeit auf den Gebieten Energie, Umwelt und in anderen Industriebereichen unterzeichnet. Es soll den Anteil der Schweizer Unternehmen an der Realisierung von kommerziellen Projekten v.a. im Energieinfrastruktur- und Umwelttechnologiebereich in Rumänien erhöhen. Im September reiste der Vorsteher des EVD in Begleitung von Wirtschaftsvertretern zu offiziellen Arbeitsbesuchen nach Kroatien und im Oktober nach Bulgarien.

6.4

Nordamerika

Im Mai beschloss der Bundesrat, die Beziehungen der Schweiz zu den USA zu intensivieren. Für die Umsetzung der Aussenwirtschaftsstrategie des Bundesrates steht die Frage eines Freihandelsabkommens mit den USA im Vordergrund (vgl.

Ziff. 2.2.3). In diesem Zusammenhang fand u.a. im Juli ein Arbeitsbesuch des Vorstehers des EVD in Washington statt. Mit Kanada wird im Rahmen der EFTADrittlandpolitik der Abschluss der Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen weiterverfolgt. Ferner fand eine Sitzung des Gemischten Ausschusses EFTAMexiko statt.

Mit den USA besteht auch in weiteren wirtschaftsrelevanten Bereichen eine rege Zusammenarbeit. So wurde eine bilaterale Vereinbarung über den Austausch von Flugpassagierdaten unter Einhaltung datenschutzrechtlicher Minimalstandards getroffen, welche Voraussetzung dafür ist, dass auch künftig Direktflüge aus der Schweiz in die USA durchgeführt werden können. Bilaterale Kontakte bestehen ferner im Hinblick auf den Verbleib der Schweiz im Visa Waiver Program. Durch die Einführung biometrischer Daten in Schweizer Reisepässen soll die Grundlage geschaffen werden, dass Schweizerbürgerinnen und -bürger die USA auch weiterhin visumsfrei besuchen können. Die von den USA vorgegebene Frist wurde bis zum 26. Oktober 2006 verlängert.

Des Weiteren wurden Verhandlungen mit den USA über ein Abkommen über den Einsatz gemeinsamer Ermittlungsgruppen zur Terrorismusbekämpfung und über ein 1744

Amtshilfeabkommen im Zollbereich aufgenommen. Letzteres könnte zu einer besseren Abstimmung von Handels- und Sicherheitsinteressen führen. Dies ist insbesondere im Lichte der zahlreichen US-Sicherheitsinitiativen, welche sich auf den internationalen Handel auswirken, von Bedeutung, so unter anderem die ContainerSicherheitsinitiative (24-Stunden-Regel für die Vorankündigung von Seefracht) und die Gesetzgebung zur Bekämpfung von Bioterrorismus (Importanforderungen der USA im Nahrungsmittelsektor). Die Zusammenarbeit der beiden Länder im Bereich der Korruptionsbekämpfung wurde weitergeführt. Auf dem Gebiet der Wissenschaft und Technologie steht ein Abkommen vor dem Abschluss.

6.5

Zentral- und Südamerika

Nach einem bemerkenswerten Wachstum im Vorjahr 2004 (+ 6,3 %) zeigte sich Südamerika auch 2005 in guter wirtschaftlicher Verfassung (+ 4­5 %). Wesentliche Impulse gingen von den hohen Rohstoffpreisen und den Exporten aus. Dazu trugen aber auch eine stabilitätsorientierte Fiskal- und Geldpolitik sowie Leistungsbilanzüberschüsse in mehreren Ländern bei.

Gleichwohl stösst die Bearbeitung dieser Märkte auf Schwierigkeiten. Erstens führen die bestehenden Strukturen zu hohen Transaktionskosten bei der Niederlassung. Hinzu kommen mangelnde Transparenz sowie Schwierigkeiten bei der Durchsetzung der geistigen Eigentumsrechte. Zweitens stehen nach wie vor mit einer Reihe von Staaten Doppelbesteuerungsabkommen aus. Dieser Umstand hat nicht zu vernachlässigende Auswirkungen auf die Rentabilität der Schweizer Unternehmensaktivitäten in den jeweiligen Ländern. Auch ist es bisher nicht gelungen, Investitionsschutzabkommen mit Brasilien und Kolumbien abzuschliessen. Im Rahmen der Umsetzung der aussenwirtschaftspolitischen Strategie des Bundesrates wird unser Land die Anstrengungen verstärken, um schweizerischen Unternehmen den Zugang zu den wichtigsten Märkten (insbesondere Brasilien) zu erleichtern. Das Wirtschaftswachstum in jenen Ländern bietet den Schlüsselsektoren der Schweizer Exportwirtschaft auch in den kommenden Jahren gute Perspektiven.

Kolumbien hat 2005 Interesse an der Schaffung von Freihandelsbeziehungen mit den EFTA-Staaten bekundet. Mit dem Mercosur sind Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen erst nach Abschluss des Assoziationsabkommens EU-Mercosur geplant.

In Zentralamerika dürften die Schweizer Unternehmen von den Impulsen profitieren, welche vom Freihandelsabkommen zwischen mehreren Staaten dieser Region21 und den USA (CAFTA) ausgehen werden.

6.6

Asien/Ozeanien

Nach einem Wirtschaftswachstum von 6,8 Prozent im Jahr 2004 gehörte Asien trotz hohen Ölpreisen und der aktuellen Gefahr, die von der Vogelgrippe ausgeht, auch im Berichtsjahr zu den dynamischsten Regionen der Welt. Aufgrund der beeindruckenden wirtschaftlichen Entwicklung und hohen Wachstumsraten kommt den 21

Costa Rica, El Salvador, Guatemala, Honduras, Nicaragua sowie die Dominikanische Republik.

1745

beiden grossen aufstrebenden Wirtschaftsmächten in der Region, China und Indien, im Rahmen der aussenwirtschaftspolitischen Strategie des Bundesrates besondere Bedeutung zu.

Anlässlich des World Economic Forum 2005, das auch eine günstige Plattform für bilaterale Kontakte bietet, trafen der Bundespräsident und der Vorsteher des EVD mit dem chinesischen Vizepremierminister zusammen. Ebenfalls in Davos fand eine Zusammenkunft zwischen dem Vorsteher des EVD und dem pakistanischen Präsidenten Musharaf statt.

Im April unternahm der Vorsteher des EVD an der Spitze einer Wirtschaftsdelegation eine Wirtschaftsmission nach Singapur und Indonesien. Im Mittelpunkt des Besuches in Singapur, wo der Vorsteher des EVD auch vom Premierminister sowie vom Handels- und Industrieminister zu Gesprächen empfangen wurde, stand die Eröffnung des Swiss Business Hub ASEAN. Dieser 15. Swiss Business Hub ist ein Gemeinschaftswerk der in Südostasien vertretenen Schweizer Botschaften und deckt alle zehn ASEAN-Länder ab. In Indonesien besuchte der Vorsteher des EVD zuerst Sumatra, wo er sich in Medan und Banda Aceh einen Überblick über die laufenden und geplanten Projekte der Schweiz für den Wiederaufbau nach der TsunamiKatastrophe verschaffte. In Jakarta kam der Vorsteher des EVD mit dem indonesischen Präsidenten, dem Vizepräsidenten sowie dem Wirtschaftsminister und der Handelsministerin zusammen. Dabei wurde unter anderem vereinbart, die Möglichkeit eines Freihandelsabkommens zwischen Indonesien und der EFTA vertieft zu prüfen.

Auf Einladung der chinesischen Regierung reiste der Vorsteher des EVD im Juli nach China, wo er u.a. mit dem Vizepremierminister und dem Handelsminister zu Gesprächen zusammentraf. Unter seiner Führung besuchte eine Wirtschaftsdelegation die Städte Peking, Suzhou und Shanghai. Ziel dieser Mission war es, die Wirtschaftsbeziehungen weiter zu vertiefen und die Zusammenarbeit in neuen Bereichen (Freihandelsabkommen EFTA-China, Förderung des Standortes Schweiz) auszuloten.

Anlässlich der Unterzeichnung des bilateralen Abkommens im Zusammenhang mit dem WTO-Beitritt Vietnams traf der Vorsteher des EVD Ende August den vietnamesischen Vize-Aussenminister zu einem Gespräch. Bei seinem Besuch in Bern gab der mongolische Industrie- und Handelsminister dem Wunsch nach einer verstärkten bilateralen Zusammenarbeit
Ausdruck.

Im November stattete der Staatssekretär für Wirtschaft Indien einen Arbeitsbesuch ab. Dieser diente der Erörterung bilateraler Fragen (Anliegen von Schweizer Firmen vor Ort) sowie der Diskussion über die laufenden WTO-Verhandlungen. In Neu Delhi und Mumbai (Bombay) nahm er an Informationsseminaren über den Unternehmensstandort Schweiz teil, die von Location: Switzerland in Zusammenarbeit mit kantonalen Wirtschaftsförderungsstellen organisiert wurden.

Mit Japan wurden im Juli zum siebten Mal bilaterale Wirtschaftskonsultationen durchgeführt. Die Gespräche mit Regierungsvertretern des drittwichtigsten Absatzmarktes der Schweiz (nach der EU und den USA) finden seit 1995 in regelmässigen Abständen statt. Kernpunkt dieser Konsultationen war die Bildung einer zwischenstaatlichen Arbeitsgruppe mit dem Auftrag, die Möglichkeit eines bilateralen Freihandelsabkommens zu prüfen. Die schweizerische Delegation nutzte die Gelegenheit, um offenstehende Punkte anzusprechen, vor allem Massnahmen, welche die

1746

Schweizer Ausfuhren nach Japan behindern (Konformitäts- und sanitarische Vorschriften).

Mit Südkorea konnten die Verhandlungen im Rahmen der EFTA über ein Freihandelsabkommen abgeschlossen werden. Mit Thailand und Indonesien wurden entsprechende Gespräche fortgeführt (vgl. Ziff. 2.2.3).

6.7

Mittlerer Osten

Die Entwicklungen im Mittleren Osten waren gekennzeichnet von der Staatskrise im Libanon infolge des Mordanschlags auf den ehemaligen Ministerpräsidenten, vom internationalen Druck auf Syrien und Iran wegen Syriens Rolle im Libanon (UN-SR-Resolutionen 1559 und 1636) bzw. Irans umstrittener Atompolitik und den Äusserungen seines neuen Präsidenten zu Israel, von Israels Abzug aus dem Gazastreifen sowie den Wahlen und dem Verfassungsreferendum im Irak. Im Berichtsjahr stiegen die Erdölpreise aufgrund der starken Nachfrage aus China, Indien und den USA und teilweise auch wegen Naturkatastrophen und Produktionsengpässen auf Rekordhöhe. Dadurch kamen die erdölproduzierenden Länder des Mittleren Ostens in den Genuss enormer Exporteinnahmen und verschafften den Volkswirtschaften des Golfkooperationsrates einen rasanten Aufschwung. Davon profitierten auch die Schweizer Exportindustrie und der Schweizer Investitionsstandort.

Im Berichtsjahr stiegen die Vereinigten Arabischen Emirate zum wichtigsten Handelspartner der Schweiz in der Region auf. Auch liess sie die Eröffnung des Swiss Business Hub Dubai, der auch Dienstleistungen für die anderen Märkte des Golfkooperationsrats anbietet, stärker ins Blickfeld der schweizerischen Wirtschaftsinteressen rücken. Anlässlich der Eröffnungszeremonie reiste der Staatssekretär für Wirtschaft im Frühjahr in die Emirate Abu Dhabi und Dubai.

Die Schweizer Exporte nach Iran ­ ebenfalls ein grosser Nutzniesser der Erdölpreishausse ­ stiegen gegenüber dem Vorjahr um ca. 35 Prozent (Jan.­Sept). Am 24. Mai empfing der Vorsteher des EVD den iranischen Handelsminister zu einem offiziellen Arbeitsbesuch in Bern. Im Anschluss daran wurde das Abkommen über Handel zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Islamischen Republik Iran unterzeichnet.

Ende März 2005 konnte ein Investitionsschutzabkommen zwischen der Schweiz und Saudi-Arabien paraphiert werden. Die Abkommensunterzeichnung dürfte Anfang 2006 erfolgen. Ebenso konnte ein neues bilaterales Luftverkehrsabkommen mit dem saudischen Königreich paraphiert werden. Saudi-Arabien hat 2005 sämtliche bilateralen Verhandlungen im Rahmen des WTO-Beitrittsverfahrens abgeschlossen.

Das im Jahr 2004 unterzeichnete Investitionsschutzabkommen mit Oman trat am 18. Januar 2005 in Karaft (SR 0.975.261.6). Des Weiteren konnte mit
dem Sultanat ein bilaterales Luftverkehrsabkommen paraphiert werden.

Anlässlich des Treffens des Gemischten Ausschusses EFTA-Israel bestätigten die EFTA-Staaten und Israel eine Verwaltungsvereinbarung über Ursprungsnachweise.

Der Ausschuss fasste Beschluss über ein neues Ursprungsprotokoll zum Freihandelsabkommen EFTA-Israel.

1747

6.8

Afrika

Der G8-Gipfel im schottischen Gleneagles im Juli hat den afrikanischen Kontinent, vor allem Schwarzafrika, wieder stärker ins internationale Blickfeld gerückt. Er beschloss, dass bis 2010 zusätzlich 25 Milliarden Dollar an Entwicklungsgeldern jährlich nach Afrika fliessen und 18 Entwicklungsländer, die Mehrheit in Afrika, von ihren Aussenschulden im Wert von 55 Milliarden Dollar befreit werden sollen (vgl. Ziff. 5.2.1).

Die Schweiz intensivierte ihre Wirtschaftsbeziehungen vor allem mit Madagaskar und Libyen. Im Februar 2005 stattete der madagassische Wirtschafts-, Finanz- und Budgetminister dem Vorsteher des EVD einen Arbeitsbesuch ab. Dabei wurde u.a.

die Möglichkeit einer Erneuerung des bilateralen Investitionsschutzabkommens aus dem Jahre 1964 erörtert. Im August reiste der Vorsteher des EVD zu einem offiziellen Arbeitsbesuch nach Libyen, dem wichtigsten Erdöllieferanten der Schweiz. Im Mittelpunkt der Gespräche standen die bilateralen Wirtschaftsbeziehungen, die Rahmenbedingungen für Tätigkeiten schweizerischer Firmen in Libyen sowie der strukturelle Transformationsprozess des Landes. Anlässlich des Besuchs wurde ein bilaterales Abkommen über den Luftlinienverkehr unterzeichnet.

Mit Südafrika konnten im März die Verhandlungen über eine Revision des aus dem Jahre 1967 stammenden Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung von Einkommenssteuern mit der Paraphierung eines neuen Abkommens zu Ende geführt werden. Im August gelang es, die Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und der Südafrikanischen Zollunion (SACU) abzuschliessen (vgl. Ziff. 2.2.3).

Im August trat das Investitionsschutzabkommen zwischen der Schweiz und Algerien in Kraft. Anfang Dezember besuchte der Vorsteher des EVD Algerien mit einer Wirtschaftsdelegation. Neben der Eröffnung eines Seminars zur Förderung der Güter- und Dienstleistungsexporte aus der Schweiz fanden Gespräche mit verschiedenen Regierungsvertretern statt. Im Rahmen der EFTA verhandelt die Schweiz mit diesem Land ebenfalls über ein Freihandelsabkommen (vgl. Ziff. 2.2.2).

Die Schweiz schloss mit Gabun im Februar 2005 ein Umschuldungs- sowie ein Luftverkehrsabkommen ab. Eine weitere Umschuldung erfolgte im Mai mit KongoBrazzaville.

1748

7

Autonome Aussenwirtschaftspolitik Am 1. Februar 2005 trat das Zusatzprotokoll vom 16. Juni 2000 zum Abkommen mit der internationalen Atomenergieorganisation (IAEO) in Kraft, das der IAEO erlaubt, ihre Kontrolltätigkeit in der Schweiz im Rahmen des Atomsperrvertrags auszuweiten. Gegenüber Côte d'Ivoire (Elfenbeinküste), Sudan und der Demokratischen Republik Kongo (Kongo-Kinshasa) wurden Wirtschaftssanktionen verhängt. Die im Zusammenhang mit der Abwicklung des Oil-for-Food-Programms für Irak von der UNO eingesetzte unabhängige Untersuchungskommission hat im Herbst ihren Schlussbericht veröffentlicht.

Auf dem Gebiet der Exportrisikogarantie wurden Neugarantien für Exportaufträge im Gesamtbetrag von 1,7 Milliarden Franken erteilt. Im Oktober stimmten die eidgenössischen Räte der Weiterfinanzierung der Exportförderung für die Jahre 2006 und 2007 zu.

7.1

Exportkontroll- und Embargomassnahmen

7.1.1

Massnahmen zur Nichtweiterverbreitung von Gütern zur Herstellung von Massenvernichtungsund konventionellen Waffen

Im August hat der Iran nach fast einjährigen Verhandlungen mit der EU-3 (Deutschland, Frankreich und Grossbritannien) ein Angebot mit wirtschaftlichen Anreizen als zu wenig weitreichend zurückgewiesen und die Umwandlung von Natur-Uran in zur Anreicherung geeignetes Gas wieder aufgenommen.

Nach Einschätzung der EU und der USA gibt es genügend Gründe für die Annahme, dass der Iran mit seinem Nuklearprogramm militärische Ziele verfolgt. Die Situation hat sich dadurch zugespitzt, dass der IAEO-Gouverneursrat den Iran im September aufgefordert hat, auf alle der Anreicherung dienenden Aktivitäten zu verzichten sowie das IAEO-Zusatzprotokoll zu ratifizieren und umzusetzen; andernfalls müsse die Angelegenheit dem UNO-Sicherheitsrat vorgelegt werden. Der iranische Staatspräsident hat seinerseits damit gedroht, in diesem Fall die iranischen Erdöllieferungen einzuschränken.Am 18. Juli haben die USA und Indien eine enge Zusammenarbeit im zivilen Nuklearbereich vereinbart, was einer völligen Kehrtwende in der Non-Proliferationspolitik der USA gleichkommt. Weil Indien nicht bereit ist, sämtliche Kernanlagen IAEOInspektionen zu unterstellen und auf seine Kernwaffen zu verzichten, dürfen ihm aufgrund der im Rahmen des Atomsperrvertrages von 1968 und der NSG (Gruppe der Nuklearlieferländer) vereinbarten Regeln keine Nukleargüter geliefert werden. Etliche NSG-Mitglieder, aber auch Stimmen im amerikanischen Kongress haben dieses Vorgehen daher stark kritisiert. Auch die Schweiz hat Bedenken geäussert und auf die Präjudizwirkung und die Gefahren für das nukleare Nonproliferationsregime hingewiesen.

1749

7.1.1.1

Güterkontrollverordnung

Die Güterkontrollverordnung vom 25. Juni 1997 (GKV, SR 946.202.1) enthält in ihren Anhängen eine detaillierte Auflistung derjenigen Güter, deren Export durch die vier Exportkontrollregimes (Australiengruppe, Gruppe der Nuklearlieferländer, Raketentechnologie-Kontrollregime, Wassenaar-Vereinbarung) kontrolliert werden.

Die im Rahmen dieser Regimes beschlossenen Nachführungen der Listen werden regelmässig in die Anhänge der GKV übernommen. Vom 1. Oktober 2004 bis zum 30. September 2005 wurden gestützt auf die GKV die nachfolgend aufgeführten Ausfuhrgesuche bewilligt: Ausfuhrbewilligungen22 vom 1. Oktober 2004 bis 30. September 2005

Nuklearbereich: davon eigentliche Nukleargüter davon Dual-Use-Güter Dual-Use-Güter im Chemie- und Biologiewaffenbereich

Anzahl Gesuche

Wert Mio. Fr.

412 (89) (323)

178,1 (4,6) (173,5)

185

24,3

Dual-Use-Güter im Raketenbereich

22

133,7

Bereich konventionelle Waffen: davon Dual-Use-Güter davon besondere militärische Güter

604 (385) (219)

263,3 (220,6) (42,7)

Waffen (gemäss Anhang 5 GKV)23

120

2,9

22

2,5

1365

604,8

Sprengstoff (gemäss Anhang 5 Total

GKV)24

Dabei gilt es zu beachten, dass der weitaus grösste Teil der Exporte von kontrollierten Gütern nicht mittels Einzelbewilligungen, sondern im Rahmen von Generalausfuhrbewilligungen erfolgt ist. Die effektiven Exporte von kontrollierten Gütern sind daher auf ein Mehrfaches der in obiger Tabelle aufgeführten Werte zu veranschlagen. Per 30. September waren 225 Firmen im Besitz von Ordentlichen Generalausfuhrbewilligungen (OGB). Mit einer OGB kann während zwei Jahren unbeschränkt in die in Anhang 4 der GKV genannten 29 Länder (die an allen vier Exportkontrollregimes teilnehmen) ­ es handelt sich dabei um unsere wichtigsten Absatzmärkte ­ exportiert werden. Darüber hinaus verfügten per 30. September 11 Firmen über eine Ausserordentliche Generalausfuhrbewilligung (AGB). Mit einer AGB können kontrollierte Güter in Länder geliefert werden, die nicht zu dem in Anhang 4 der GKV aufgeführten Staatenkreis gehören. Zur Erlangung einer AGB müssen die gesuchstellenden Unternehmen eine zuverlässige firmeninterne Kontrolle über die Ausfuhr dieser Güter gewährleisten.

22 23 24

Gewisse Bewilligungen werden doppelt aufgeführt, da sie von zwei Exportkontrollregimes erfasst sind.

Waffen, deren Ausfuhr nur national (Waffengesetz vom 20. Juni 1997, SR 514.54), aber nicht international kontrolliert ist.

Sprengstoff, dessen Ausfuhr nur national (Sprengstoffgesetz vom 25. März 1977, SR 941.41), aber nicht international kontrolliert ist.

1750

Drei Ausfuhrgesuche für Dual-Use-Güter im Nuklear-, Biologiewaffen- bzw. im Bereich konventioneller Waffen im Wert von insgesamt 0,5 Millionen Franken wurden abgelehnt. In 51 Fällen haben entweder Exporteure dem seco die geplante Ausfuhr von nicht in den Anhängen der GKV aufgeführten Gütern, die aber gleichwohl für die Entwicklung, Herstellung oder Verwendung von Massenvernichtungswaffen oder deren Trägersysteme «bestimmt sind oder bestimmt sein könnten», gemeldet oder sind vom seco darüber unterrichtet worden (Art. 4 GKV). In 33 dieser Fälle bewilligte das seco die Ausfuhr, in 13 Fällen wurde der Export verweigert bzw. mittels Verfügung untersagt. In fünf Fällen wurden die Gesuche zurückgezogen.

In der Berichtsperiode mussten keine Widerhandlungen gegen das Güterkontrollgesetz bei der Bundesanwaltschaft angezeigt werden.

7.1.1.2

Chemikalienkontrollverordnung

Mit der Chemikalienkontrollverordnung vom 3. September 1997 (ChKV, SR 946.202.21) wird das Chemiewaffenübereinkommen (CWÜ) in der Schweiz umgesetzt. Dieses Abkommen wurde bis zum 11. November von 175 Staaten ratifiziert. Damit wurde gegenüber dem Vorjahr (165 Staaten) ein weiterer Schritt in Richtung der von der Schweiz unterstützten Bemühungen zur Erreichung der Universalität des CWÜ gemacht. Noch zählen einige Staaten des Nahen Ostens sowie Nordkorea nach wie vor nicht zu den Mitgliedern des CWÜ.

Vom 1. Oktober 2004 bis zum 30. September 2005 wurden auf der Grundlage der ChKV 32 Ausfuhrgesuche für Chemikalien im Wert von 4,1 Millionen Franken bewilligt. In derselben Zeitspanne wurden sieben Generalausfuhrbewilligungen (GAB) erteilt. Zurzeit besitzen elf Firmen eine solche Generalausfuhrbewilligung (GAB) für Lieferungen an Endverwender mit Sitz in einem Vertragsstaat des CWÜ.

In der Schweiz unterliegen rund 50 Unternehmen den Inspektionen der Organisation für das Verbot chemischer Waffen (OPCW) mit Sitz in Den Haag, wovon zehn Unternehmen sowie das Labor Spiez regelmässig kontrolliert werden. Bis am 31. Oktober fanden in der Schweiz sechs solche Inspektionen statt. Von den Meldepflichten gemäss CWÜ bezüglich Produktion, Lagerung, Verarbeitung, Import und Export sind in der Schweiz rund 50 Firmen betroffen.

7.1.1.3

Safeguardsverordnung

Am 1. Februar 2005 trat die Safeguardsverordnung vom 18. August 2004 in Kraft (SR 732.12). Sie bildet die rechtliche Grundlage für die Ratifikation des am 1. Februar in Kraft getretenen Zusatzprotokolls vom 16. Juni 2000 zum Abkommen über die Anwendung von Sicherungsmassnahmen zwischen der Schweiz und der Internationalen Atomenergieorganisation (IAEO) (SR 0.515.031.1). Das Zusatzprotokoll erlaubt der IAEO, ihre Kontrolltätigkeit im Rahmen des Atomsperrvertrages wesentlich auszuweiten. Damit sollen illegale Atomwaffenprogramme frühzeitig aufgedeckt werden können. Die Schweizer Kernanlagen werden durch das Zusatzprotokoll verstärkten Kontrollen durch die IAEO unterworfen. Ausserdem muss die Schweiz die Herstellung sowie die Ausfuhr bestimmter Ausrüstungsgüter für Nuklearanlagen periodisch der IAEO melden. Die IAEO kann Firmen, die solche Güter 1751

herstellen, durch Inspektionen überprüfen. Bisher fanden in der Schweiz noch keine Inspektionen in Anwendung des Zusatzprotokolls statt.

7.1.2

Embargomassnahmen

Die Schweiz hat gegenüber Côte d'Ivoire, dem Sudan und der Demokratischen Republik Kongo wirtschaftliche Zwangsmassnahmen ergriffen und damit entsprechende Beschlüsse des UNO-Sicherheitsrats umgesetzt. Alle drei Sanktionsregimes umfassen Rüstungsgüterembargos, die Sperrung von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen bestimmter Adressaten sowie Ein- und Durchreiseverbote für bestimmte Personen. Die Massnahmen gegenüber Liberia wurden durch Finanzsanktionen gegenüber dem ehemaligen Regime von Charles Taylor ergänzt. Die Einziehung gesperrter irakischer Vermögenswerte in Umsetzung der Resolution 1483 (2003) ist angelaufen; bisher wurden Irak rund 9 Millionen Franken zurückerstattet. Die unabhängige Untersuchungskommission zur Untersuchung der Unregelmässigkeiten bei der Abwicklung des Oil-for-FoodProgramms im Zusammenhang mit dem Sanktionsregime gegenüber dem Irak hat im Herbst ihren Schlussbericht veröffentlicht. Die Schweiz hat für ihre enge Zusammenarbeit mit der Kommission Anerkennung gefunden.

7.1.2.1

Embargomassnahmen der UNO

Der Bundesrat hat am 19. Januar 2005 die Verordnung über Massnahmen gegenüber Côte d'Ivoire (AS 2005 699; SR 946.231.13) verabschiedet. Sie sieht ein Rüstungsgüterembargo, die Sperrung von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen bestimmter natürlicher Personen, Unternehmen und Organisationen sowie ein Ein- und Durchreiseverbot für bestimmte natürliche Personen vor. Damit wird die UNOSicherheitsratsresolution 1572 (2004) umgesetzt. Die Sanktionen sollen dazu beitragen, das Waffenstillstandsabkommen und den Friedensprozess in Côte d'Ivoire durchzusetzen. Das zuständige Sanktionskomitee des Sicherheitsrats hat die Adressaten der Finanz- und Reiserestriktionen bis anhin nicht bekannt gegeben.

Ebenfalls am 19. Januar 2005 hat der Bundesrat eine Totalrevision der Verordnung über Massnahmen gegenüber Liberia (SR 946.231.16, vormals SR 946.208.1) beschlossen (AS 2005 313). Die neue Verordnung verlangt in Ausführung der Resolution 1532 (2004) des Sicherheitsrats, dass die Gelder und wirtschaftlichen Ressourcen, die sich im Eigentum oder unter Kontrolle von Charles Taylor und seiner Entourage befinden, blockiert werden müssen. Bisher wurden keine gesperrten Gelder gemeldet. Nach Vorgabe des zuständigen Komitees des Sicherheitsrats wurden die Anhänge 1 (Personen, gegen die sich die Finanzsanktionen richten) und 2 (Personen, gegen die sich die Reiserestriktionen richten) am 17. Mai und am 24. Juni erweitert bzw. bereinigt (AS 2005 2055 2893).

Anhang 2 der Verordnung über Massnahmen gegenüber Personen und Organisationen mit Verbindungen zu Usama bin Laden, der Gruppierung «Al-Qaïda» oder den Taliban (SR 946.203) wurde in der Berichtsperiode zweimal nachgeführt (AS 2005 1191, 3331). Die dort genannten Personen, Gruppen und Organisationen dürfen 1752

nicht mit Rüstungsgütern beliefert werden und ihre Gelder und wirtschaftlichen Ressourcen sind gesperrt. Die aufgelisteten natürlichen Personen dürfen weder in die Schweiz einreisen noch die Schweiz im Transit passieren.

Der Bundesrat hat am 25. Mai Sanktionen gegenüber dem Sudan beschlossen (AS 2005 2223). Die Verordnung über Massnahmen gegenüber Sudan (SR 946.231.18) setzt die Resolutionen 1556 (2004) und 1591 (2005) um, die der UNO-Sicherheitsrat als Reaktion auf den Konflikt und die Menschenrechtsverletzungen in Darfur erlassen hatte. Die Verordnung verbietet die Lieferung von Rüstungsgütern in den Sudan und sieht die Möglichkeit individueller Finanz- und Reiserestriktionen vor. Das zuständige Sanktionskomitee des Sicherheitsrats hat die Adressaten der Finanz- und Reisesanktionen bisher nicht bekannt gegeben.

Am 23. Juni wurde die Verordnung über Massnahmen gegenüber der Demokratischen Republik Kongo (SR 946.231.12) in Kraft gesetzt (AS 2005 2551). Die Verordnung führt die Resolutionen 1493 (2003) und 1596 (2005) aus, die der Sicherheitsrat infolge der Krise im Osten Kongos verabschiedet hatte. Die Verordnung statuiert ein Rüstungsgüterembargo sowie Finanz- und Reisebeschränkungen. Der Sanktionsausschuss des Sicherheitsrats für Kongo hat am 1. November eine Liste von 16 Adressaten der Finanz- und Reisesanktionen veröffentlicht. Die Namen wurden auf den 22. November in den Anhang der Verordnung aufgenommen (AS 2005 5041).

Der Anhang der Verordnung über Wirtschaftsmassnahmen gegenüber der Republik Irak (SR 946.206) ist am 18. August nach Vorgabe des zuständigen UNOSicherheitsratskomitees um sieben Personen erweitert worden (AS 2005 4325).

Aufgrund der Verordnung vom 18. Mai 2004 über die Einziehung eingefrorener irakischer Gelder und wirtschaftlicher Ressourcen und deren Überweisung an den Development Fund for Iraq (SR 946.206.1) wurden bisher Vermögenswerte im Umfang von rund 9 Millionen Franken eingezogen und an den Irak zurückerstattet.

Insgesamt wurden dem seco Gelder in der Höhe von rund 180 Millionen Franken gemeldet. Die im April 2004 auf Initiative von UNO-Generalsekretär Kofi Annan ins Leben gerufene unabhängige Untersuchungskommission («Independent Inquiry Committee», IIC) zur Abklärung der Korruptionsvorwürfe im Rahmen des Oil-forFood-Programms hat am 7 September bzw. 27 Oktober
ihren zweiteiligen Schlussbericht vorgelegt. Die Schweiz hat diese Untersuchung von Beginn an vollumfänglich unterstützt. Im Dezember 2004 hatte der Bundesrat das seco ermächtigt, dem IIC aufgrund des Embargogesetzes Amtshilfe zu gewähren. In diesem Rahmen wurden dem IIC umfangreiche Akten, darunter viele Bankdokumente, zur Verfügung gestellt. Ferner konnte das IIC in der Schweiz mit über 30 Vertretern von Banken, Ölhändlern und anderen Firmen Interviews durchführen. Die Untersuchungskommission verdankte in ihrem Schlussbericht die «ausserordentliche Unterstützung» der Schweiz, insbesondere der Eidgenössischen Bankenkommission und des seco. Die in den Berichten des IIC enthaltenen Informationen werden genau geprüft. Sollte es sich zeigen, dass sich Firmen in der Schweiz rechtswidrig verhalten haben, werden rechtliche Schritte gegenüber den Verantwortlichen eingeleitet.

Die Bundesanwaltschaft hat im Zusammenhang mit dem Oil-for-Food-Programm bereits erste Strafverfahren eröffnet.

Die Verordnung vom 8. Dezember 1997 über Massnahmen gegenüber Sierra Leone (SR 946.209) wurde unverändert weitergeführt.

1753

7.1.2.2

Embargomassnahmen der EU

Anhang 2 der Verordnung vom 19. März 2002 über Massnahmen gegenüber Simbabwe (SR 946.209.2) ist am 25. August angepasst worden (AS 2005 4325). Der Anhang listet die Personen auf, gegen die sich die Sperrung von Geldern und des Zahlungsverkehrs sowie das Verbot der Ein- und Durchreise richten. Die Verordnungen über Massnahmen gegenüber dem ehemaligen Jugoslawien (SR 946.207) sowie gegenüber Myanmar (SR 946.208.2) wurden unverändert weitergeführt.

7.1.3

Massnahmen gegen Konfliktdiamanten

Gemäss Verordnung vom 29. November 2002 über den internationalen Handel mit Rohdiamanten (Diamantenverordnung, SR 946.231.11) sind seit 1. Januar 2003 Import, Export sowie Ein- und Auslagerung aus Zolllagern von Rohdiamanten nur gestattet, wenn diese von einem fälschungssicheren Zertifikat begleitet sind. Der Handel mit Rohdiamanten ist nur noch mit Ländern möglich, die sich ebenfalls am Zertifizierungssystem des sog. Kimberley-Prozesses beteiligen. Mit diesem Zertifizierungssystem soll verhindert werden, dass «Konfliktdiamanten» (Rohdiamanten, welche Rebellengruppen als Finanzquelle dienen) auf die legalen Märkte gelangen.

Bis am 31. Oktober sind 44 Staaten sowie die Europäische Gemeinschaft dem internationalen Zertifizierungssystem für Rohdiamanten beigetreten. Wegen der weiterhin instabilen Lage in Côte d'Ivoire hat die dortige Regierung die seit 2002 geltende Suspendierung aller Rohdiamantenexporte aufrechterhalten. Dadurch soll sichergestellt werden, dass im von Rebellen kontrollierten Norden geförderte Diamanten nicht in den Kimberley-Kreislauf geschleust werden. 2006 wird unter der Präsidentschaft Botswanas erstmals eine umfassende Überprüfung des Zertifizierungssystems durchgeführt werden. Dabei soll die Funktionstüchtigkeit des Zertifizierungssystems geprüft und über seine Weiterführung diskutiert werden.

Die Schweiz hat zwischen dem 1. Oktober 2004 und dem 30. September 2005 1083 Zertifikate für Rohdiamanten ausgestellt. In derselben Periode wurden Rohdiamanten im Wert von 1,8 Milliarden Franken (12 Mio. Karat) importiert bzw. in Zolllager eingelagert und solche im Wert von 2,8 Milliarden Franken (13 Mio. Karat) exportiert bzw. aus Zolllagern ausgelagert.

7.2

ERG, IRG, Exportfinanzierung, Umschuldung

Die Exportrisikogarantie (ERG) hat Neugarantien für Exportaufträge im Gesamtbetrag von rund 1,7 Milliarden Franken erteilt; das Gesamtengagement erreicht rund 8,3 Milliarden Franken. Die grösste Nachfrage bestand für Lieferungen in die Türkei und nach Russland. Im Rahmen der Revision der Exportrisikogarantie (ERG) hat das Parlament im Dezember das Bundesgesetz über die Schweizerische Exportrisikoversicherung (SERV) angenommen.

1754

7.2.1

Exportrisikogarantie

Die Nachfrage nach Garantien hat sich im Vergleich zum Vorjahr erneut reduziert.

Insgesamt wurden Neugarantien für Exportaufträge von rund 1,7 Milliarden Franken (Vorjahr: 2,3 Mrd. Fr.) genehmigt. Die grösste Nachfrage bestand für Lieferungen in die Türkei sowie nach Russland. Auf diese zwei Länder entfielen volumenmässig insgesamt etwa 40 Prozent aller Neugarantien. Die höchsten Garantien wurden 2005 für ein Druckereiprojekt nach Russland im Lieferwert von 206 Millionen Franken bzw. für eine Textilmaschinen-Lieferung in die Türkei im Lieferwert von 51 Millionen Franken gewährt. Das Gesamtengagement hat sich gegenüber dem Vorjahr weiter reduziert und erreicht insgesamt rund 8,3 Milliarden Franken brutto. Mehr als die Hälfte des Engagements entfällt auf die fünf Importländer Türkei, Bahrain, Iran, China und Mexiko.

Im Berichtsjahr hat die ERG Entschädigungen im Umfang von rund 25 Millionen Franken (Vorjahr: 9 Mio. Fr.) an Exporteure und Banken ausbezahlt. Beim Bestehen von bilateralen Umschuldungsabkommen, wie z.B. mit Pakistan, fliessen die ausbezahlten Mittel wieder an die ERG zurück und werden bis dahin verzinst.

Es wurden keine neuen Rückversicherungsrahmenverträge abgeschlossen; die bestehenden neun Abkommen (mit Deutschland, Frankreich, Österreich, Italien, Spanien, Schweden, der Tschechischen Republik, Polen und den Niederlanden) haben sich bewährt; die seit 2001 auf der Basis dieser Abkommen vereinbarten 8 Transaktionen (Rückversicherungen) erlauben es dem Exporteur, auch die ausländischen Zulieferungen aus dem jeweiligen Land bei seiner Exportrisikoagentur zu versichern.

7.2.2

Investitionsrisikogarantie

Im Berichtsjahr wurde eine neue Investitionsgarantie erteilt, womit per Jahresende zwei Garantien im Gesamtwert von 8 Millionen Franken für Investitionen in Ghana und Indien ausstehend waren. Die Rückstellungen betragen rund 31,8 Millionen Franken.

7.2.3

Exportfinanzierung

Die Arbeiten zur Anpassung des Exportkreditarrangements der OECD an die Marktgegebenheiten wurden fortgeführt. So wurden die unter bestimmten Voraussetzungen anwendbaren flexiblen Zahlungsbedingungen für Projektfinanzierungen und strukturierte Finanzierungen in das Arrangement integriert. Verbunden damit ist eine Neuordnung der Regeln über Zahlungsprofile, z.B. der mittleren gewogenen Kreditlaufzeit. Damit ist es gelungen, die notwendigen Änderungen bei den Rückzahlungsbedingungen für die unterschiedlichen Finanzierungsarten des mittel- und langfristigen Geschäfts festzulegen. Ein von der EU vorgeschlagenes Sektorabkommen zu erneuerbarer Energie und Wasserprojekten, welches eine Verlängerung der Kreditrückzahlungsfrist vorsieht, wurde für eine zweijährige Probezeit ins Exportkreditarrangements aufgenommen. Die Bestandesaufnahme über die von Exportkreditagenturen angewandten unterschiedlichen Systeme zur Risikoeinschätzung und Prämienberechnung der privaten Käuferrisiken konnte zum Abschluss gebracht werden. Auf dieser Grundlage sollen Vorschläge zur Risikoeinschätzung und Prä1755

mienberechnung von privaten Käufern erarbeitet werden mit dem Ziel, mittelfristig auch in diesem Bereich die Prämien zu harmonisieren.

In der Exportkreditgruppe der OECD wurden die Diskussionen über die Korruptionsbekämpfung im Hinblick auf die Überarbeitung der aus dem Jahre 2000 stammenden Antikorruptions-Erklärung weitergeführt. Dabei wurden die Empfehlungen berücksichtigt, welche an Länder, darunter die Schweiz, im Rahmen der Überprüfung der Umsetzung der OECD-Anti-Korruptionskonvention (SR 0.311.21) ergangen waren und Exportkredite betrafen (vgl. Ziff. 3.1.3.3 des Berichts 2004). Des Weitern wurden erste Diskussionen bezüglich der auf 2006 geplanten Überarbeitung der Umweltrichtlinien geführt.

Im Herbst fand ein Informationstreffen der Teilnehmer am Exportkreditarrangement und der Exportkreditgruppe mit Organisationen der Zivilgesellschaft statt. Daran beteiligten sich mehrere Nichtregierungsorganisationen und Wirtschaftsverbände.

Zur Förderung des Informationsaustausches mit Nicht-Mitgliedern wurden erste Treffen mit Ländern, welche über Exportkreditagenturen verfügen, veranstaltet. Zu diesen Ländern gehören Bulgarien, China, Indien, Rumänien und Südafrika. Brasilien ist bereits im Rahmen der Verhandlungen über ein Flugzeug-Sektorabkommen am Arrangement beteiligt.

7.2.4

Umschuldungen

Die Schweiz ist an den folgenden im Pariser Klub vereinbarten multilateralen Umschuldungen beteiligt: Um den von der Tsunami-Katastrophe von Ende Dezember 2004 betroffenen Staaten die Verwendung ihrer finanziellen Ressourcen für die rasche Behebung der Schäden zu ermöglichen, wurde für den im Berichtsjahr fälligen Schuldendienst ein Schuldenmoratorium beschlossen. In der Folge restrukturierten die Schweiz und Indonesien Zahlungen in der Höhe von 40 Millionen Franken. Dieser Betrag ist neu zwischen Ende 2006 und 2009 zu amortisieren.

Von den vier seit Dezember 2004 (teil)entschuldeten HIPC-Ländern Honduras, Republik Kongo (Kongo-Brazzaville), Ruanda und Sambia hat die Schweiz nur Forderungen gegenüber den beiden erstgenannten. Im Fall der Republik Kongo, welche am Anfang des HIPC-Prozesses steht, wurde eine Schuldenreduktion um 67 Prozent vereinbart; nach erfolgreichem Abschluss des Prozesses ist ein vollständiger Schuldenerlass vorgesehen. Gegenüber Honduras dürfte das schweizerische Guthaben aufgrund einer Schulden-Tragfähigkeitsanalyse nach Unterzeichnung des bilateralen Abkommens im Jahr 2006 von knapp 9 auf etwas über 2 Millionen Franken reduziert werden.

Auf Vorschlag der G8-Staaten gewährte der Pariser Klub Nigeria eine umfassende Schuldenbehandlung: Von den insgesamt 30 Milliarden Dollar Forderungen gegenüber Nigeria sollen rund 60 Prozent erlassen werden; der Rest muss in Raten bis Mitte 2006 zurückbezahlt werden. Danach wäre Nigeria gegenüber den Mitgliedern des Pariser Klubs schuldenfrei. Bei Gesamtforderungen von rund 240 Millionen Franken erhielte die Schweiz 97 Millionen Franken zurückerstattet.

Aufgrund der günstigen Marktsituation beantragten mehrere Schuldner des Pariser Klubs (Polen, Russland, Peru) vorzeitige Schuldentilgung zum Nennwert. In der Folge zahlte Polen der Schweiz die gesamten noch ausstehenden Schulden aus 1756

einem bilateralen Schuldenkonsolidierungsabkommen von 1992 ­ rund 320 Millionen Franken ­ zurück.

7.3

Exportförderung, Standortpromotion und Tourismus

Die Exportförderungsorganisation «Osec Business Network Switzerland», das Standortpromotionsinstrument «Standort: Schweiz» und die Tourismusförderungsinstitution «Schweiz Tourismus» leisten einen wichtigen Beitrag zu einem nachhaltigen Wirtschaftswachstum in der Schweiz.

7.3.1

Exportförderung

Osec Business Network Switzerland (Osec) unterstützt im Auftrag des seco schweizerische und liechtensteinische Unternehmen, insbesondere KMU, bei der Wahrnehmung bestehender und beim Aufbau neuer Exporttätigkeiten im Ausland. In Ergänzung zur privaten Initiative vermittelt Osec den Unternehmen dabei allgemeine Information über Märkte, Branchen und aussenwirtschaftlich relevante Themen und bietet Erstberatung bei Fragen rund um den Export sowie Marketingunterstützung im Ausland (Messebeteiligungen) an.

Grundlage für die staatliche Exportförderung ist das Exportförderungsgesetz vom 6. Oktober 2000 (SR 946.14). Mit dem Bundesbeschluss vom 25. September 2003 über die Finanzierung der Exportförderung für die Jahre 2004­2007 (BBl 2003 6901) hat das Parlament den Exportförderungskredit vorerst bis Ende 2005 befristet und gleichzeitig den Bundesrat beauftragt, die Umsetzung des Exportförderungsgesetzes einer Evaluation zu unterziehen und mindestens drei alternative Strategiemodelle zu erarbeiten. Die Evaluation der Exportförderung wurde der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) übertragen.

Das Parlament hat im Berichtsjahr über den Antrag des Bundesrates zur Weiterfinanzierung der Exportförderung für die Jahre 2006 und 2007 beraten (vgl. Botschaft vom 23. Febr. 2005 über die Finanzierung der Exportförderung für die Jahre 2006 und 2007, BBl 2005 2381). Positiv beurteilt wurden dabei insbesondere die durch das seco, das EDA und die Osec noch während der laufenden Evaluationen eingeleiteten Verbesserungsmassnahmen in der Exportförderung. Schwerpunkte bildeten diesbezüglich der Kundennutzen, die Subsidiarität gegenüber privaten Leistungsanbietern und die Netzwerkkoordination bei der Mandatsausübung von Osec. Beide Räte sprachen sich denn auch deutlich für die Weiterfinanzierung der Exportförderung aus (Bundesbeschluss vom 4. Okt. 2005 über die Finanzierung der Exportförderung für die Jahre 2006 und 2007, BBl 2005 5997).

In der nächsten Finanzierungsperiode soll dieser Weg konsequent weiterverfolgt werden. Besonders in den Bereichen Kundennutzen und Koordination werden weitere Verbesserungen angestrebt. Dazu sollen u.a. die direkten Steuerungsmöglichkeiten von Osec im EDA-Aussennetz der Exportförderung ausgebaut und die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Bundesinstrumenten, aber auch mit

1757

privaten Akteuren in der Export- und Aussenwirtschaftsförderung weiter verstärkt werden.

7.3.2

Standortpromotion

«Standort: Schweiz», die Standortpromotion des Bundes, bietet für potenzielle Investoren Informationen über den Unternehmensstandort Schweiz und dient als Plattform für kantonale und überkantonale Wirtschaftsförderer. «Standort: Schweiz» ist in Europa und Nordamerika mit Aussenstellen aktiv, während in Asien das Programm in Japan (mit Aussenstelle) und China im Aufbau begriffen ist. Im Berichtsjahr wurden insgesamt 27 Investorenanlässe, 15 Messe- und Konferenzbeteiligungen, zwei Journalistenreisen und Präsentationen in über 15 Städten weltweit durchgeführt. 2004 haben die Standortpromotionen insgesamt 526 Neuansiedlungen (+ 18 % gegenüber dem Vorjahr) und dadurch die Schaffung von 2289 neuen Stellen (+ 9 %) begleitet.

Die Gesetzesgrundlage von «Standort: Schweiz» ist der Bundesbeschluss vom 6. Oktober 1995 zur Förderung der Informationen über den Unternehmensstandort Schweiz (SR 951.972). Dieser läuft Ende Februar 2006 aus.

Im Berichtsjahr beriet das Parlament die Botschaft vom 17. November 2004 zum Bundesgesetz zur Förderung der Information über den Unternehmensstandort Schweiz (BBl 2004 7235), mit welcher Weiterführung und Stärkung von «Standort: Schweiz» mit einem jährlichen Zahlungsrahmen von 4,9 Millionen Franken für 2006­2007 beantragt wird. Damit sollen die bisher geleistete Aufbauarbeit weitergeführt, die Bearbeitung angestammter Märkte gestärkt, wichtige Zukunftsmärkte neu bearbeitet, ein elektronisches Projekt- und ein Qualitätsmanagement eingeführt, die Marktbeobachtung intensiviert und die Wirkungsmessung weiterentwickelt werden.

Die Finanzierung des Programms ist zeitlich beschränkt, um nicht einer Neuausrichtung der Landeswerbung vorzugreifen. Diese hat der Bundesrat durch die Annahme von zwei parlamentarischen Postulaten (04.3199 WAK-S «Koordination der Landeswerbung»; 04.3434 WAK-N «Konzept für eine koordinierte Landeswerbung der Schweiz») eingeleitet.

7.3.3

Tourismus

Der internationale Tourismus stand zu Beginn des Berichtsjahres im Banne der Naturkatastrophe in Südostasien, wo der Tsunami unzählige Menschenopfer forderte, unter denen sich Touristinnen und Touristen aus aller Welt befanden. Er zerstörte wichtige Tourismusinfrastrukturen, vor allem in Indonesien, Thailand und Sri Lanka ­ Länder, welche wirtschaftlich zu einem erheblichen Teil von der Tourismuswirtschaft abhängen. Trotz dieser Katastrophen nahmen die internationalen Touristenströme mit rund 4 Prozent weltweit relativ stark zu. Der Schweizer Tourismus konnte von dieser Dynamik profitieren. Die Exporteinnahmen aus dem internationalen Tourismus stiegen um beachtliche 6 Prozent. Die Nachfrage aus dem Hauptmarkt Deutschland wurde zwar wegen der getrübten Konsumentenstimmung gebremst. Die Zahl der Übernachtungen von Touristen aus China, Japan und Osteuropa stieg aber deutlich an. Namentlich die Vereinbarung vom 15. Juni 2004 zwischen der Volksrepublik China und der Schweiz über Gruppenreisen 1758

(SR 0.935.222.49) wirkte sich positiv auf den Tourismus aus. Die Besucherzahlen aus China haben sich gegenüber dem Vorjahr fast verdoppelt. Die Auswirkungen des Hochwassers, das im August auch verschiedene Touristenorte der Schweiz in Mitleidenschaft zog, erwies sich als begrenzt.

Im multilateralen Bereich führte die Schweiz im Jahr 2005 weiterhin den Vorsitz der Europakommission der Weltorganisation für Tourismus und des Tourismusausschusses der OECD. Sie organisierte im Mai eine Tagung über die Zukunft des europäischen Städtetourismus. Eine wichtige Aufgabe bestand in der Reorganisation des Tourismusausschusses. Die Schweiz setzte sich für die Eingliederung der tourismuspolitischen Aktivitäten in das «Center for Enterpreneurship, Small and Medium Enterprises and Local Development» ein. Sie wirkte an der Gestaltung des neuen, auf die Bedürfnisse der entwickelten Tourismusländer ausgerichteten Arbeitsprogramms mit und beteiligte sich an dessen Finanzierung. Der Tourismusausschuss der OECD wird sich im Rahmen eines Mehrjahresprogramms in erster Linie mit der Bewältigung des Strukturwandels in traditionellen Tourismusökonomien und den dafür notwendigen tourismuspolitischen Anstrengungen zu befassen haben.

1759

8

Beilagen

8.1

Beilagen 8.1.1­8.1.2 Teil I:

1760

Beilagen nach Artikel 10 Absatz 1 des Aussenwirtschaftsgesetzes (zur Kenntnisnahme)

8.1.1

Finanzielles Engagement der Schweiz 2005 gegenüber den multilateralen Entwicklungsbanken

Zahlungen der Schweiz an die Weltbank (in Millionen Franken)

Institutionelle Verpflichtungen IBRD Kapitalanteil IFC Kapitalanteil MIGA Kapitalanteil IDA Beiträge Spezielle Initiativen und Kofinanzierungen Global Environment Facility1 Global Fund for Aids, Tuberculosis and Malaria1 Highly Indebted Poor Countries Initiative World Bank Institute Kofinanzierung anderer Programme2 Konsulentenfonds und Secondments2 IFC Partnerschaften2 Gesamtzahlungen der Schweiz 1 2

2004

2005

147,0 0 0 0 147,0

153,0 0 0 0 153,8

64,7 24,8 5,9 5,3 2,0 19,6 0,3 6,8

65,0 22,7 5,0 0,0 0,0 17,4 2,7 17,2

211,7

218,0

Fonds werden von der Weltbank verwaltet.

Quelle: Weltbank; Zahlen betreffen Fiskaljahr 2003/04 bzw. Fiskaljahr 2004/05.

Zahlungen der Schweiz an die Afrikanische Entwicklungsbank (in Millionen Franken)

Institutionelle Verpflichtungen AfDB Kapitalanteil AfDF Beiträge Spezielle Initiativen und Kofinanzierungen Partnerschaften und Kofinanzierungen Konsulentenfonds und Secondments Gesamtzahlungen der Schweiz

2004

2005

46,7 1,7 45,0

43,7 1,7 42,0

0,5 0,0 0,5

0,0 0,0 0,0

47,2

43,7

1761

Zahlungen der Schweiz an die Asiatische Entwicklungsbank (in Millionen Franken)

Institutionelle Verpflichtungen ADB Kapitalanteil ADF Beiträge Spezielle Initiativen und Kofinanzierungen Partnerschaften und Kofinanzierungen Konsulentenfonds und Secondments Gesamtzahlungen der Schweiz

2004

2005

17,8 0,4 17,3

17,1 0,4 16,7

0,0 0,0 0,0

0,0 0,0 0,0

17,8

17,1

Zahlungen der Schweiz an die Interamerikanische Entwicklungsbank (in Millionen Franken) 2004

2005

Institutionelle Verpflichtungen IDB Kapitalanteil IIC Kapitalanteil FSO Beiträge

5,2 0,5 1,2 3,4

4,4 0,0 1,2 3,2

Spezielle Initiativen und Kofinanzierungen Beiträge an den MIF Partnerschaften und Kofinanzierungen Konsulentenfonds und Secondments

0,0 0,0 0,0 0.0

0,0 0,0 0,0 0,0

Gesamtzahlungen der Schweiz

5,2

4,4

Zahlungen der Schweiz an die Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (in Millionen Franken) 2004

2005

9,6 9,6

9,9 9,9

Spezielle Initiativen und Kofinanzierungen Partnerschaften und Kofinanzierungen Konsulentenfonds und Secondments

19,9 18,0 1,9

15,7 14,7 1,0

Gesamtzahlungen der Schweiz

29,5

25,6

Institutionelle Verpflichtungen EBRD Kapitalanteil

1762

8.1.2

Bewilligungspflichtige Versandkontrollen in der Schweiz im Auftrag ausländischer Staaten

Die im Zusammenhang mit dem WTO-Übereinkommen über Kontrollen vor dem Versand (SR 0.632.20, Anhang 1A.10) erlassene Verordnung vom 17. Mai 1995 über die Durchführung von Versandkontrollen (SR 946.202.8) regelt die Zulassung, Durchführung und Überwachung solcher Kontrollen (v.a. Überprüfung der Qualität, der Menge und des Preises) im Auftrag ausländischer Staaten durch spezialisierte Versandkontrollgesellschaften in der Schweiz. Solche Gesellschaften benötigen pro Auftragsland eine Bewilligung des EVD.

Nach Artikel 15 der Verordnung ist jährlich eine Liste zu veröffentlichen, in welcher die Versandkontrollstellen, die über eine Bewilligung zur Vornahme von Versandkontrollen in der Schweiz verfügen, sowie die Länder, auf die sich die Bewilligung bezieht, aufgeführt sind.

Zurzeit verfügen fünf Kontrollgesellschaften über solche Bewilligungen. Es sind dies die Société Générale de Surveillance S.A. in Genf (SGS), die Cotecna Inspection S.A. in Genf (Cotecna), das Bureau Véritas/BIVAC (Switzerland) AG in Weiningen (Véritas), die Inspectorate (Suisse) S.A. in Prilly (Inspectorate) sowie die Intertek Testing Services Switzerland Ltd in Attiswil (ITS). Die entsprechenden Bewilligungen beziehen sich auf 35 Staaten, von denen vier nicht der WTO angehören. Nachfolgend sind die betreffenden Staaten und Versandkontrollstellen in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet25; Stichdatum ist der 1. Dezember 200526.

Land und WTO-Status (*) = Nichtmitglied

Kontrollstelle(n)

Bewilligung gültig seit:

Angola Bangladesh Benin Bolivien Burkina Faso Burundi Côte d'Ivoire Djibouti Ecuador

Véritas ITS Véritas Inspectorate Cotecna SGS Véritas Cotecna SGS Cotecna Véritas ITS ITS SGS SGS

28.02.2002 07.06.2000 21.06.2000 01.09.1996 10.08.2004 01.09.1996 15.03.2000 15.08.1996 01.09.1996 01.09.1996 01.09.1996 27.03.2001 15.02.2001 12.09.2003 09.04.2003

Georgien Haiti Indonesien

25 26

Auf der Liste können auch Bewilligungen aufgeführt sein für Kontrollmandate, die sistiert, aber nicht beendet sind, und die somit wieder operabel werden können.

Diese Liste findet sich auch auf der Internetseite: http://www.seco.admin.ch/imperia/md/ content/aussenwirtschaft/grundlagen/versandkontroll_laenderliste.pdf.

1763

Land und WTO-Status (*) = Nichtmitglied

Kontrollstelle(n)

Bewilligung gültig seit:

Iran (*)

SGS Véritas ITS SGS SGS Cotecna Véritas SGS Véritas SGS ITS Cotecna SGS SGS ITS Cotecna SGS ITS Cotecna Cotecna SGS Cotecna Véritas ITS ITS SGS Véritas

01.03.2000 06.03.2001 02.12.2002 28.09.2000 01.09.1996 15.08.1996 21.06.2000 08.12.1997 08.12.1997 16.04.2003 22.08.2003 03.10.2003 01.09.1996 02.11.2000 27.03.2001 08.12.1997 01.09.1999 02.12.2002 22.08.2001 18.02.1999 01.04.1999 01.09.1996 02.01.2004 27.03.2001 07.06.2000 10.04.2001 02.01.2004

Kambodscha Kamerun Komoren (*) Kongo (Brazzaville) Kongo (Kinshasa) Liberia (*) Madagaskar Malawi Mali Mauretanien Moldau Mosambik Niger Nigeria Ruanda Senegal Tansania (ohne Sansibar) Tansania (nur Sansibar) Togo Tschad Uganda Usbekistan (*) Zentralafrikanische Republik

1764

8.2

Beilagen 8.2.1­8.2.3 Teil II:

Beilagen nach Artikel 10 Absatz 3 des Aussenwirtschaftsgesetzes (zur Genehmigung)

1765

1766