Bundesgesetz über die Änderung des Bundesbeschlusses über die Unterstützung des Strukturwandels im ländlichen Raum

Entwurf

vom ...

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 16. November 20051, beschliesst: I Der Bundesbeschluss vom 21. März 19972 über die Unterstützung des Strukturwandels im ländlichen Raum wird wie folgt geändert: Titel

Bundesgesetz über die Unterstützung des Strukturwandels im ländlichen Raum Art. 8 Abs. 2 2

Sie dürfen 74 Mio. Franken nicht übersteigen.

Art. 10 Abs. 1 und 2bis (neu) 1 Dieser Beschluss3 ist allgemeinverbindlich; er untersteht dem fakultativen Referendum.

2bis Die Geltungsdauer dieses Bundesgesetzes wird bis am 31. Dezember 2008 verlängert.

II 1

Dieses Gesetz untersteht dem fakultativen Referendum.

2

Der Bundesrat bestimmt das Inkrafttreten.

1 2 3

BBl 2006 231 SR 901.3 Heute: Bundesgesetz (Art. 163 Abs. 1 der Bundesverfassung; SR 101)

2005-2844

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Änderung des Bundesbeschlusses über die Unterstützung des Strukturwandels im ländlichen Raum. BG

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