Flugfeld Langenthal Plangenehmigung für eine Hartbelagpiste Mit Verfügung vom 20. April 2006 hat das Bundesamt für Zivilluftfahrt das vom Aero-Club der Schweiz, Regionalverband Langenthal, eingereichte Projekt für den Bau einer Hartbelagpiste genehmigt.

Standort: Parzelle Nr. 126, Gemeinde Bleienbach Der Genehmigungsentscheid, die Gesuchsunterlagen mit Bericht über die Umweltverträglichkeit sowie die Stellungnahmen der Umweltfachstellen können während der Beschwerdefrist bei der Gemeindeverwaltung Bleienbach, 3368 Bleienbach, zu den ordentlichen Bürozeiten eingesehen werden.

Der vollständige Wortlaut des Bauentscheids kann ausserdem beim Bundesamt für Zivilluftfahrt, Telefon 031 323 37 14, bezogen werden.

Gegen diese Verfügung oder gegen Teile davon kann innert 30 Tagen bei der Rekurskommission für Infrastruktur und Umwelt, Schwarztorstrasse 59, Postfach 336, 3000 Bern 14, Verwaltungsbeschwerde erhoben werden. Die Beschwerdefrist beginnt bei persönlicher Eröffnung an die Parteien an dem auf die Eröffnung folgenden Tag, bei Publikation in einem amtlichen Blatt an dem auf die Publikation folgenden Tag zu laufen. Die Beschwerdefrist steht still vom siebten Tag vor Ostern bis und mit dem siebten Tag nach Ostern.

Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift der Beschwerdeführer zu enthalten. Die angefochtene Verfügung und die als Beweismittel angerufenen Urkunden sind beizulegen, soweit die Beschwerdeführer sie in Händen haben.

Ferner ist die Vollmacht einer allfälligen Vertreterin oder eines allfälligen Vertreters beizulegen.

25. April 2006

4016

Bundesamt für Zivilluftfahrt

2006-1073