Entscheid im Widerspruchsverfahren Nr. 7627 Widersprechende/r Grünenthal GmbH, DE-52078 Aachen, CH-Marke Nr. 508 582 «AMOSIP» gegen Widerspruchsgegner/in Rottapharm S.r.l., IT-20052 Monza (MI), IR-Marke Nr. 842 237 «ARMOLIP» Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 26. Juli 2006 folgendes verfügt: 1.

Die Widerspruchsgegnerin wird vom Verfahren ausgeschlossen.

2.

Der Widerspruch Nr. 7627 wird gutgeheissen.

3.

Der internationalen Registrierung Nr. 842 237 «ARMOLIP» wird der Schutz in der Schweiz für die Waren «Produits pharmaceutiques» der Klasse 5 definitiv verweigert.

4.

Die Widerspruchsgebühr von 800 Franken verbleibt dem Institut.

5.

Die Widerspruchsgegnerin hat der Widersprechenden eine Parteientschädigung von 1800 Franken (inkl. Ersatz der Widerspruchsgebühr) zu bezahlen.

6.

Diese Verfügung wird der Widersprechenden schriftlich, der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt eröffnet.

Rechtsmittel Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach ihrer Eröffnung bei der Rekurskommission für geistiges Eigentum, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist in dreifacher Ausfertigung mit Kopie der vorliegenden Verfügung einzureichen.

26. Juli 2006

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

2006-2077

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