Entscheid im Widerspruchsverfahren Nr. 7618­7619 Widersprechende Estée Lauder Cosmetics Ltd., 161 Commander Boulevard, CA-Agincourt (Ontario), CH-Marke Nr. 280 236 «ESTEE» und CH-Marke Nr.

526 082 «ESTEE LAUDER DERMSOLUTIONS» gegen Widerspruchsgegnerin Gowoonsesang Cosmetics, 4th FL., Jinyoung Bldg., 201-4, Nonhyun-Dong, Kangnam-Ku, KR-Seoul, CH-Marke Nr. 531 275 «Dr.esthé» (fig.)

Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 2. November 2005 folgendes verfügt: 1.

Die Widerspruchsgegnerin wird vom Verfahren ausgeschlossen.

2.

Die Widersprüche Nr. 7618­7619 werden gutgeheissen.

3.

Die CH-Marke Nr. 531 275 «Dr.esthé» (fig.) wird nach Rechtskraft dieser Verfügung im Umfang des Widerspruchs, nämlich für 3: Savons; parfumerie, huiles essentielles, cosmétiques, lotions pour les cheveux; dentifrices.

gelöscht.

4.

Die Widerspruchsgebühren von 1600 Franken verbleiben dem Institut.

5.

Die Widerspruchsgegnerin hat der Widersprechenden eine Parteientschädigung von 3100 Franken (inkl. Ersatz der Widerspruchsgebühren) zu bezahlen.

6.

Dieser Entscheid wird der Widersprechenden schriftlich, der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt eröffnet.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach ihrer Eröffnung bei der Rekurskommission für geistiges Eigentum, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist in dreifacher Ausfertigung mit Kopie der vorliegenden Verfügung einzureichen.

2. November 2005

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

2464

2006-0525