Bundeskanzlei Verträge der Kantone unter sich Vereinbarung zwischen den Kantonen Bern und Solothurn über die Autobahnpolizei auf der A5 zwischen Biel und Luterbach Mit Schreiben vom 11. Januar 2006 hat die Staatskanzlei des Kantons Solothurn dem Bund die Vereinbarung zwischen den Kantonen Bern und Solothurn über die Autobahnpolizei auf der A5 zwischen Biel und Luterbach im Sinne von Artikel 48 Absatz 3 der Bundesverfassung zur Kenntnis gebracht.

Die Vertragsunterlagen können eingesehen werden bei: Kanton Solothurn, Staatskanzlei, Regierungsdienste, Rathaus/Barfüssergasse 24, 4509 Solothurn Telefon 032 627 20 21; Fax 032 627 29 94 Für weitere Informationen siehe Merkblatt für das Verfahren betreffend Mitteilung und Überprüfung von Verträgen der Kantone unter sich und mit dem Ausland: (http://www.admin.ch/ch/d/bk/recht/genehmigung_kantonaler_erlasse/Merkblatt.html) Die an der Vereinbarung nicht beteiligten Kantone (Drittkantone) werden gebeten, allfällige Einwände bei den Vertragskantonen anzumelden.

31. Januar 2006

2006-0167

Bundeskanzlei

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