02.468 Parlamentarische Initiative Nationalrat (Christlichdemokratische Fraktion) Postorganisationsgesetz. Änderung Bericht der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrates vom 13. Februar 2006

Sehr geehrter Herr Präsident Sehr geehrte Damen und Herren Mit diesem Bericht unterbreiten wir Ihnen den Entwurf zu einer Änderung des Bundesgesetzes vom 30. April 1997 über die Organisation der Postunternehmung des Bundes (Postorganisationsgesetz, POG; SR 783.1). Gleichzeitig erhält der Bundesrat Gelegenheit zur Stellungnahme.

Die Kommission beantragt mit 14 zu 10 Stimmen, dem beiliegenden Entwurf zuzustimmen.

Die Minderheit der Kommission (Theiler, Bezzola, Bignasca, Binder, Fattebert, Hegetschweiler, Laubacher, Schenk, Schwander, Weigelt) beantragt, auf den Entwurf nicht einzutreten.

13. Februar 2006

Im Namen der Kommission Der Präsident: Franz Brun

2006-0706

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Übersicht Am 12. Dezember 2002 reichte die Christlichdemokratische Fraktion (C) eine parlamentarische Initiative in der Form des ausgearbeiteten Entwurfs ein.

Die Post soll gesetzlich verpflichtet werden, in ihrer Organisation und in Bezug auf ihre Produktionsstruktur der regionalen Vielfalt des Landes Rechnung zu tragen.

Damit sollen dezentrale Betriebsstrukturen und nicht zuletzt Arbeits- und Ausbildungsplätze der Post in den verschiedenen Regionen des Landes aufrechterhalten werden.

Der Nationalrat hat der Initiative am 18. Dezember 2003, im Rahmen einer breiten Debatte zur Entwicklung der Schweizer Post im Allgemeinen und zum Projekt REMA im Besonderen, mit 89 zu 78 Stimmen Folge gegeben und die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrates beauftragt, eine Vorlage auszuarbeiten. Die Kommission hat am 28. Juni 2004 beschlossen, den Bundesrat mit der Durchführung einer Vernehmlassung bei den Kantonen und den Sozialpartnern zum Entwurf für eine neue Bestimmung im Postorganisationsgesetz zu beauftragen.

Nach Auswertung der Vernehmlassungsergebnisse verabschiedete die Kommission an ihrer Sitzung vom 13. Februar 2006 den definitiven Erlassentwurf zuhanden des Nationalrates.

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Bericht 1

Entstehungsgeschichte

1.1

Ausgangslage

Der Verwaltungsrat der Post hat sich am 22. Oktober 2002 in einem Vorentscheid für drei neue Briefzentren in den Regionen Fribourg Ouest, Langenthal/Aarau und im Grossraum Zürich ausgesprochen. Die Post plante damit, jährlich über 200 Millionen Franken einzusparen. Vom Abbau betroffen gewesen wären rund 2500 Vollzeitstellen respektive 3500 Mitarbeitende. Die Umsetzung war für die Jahre 2006 bis Ende 2008 vorgesehen. Die Variante sollte nach dem Vorentscheid vertieft und mit den betroffenen Kantonen, Gemeinden und den Sozialpartnern besprochen werden.

Einen definitiven Entscheid stellte die Post für das Frühjahr 2003 in Aussicht.

Der Vorentscheid der Post löste in der Öffentlichkeit vehemente Kritik aus. Namentlich wurde vorgebracht, zwar müsse auch die Post sich den geänderten Anforderungen der Kunden, der Technologie und des Marktes anpassen. Doch müsse gerade ein öffentliches Unternehmen solche Änderungen besonders sorgfältig angehen. Mit der Reduktion von 18 Briefsortierzentren auf drei Zentren würde die Post diesen Anforderungen nicht gerecht. Es würden vorab in den Randregionen Arbeitsplätze abgebaut und im Mittelland konzentriert.

Am 25. November 2002 hat die Post in einer gemeinsamen Erklärung mit den Gewerkschaften auf die Umsetzung des Vorentscheides über die reine Drei-Zentrenlösung verzichtet und sich bereit erklärt, das Projekt unter Einbezug der Gewerkschaften und der Kantone zu überarbeiten.

Am 27. Mai 2003 hat sich der Verwaltungsrat der Post für eine Briefverarbeitung mit drei neuen Zentren entlang der Jurasüdfusslinie in den Regionen Lausanne/ Yverdon, Solothurn/Olten/Aarau und Zürich sowie sechs Subzentren in den Regionen Genf, Basel, Tessin, Bern, Luzern und St. Gallen entschieden. Der Entscheid berücksichtigte sowohl betriebswirtschaftliche als auch sozial- und regionalpolitische Kriterien. Basis dafür bildete die von der Post prognostizierte Mengenentwicklung des Briefvolumens mit einem Rückgang von 10 % bis im Jahr 2010 gegenüber dem Jahr 2002. Im Vergleich zu der im Herbst 2002 präsentierten Referenzvariante lassen sich 400 Vollzeitstellen mehr erhalten. Die jährlichen Einsparungen nach Realisierung von REMA betragen voraussichtlich noch rund 170 Millionen Franken.

Das erste neue Briefzentrum soll 2006 in Betrieb genommen werden, bis 2008 folgen Bau und Inbetriebnahme
der weiteren Zentren. Die Aufnahme des Vollbetriebs ist für 2009 geplant.

Auch in den eidgenössischen Räten fanden in den Jahren 2002 und 2003 verschiedene Debatten zur Zukunft der Schweizerischen Post allgemein, zum Poststellennetz und zum Projekt REMA statt. Neben zahlreichen Einzelvorstössen und einem Bericht des Bundesrates zur weiteren Entwicklung des Postwesens in der Schweiz («Gesamtschau») wurden auch entsprechende Standesinitiativen der Kantone Wallis (02.314) und Tessin (02.313) behandelt, die auf eine ganze oder teilweise Rücknahme des Projektes REMA abzielten. Die Kt.Iv. Wallis wurde von beiden Räten einstimmig abgelehnt, während die Kt.Iv. Tessin im Ständerat zwar deutlich, mit 19 zu 6 Stimmen, im Nationalrat aber nur knapp mit 84 zu 82 Stimmen verworfen wurde.

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Ebenfalls umstritten war die Volksinitiative «Postdienste für alle» (03.026), die verlangte, dass der Bund eine Grundversorgung mit Postdiensten für die Wirtschaft und die Bevölkerung anbietet, den Einbezug der Gemeinden in Entscheide betreffend das Poststellennetz und eine allfällige Abgeltung des Bundes fordert, falls diese Kosten nicht gedeckt werden können. Beide Räte haben der Stimmbevölkerung die Ablehnung der Initiative empfohlen, der Nationalrat mit 97 zu 85 und der Ständerat mit 25 zu 13 Stimmen. Volk und Stände sind dieser Empfehlung am 26. September 2004 gefolgt, wenn auch mit relativ knapper Mehrheit: 49,8 % der Stimmenden und 9½ Stände sagten «Ja», 50,2 % und 13½ Stände stimmten «Nein».

1.2

Inhalt und Begründung der Initiative

Am 12. Dezember 2002 reichte die Christlichdemokratische Fraktion (C) eine parlamentarische Initiative ein, die das Postorganisationsgesetz durch folgende Bestimmung ergänzen will: «Bei der Organisation ihrer Betriebsstruktur muss die Post den Anforderungen der verschiedenen Regionen des Landes Rechnung tragen.» Die Post soll in ihrer Organisation und in Bezug auf ihre Produktionsstruktur der regionalen Vielfalt des Landes Rechnung tragen. Die Initiative will namentlich eine dezentrale Betriebsstruktur und damit auch Arbeits- und Ausbildungsplätze in den verschiedenen Regionen des Landes aufrechterhalten oder neue schaffen. Mit dieser Abwägungspflicht wird die seit dem 1. Januar 2004 im Postgesetz verankerte Pflicht zur Führung eines flächendeckenden Poststellennetzes ergänzt. Der Verwaltungsrat der Post soll auf eine umfassende Güterabwägung bei der Erfüllung seines Leistungsauftrages gemäss Postgesetz verpflichtet werden.

1.3

Vorprüfung und Behandlung im Nationalrat

Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrates hat an ihrer Sitzung vom 21. Oktober 2003 die parlamentarische Initiative vorgeprüft und mit 11 zu 9 Stimmen beantragt, der Initiative Folge zu geben. Die Kommission hielt fest, dass die Schweizerische Post zur Erbringung eines flächendeckenden Service public verpflichtet sei. Darüber hinaus sei die Post wichtig für den nationalen Zusammenhalt des Landes, namentlich in den Rand- und Bergregionen. Service public lasse sich deshalb nicht nur auf die Dienstleistungen reduzieren, sondern beinhalte auch eine regional ausgewogene Infrastruktur und damit nicht zuletzt auch Arbeitsplätze.

Die soziale Verantwortung, die jedes Unternehmen für seine Angestellten trage, gelte für die Post als öffentliches Unternehmen ganz besonders.

Der Nationalrat hat der Initiative am 18. Dezember 2003 mit 89 zu 78 Stimmen Folge gegeben.

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1.4

Ausarbeitung der Vorlage und Durchführung einer Vernehmlassung

Die nationalrätliche Kommission hat die Vorlage am 20. April 2004 sowie am 28. Juni 2004 beraten und die Stellungnahme der Post hierzu eingeholt. Mit Beschluss vom 28. Juni 2004 hat sich die Kommission für eine Vernehmlassung zur Vorlage ausgesprochen und den Bundesrat mit deren Durchführung betraut.

2

Grundzüge der Vernehmlassungsvorlage

2.1

Erwägungen der Kommission

Die parlamentarische Initiative verlangt, dass die negativen Auswirkungen der Reorganisationsmassnahmen der Post auf die Arbeitsplätze in den Rand- und Bergregionen abgefedert werden. Die Post als Unternehmen des Service public soll gesetzlich verpflichtet werden, bei ihren zukünftigen Entscheiden die Auswirkungen auf die Verteilung der Arbeitsplätze in den verschiedenen Regionen des Landes zu berücksichtigen.

Zwar wird die Post hierzu bereits in den strategischen Zielen des Bundesrates angehalten. Mit einer gesetzlichen Verankerung dieser Abwägungspflicht soll jedoch der Verwaltungsrat der Post als ausführende Instanz stärker in die Pflicht genommen werden. Die verschiedenen Sprach- und Kulturregionen sowie die Randund Berggebiete unseres Landes sollen ihre Anliegen namentlich mit Blick auf die Arbeitsplatzentwicklung anbringen können, damit die Post ausgewogene Entscheide trifft. Die Vorlage will die Post in der Erfüllung ihres Hauptauftrages, der guten und preiswerten Grundversorgung aller Landesteile mit Dienstleistungen des Post- und Zahlungsverkehrs, nicht hindern. Die Post soll aber gesetzlich verpflichtet werden, ihre Entscheide nicht einzig an betriebswirtschaftlichen Kriterien auszurichten.

2.2

Position der Minderheit

Die Minderheit beantragt, auf die vorgeschlagene Ergänzung des POG zu verzichten, da die Anliegen, welche Anlass zur Einreichung der Initiative waren, weitgehend erfüllt seien (vergleiche auch Kap. 4.2). Eine weitere gesetzliche Auflage würde die Post in ihrer operativen Freiheit einschränken und unter Umständen zum Erhalt betriebswirtschaftlich nicht mehr sinnvoller Strukturen verpflichten. In einem durch zunehmende Konkurrenz und neue technische Entwicklungen schon schwierigen wirtschaftlichen Umfeld dürfe die Post nicht weiter belastet werden, so die Minderheit.

Für den Grossteil der Postkunden seien in erster Linie die Dienstleistungen der Post relevant, die unverändert auf sehr hohem Niveau erbracht werden. Mit welchen Mitteln dieses Ziel erreicht werde, sei nicht von zentraler Bedeutung, führt die Minderheit weiter aus. Zudem sollten grundsätzliche regionalpolitische Anliegen nicht in beliebigen Gesetzen geregelt werden, sondern im Rahmen der dafür vorgesehenen Instrumente.

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2.3

Ergebnisse der Vernehmlassung

An der Vernehmlassung haben sich 24 Kantone, 6 Parteien, 4 Organisationen, 2 Unternehmen sowie 5 nicht offiziell begrüsste Teilnehmer beteiligt.

Die Anstrengungen der Post, ein flächendeckendes und qualitativ hochstehendes Dienstleistungsangebot zu erbringen, werden von allen Vernehmlassungsteilnehmern gewürdigt.

Eine grosse Mehrheit der Teilnehmenden, d.h. 18 Kantone, 4 Parteien sowie 4 Organisationen, steht dem Erlass eines Artikels 4a POG positiv gegenüber. Die Erfahrungen hätten gezeigt, dass eine angemessene Berücksichtigung der regionalpolitischen Interessen nicht alleine schon mit einer entsprechenden Formulierung in den strategischen Zielen abgesichert werden könne. Aus diesem Grund bedürfe es nun einer verbindlichen gesetzlichen Regelung. Die vorgeschlagene Abwägungspflicht in Artikel 4a sei legitim, da sowohl bei REMA wie auch bei der Abstimmung über die Poststelleninitiative zum Ausdruck gekommen sei, dass eine breite Bevölkerung sehr sensibel reagiere auf regionalpolitische Auswirkungen von Veränderungen im Bereich der Grundversorgung. Es wird nicht bestritten, dass die Post über einen ausreichend grossen Handlungsspielraum verfügen muss, um sich an die Veränderungen des Marktes anzupassen. Dem Spannungsverhältnis zwischen regionalpolitisch zweckmässiger Ausgestaltung des Service public und der betriebswirtschaftlichen Optimierung werde jedoch angemessen Rechnung getragen, indem die Formulierung bewusst offen gehalten wurde. Insbesondere die befürwortenden Kantone sind der Ansicht, dass der vorgeschlagene Artikel den Regionen künftig mehr Sicherheit gebe, von der Post bei allfälligen Umstrukturierungen von Anfang an miteinbezogen zu werden. Er sei auch gesetzliche Grundlage für einen konstruktiven Dialog zwischen der Post und den Kantonen. Einige Vernehmlasste regten an, eine Instanz zu schaffen, welche die Einhaltung der vorgeschlagenen Regelung überprüft. Verschiedentlich wurde zudem darauf hingewiesen, dass die Post in ihrer Aufgabe als Anbieterin von Arbeits- und Ausbildungsplätzen regionalpolitisch Anliegen berücksichtigen müsse.

6 Kantone, 2 Parteien, 5 Organisationen sowie zwei betroffene Unternehmen lehnen die Vorlage ab. Es bestehe kein gesetzgeberischer Handlungsbedarf. Dies habe das Stimmvolk in der Abstimmung über die Poststelleninitiative bereits zum Ausdruck gebracht. Zudem
garantiere das POG bereits heute eine flächendeckende Grundversorgung. Weitergehende Verpflichtungen der Post würden deren unternehmerische Freiheit und folglich ihre Konkurrenzfähigkeit in zu starkem Masse beeinträchtigen.

Dies stehe im Widerspruch zur heutigen Postpolitik des Bundes und zu einer moderaten Öffnung des Postmarktes. Die Post habe im Rahmen von REMA gezeigt, dass sie auch ohne formell-gesetzliche Verpflichtung für regionalpolitische Anliegen sensibilisiert ist. Desweitern wird auch auf das Mitwirkungsrecht der Gemeinden in der Kommission «Poststellen» hingewiesen. Vereinzelt wird befürchtet, dass mit der beantragten Gesetzesänderung der Ruf nach Abgeltung des Service public nicht lange auf sich warten lasse. Die Mehrheit der Gegner spricht sich grundsätzlich dagegen aus, dass die Post als Instrument zur Sozial- und Strukturpolitik benutzt wird.

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3

Erläuterung der Bestimmung

Art. 4a POG Bei ihrer Organisation trägt die Post den Anliegen der verschiedenen Regionen des Landes Rechnung.

3.1

Grundgehalt der neuen Bestimmung: Abwägungs- und Kooperationspflicht

Mit der neuen Bestimmung wird der Post eine Abwägungspflicht auferlegt. Sie hat nicht nur darauf zu achten, dass die im Postgesetz definierten Dienstleistungen der Grundversorgung in allen Landesteilen erbracht werden. Sie muss zusätzlich bei ihren Unternehmensentscheiden die möglichen Auswirkungen auf die Regionen des Landes erfassen, bewerten und gegenüber den betriebswirtschaftlichen Kriterien abwägen. Die Anliegen der Regionen haben gegenüber betriebswirtschaftlichen Kriterien jedoch keine zwingende Priorität.

3.2

Geltungsbereich

Die neue Pflicht erfasst ­ entsprechend dem Geltungsbereich des Postorganisationsgesetzes ­ zunächst die Post als öffentlich-rechtliche Anstalt des Bundes. Der Verwaltungsrat der Post hat jedoch dafür zu sorgen, dass auch die Konzerngesellschaften mit Sitz in der Schweiz für ihre schweizerischen Betriebsstätten dieser Abwägungspflicht nachkommen, sofern die Post in diesen Gesellschaften die Stimmenmehrheit hält.

In sachlicher Hinsicht betroffen sind Entscheide, die die Organisation und Betriebsstruktur der Post in der Schweiz betreffen.

Im Übrigen bleibt für das Verfahren zu Entscheiden über das Poststellennetz das in Postgesetz und -verordnung vorgesehene Mitwirkungsrecht der Gemeinden vorbehalten.

3.3

Erläuterung einzelner Begriffe

a) «Organisation» Der Begriff «Organisation» wird von der Kommission in einem umfassenden Sinn verstanden. Es kann sich folglich sowohl um die juristische Organisationsform einzelner Geschäftsbereiche handeln als auch um die Organisation der Betriebsstruktur und die Ansiedlung von Infrastrukturanlagen der Post.

b) «Regionen des Landes» Die Kommission hat bewusst darauf verzichtet, den Begriff «Regionen» im Einzelnen zu definieren. Sie versteht darunter die verschiedenen Sprach- und Kulturregionen des Landes. Im Einzelfall kann sich der Begriff jedoch auch auf die Kantone

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beziehen. Der Begriff ist folglich nach Massgabe der voraussichtlichen Auswirkungen eines Entscheides durch die Post zu konkretisieren.

c) «Anliegen» Die «Anliegen» der Regionen müssen in einem ausreichenden sachlichen Zusammenhang mit Entscheiden der Post stehen und dürfen den Einflussbereich der Post nicht übersteigen.

Zur Formulierung derartiger Anliegen gegenüber der Post sind primär die politischen Behörden der betroffenen Region befugt.

3.4

Verfahren und Umsetzung

Der Bundesrat ist aufgefordert, im Rahmen des jährlichen Controllings der strategischen Ziele gemäss Artikel 6 POG zu prüfen, ob und wie die Post der neuen gesetzlichen Vorgabe nachgekommen ist. Im Rahmen der Prüfung des Geschäftsberichtes des Bundesrates untersuchen die Aufsichtskommissionen der eidgenössischen Räte ihrerseits, ob der Bundesrat seine Controlling-Aufgaben wahrgenommen hat.

4

Finanzielle und personelle Auswirkungen

4.1

Auswirkungen auf den Bund

Für den Bund sind mit der Vorlage keine unmittelbaren finanziellen oder personellen Auswirkungen verbunden. Im Postgesetz sind folgende Finanzierungsinstrumente für den Universaldienst vorgesehen: Erträge aus den Dienstleistungen, Kostenoptimierungen der Post und ­ im Falle einer nachweislichen Kostenunterdeckung im Universaldienst ­ Konzessionsgebühren auf den Umsätzen privater Anbieter im nicht reservierten Bereich. Je nach der Entwicklung der Lage könnte sich aufgrund der neuen gesetzlichen Verpflichtungen der Gewinn der Post verkleinern.

4.2

Stellungnahme der Post

Die Post muss gemäss strategischen Zielen des Bundesrats insgesamt ein angemessenes Ergebnis erzielen und eine Steigerung des Unternehmenswertes erreichen. Ein weiterer strategischer Schwerpunkt aus den bundesrätlichen Zielen lautet: «Die Post soll im Rahmen ihrer betriebswirtschaftlichen Möglichkeiten die Auswirkungen ihrer Tätigkeiten auf die Raumentwicklung und die Anliegen der Regionen nach einer angemessenen Verteilung der Arbeitsplätze berücksichtigen.» In den vergangenen Jahren hat die Post immer wieder besondere Anstrengungen unternommen, um in den Regionen neue Arbeitsplätze zu schaffen. Die Operations Center von PostFinance finden sich in peripheren Gebieten, wie Bulle, Bellinzona oder Netstal.

Die Zentren der Paketpost sind in Frauenfeld, Härkingen und Daillens gebaut worden. Andere Geschäftsbereiche ­ wie beispielsweise PostAuto mit einem CallCenter im Jura ­ berücksichtigen die Randregionen ebenfalls. Mit dem Aufbau von Informatikkompetenzzentren in Chur und Bellinzona sowie von Call-Center in

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Delsberg, Biel und Siders wurden die Bemühungen zur Dezentralisierung von Arbeitsplätzen fortgesetzt.

Regionalpolitisch unterhält die Post rund 25 % des Gesamtpersonalbestandes in den Randregionen. Das sind 10 000 Arbeitsplätze. Davon sind 2100 Arbeitsplätze nicht direkt für die Leistungserbringung in der Fläche nötig, sondern dienen dem regionalen Ausgleich. Die Post setzt sich auch für die Jugendförderung ein, indem sie Jugendlichen derzeit schweizweit 1400 Lehrstellen in neun verschiedenen Berufszweigen anbietet.

Bei der Reorganisation der Briefverteilung der Post (REMA) wurden vor allem aus regionalpolitischen Erwägungen nebst den drei Zentren noch sechs Subzentren bestimmt, nämlich Lausanne, Basel, Bern, Luzern, Tessin und St. Gallen. Betriebswirtschaftlich und organisatorisch würden drei Zentren genügen. Vom Projekt REMA sind die Kantone Graubünden, Wallis und Freiburg in besonderem Masse betroffen. Die Post hat deshalb entschieden, in Zukunft an zwei Standorte zu dezentralisieren. Definitiv ausgesprochen hat sie sich dafür, die Videocodierung und Retourenverarbeitung für das Verarbeitungsgebiet des Zentrums Ost Zürich-Mülligen mit 65 Arbeitsplätzen an einen Standort im Raum Chur-Landquart auszulagern. Unter Berücksichtigung von Teilzeitarbeitsverhältnissen ergeben sich daraus Beschäftigungsmöglichkeiten für entsprechend mehr Personen. Dieses Verarbeitungszentrum wird gleichzeitig mit dem neuen Briefzentrum Ost im Herbst 2006 in Betrieb genommen. Der Entscheid für den zweiten Standort wird noch in diesem Jahr fallen. Damit kann als Kompensation für wegfallende Arbeitsplätze in peripheren Briefzentren substanzieller Ersatz geschaffen werden. Weiter hat sich die Post entschieden, für ihre Kundinnen und Kunden einen kompetenten und umfassenden Auskunftsdienst unter einer einheitlichen Telefonnummer aufzubauen. Mit diesem Schritt vereinfacht sie den Kundenkontakt und schafft weitere dezentral angesiedelte Arbeitsplätze. Rund 200 Mitarbeitende, verteilt auf 120 Vollzeitstellen, werden in den zwei Call-Centers in Freiburg und Schaffhausen tätig sein.

Gemäss Artikel 6 POG legt der Bundesrat für jeweils vier Jahre die strategischen Ziele der Post fest. Wie einleitend gezeigt wurde, enthalten die Ziele 2002­05 auch eine regionalpolitische Vorgabe an die Post. Der Verwaltungsrat der Post wird mit
Artikel 9 Buchstabe a POG verpflichtet, die strategischen Ziele des Bundesrates mit der Unternehmensstrategie umzusetzen. Dieser Auftrag ist für den Verwaltungsrat bindend und bezieht sich selbstredend auf alle Vorgaben des Bundesrates. Die vorgängig aufgeführten Beispiele belegen dies eindrücklich. Die Schweizerische Post hält deshalb eine Änderung des POG für unnötig.

5

Verhältnis zum europäischen Recht

In der EU-Richtlinie über die Postdienste werden keinerlei Vorgaben zur regionalen Verteilung von Arbeitsplätzen gemacht. Die jeweiligen Anbieter von Universaldiensten haben lediglich die Vorschriften hinsichtlich Qualität und Erreichbarkeit der Dienstleistungen einzuhalten. Ansonsten sind die Postunternehmen in den EU-Mitgliedstaaten keinen weiteren europarechtlichen Vorgaben zu Organisation oder Betriebsstruktur unterworfen.

In rechtlicher Hinsicht steht der neuen Vorschrift im POG nichts im Wege.

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6

Ausgabenbremse

In der Revisionsvorlage sind keine Subventionsbestimmungen vorgesehen. Die Bestimmungen über die Ausgabenbremse gemäss Artikel 159 Absatz 3 Buchstabe b der Bundesverfassung finden demnach keine Anwendung.

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