Bekanntmachungen der Gerichte

Mitteilung (Art. 11 BZP in Verbindung mit Art. 40 und 135 OG) Es wird Ernst Wyss, Apt. C7 Santa Maria, P.O. 258, JM-Ocho Rios St Ann, Jamaica WI., mitgeteilt, dass das Eidgenössische Versicherungsgericht am 3. Januar 2006 auf seine Verwaltungsgerichtsbeschwerde vom 24. Mai 2005 gegen den Entscheid der Eidgenössischen Rekurskommission der AHV/IV für die im Ausland wohnenden Personen vom 20. Dezember 2004 folgendes Urteil gefällt hat: 1.

Auf die Verwaltungsgerichtsbeschwerde wird nicht eingetreten.

2.

Es werden keine Gerichtskosten erhoben.

Das begründete Urteil mitsamt den eingereichten Beilagen steht bei der Gerichtskanzlei des Eidgenössischen Versicherungsgerichts zur Verfügung.

24. Januar 2006

Eidgenössisches Versicherungsgericht i.A. des Präsidenten Der Kanzleidirektor: Stefan Studer

H 86/05

888

2006-0062