Vernehmlassungsverfahren Eidgenössisches Departement des Innern Verfassungsbestimmung und Bundesgesetz über die Forschung am Menschen Mit der neuen Verfassungsbestimmung soll der Bund eine umfassende Zuständigkeit zur Regelung der Forschung am Menschen im Gesundheitsbereich erhalten. Das primäre Ziel einer solchen Regelung ist der Schutz der Würde und Persönlichkeit des Menschen in der Forschung. Basierend auf der neuen Verfassungsbestimmung sollen mit dem Bundesgesetz über die Forschung am Menschen (Humanforschungsgesetz, HFG) eine einheitliche, umfassende und abschliessende Bundesregelung geschaffen und die auf Verfassungsebene genannten Grundsätze konkretisiert werden.

Vernehmlassungsfrist: 31. Mai 2006 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: EDI, Bundesamt für Gesundheit, Sektion Forschung am Menschen und Ethik, Seilerstrasse 8, 3003 Bern.

Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter http://www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html.

14. Februar 2006

2006-0367

Bundeskanzlei

1891