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Verhandlungen des Bundesrathes.

Wahlverhandlungen vom 23. Juul.

Es ist zum eidgenössischen Staats kassier, infolge der unterem 11. Juni erfolgten Ausschreibung, ernannt worden.

Herr Karl Spitteler, bisheriger Landschreiber des Kantons Basel-Landschast.

Jn der gleichen Sitzung und in Folge einer gleichzeitigen Ausschreibung wurde zum eidgenössischen Pulv e r v e r w a l t e r ernannt: Herr Albrecht von Sinner, gewesener eidgenössischer Oberst, von Bern.

Angelegenheit der Militärkapitulationen.

(27. Juni 1849.)

Den 27. Juni beschloß der Bundesrath, in Vollziehung des am 20. Juni in Kraft getretenen Beschlusses der hohen Bundesversammlung, denselben sämmtlichen Ständen, begleitet von solgendem Kreisschreiben, mitzutheilen:

"Tit.

,,Wir geben uns hiermit die Ehre, Euch in Beilage den Beschluß mitzutheilen, welchen die hohe Bundesversammlung am 20. Juni h. a. über die bestehenden Mili-

tärkapitnlationen gefaßt hat.

"Da durch diefen Beschluß alle Anwerbungen für aus.wärtige Militärdienste im Gebiete der ganzen Eidgenossen-

147 schaft unterfagt sind, so laden wir Euch ein, demselben eine angemessene und genaue Vollziehung zu geben. Zu diesem Behus werdet Jhr das Verbot der Werbungen sosort öffentlich bekannt machen, allfällig vorhandene Werbbüreau.r schließen, den Polizeibeamteten die ersorderlichen Weisungen ertheilen und Uebertretungen des Verbotes angemessen bestrafen lassen.

,,Uebrigens empfehlen wir Euch, getreue, liebe Eidgenossen, sammt uns in Gottes Machtschutz.

,,Bern, den 27. Juni 1849.^ (Folgen die Unterschriften).

"Bundesbeschluß

,,vom 20. Juni 1849.

,,Die schweizerische Bundesversammlung, ,,in Betracht, ,,daß das Fortbestehen der Militärkapitulationen mit den politischen Grundlagen der Schweiz, als eines demokratischen Freistaates unverträglich ist,

beschließt: ,,1) Der Bundesrath wird eingeladen , besörderlich die geeigneten Unterhandlungen zu pflegen, um eine Auflöfung der noch bestehenden Militärkapitulationen zu erzielen zu suchen, und über die daherigen Ergebnisse Bericht, sowie angemessene sachbezügliche Anträge der Bnndesversammlung vorzulegen.

,,2) Alle Anwerbungen sür auswärtige Militärdienste sind im Gebiete der ganzen Eidgenossenschast sür einstweilen unterfagt."

An die Stände, welche mit dem Auslande in Militärkapitulationsverhältnissen sich befinden (nämlich Bern,

148 Luzern, Uri, Schwyz, Unterwald en, Solothurn, Freiburg, Graubünden, Wallis und Appenzell Jnner-Rhoden), befchloß der schweizerische Bundesrath gleichzeitig überdieß noch folgendes Kreisfchreiben zu erlassen :

Tit.

"Die hohe Bundesversammlung hat uns beauftragt, beförderlich die geeigneten Unterhandlungen zu pflegen, um eine Auflöfung der noch bestehenden Militärkapitulationen zu erzielen zu fuchen. Wir glauben nun vor allem aus denjenigen Kantonen, welche solche Kapitulationen abgeschlossen haben, Gelegenheit geben zu sollen, in Bezug auf diefe Unterhandlungen ihre Ansichten und Begehren auszufprechen. Jm Speziellen wünschen wir sodann zu wissen, in welcher Weise Euer Kanton die Frage einer allfälligen Entfchädigung in's Ange faßt, und in welchem Umfange er bereit ist, auch zu Opfern beizutragen, infofern die Aufhebung der Kapitulationen davon abhängen sollte. Die hohe Bundesversammlung hat sich zwar noch nicht darüber ausgesprochen, ob überhaupt irgend eine Entfchädigung einzutreten habe, und, im bejahenden Falle, ob und in welcher Weife die Eidgenossenfchaft sich dabei betheiligen werde. Um aber Anträge stellen zu können, welche alle Eventualitäten umfassen und um die Jnteressen der fchweizerifchen Angehörigen, Neapel gegenüber, besser wahren zu können, mnß wohl auch auf diesen Punkt Rücksicht genommen werden. Endlich müssen wir die Regierungen derjenigen Kantone , welche einzeln oder gemeinschastlich ein Regiment stellen, ersuchen, von dem Verwaltungsrathe desselben sich zu unsern Handen genaue Ausschlüsse geben zu lassen über den effektiven Bestand der

Regimenter, die Dienstzeit der Soldaten, die Ansprüche

14.)

aus .'....esorm- und Ruhgehalte und überhaupt alles, was zur Beurteilung des Umsangs einer allsälligen Entschädigung ..U wissen nothig ist.

,,Es dürste vielleicht zu der wünschbaren Beförderung beitragen, wenn Jhr Euch entschließen würdet, in eine Konferenz der betheiligten Stände zusammenzutreten und den Gegenstand allseitig zu behandeln.

,,Indem wir die Erwartung aussprechen, daß Jhr, getreue, liebe Eidgenossen, der Ansicht der hohen BundesVersammlung bereitwillig entgegenkommt und die vorgeschriebene Beförderung eintreten lasset, benutzen wir diesen Anlaß, Euch, getreue, liebe Eidgenossen, sammt uns in Gottes Machtschutz zu empfehlen.

,,Bern, den 27. Juni 1849."

(Folgen die Unterschristen.)

Es wurde endlich noch beschlossen, den Bundesbeschluß vom 20. Juni sämmtlichen schweizerischen Konsuln in Italien, mittelst Schreibens, zur amtlichen Kenntniß zu bringen.

150 Veranlaßt durch die Mittheilung des Abgeordneten der römifchen Republik , Herrn de Boni , erließ der Bundesrath, unter'm 27. Juni, ein Schreiben an sämmtliche

eidgenössische Stände:

Tit..

,,Der römische Abgeordnete, Herr de Boni, meldet mit Schreiben vom 25. Juni: da der zu Bezahlung eines Trimesters für die in Bologna aufgelösten Schweizertruppeu festgesetzte Termin herannahe und in Folge der jungsten politischen Ereignisse die Kommunikationen mit der römischen Republik unterbrochen seien, ihm daher Jnstruktionen und Verzeichnisse der betreffenden Militärs abgehen, welche, dort verabschiedet, nach ihrem Vaterlande gelangten , so wünsche derselbe die Zahl und den Geburtsort der aus dem römischen Dienst zurückgekehrten Soldaten in Erfahrung zu bringen.

,,Jm Jntereffe der betreffenden Jndividuen glaubten wir diesem Begehren dahin entsprechen zu sollen, mit Gegenwärtigem an sämmtliche Stände die Einladung zu richten, obige Mittheilung auf geeignete Weise den Jnteressenten zur Kenntniß zu bringen und dieselben zu veranlaßen, ihre daherigen Anmeldungen mit gehörigen Ausweifen versehen durch die betreffenden Regierungen an den Bundesrath gelangen zu lassen.

,,Uebrigens benutzen wir diesen Anlaß, euch, getreue, liebe Eidgenossen, sammt uns in Gottes Machtschutz zu empfehlen.

,,Bern, den 27. Juni 1849."

(Folgen die Unterschriften.)

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Verhandlungen des Bundesrathes.

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Bundesblatt

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Jahr

1849

Année Anno Band

2

Volume Volume Heft

33

Cahier Numero Geschäftsnummer

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

30.06.1849

Date Data Seite

146-150

Page Pagina Ref. No

10 000 109

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